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Corona
Entlassmanagement bleibt – Maskenpflicht ändert sich – Telefonische AU fällt weg
Ein kleines Update in Sachen Corona-Sonderregelungen --- letzte Aktualisierung 18. November 2022 ---
28.05.2022 • 12 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Entlassmanagement
Im Gegensatz zu so mancher Meldung verschiedener Berufsverbände bleibt die Sonderregel zum Entlassmanagement über den 31. Mai hinaus in Kraft. Diese besagt:
  • • Verordnungsfähiger Zeitraum: 14 Tage
    • Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung
    • Behandlungsende: spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist nun bis 25. November 2022.

Hintergrund
Die Corona-Sonderregelung des Entlassmanagement ist in § 2a (Abs.2) der Heilmittel-Richtlinie geregelt. In Sachen Geltungsdauer steht dort kein fixes Datum. Vielmehr ist dort bestimmt, dass die Sonderregel so lange gilt wie auch der § 1 Absatz 2 Satz 2 der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVV) Gültigkeit hat.

Auf unsere explizite Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium teilte man uns mit, dass „§ 1 der SARS-CoV-2-AMVV einschließlich der Regelung zum Entlassmanagement […] bis zum 25. November 2022 verlängert“ wird.

Maskenpflicht
Bisher galt es in Sachen Maskenpflicht, immer zwei Vorschriften im Auge zu behalten: Die Infektionsschutz-Regelungen der einzelnen Bundesländer und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft (BG). Nun hat die Berufsgenossenschaft ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zurückgezogen.

Damit entfallen für die Praxen seitens der BG folgende Pflichten:
  • • Erstellung eines Hygieneplans
    • betriebsbedingte Kontaktreduzierung
    • Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2
    • Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung
    • gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen
Vielmehr stellt die BG nun auf die Eigenverantwortung der Praxen ab. Diese müssten ja ohnehin im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung stets Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer in Sachen Infektionsschutz, die jetzt für Sie gelten, finden Sie hier.

Telefonische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU)
Seit 1. Juni gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Der G-BA lässt sich aber die Möglichkeit offen, die telefonische AU jederzeit wieder zu einzuführen „sollte die Pandemie in den kommenden Monaten wieder an Fahrt gewinnen“.

Wer nicht persönlich bzgl. einer AU zum Arzt möchte, kann sich diese aber weiterhin per Videokontakt besorgen. Die Modalitäten hierfür lauten:
  • • Der Arztpraxis bisher Unbekannte können maximal für drei Kalendertage krankgeschrieben werden.
    • Bekannte Patienten können bis zu sieben Tage eine AU erhalten.
    • Eine Folge-AU ist nur dann per Videokontakt möglich, „wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde“.
update vom 18.11.22
Diese Regelung hat der G-BA Anfang August auf Grund steigender Fallzahlen wieder "aktiviert". Sie galt vorerst befristet bis 30. November 2022 und wurde Mitte November 22 bis 31. März 2023 verlängert. Unseren Artikel vom 31. März 2022 haben wir dementsprechend aktualisiert.

Bleiben Sie gesund!

Friedrich Merz / physio.de

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CoronaEntlassmanagementBerufsgenossenschaftVerbändeBMGAUMaskenpflicht


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kvet
Vor 8 Monaten
Gibt es eine Physiotherapie Praxis in Deutschland, welche die Entlassung Management Vorschriften durchführen kann?
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• hille111
Gibt es eine Physiotherapie Praxis in Deutschland, welche die Entlassung Management Vorschriften durchführen kann?
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kvet schrieb:

Gibt es eine Physiotherapie Praxis in Deutschland, welche die Entlassung Management Vorschriften durchführen kann?

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Olaf pahl
Vor 8 Monaten
Hallo ,
Ich komme aus Niedersachsen und finde die behördlichen Formulierungen eher unklar
formuliert. Wenn ich das richtig verstanden habe fallen laut BG sämtliche Maßnahmen
rund um das Corona Management für therapeutische Maßnahmen weg.(Also auch die Maskenpflicht ?) .Für das Land Niedersachsen Maskenpflicht besteht noch für Kranken-
häuser , Altenheime , Reha- bzw. Therapiezentren und Kurkliniken .Damit fällt nach meinen
Verständnis die Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen ab sofort weg.
Bin ich da richtig?
Gruß
Olaf
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• Thorsten Rohlfing
• anna fleck
• MT Osteo
Hallo , Ich komme aus Niedersachsen und finde die behördlichen Formulierungen eher unklar formuliert. Wenn ich das richtig verstanden habe fallen laut BG sämtliche Maßnahmen rund um das Corona Management für therapeutische Maßnahmen weg.(Also auch die Maskenpflicht ?) .Für das Land Niedersachsen Maskenpflicht besteht noch für Kranken- häuser , Altenheime , Reha- bzw. Therapiezentren und Kurkliniken .Damit fällt nach meinen Verständnis die Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen ab sofort weg. Bin ich da richtig? Gruß Olaf
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Stefan Preißler
Vor 8 Monaten
Ist bei uns in Hessen auch eher schwammig!
Kein Wort über Therapieeinrichtungen.
Bezieht sich alles auf Krankenhäuser, Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen), Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen vergleichbar mit einer medizinischer Versorgung im Krankenhaus, Altenwohneinrichtungen.
Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, daß man in Bahnen- und Bussen weiter Maske tragen muss, aber nicht bei uns in den Praxen. Das macht für mich keinen Sinn!
Die nächsten Tage werden dann wohl für unsere Rezeption nicht leicht, wenn Pat. darauf bestehen, ohne Maske die Praxis zu betreten!
Kann man da weiterhin vom Hausrecht gebrauch machen?
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• Janine du Maire
Ist bei uns in Hessen auch eher schwammig! Kein Wort über Therapieeinrichtungen. Bezieht sich alles auf Krankenhäuser, Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen), Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen vergleichbar mit einer medizinischer Versorgung im Krankenhaus, Altenwohneinrichtungen. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, daß man in Bahnen- und Bussen weiter Maske tragen muss, aber nicht bei uns in den Praxen. Das macht für mich keinen Sinn! Die nächsten Tage werden dann wohl für unsere Rezeption nicht leicht, wenn Pat. darauf bestehen, ohne Maske die Praxis zu betreten! Kann man da weiterhin vom Hausrecht gebrauch machen?
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Stefan Preißler schrieb:

Ist bei uns in Hessen auch eher schwammig!
Kein Wort über Therapieeinrichtungen.
Bezieht sich alles auf Krankenhäuser, Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen), Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen vergleichbar mit einer medizinischer Versorgung im Krankenhaus, Altenwohneinrichtungen.
Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, daß man in Bahnen- und Bussen weiter Maske tragen muss, aber nicht bei uns in den Praxen. Das macht für mich keinen Sinn!
Die nächsten Tage werden dann wohl für unsere Rezeption nicht leicht, wenn Pat. darauf bestehen, ohne Maske die Praxis zu betreten!
Kann man da weiterhin vom Hausrecht gebrauch machen?

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GüSta
Vor 8 Monaten
Nach meinem Verständnis gibt es betreffs Maskenpflicht 3 Regelungsebenen:
1. Bund und hieraus u. a. folgend die Handlungsempfehlungen bzw. -weisungen der BG. Die BG empfiehlt jetzt nur noch, wenn überhaupt und dann je nach Situation, mind. einen "einfachen" MNS bzw. eine OP-Maske zu tragen
2. Bundeslandspezifisch und da steuert jedes Bundesland nach seinem Glaubensbekenntnis; da mußt Du Dich in NS umhören. Bei uns in Bayern entfällt für die Physiotherapie eine landesgesetzlich geregelt Maskenpflicht
3. Arbeitgeberebene; da bist Du der Taktgeber und kannst unabhängig von Bund und Land für das Personal und die Patienten eine Regelung treffen, unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen welche Art von Maske zu tragen ist
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Nach meinem Verständnis gibt es betreffs Maskenpflicht 3 Regelungsebenen: 1. Bund und hieraus u. a. folgend die Handlungsempfehlungen bzw. -weisungen der BG. Die BG empfiehlt jetzt nur noch, wenn überhaupt und dann je nach Situation, mind. einen "einfachen" MNS bzw. eine OP-Maske zu tragen 2. Bundeslandspezifisch und da steuert jedes Bundesland nach seinem Glaubensbekenntnis; da mußt Du Dich in NS umhören. Bei uns in Bayern entfällt für die Physiotherapie eine landesgesetzlich geregelt Maskenpflicht 3. Arbeitgeberebene; da bist Du der Taktgeber und kannst unabhängig von Bund und Land für das Personal und die Patienten eine Regelung treffen, unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen welche Art von Maske zu tragen ist
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GüSta schrieb:

Nach meinem Verständnis gibt es betreffs Maskenpflicht 3 Regelungsebenen:
1. Bund und hieraus u. a. folgend die Handlungsempfehlungen bzw. -weisungen der BG. Die BG empfiehlt jetzt nur noch, wenn überhaupt und dann je nach Situation, mind. einen "einfachen" MNS bzw. eine OP-Maske zu tragen
2. Bundeslandspezifisch und da steuert jedes Bundesland nach seinem Glaubensbekenntnis; da mußt Du Dich in NS umhören. Bei uns in Bayern entfällt für die Physiotherapie eine landesgesetzlich geregelt Maskenpflicht
3. Arbeitgeberebene; da bist Du der Taktgeber und kannst unabhängig von Bund und Land für das Personal und die Patienten eine Regelung treffen, unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen welche Art von Maske zu tragen ist

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V.u.M. Metzen
Vor 8 Monaten
Die Maskenpflicht in den Praxen kann doch jeder für sich selbst entscheiden um sich und sein Personal zu schützen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Interessanter ist doch die Frage wie können wir die Inflationsrate ausgleichen .
7% ist doch kein Pappenstiel. Die Verbände müssten den Kassen mal auf die Füße steigen.
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Die Maskenpflicht in den Praxen kann doch jeder für sich selbst entscheiden um sich und sein Personal zu schützen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Interessanter ist doch die Frage wie können wir die Inflationsrate ausgleichen . 7% ist doch kein Pappenstiel. Die Verbände müssten den Kassen mal auf die Füße steigen.
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V.u.M. Metzen schrieb:

Die Maskenpflicht in den Praxen kann doch jeder für sich selbst entscheiden um sich und sein Personal zu schützen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Interessanter ist doch die Frage wie können wir die Inflationsrate ausgleichen .
7% ist doch kein Pappenstiel. Die Verbände müssten den Kassen mal auf die Füße steigen.

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V.u.M. Metzen
Vor 8 Monaten
@Stefan Preißler Ganz einfach ( Ja )
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• Stefan Preißler
• Karola Siebert
[mention]Stefan Preißler[/mention] Ganz einfach ( Ja )
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V.u.M. Metzen schrieb:

@Stefan Preißler Ganz einfach ( Ja )

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MikeL
Vor 8 Monaten
@Stefan Preißler
Zumindest im Raum Frankfurt hat in den letzten Wochen ohnehin kein Schw... mehr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen kontrolliert.
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• Foka18
[mention]Stefan Preißler[/mention] Zumindest im Raum Frankfurt hat in den letzten Wochen ohnehin kein Schw... mehr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen kontrolliert.
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MikeL schrieb:

@Stefan Preißler
Zumindest im Raum Frankfurt hat in den letzten Wochen ohnehin kein Schw... mehr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen kontrolliert.

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Dr. Notte
Vor 8 Monaten
@V.u.M. Metzen
reden wir mal über Benzin- , Energiepreise und Lebensmittel... da sind 7% lächerlich und verlogen...
mit besten Grüßen aus Solingen
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• heike 952
[mention]V.u.M. Metzen[/mention] reden wir mal über Benzin- , Energiepreise und Lebensmittel... da sind 7% lächerlich und verlogen... mit besten Grüßen aus Solingen
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Dr. Notte schrieb:

@V.u.M. Metzen
reden wir mal über Benzin- , Energiepreise und Lebensmittel... da sind 7% lächerlich und verlogen...
mit besten Grüßen aus Solingen

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Katrin Hartmann
Vor 8 Monaten
Maskenpflicht (FFP2)
in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske >> niedersachsen.de >> Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen
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Maskenpflicht (FFP2) in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc. in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske >> niedersachsen.de >> https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
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Katrin Hartmann schrieb:

Maskenpflicht (FFP2)
in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske >> niedersachsen.de >> Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen

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Katrin Hartmann
Vor 8 Monaten
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Katrin Hartmann schrieb:

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Olaf pahl schrieb:

Hallo ,
Ich komme aus Niedersachsen und finde die behördlichen Formulierungen eher unklar
formuliert. Wenn ich das richtig verstanden habe fallen laut BG sämtliche Maßnahmen
rund um das Corona Management für therapeutische Maßnahmen weg.(Also auch die Maskenpflicht ?) .Für das Land Niedersachsen Maskenpflicht besteht noch für Kranken-
häuser , Altenheime , Reha- bzw. Therapiezentren und Kurkliniken .Damit fällt nach meinen
Verständnis die Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen ab sofort weg.
Bin ich da richtig?
Gruß
Olaf

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Stefan Arnold
Vor 8 Monaten
Bis auf Pflege, Krankenhaus und Bus / Bahn interessiert die Maskenpflicht bei uns in Sachsen fast keinen mehr. Laut sächsischer Verordnung gilt auch seit Anfang April keine Maskenpflicht mehr in Heilmittelpraxen. Es galt die BG Verordnung für meine Therapeuten aber allzu schlüssig war mir nie warum die 80 jährige Patientin keine Maske laut Gesetz tragen muss aber die 30 Jährige PT eine aufsetzen muss. Wir haben die BG Verordnung eher locker gehandhabt und ich bin froh dass sie nun offiziell nur noch Empfehlungen gibt. Die Realität hatte die Verordnung schon vor Wochen überholt.
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• MT Osteo
Bis auf Pflege, Krankenhaus und Bus / Bahn interessiert die Maskenpflicht bei uns in Sachsen fast keinen mehr. Laut sächsischer Verordnung gilt auch seit Anfang April keine Maskenpflicht mehr in Heilmittelpraxen. Es galt die BG Verordnung für meine Therapeuten aber allzu schlüssig war mir nie warum die 80 jährige Patientin keine Maske laut Gesetz tragen muss aber die 30 Jährige PT eine aufsetzen muss. Wir haben die BG Verordnung eher locker gehandhabt und ich bin froh dass sie nun offiziell nur noch Empfehlungen gibt. Die Realität hatte die Verordnung schon vor Wochen überholt.
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Stefan Arnold schrieb:

Bis auf Pflege, Krankenhaus und Bus / Bahn interessiert die Maskenpflicht bei uns in Sachsen fast keinen mehr. Laut sächsischer Verordnung gilt auch seit Anfang April keine Maskenpflicht mehr in Heilmittelpraxen. Es galt die BG Verordnung für meine Therapeuten aber allzu schlüssig war mir nie warum die 80 jährige Patientin keine Maske laut Gesetz tragen muss aber die 30 Jährige PT eine aufsetzen muss. Wir haben die BG Verordnung eher locker gehandhabt und ich bin froh dass sie nun offiziell nur noch Empfehlungen gibt. Die Realität hatte die Verordnung schon vor Wochen überholt.

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MikeL
Vor 8 Monaten
Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Maskenpflicht nur ausgesetzt wurde, um eine möglichst schnelle Durchseuchung der Bevölkerung in der Warmen Jahreszeit voranzutreiben. In anderen Ländern wurde diese Politik offiziell verfolgt, während es sich bei uns wohl eher um einen klammheimlichen Versuch handelt, Querdenker, Impfgegner, Corona-Leugner und andere Bevölkerungsteile zu immunisieren.

Einerseits gewinnt man aus aktuellen Medienberichten den Eindruck, die Pandemie gehe zurück, andererseits haben wir bei uns in der Praxis noch nie so viele durch Coviderkrankungen bedingte Absagen gehabt, wie in den beiden letzten Wochen. Es gibt ja keine Masken- oder Testpflicht mehr, also kann es auch kein Covid mehr zu geben, scheint die Devise in großen Teilen der Bevölkerung zu sein. Das eigentliche Drama ist hierbei die fehlende Bereitschaft vieler Patienten, sich bei Erkältungssymptomen überhaupt testen zun lassen. Mehrfach hatten wir Patienten, die in den letzten Tagen hustend in der Tür standen und meinten, sie hätten nur eine normale Erkältung. Ärgerlich, wenn man mit diesen Leuten immer wieder diskutieren muss, dass man sie in diesem Zustand bei uns nicht in die Praxis läßt!

Mir ist egal, was die Behörden aktuell erlauben oder empfehlen. In meiner Praxis kommt kein Patient ohne FFP2-Maske rein und mein Team trägt die Masken freiwillig, ohne damit ein Problem zu haben.
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Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Maskenpflicht nur ausgesetzt wurde, um eine möglichst schnelle Durchseuchung der Bevölkerung in der Warmen Jahreszeit voranzutreiben. In anderen Ländern wurde diese Politik offiziell verfolgt, während es sich bei uns wohl eher um einen klammheimlichen Versuch handelt, Querdenker, Impfgegner, Corona-Leugner und andere Bevölkerungsteile zu immunisieren. Einerseits gewinnt man aus aktuellen Medienberichten den Eindruck, die Pandemie gehe zurück, andererseits haben wir bei uns in der Praxis noch nie so viele durch Coviderkrankungen bedingte Absagen gehabt, wie in den beiden letzten Wochen. Es gibt ja keine Masken- oder Testpflicht mehr, also kann es auch kein Covid mehr zu geben, scheint die Devise in großen Teilen der Bevölkerung zu sein. Das eigentliche Drama ist hierbei die fehlende Bereitschaft vieler Patienten, sich bei Erkältungssymptomen überhaupt testen zun lassen. Mehrfach hatten wir Patienten, die in den letzten Tagen hustend in der Tür standen und meinten, sie hätten nur eine normale Erkältung. Ärgerlich, wenn man mit diesen Leuten immer wieder diskutieren muss, dass man sie in diesem Zustand bei uns nicht in die Praxis läßt! Mir ist egal, was die Behörden aktuell erlauben oder empfehlen. In meiner Praxis kommt kein Patient ohne FFP2-Maske rein und mein Team trägt die Masken freiwillig, ohne damit ein Problem zu haben.
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MikeL schrieb:

Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Maskenpflicht nur ausgesetzt wurde, um eine möglichst schnelle Durchseuchung der Bevölkerung in der Warmen Jahreszeit voranzutreiben. In anderen Ländern wurde diese Politik offiziell verfolgt, während es sich bei uns wohl eher um einen klammheimlichen Versuch handelt, Querdenker, Impfgegner, Corona-Leugner und andere Bevölkerungsteile zu immunisieren.

Einerseits gewinnt man aus aktuellen Medienberichten den Eindruck, die Pandemie gehe zurück, andererseits haben wir bei uns in der Praxis noch nie so viele durch Coviderkrankungen bedingte Absagen gehabt, wie in den beiden letzten Wochen. Es gibt ja keine Masken- oder Testpflicht mehr, also kann es auch kein Covid mehr zu geben, scheint die Devise in großen Teilen der Bevölkerung zu sein. Das eigentliche Drama ist hierbei die fehlende Bereitschaft vieler Patienten, sich bei Erkältungssymptomen überhaupt testen zun lassen. Mehrfach hatten wir Patienten, die in den letzten Tagen hustend in der Tür standen und meinten, sie hätten nur eine normale Erkältung. Ärgerlich, wenn man mit diesen Leuten immer wieder diskutieren muss, dass man sie in diesem Zustand bei uns nicht in die Praxis läßt!

Mir ist egal, was die Behörden aktuell erlauben oder empfehlen. In meiner Praxis kommt kein Patient ohne FFP2-Maske rein und mein Team trägt die Masken freiwillig, ohne damit ein Problem zu haben.



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