physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Barmbek

Liebe Physiotherapeuten,

wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Unterstützung in
Barmbek.


Was Dich erwartet:

Wir sind ein nettes und
familiäresTeam
Du hast deinen eigenen Therapieraum
Dein eigener Patientenstamm
Mitgestaltung deiner Arbeitszeiten
30 Minuten-Taktung
Keine Empfangstätigkeiten, da wir
vier nette Empfangskräfte haben

Mach Dir doch einen ersten Eindruck
von uns:
www.therapiezentrum-ankerplatz.de

Bewirb Dich gerne per E-Mail unter:
info@therapieten...
BMG: Zu fehlerhaft ausgestellten Rezepten
Fehlerhafte Prüfungen fehlerhafter Heilmittelverordnungen
Gesundheitsministerium bezieht Stellung zu Kritik an Prüfsoftware und kündigt Gespräche mit Heilmittelerbringern an.
03.02.2020 • 4 Kommentare

Bereits am 1. Januar 2017 trat das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV-VSG) in Kraft. Hierin wird den Vertragsärzten auferlegt, eine durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Software zu nutzen, die fehlerhaft ausgefüllte Heilmittelverordnungen melden sollte. Aufgrund von Verzögerungen bei der Zertifizierung sowie gemeldeter Fehler bei den verschiedenen Softwareherstellern wurde die Nutzungsverpflichtung zunächst bis 31.03.2017 verschoben. Mittlerweile ist die Nichtnutzung zertifizierter Software durch die Ärzte von Seiten der KBV sanktionierbar.

Die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink (Bündnis90 / Die Grünen) hat nun im Dezember 2019 eine Schriftliche Frage (Nr. 12/240) an die Bundesregierung zu diesem Thema gestellt. Unter Berufung auf eine Onlinebefragung der Therapeuten am Limit fragt sie die Bundesregierung nach einer Erklärung für den hohen Anteil an fehlerhaften Heilmittelverordnungen sowie nach den Zertifizierungskriterien für diese Software.

Dr. Thomas Gebhart, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), verweist in seiner Antwort auf die Anlage 29 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zwischen GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die diese Zertifizierung regelt. Der Bundesregierung lägen zwar keine belastbaren Zahlen zu fehlerhaften Heilmittelverordnungen vor, Gebhart räumte aber ein, dass Auslegungsprobleme der Heilmittelrichtlinien (HMR) bzw. Bedienungsfehler der Software mögliche Ursachen sein könnten.

Diese werde man aber mit Inkrafttreten der überarbeiteten und vereinfachten Heilmittel-Richtlinie zum 1.10.2020 in den Griff kriegen. Des Weiteren kündigt der Staatssekretär für Anfang 2020 einen Dialog mit Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzten an. Ziel sei es, einen weiteren Bürokratieabbau zu erreichen. Auch die Prüfpflicht sowie mögliche Regressrisiken im Zusammenhang mit der Blankoverordnung sollen thematisiert werden.

Bereits im August 2019 hatte das BMG auf Nachfrage der Vereinte Therapeuten bestätigt, dass ihnen das Problem fehlerhaft ausgestellter Heilmittelverordnungen und daraus entstehender Retaxierungen durch die Krankenkassen bekannt sei. Auch die Planung eines Dialogs mit Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Ärzteschaft wurde bereits damals angekündigt:
"Um weitere Maßnahmen zu erarbeiten, die die Arbeit für Heilmittelerbringer einfacher und unbürokratischer machen, beabsichtigt das BMG einen Dialogprozess zum Bürokratieabbau mit Vertreterinnen und Vertretern der Heilmittelerbringer, der Ärzteschaft sowie der Krankenkassen durchzuführen. In diesem Prozess wird auch das Thema fehlerhaft ärztlicher Verordnungen und der damit verbundenen Belastungen für die Heilmittelerbringer auf der Tagesordnung stehen. Der Dialogprozess wird durch das zuständige Fachreferat vorbereitet", heißt es in dem Antwortbrief an Vereinte Therapeuten.

Auf Nachfrage, wann es denn nun zu dem angekündigten Dialog kommen und wer dann die Heilmittelerbringer dort vertreten werde, antwortete die zuständige Sachbearbeiterin im Gesundheitsministerium: Es "laufen derzeit Abstimmungen in unserem Hause. Nach Übermittlung der Ergebnisse werde ich mich hierzu nochmals bei Ihnen melden."

Wir warten ... und berichten.

OG / physio.de

PS:
Das BMG hat im Übrigen den Eingang zahlreicher Briefe der Kolleg*innen im Rahmen der Aktion "Abschaffung der Prüfpflicht" gegenüber unserer Redaktion bestätigt.

Korrektur:
In einer früheren Version des Artikels wurde berichtet, dass die Nichtnutzung der Software für Ärzte immer noch sanktionsfrei sei. Das war nicht richtig. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.

Mehr Lesen über

BMGPrüfpflichtRezeptTALDie Grünen


Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tom1350
03.02.2020 08:14
Wenn ich mir diese Positivliste angucke sehe ich 17 von 21 Punkten, die auf „Fehler" vom Therapeuten entfallen. In der Anlage 3 zum HMK sehe ich auch nur zwei Punkte, die sich auf ein Fehlen von Angaben in der Verordnung beziehen. Alles andere wären Änderungswünsche und Anwenderfehler. Wo sollte also eine Arztsoftware wirklich ansetzen?

https://www.physio.de/community/news/positivliste-fuer-pruefkriterien-bei-heilmittelverordnungen/99/10053/1
1

Gefällt mir

• Tempelritter
Wenn ich mir diese Positivliste angucke sehe ich 17 von 21 Punkten, die auf „Fehler" vom Therapeuten entfallen. In der Anlage 3 zum HMK sehe ich auch nur zwei Punkte, die sich auf ein Fehlen von Angaben in der Verordnung beziehen. Alles andere wären Änderungswünsche und Anwenderfehler. Wo sollte also eine Arztsoftware wirklich ansetzen? https://www.physio.de/community/news/positivliste-fuer-pruefkriterien-bei-heilmittelverordnungen/99/10053/1
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Philipp Morlock
03.02.2020 15:16
Haben Sie irgendwann Mal Rezepte angeschaut/ unterschreiben lassen?

Falsche Schlüssel, falsches Datum, falsch Angekreuztes, fehlen von Allem aber gerne auch der Unterschrift des Arztes oder Praxisstempel.
2

Gefällt mir

• don
• logoU
Haben Sie irgendwann Mal Rezepte angeschaut/ unterschreiben lassen? Falsche Schlüssel, falsches Datum, falsch Angekreuztes, fehlen von Allem aber gerne auch der Unterschrift des Arztes oder Praxisstempel.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Philipp Morlock schrieb:

Haben Sie irgendwann Mal Rezepte angeschaut/ unterschreiben lassen?

Falsche Schlüssel, falsches Datum, falsch Angekreuztes, fehlen von Allem aber gerne auch der Unterschrift des Arztes oder Praxisstempel.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

tom1350 schrieb:

Wenn ich mir diese Positivliste angucke sehe ich 17 von 21 Punkten, die auf „Fehler" vom Therapeuten entfallen. In der Anlage 3 zum HMK sehe ich auch nur zwei Punkte, die sich auf ein Fehlen von Angaben in der Verordnung beziehen. Alles andere wären Änderungswünsche und Anwenderfehler. Wo sollte also eine Arztsoftware wirklich ansetzen?

https://www.physio.de/community/news/positivliste-fuer-pruefkriterien-bei-heilmittelverordnungen/99/10053/1

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
webpt
05.02.2020 17:57
Politikunbekannte B.Malussysteme werden gegen die Therapeuten Bestand haben. Da möchten die Ärzte im Gegenzug sicherlich gehörigen finanziellen Ausgleich sehen. Vielleicht meinen die Akteure dies als " therapeutische Budgetverantwortung " als Zahlung für fachliche Zugständnisse.
Therapeuten müssen sich um solcherlei Strukturen natürlich nicht sorgen, denn die bleiben.
1

Gefällt mir

Politikunbekannte B.Malussysteme werden gegen die Therapeuten Bestand haben. Da möchten die Ärzte im Gegenzug sicherlich gehörigen finanziellen Ausgleich sehen. Vielleicht meinen die Akteure dies als " therapeutische Budgetverantwortung " als Zahlung für fachliche Zugständnisse. Therapeuten müssen sich um solcherlei Strukturen natürlich nicht sorgen, denn die bleiben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

webpt schrieb:

Politikunbekannte B.Malussysteme werden gegen die Therapeuten Bestand haben. Da möchten die Ärzte im Gegenzug sicherlich gehörigen finanziellen Ausgleich sehen. Vielleicht meinen die Akteure dies als " therapeutische Budgetverantwortung " als Zahlung für fachliche Zugständnisse.
Therapeuten müssen sich um solcherlei Strukturen natürlich nicht sorgen, denn die bleiben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Philipp Morlock
06.02.2020 07:15
Wenn man Rezepte wie Geld betrachtet, ist klar, dass der Empfänger überprüft.

Es schreibt der Gesetzgeber nichts von Korrekturpflicht, zumindest soweit ich weiß.

Insofern kann man das ganze auch Hausgemacht ansehen.

Das die meisten Praxen keine Ausfallgebühr erheben ist das gleiche Thema.

Einfach Konkurrenzverhalten.
Kundenorientierung.
Extraservice leisten, weil die Konkurrenz es macht, und aus Kundenabwanderungsangst.

Dies dann dem Gesetzgeber zuzuschieben, und das gleichzeitig mit PT- Mangel- Behauptung, entspricht der Intellektleistung die ich von 99% aller Physios die ich kennengelernt habe kenne.

Deshalb ein Hinweis:
Es gibt Patienten die klagen auch mal vor Gericht.
Sobald mindestens ein Patient wegen nicht erbrachten Leistungen klagt und dabei klar ist, das die Ursache die Fehlerquote auf Rezepten ist, wird die Idee das dies (insbesondere weil korrigierbar) korrigiert wird entstehen, und zwar an der Stelle die den Krankenkassen Vorgaben macht, egal wo diese Stelle ist.

Falls diese Stelle die Intellektleistung haben sollte zu verstehen wie sie zu der Berechtigung kommt den Krankenkassen vorzugeben was gemacht wird, wird diese Stelle Rezeptvorgaben machen, die die Fehlertoleranz der Krankenkassen oder die wahrscheinliche Fehlerquote der Rezeptabrechnungen bei erwartbarer Intellektleistung der Prüfenden sowie der Rezeptverschreibenden auf das erwünschte Niveau anpassen.

Alles ohne unbezahlten Aufwand für Heilmittelerbringer.
2

Gefällt mir

• saloia
• SGBV
Wenn man Rezepte wie Geld betrachtet, ist klar, dass der Empfänger überprüft. Es schreibt der Gesetzgeber nichts von Korrekturpflicht, zumindest soweit ich weiß. Insofern kann man das ganze auch Hausgemacht ansehen. Das die meisten Praxen keine Ausfallgebühr erheben ist das gleiche Thema. Einfach Konkurrenzverhalten. Kundenorientierung. Extraservice leisten, weil die Konkurrenz es macht, und aus Kundenabwanderungsangst. Dies dann dem Gesetzgeber zuzuschieben, und das gleichzeitig mit PT- Mangel- Behauptung, entspricht der Intellektleistung die ich von 99% aller Physios die ich kennengelernt habe kenne. Deshalb ein Hinweis: Es gibt Patienten die klagen auch mal vor Gericht. Sobald mindestens ein Patient wegen nicht erbrachten Leistungen klagt und dabei klar ist, das die Ursache die Fehlerquote auf Rezepten ist, wird die Idee das dies (insbesondere weil korrigierbar) korrigiert wird entstehen, und zwar an der Stelle die den Krankenkassen Vorgaben macht, egal wo diese Stelle ist. Falls diese Stelle die Intellektleistung haben sollte zu verstehen wie sie zu der Berechtigung kommt den Krankenkassen vorzugeben was gemacht wird, wird diese Stelle Rezeptvorgaben machen, die die Fehlertoleranz der Krankenkassen oder die wahrscheinliche Fehlerquote der Rezeptabrechnungen bei erwartbarer Intellektleistung der Prüfenden sowie der Rezeptverschreibenden auf das erwünschte Niveau anpassen. Alles ohne unbezahlten Aufwand für Heilmittelerbringer.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Philipp Morlock schrieb:

Wenn man Rezepte wie Geld betrachtet, ist klar, dass der Empfänger überprüft.

Es schreibt der Gesetzgeber nichts von Korrekturpflicht, zumindest soweit ich weiß.

Insofern kann man das ganze auch Hausgemacht ansehen.

Das die meisten Praxen keine Ausfallgebühr erheben ist das gleiche Thema.

Einfach Konkurrenzverhalten.
Kundenorientierung.
Extraservice leisten, weil die Konkurrenz es macht, und aus Kundenabwanderungsangst.

Dies dann dem Gesetzgeber zuzuschieben, und das gleichzeitig mit PT- Mangel- Behauptung, entspricht der Intellektleistung die ich von 99% aller Physios die ich kennengelernt habe kenne.

Deshalb ein Hinweis:
Es gibt Patienten die klagen auch mal vor Gericht.
Sobald mindestens ein Patient wegen nicht erbrachten Leistungen klagt und dabei klar ist, das die Ursache die Fehlerquote auf Rezepten ist, wird die Idee das dies (insbesondere weil korrigierbar) korrigiert wird entstehen, und zwar an der Stelle die den Krankenkassen Vorgaben macht, egal wo diese Stelle ist.

Falls diese Stelle die Intellektleistung haben sollte zu verstehen wie sie zu der Berechtigung kommt den Krankenkassen vorzugeben was gemacht wird, wird diese Stelle Rezeptvorgaben machen, die die Fehlertoleranz der Krankenkassen oder die wahrscheinliche Fehlerquote der Rezeptabrechnungen bei erwartbarer Intellektleistung der Prüfenden sowie der Rezeptverschreibenden auf das erwünschte Niveau anpassen.

Alles ohne unbezahlten Aufwand für Heilmittelerbringer.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Akademisierung
„Teilakademisierung" der Physiotherapie
Nächste Runde im Konsultationsverfahren eingeleitet – langsam wird eine Richtung erkennbar.
16.08.2022 • Von O.G.
Corona
Entlassmanagement bleibt – Maskenpflicht ...
Ein kleines Update in Sachen Corona-Sonderregelungen --- letzte Aktualisierung 1. Juni 2022 ---
28.05.2022 • Von Friedrich Merz
Rahmenvertrag
Gnadenfrist für alle Praxisinhaber
Ministerium für Gesundheit bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion eine Fristverlängerung für ...
27.01.2022 • Von Friedrich Merz
Alle Artikel zum Thema

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns