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ICD-10 ab 1. Juli 2014
KBV und GKV vereinbaren Diagnose-Verschlüsselung auf Heilmittelverordnungen.
24.05.2014 • 1 Kommentar

Nein, M54.7 ist nicht eine Unterabteilung des britischen Geheimdienstes, die sich jetzt auf braven deutschen Heilmittelverordnungen breit macht. Die so geheimnisvoll anmutende Buchstabe/Zahlenkombination ist die verschlüsselte Diagnose "Rückenschmerzen im Lumbosakralbreich". Dieses und andere Kürzel werden Physiotherapeuten künftig häufiger zu Gesicht bekommen. Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD - International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) wird von Ärzten weltweit schon seit geraumer Zeit zur Verschlüsselung ihrer Diagnosen verwandt. Aktuell ist die zehnte Überarbeitung verbindlich. ICD-10 ist denn auch die Kodierungsbezeichnung. Bei praxisbesonderheitenkompatiblen Diagnosen und Langfristdiagnosen konnten sich Therapeuten schon einmal an das System gewöhnen. Ab 1. Juli 2014 müssen auf Heilmittelrezepten alle Diagnosen mit ihrem passenden ICD-10-Code versehen werden. Das haben kürzlich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart.

Mit diesen fünf Varianten müssen Therapeuten rechnen und so dürfen sie sein:

1. Der therapierelevante ICD-10-Code ist im dafür vorgesehenen Kästchen auf dem Verordnungsblatt zu finden.

2. Mehrere ICD-10-Schlüssel sind auf der Verordnung zu lesen. Der für die Therapie entscheidende Code sollte im Kästchen stehen.

3. Auch eine ausgeschriebene, handschriftliche Diagnose ist neben einem oder selbst mehreren ICD-10-Codes auf dem Rezept vermerkt. Dies ist möglich und könnte zudem zur näheren Erläuterung des pathologischen Geschehens durchaus nützlich sein.

4. Die zusätzliche ausgeschriebene Diagnose weicht von der therapierelevanten Diagnose ab. Der korrekte ICD-Schlüssel reicht.

5. Und sogar das darf passieren: Eine oder auch mehrere Diagnosen sind, wie immer schon praktiziert, in klassischer Prosa mit dem Stift notiert. "In Ausnahmefällen" kann so verfahren werden. Die Ausnahmen sind nicht abschließend genannt. Nur ein Beispiel nennt die Vereinbarung - die Verordnung anlässlich eines ärztlichen Hausbesuches.

DIMDI präsentiert die ICD-10-Schlüssel

Peter Appuhn
physio.de

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GKVKBVICD


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