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Thurgau Schweiz Grenze Konstanz

https://www.physioswiss.ch/de/jobs/229306/dipl-physiotherapeut-in-mit-srk-anerkennung-60-bis-100
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Jahreswechsel
2015 neu geregelt
Änderungen zum Jahresbeginn.
05.01.2015 • 17 Kommentare

Und schon ward wieder ein Jahr vorbei. Zeit für das politische Personal, ihr Füllhorn über uns, das Volk, auszuschütten. Regeln aufstellen, verändern, die Bürger an der Leine führen, ein gern geübtes Geschäft von Regierung und Parlament. Es ist soweit. Was sich alles zum Jahresbeginn ändert, erfahren Sie hier:

GKV-Beiträge
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Die Hälfte davon, also 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Die Krankenkassen aber können einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben - nach oben offen.
Verlangt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Zudem muss die Kasse ihre Versicherten über ihr Sonderkündigungsrecht und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz informieren. Die Krankenkassen sind verpflichtet in diesem Schreiben den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen zu nennen. Ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag, hat die Kasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit hinzuweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.

Elektronische Gesundheitskarte
Sie löst die "alte" Kassenchipkarte ab. Die Einführung des Plastikstücks kostete Millarden. Mehr Funktionen bietet sie nicht. Sie muss jetzt zusätzlich mit einem Foto des Besitzers versehen sein.

Pflegeversicherung
Auch hier steigt der Beitrag - um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose 2,6 Prozent).

Rechengrößen
Beitragbemessungsgrenze:

Kranken- und Pflegeversicherung:
West und Ost: monatlich 4.125 Euro (2014: 4.050 Euro)
jährlich 49.500 Euro (2014: 48.600 Euro)

Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westen: monatlich 6.050 Euro (2014: 5.950 Euro), jährlich 72.600 Euro (2014: 71.400 Euro)
Osten: monatlich 5.200 Euro (2014: 5.000 Euro), jährlich 62.400 Euro (2014: 60.000 Euro)

Versicherungspflichtgrenze:
Liegt das Einkommen darüber, darf das System der gesetzlichen Krankenversicherung zum Übertritt zu einer Privatkasse verlassen werden.
Sie steigt einheitlich von jetzt 4.462,50 auf 4.575 Euro im Monat, jährlich von 53.550 auf 54.900 Euro.

Mindestlohn
Weniger als 8,50 Euro pro Stunde darf niemand verdienen. Wer 40 Stunden wöchentlich arbeitet, hat demnach Anspruch auf ein Gehalt von mindestens rund 1.450 Euro monatlich. Der Mindestlohn gilt nicht für unter Achtzehnjährige ohne Berufsabschluss, für Auszubildende und Beschäftigte die ein Pflichtpraktikum absolvieren, etwa ein Berufspraktikum. Auch Praktika, die weniger als drei Monate dauern, fallen nicht unter die neue Regelung.
Für 450-Euro-Kräfte muss die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) aufgezeichnet werden.
Ein entsprechendes Formblatt können Sie hier speichern.

Gesetzliche Rentenversicherung
Der Beitrag, den sich wie bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent.

Hartz IV
Empfänger von Hartz-IV-Leistungen erhalten jetzt acht Euro mehr, was einer Steigerungsrate von etwa zwei Prozent entspricht. Alleinstehende erhalten somit monatlich 399 Euro.

Lebensversicherungen
Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen sinkt auf 1,25 Prozent. Im vergangenen Jahr betrug die garantierte Verzinsung noch 1,75 Prozent. Bei Altverträgen ändert sich nichts.

Steuerfreie Zuwendungen
Geschenke an Mitarbeiter sind jetzt bis zu einem Wert von 60 Euro von Lohnsteuer- und Sozialversicherungzahlungen befreit. Die Grenze betrug bislang 40 Euro.

Unterlagen vernichten
Zehn Jahre müssen Steuerunterlagen aufgehoben werden. Alle Belege und Unterlagen aus dem Jahr 2004 und den Vorjahren dürfen mit Freuden dem Reißwolf übereignet werden.

Zuzahlung
Die Zahlungspflicht, für Therapieleistungen zum Beispiel, wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam, auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.

KFZ-Kennzeichen
Der nach Wanne-Eickel umziehende Berliner muss diesen Schritt künftig nicht an seinem Auto demonstrieren. Das hauptstädtische "B" bedarf bei dauerhaftem Wohnortwechsel keines Austausches mehr. Gleichwohl ist die Ummeldung bei der Zulassungsstelle weiterhin Pflicht. Auch die Haftpflichtversicherung orientiert sich am tatsächlichen Wohnort.

Briefporto
Er wiegt zwar nur 20 Gramm, der Standardbrief, doch er hat es schwer. Jahr um Jahr wird das Porto erhöht. Jetzt kostet die Beförderung immerhin 62 Cent. Für den Transport des gewichtigeren Bruders, dem Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm, muss nun 85 Cent bezahlt werden - fünf Cent weniger als noch vor einigen Tagen.


Peter Appuhn
physio.de

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Jahreswechsel2015


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adelheid26
09.01.2015 21:52
wo steht das geschrieben? Ich hab dazu nicht bei der Knappschaft gefunden.
Für 450-Euro-Kräfte muss die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) aufgezeichnet werden.
Ein entsprechendes Formblatt können Sie hier speichern.
Bürokratie?
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wo steht das geschrieben? Ich hab dazu nicht bei der Knappschaft gefunden. Für 450-Euro-Kräfte muss die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) aufgezeichnet werden. Ein entsprechendes Formblatt können Sie hier speichern. Bürokratie?
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adelheid26 schrieb:

wo steht das geschrieben? Ich hab dazu nicht bei der Knappschaft gefunden.
Für 450-Euro-Kräfte muss die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) aufgezeichnet werden.
Ein entsprechendes Formblatt können Sie hier speichern.
Bürokratie?

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Papa Alpaka
09.01.2015 22:57
Steht geschrieben in der Titelzeile des verlinkten Formblattes: §17 Mindestlohngesetz.

SGB IV: §8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt.
[...]

(§8a: Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten)

Mindestlohngesetz: §17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

(1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch [...] beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [...] aufzuzeichnen und [...] aufzubewahren. [...] Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
[...]


Für die Überwachung der Lohnzahlen ist der Zoll zuständig und auch wenn zumindest der derzeitige Leiter des Frankfurter Hauptzollamtes mangelhafte Kenntnisse des Urheberrechtes sein Eigen nennt gilt das nicht als Argument wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen angefordert werden. Der Kostenpunkt für nichtangefertigte Dokumentationen liegt bei bis zu €30.000 (§21(3) Mindestlohngesetz).
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Steht geschrieben in der Titelzeile des verlinkten Formblattes: §17 Mindestlohngesetz. [zitat][b]SGB IV: §8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit[/b] (1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn 1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt, 2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt. [...][/zitat] (§8a: Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten) [zitat][b]Mindestlohngesetz: §17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten[/b] (1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch [...] beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [...] aufzuzeichnen und [...] aufzubewahren. [...] Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. [...][/zitat] Für die Überwachung der Lohnzahlen ist der Zoll zuständig und auch wenn zumindest der derzeitige Leiter des Frankfurter Hauptzollamtes mangelhafte Kenntnisse des Urheberrechtes sein Eigen nennt gilt das nicht als Argument wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen angefordert werden. Der Kostenpunkt für nichtangefertigte Dokumentationen liegt bei bis zu €30.000 (§21(3) Mindestlohngesetz).
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Papa Alpaka schrieb:

Steht geschrieben in der Titelzeile des verlinkten Formblattes: §17 Mindestlohngesetz.

SGB IV: §8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt.
[...]

(§8a: Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten)

Mindestlohngesetz: §17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

(1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch [...] beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [...] aufzuzeichnen und [...] aufzubewahren. [...] Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
[...]


Für die Überwachung der Lohnzahlen ist der Zoll zuständig und auch wenn zumindest der derzeitige Leiter des Frankfurter Hauptzollamtes mangelhafte Kenntnisse des Urheberrechtes sein Eigen nennt gilt das nicht als Argument wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen angefordert werden. Der Kostenpunkt für nichtangefertigte Dokumentationen liegt bei bis zu €30.000 (§21(3) Mindestlohngesetz).

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Britt
10.01.2015 12:25
Wieso Bürokratie? Im Arbeitsvertrag stehen doch ohnhin die Tage und die wöchentliche Stundenanzahl, die der Minijobber arbeitet.
Ich denke eher, dass es endlich mal ein Versuch ist, das sehr oft über den Tisch ziehen speziell der Minijobber zu unterbinden. Für jeden, der sich korrekt verhält ist das so gut wie keine zusätzliche Arbeit. Sauer werden nur die schwarzen Schafe sein, die (wie in vielen Praxen oder Firmen) ihre Minijobber nur nach Bedarf arbeiten lassen und auch nur danach bezahlen. Das wird jetzt sehr viel schwieriger und kann bei Verstößen richtig teuer werden.
Und das finde ich auch in Ordnung.

Gruß Britt
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Wieso Bürokratie? Im Arbeitsvertrag stehen doch ohnhin die Tage und die wöchentliche Stundenanzahl, die der Minijobber arbeitet. Ich denke eher, dass es endlich mal ein Versuch ist, das sehr oft über den Tisch ziehen speziell der Minijobber zu unterbinden. Für jeden, der sich korrekt verhält ist das so gut wie keine zusätzliche Arbeit. Sauer werden nur die schwarzen Schafe sein, die (wie in vielen Praxen oder Firmen) ihre Minijobber nur nach Bedarf arbeiten lassen und auch nur danach bezahlen. Das wird jetzt sehr viel schwieriger und kann bei Verstößen richtig teuer werden. Und das finde ich auch in Ordnung. Gruß Britt
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JürgenK
11.01.2015 14:01
:-|:-)....dazu passt vielleicht diese "Meldung":
:-|:-)....dazu passt vielleicht diese "Meldung": http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_72437146/horst-seehofer-fordert-nachbesserungen-beim-mindestlohn.html MfG JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:

:-|:-)....dazu passt vielleicht diese "Meldung":
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Physio0785
12.01.2015 08:48
Ja, aber der Arbeitsvertrag gilt im Zweifel bei einer Prüfung nicht, oder verstehe ich das falsch?
Man muss zusätzlich trotzdem noch die Arbeitszeiten dokumentieren, oder?

LG
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Ja, aber der Arbeitsvertrag gilt im Zweifel bei einer Prüfung nicht, oder verstehe ich das falsch? Man muss zusätzlich trotzdem noch die Arbeitszeiten dokumentieren, oder? LG
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Physio0785 schrieb:

Ja, aber der Arbeitsvertrag gilt im Zweifel bei einer Prüfung nicht, oder verstehe ich das falsch?
Man muss zusätzlich trotzdem noch die Arbeitszeiten dokumentieren, oder?

LG

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Papa Alpaka
12.01.2015 09:31
Physio0785 schrieb am 12.1.15 08:48:
Ja, aber der Arbeitsvertrag gilt im Zweifel bei einer Prüfung nicht, oder verstehe ich das falsch?
[...]


Der Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend: Vereinbarung, nicht Dokumentation. Man sollte meinen Therapeuten und Pfleger wüssten was Dokumentation ist... ;)

Bulka schrieb am 11.1.15 12:30:
Wer soll bei der Aufzeichnungen nun unterschreiben: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?


Der AG zeichnet wahrheitsgetreu auf und bewahrt die Unterlagen 2 Jahre auf. Eine Unterschrift des AN zu haben ist später sicher nicht verkehrt :)

Lamaca schrieb am 11.1.15 14:41:
Im Terminplan stehen alle Arbeitszeiten meiner Angestellten, sowohl Praxis-, als auch Hausbesuchszeiten.Das sollte doch als Dokument ausreichen, oder ?


Umständlich bei der Kontrolle, aber ja [vorbehaltlich einer anderen Meinung des Zollprüfers]. Täglich zum Feierabend unterschreiben nicht vergessen ;)
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[zitat]Physio0785 schrieb am 12.1.15 08:48: Ja, aber der Arbeitsvertrag gilt im Zweifel bei einer Prüfung nicht, oder verstehe ich das falsch? [...][/zitat] Der Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend: Vereinbarung, nicht Dokumentation. Man sollte meinen Therapeuten und Pfleger wüssten was Dokumentation ist... ;) [zitat]Bulka schrieb am 11.1.15 12:30: Wer soll bei der Aufzeichnungen nun unterschreiben: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?[/zitat] Der AG zeichnet wahrheitsgetreu auf und bewahrt die Unterlagen 2 Jahre auf. Eine Unterschrift des AN zu haben ist später sicher nicht verkehrt :) [zitat]Lamaca schrieb am 11.1.15 14:41: Im Terminplan stehen alle Arbeitszeiten meiner Angestellten, sowohl Praxis-, als auch Hausbesuchszeiten.Das sollte doch als Dokument ausreichen, oder ?[/zitat] Umständlich bei der Kontrolle, aber ja [vorbehaltlich einer anderen Meinung des Zollprüfers]. Täglich zum Feierabend unterschreiben nicht vergessen ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Physio0785 schrieb am 12.1.15 08:48:
Ja, aber der Arbeitsvertrag gilt im Zweifel bei einer Prüfung nicht, oder verstehe ich das falsch?
[...]


Der Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend: Vereinbarung, nicht Dokumentation. Man sollte meinen Therapeuten und Pfleger wüssten was Dokumentation ist... ;)

Bulka schrieb am 11.1.15 12:30:
Wer soll bei der Aufzeichnungen nun unterschreiben: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?


Der AG zeichnet wahrheitsgetreu auf und bewahrt die Unterlagen 2 Jahre auf. Eine Unterschrift des AN zu haben ist später sicher nicht verkehrt :)

Lamaca schrieb am 11.1.15 14:41:
Im Terminplan stehen alle Arbeitszeiten meiner Angestellten, sowohl Praxis-, als auch Hausbesuchszeiten.Das sollte doch als Dokument ausreichen, oder ?


Umständlich bei der Kontrolle, aber ja [vorbehaltlich einer anderen Meinung des Zollprüfers]. Täglich zum Feierabend unterschreiben nicht vergessen ;)

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JürgenK
13.01.2015 09:51
na ja, hatten wir diese "Bürokratie" nicht schon mal ...so in den 70 und 80ger Jahren...ich kann mich noch sehr gut daran er innern bei 60,00DM Kräften
MfG
JürgenK:-oo
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na ja, hatten wir diese "Bürokratie" nicht schon mal ...so in den 70 und 80ger Jahren...ich kann mich noch sehr gut daran er innern bei 60,00DM Kräften MfG JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:

na ja, hatten wir diese "Bürokratie" nicht schon mal ...so in den 70 und 80ger Jahren...ich kann mich noch sehr gut daran er innern bei 60,00DM Kräften
MfG
JürgenK:-oo

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Papa Alpaka
13.01.2015 10:43
Dann ist's eindeutig an der Zeit das Rad neu zu erfinden ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Dann ist's eindeutig an der Zeit das Rad neu zu erfinden ;)

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Regina Petry
13.01.2015 12:48
Die Dokumentation dient dem Nachweis des Mindestlohns in Höhe 8,50 €/Std.
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Die Dokumentation dient dem Nachweis des Mindestlohns in Höhe 8,50 €/Std.
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Regina Petry schrieb:

Die Dokumentation dient dem Nachweis des Mindestlohns in Höhe 8,50 €/Std.

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Britt schrieb:

Wieso Bürokratie? Im Arbeitsvertrag stehen doch ohnhin die Tage und die wöchentliche Stundenanzahl, die der Minijobber arbeitet.
Ich denke eher, dass es endlich mal ein Versuch ist, das sehr oft über den Tisch ziehen speziell der Minijobber zu unterbinden. Für jeden, der sich korrekt verhält ist das so gut wie keine zusätzliche Arbeit. Sauer werden nur die schwarzen Schafe sein, die (wie in vielen Praxen oder Firmen) ihre Minijobber nur nach Bedarf arbeiten lassen und auch nur danach bezahlen. Das wird jetzt sehr viel schwieriger und kann bei Verstößen richtig teuer werden.
Und das finde ich auch in Ordnung.

Gruß Britt

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484
10.01.2015 19:19
Ja sehe ich genauso Britt.

Endlich.
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Ja sehe ich genauso Britt. Endlich.
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Bulka
11.01.2015 12:30
Wer soll bei der Aufzeichnungen nun unterschreiben: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Wer soll bei der Aufzeichnungen nun unterschreiben: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
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Bulka schrieb:

Wer soll bei der Aufzeichnungen nun unterschreiben: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

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484 schrieb:

Ja sehe ich genauso Britt.

Endlich.

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Lamaca
11.01.2015 14:41
Im Terminplan stehen alle Arbeitszeiten meiner Angestellten, sowohl Praxis-, als auch Hausbesuchszeiten.Das sollte doch als Dokument ausreichen, oder ?
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Im Terminplan stehen alle Arbeitszeiten meiner Angestellten, sowohl Praxis-, als auch Hausbesuchszeiten.Das sollte doch als Dokument ausreichen, oder ?
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Britt
12.01.2015 10:41
Physio.de hat hier freundlicherweise den Vordruck zur Verfügung gestellt. Dieser muss korrekt geführt und unterschrieben sein. Sonst kann es bei einer Prüfung sehr teuer für den AG werden.

Gruß Britt
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Physio.de hat hier freundlicherweise den Vordruck zur Verfügung gestellt. Dieser muss korrekt geführt und unterschrieben sein. Sonst kann es bei einer Prüfung sehr teuer für den AG werden. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Physio.de hat hier freundlicherweise den Vordruck zur Verfügung gestellt. Dieser muss korrekt geführt und unterschrieben sein. Sonst kann es bei einer Prüfung sehr teuer für den AG werden.

Gruß Britt

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Andreas Solf
13.01.2015 13:22
Nein, sprich mal mit deinem Steuerberater. Der kann dir das genau erklären. Gruß
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Nein, sprich mal mit deinem Steuerberater. Der kann dir das genau erklären. Gruß
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Andreas Solf schrieb:

Nein, sprich mal mit deinem Steuerberater. Der kann dir das genau erklären. Gruß

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Lamaca schrieb:

Im Terminplan stehen alle Arbeitszeiten meiner Angestellten, sowohl Praxis-, als auch Hausbesuchszeiten.Das sollte doch als Dokument ausreichen, oder ?

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hedi jacobs
12.01.2015 17:13
wo genau findet man denn diesen "Vordruck"? würde mich über Rückwendung sehr freuen...
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wo genau findet man denn diesen "Vordruck"? würde mich über Rückwendung sehr freuen...
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Papa Alpaka
12.01.2015 23:33
hedi jacobs schrieb am 12.1.15 17:13:
wo genau findet man denn diesen "Vordruck"? würde mich über Rückwendung sehr freuen...


http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8629 -- der einzige Link im Absatz "Mindestlohn"
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[zitat]hedi jacobs schrieb am 12.1.15 17:13: wo genau findet man denn diesen "Vordruck"? würde mich über Rückwendung sehr freuen...[/zitat] http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8629 -- der einzige Link im Absatz "Mindestlohn"
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Papa Alpaka schrieb:

hedi jacobs schrieb am 12.1.15 17:13:
wo genau findet man denn diesen "Vordruck"? würde mich über Rückwendung sehr freuen...


http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8629 -- der einzige Link im Absatz "Mindestlohn"

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hedi jacobs schrieb:

wo genau findet man denn diesen "Vordruck"? würde mich über Rückwendung sehr freuen...

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Eckart Reincke
23.01.2015 16:49
Wer glaubt das unsere Politiker weniger Bürokratie wollen der irrt sich gealtig in Deutschland. Gedacht ist dieser Bürokratismus um neue Steuerquellen zu entwickel.
Wer aber als AG einen guten Steuerberater hat, der hätte schon in 12/2014 von dieser Bürokratie gewusst.
Wer nicht weiß, wer was unterschreiben muss, der sollte sich immer mitabsichern und dafür sorgen das beide Seiten unterschreiben. Diese kann im Streitfall für beide nur hilfreich sein.
Also, Kopf hoch, es wird in Deutschlan mit der Bürokratie nicht weniger. Ein schönes Dokumentationswochenende.
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Wer glaubt das unsere Politiker weniger Bürokratie wollen der irrt sich gealtig in Deutschland. Gedacht ist dieser Bürokratismus um neue Steuerquellen zu entwickel. Wer aber als AG einen guten Steuerberater hat, der hätte schon in 12/2014 von dieser Bürokratie gewusst. Wer nicht weiß, wer was unterschreiben muss, der sollte sich immer mitabsichern und dafür sorgen das beide Seiten unterschreiben. Diese kann im Streitfall für beide nur hilfreich sein. Also, Kopf hoch, es wird in Deutschlan mit der Bürokratie nicht weniger. Ein schönes Dokumentationswochenende.
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Eckart Reincke schrieb:

Wer glaubt das unsere Politiker weniger Bürokratie wollen der irrt sich gealtig in Deutschland. Gedacht ist dieser Bürokratismus um neue Steuerquellen zu entwickel.
Wer aber als AG einen guten Steuerberater hat, der hätte schon in 12/2014 von dieser Bürokratie gewusst.
Wer nicht weiß, wer was unterschreiben muss, der sollte sich immer mitabsichern und dafür sorgen das beide Seiten unterschreiben. Diese kann im Streitfall für beide nur hilfreich sein.
Also, Kopf hoch, es wird in Deutschlan mit der Bürokratie nicht weniger. Ein schönes Dokumentationswochenende.



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