WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
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v. l. n. r.: Olav Gerlach (IGThera-SH), Dr. Stephan Pilsinger (CSU), Stefan Reck (LOGO-Deutschland), Volker Brünger (BED)
Foto: IGThera-SH e.V. • Lizenz: CC-BY •Beteiligungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Oft sind es Ausschüsse, in denen Entscheidungen getroffen oder Gesetze vorbereitet werden. So berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages demnächst über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), in dem es um eine (Mini-)Reform des G-BA geht. Demnach sollen Pflegekräfte und Hebammen künftig das Recht erhalten, an den Beratungen und Entscheidungen, die ihre Angelegenheiten betreffen, mitzuwirken. Heilmittelerbringer sind bisher nicht einbezogen. Der G-BA erarbeitet unter anderem die Heilmittel-Richtlinien.
Im Gespräch mit Dr. Edgar Franke (SPD), dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, war man sich einig, dass eine Ausweitung auf weitere medizinische Fachgebiete wichtig sei. Eine wirkliche Erklärung, warum die Heilmittelerbringer bisher nicht erwähnt wurden, fand auch Franke nicht. So wurde noch einmal mit Nachdruck betont, dass hier im Sinne einer besseren Ausgestaltung der Therapiemöglichkeiten dringender Nachbesserungsbedarf besteht.
Fehlender Ansprechpartner
Saskia Weishaupt (Bündnis 90/Die Grünen) ist Obfrau ihrer Fraktion im Gesundheitsausschuss. Sie meinte zur G-BA-Reform, dass dem Gesetzgeber wohl ein Ansprechpartner fehle, der für die Interessen aller Heilmittelerbringer sprechen könne. Die Verbändevertreter bestätigten, dass es derzeit keine legitimierte Vertretung gebe, auch wenn dies von anderer Seite suggeriert werde. Vorschläge für kurz- und längerfristige Möglichkeiten, einen entsprechenden Ansprechpartner zu finden, wurden der Abgeordneten unterbreitet und stießen bei ihr auf großes Interesse.
Wenig Hoffnung auf ein schnelles Beteiligungsrecht der Heilmittelerbringer im G-BA machte Dr. Stephan Pilsinger (CSU), ebenfalls Mitglied im Gesundheitsausschuss und gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe. Er wolle dieses Thema bei einer möglichen Regierungsbeteiligung seiner Fraktion im nächsten Jahr auf jeden Fall einbringen.
Dicke Bretter zu bohren
Erst kürzlich hatte sich auch der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, in einer Online-Veranstaltung zu diesem Thema geäußert. Auf die Frage des BED e.V. und der IGThera e.V., warum die Heilmittelerbringer im GVSG-Entwurf nicht erwähnt würden, antwortete er: „Der Umstand, dass sie jetzt in diesem Gesetzentwurf nicht dabei waren, ist formal darauf zurückzuführen, dass man immer gefragt hat: Wer vertritt sie? Weil es hier eine Vielzahl von Verbänden gibt.“
Prof. Hecken weiter: „Formal ist in den Diskussionen, die bislang im BMG geführt worden sind, immer gesagt worden, wenn es hier, wie bei der Pflege zum Beispiel den Deutsche Pflegerat gäbe, der in Ermangelung einer Bundespflegekammer im Augenblick die Interesse des Berufes wahrnimmt, wenn es bei den Heil- und Hilfsmittelerbringern eine solche institutionalisierte Gruppe gäbe, die auch für alle sprechen könnte, dann würde das diskussionswürdig sein. Im Augenblick hat man das aber in diesem Gesetzentwurf abgelehnt.“
Gesetz zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (PhyThBRefG)
Das Gesetzgebungsverfahren zum PhyThBRefG läuft seit 2021. Spätestens in diesem Jahr sollte es verabschiedet werden und 2025 in Kraft treten. Ein erster interner Entwurf des Gesetzes ist seit Ende 2023 bekannt. Offiziell ist seitdem aus verschiedenen Quellen im BMG nur zu hören, dass sich der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung befände.
Dr. Pilsinger zeigte sich in diesem Zusammenhang wenig optimistisch. Er bezweifelte, dass die jetzige Bundesregierung das Gesetz noch auf den Weg bringen werde. Umso wichtiger sei es, dass sich die nächste Bundesregierung dieser Reform annehme. Er habe das Thema auf seiner Agenda und wolle es zu gegebener Zeit wieder in den Prozess einbringen, versicherte er.
Es liegt in den Ressorts
Auf Nachfrage bestätigte Dr. Franke die Bedeutung der Reform auch für die anderen Therapieberufe. Seit Jahresbeginn sei aber weiter an dem Referentenentwurf gearbeitet worden, es seien weitere kleinere und größere Änderungen vorgenommen worden. Diese hätten auch mit der finanziellen Belastung des Bundeshaushaltes durch das PhyThBRefG zu tun. Dennoch befinde sich der Gesetzentwurf erneut in der Ressortabstimmung, ohne dass eine weitere Entwicklung erkennbar oder terminierbar sei.
Frau Weishaupt verfolgt die Entwicklung rund um die Berufsreform sehr aufmerksam. Auf den derzeitigen Stillstand könne sie leider keinen Einfluss nehmen, dennoch wolle sie sich in ihrer Fraktion für die weitere Ausgestaltung des Gesetzes einsetzen. Als Problempunkt wurde unter anderem die Ausbildungsvergütung ausgemacht, die bei einem verzögerten Inkrafttreten der Berufsreformen in der Logopädie und Ergotherapie zu einem Wettbewerbsnachteil für diese Berufe führen würde. Hier müssten pragmatische Lösungen gefunden werden, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden.
Ausbildungsvergütung erst ab 2029?
Aus anderen Quellen ist zu hören, dass diese Frage bereits diskutiert wird. Im BMG plane man, um gleichzeitig den Haushalt finanziell zu entlasten, eine spätere Einführung einer Ausbildungsvergütung für alle Berufe gleichzeitig ab 2029. Ob sich dieser Schritt positiv auf die Bemühungen auswirkt, dem stark zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, darf bezweifelt werden.
Erweiterte Versorgungsverantwortung nach §125a SGB V (Blankoverordnung)
Insbesondere dem BED e.V. war das Thema Zuzahlung im Zusammenhang mit der Blankoverordnung ein dringendes Anliegen. In der Ergotherapie gibt es die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung bereits seit einem halben Jahr, nicht selten fallen hier gesetzliche Zuzahlungen von bis zu 300 Euro pro Blankoverordnung für die KlientInnen an. Ein Problem, das dringend angegangen werden muss und in ähnlicher Weise auch auf die Physiotherapie zukommen kann.
Therapieverzicht aufgrund hoher Zuzahlung
Im Austausch mit Frau Weishaupt wurde schnell klar, dass auch sie hier den Gleichheitsgrundsatz verletzt sieht. Bei Hilfsmitteln sei die gesetzliche Zuzahlung ebenfalls gedeckelt, es dürfe nicht sein, dass die bestehende Ungleichbehandlung dazu führe, dass KlientInnen, die Heilmittel benötigen, schlechter gestellt werden.
Mittlerweile, so der BED-Vertreter, sei es so weit gekommen, dass KlientInnen aufgrund der hohen Zuzahlung ihre Therapie teilweise vorzeitig abbrechen oder gar nicht erst antreten. Dies müsse im Sinne der Versorgungssicherheit dringend vermieden werden. Weishaupt versprach, auch dieses Thema in die Fraktion mitzunehmen.
Unterm Strich
Diese Gespräche mit den GesundheitspolitikerInnen sind unfassbar wichtig. Sie enden zwar oft nicht unmittelbar mit etwas Greifbarem, rücken jedoch die relevanten Themen der Heilmittelbranche immer wieder ins Bewusstsein der PolitikerInnen. Nun liegt es an den beteiligten Verbänden, diese Gespräche nachzubereiten. Dazu gehört auch, bei den Abgeordneten nachzufragen, wie die Themen in die politische Arbeit einfließen und wo noch Unterstützungsbedarf besteht. Eine Fortsetzung der Gespräche mit Gesundheitspolitikern anderer Fraktionen sei zeitnah geplant, hieß es aus Kreisen von Logo Deutschland, BED und IGThera.
Wiedersehen mit Dr. Roy Kühne
Am Rande der Gespräche gab es auch ein Wiedersehen mit Dr. Roy Kühne , selbst Physiotherapeut und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU. Inzwischen ist Kühne in der Hilfsmittelbranche tätig. Es gab einen netten und interessanten Austausch über vergangene Zeiten mit den Therapeuten am Limit, aber auch die Zukunft spielte eine Rolle. Kühne brachte den Gedanken ein, dass eine Reform der Therapieberufe vielleicht schneller gehen könnte als derzeit befürchtet. Als Beispiel nannte er die Hebammen, bei denen eine Reform der Berufsgesetze aufgrund von EU-Beschlüssen sehr schnell eingeleitet und umgesetzt wurde.
Wiedersehen mit einem alten Bekannten: Dr. Roy Kühne (2. v. r.)
O.G. / physio.de
BerufspolitikG-BAVerbändeAusbildungGesetzAusbildungsvergütungBlankoverordnungZuzahlungIGThera-SHLogo DeutschlandBED
Was man auch sieht: die zu bohrenden Bretter sind unendlich dick und man bohrt sehr langsam.
Wer sich den Werdegang zur Ausbildungsvergütung anschaut und wie viel Zeit ins Land gegangen ist (seit 2017), erkennt, dass es mittlerweile an finanziellen Mitteln fehlt, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Umfassende Reformen wären dafür die Voraussetzung.
Völlig anders verhält es sich bei der Akademisierung, die die Länder zu finanzieren hätten. Dort gibt es nicht einmal konkrete Planungen in diese Richtung.
Das Berufsausbildungsgesetz kommt bis 2025 wohl nicht mehr und eine neue Regierung wird vor 2026 mit den Arbeiten daran nicht beginnen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Man sieht, wie wichtig kontinuierliche Arbeit und stetige Ansprache ist.
Was man auch sieht: die zu bohrenden Bretter sind unendlich dick und man bohrt sehr langsam.
Wer sich den Werdegang zur Ausbildungsvergütung anschaut und wie viel Zeit ins Land gegangen ist (seit 2017), erkennt, dass es mittlerweile an finanziellen Mitteln fehlt, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Umfassende Reformen wären dafür die Voraussetzung.
Völlig anders verhält es sich bei der Akademisierung, die die Länder zu finanzieren hätten. Dort gibt es nicht einmal konkrete Planungen in diese Richtung.
Das Berufsausbildungsgesetz kommt bis 2025 wohl nicht mehr und eine neue Regierung wird vor 2026 mit den Arbeiten daran nicht beginnen.
Solche Pfeifen schreiben uns vor, was wir dürfen oder nicht, wieviel wir verdienen etc..
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helmingas schrieb:
Alles Phrasen einer aussterbenden Kaste. Solange der Herr Hecken, bis 2008 mal Gesundheitsminister im schönen Saarland, immer noch der "formalen " Meinung ist, man habe ja schließlich keinen Ansprechpartner bei den Physios gehabt wegen so vielen Verbänden...unfassbar. Der Mann gehört ins Loch. Wegen langen Wartezeiten bei Psychotherapie damals angesprochen, erwiderte der Herr Minister, " ein Bier bis zum Termin tuts doch auch"! Bin gespannt was er Betroffenen rät, die bspw. Hausbesuche benötigen. Bissel Weed für den Hemi bis der Physio kommt....ha ha.
Solche Pfeifen schreiben uns vor, was wir dürfen oder nicht, wieviel wir verdienen etc..
Eine Übergangsfrist für eine bundesweit verpflichtende Ausbildungsvergütung ist eh schon vorgesehen. Ebenso die Umsetzung der Qualifikation der Ausbilder und die Betreuung im Praktikum. Wer hat etwas anderes erwartet?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ich! Der Umsetzungszeitraum von 2017 - 2029(?) ist in einem zentralen Bereich unserer Gesellschaft schlicht nicht akzeptabel!
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Johnny Doe schrieb:
Bringt aber nix wenn mit der Ausbildungsvergütung Ausbildungsplätze reduziert werden.
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Johnny Doe schrieb:
Angeblich stecken die Berufsgesetze im Finanzministerium fest. Da liegen sie trocken und sicher.
Eine Übergangsfrist für eine bundesweit verpflichtende Ausbildungsvergütung ist eh schon vorgesehen. Ebenso die Umsetzung der Qualifikation der Ausbilder und die Betreuung im Praktikum. Wer hat etwas anderes erwartet?
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Margarit Ionov schrieb:
Hat das Thema Coronaaufarbeitung angesprochen?
Diese wurde begründet, um am Gesundheitsrat des bayerischen Landtages beteiligt zu werden. Die etablierten Logo- und Ergoverbände haben sich hier zwar mit Händen und Füßen gegen die Aufnahme ihrer kleinen Konkurrenten gewährt. Mittlerweile wurde aber mit Unterstützung der Physios die Satzung dahingehend geändert, dass die Massgeblichkeit Vorraussetzung für die Beteiligung ist.
Mittlerweile bekleiden die Therapeutenvetreter im bayerischen Gesundheitsrat einen Vorstandsposten und haben erfolgreich auf Landesebene Einfluß genommen. Warum sollte dies nicht auch auf Bundesebene möglich sein?
Der elitäre Kreis des SHV dürfte als übergeordnete Instanz gescheitert sein. Hier würde ich mir eine neue Initiative wünschen, um mit einer Union der massgeblichen Heilmittelverbände zu mehr Durchschlagskraft zu erlangen. Es braucht eine legitimierte Vertretung der Interessen aller Therapeutinnen, ohne die üblichen Verbandsanimositäten !
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Martin Weyer schrieb:
Für die aktive Beteiligung am G-BA braucht es, wie erwähnt, eine legitime Vertretung der Heilmittelverbände. Als Vorbild könnte auf Landesebene der IBH(Interessenvertretung der Bayerischen Heilmittelverbänden) dienen.
Diese wurde begründet, um am Gesundheitsrat des bayerischen Landtages beteiligt zu werden. Die etablierten Logo- und Ergoverbände haben sich hier zwar mit Händen und Füßen gegen die Aufnahme ihrer kleinen Konkurrenten gewährt. Mittlerweile wurde aber mit Unterstützung der Physios die Satzung dahingehend geändert, dass die Massgeblichkeit Vorraussetzung für die Beteiligung ist.
Mittlerweile bekleiden die Therapeutenvetreter im bayerischen Gesundheitsrat einen Vorstandsposten und haben erfolgreich auf Landesebene Einfluß genommen. Warum sollte dies nicht auch auf Bundesebene möglich sein?
Der elitäre Kreis des SHV dürfte als übergeordnete Instanz gescheitert sein. Hier würde ich mir eine neue Initiative wünschen, um mit einer Union der massgeblichen Heilmittelverbände zu mehr Durchschlagskraft zu erlangen. Es braucht eine legitimierte Vertretung der Interessen aller Therapeutinnen, ohne die üblichen Verbandsanimositäten !
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walter46 schrieb:
Seit über 25 Jahren bin ich nun als Phyisio selbständig. Der wirklich einzige Lichtblick war die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung. Alle anderen Hoffnungen, Wünsche,dringende Reformen und Entbürokratisierung habe ich fahren lassen. In diesem unserem Land regiert die Dummheit,der Standesdünkel und natürlich der Bürokrat. Und alle tanzen nach derselben Musik.
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