Du bist PHYSIOTHERAPEUTIN oder
PHYSIOTHERAPEUT…
- Du siehst Deinen Beruf als
Berufung und nicht als notwendiges
Übel…
- Du bist teamfähig,
fachkompetent, engagiert für Deine
Patienten und bereit selbständig
zu arbeiten…
- Du bist leistungsbereit und
lässt Dich von einem Schnupfen
nicht gleich umwerfen
Wenn Du diese Fragen mit „JA“
beantworten kannst, dann gestalten
wir für DICH einen individuell auf
Deine Bedürfnisse zugeschnittenen
Arbeitsplatz.
- Du kannst selbs...
PHYSIOTHERAPEUT…
- Du siehst Deinen Beruf als
Berufung und nicht als notwendiges
Übel…
- Du bist teamfähig,
fachkompetent, engagiert für Deine
Patienten und bereit selbständig
zu arbeiten…
- Du bist leistungsbereit und
lässt Dich von einem Schnupfen
nicht gleich umwerfen
Wenn Du diese Fragen mit „JA“
beantworten kannst, dann gestalten
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Deine Bedürfnisse zugeschnittenen
Arbeitsplatz.
- Du kannst selbs...
Im Vorfeld wurde die Klage eines gewerblichen Unternehmerverbandes gegen Werbung für Osteopathie, craniosakrale Osteopathie und Säuglingsosteopathie bereits durch ein Landesgericht abgewiesen. Die Berufung vor dem OLG gab dem Kläger nun allerdings teilweise recht.
Laut dem OLG sei Werbung für ein medizinisches Behandlungsverfahren nur zulässig, wenn dessen Wirksamkeit wissenschaftlich eindeutig belegt ist. Der Kläger konnte in dem Verfahren allerdings lediglich für die craniosakrale Osteopathie nachweisen, dass es der Methode an einer wissenschaftlichen Grundlage fehlt. Die Ausführungen bezüglich der „normalen“ Osteopathie und der Säuglingsosteopathie waren dem OLG hingegen nicht konkret genug.
Das Urteil selbst finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Wettbewerbsrecht konkret hier.
Catrin Heinbokel / physio.de
UrteilTherapiemethoden
Keine Werbung mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen
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Xela schrieb:
Wikipedia als Beweisvortrag vor einem OLG. *[affe]* Das konnte nichts werden....
Keine Werbung mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen
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