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Neue Verordnung
Krankenkassen-Werbung im Leistungssport wird eingeschränkt
Spahn kann Änderungen nur bedingt umsetzen.
09.11.2021 • 1 Kommentar

Vielen ist es ein Dorn im Auge, dass Krankenkassen mit Beitrags- oder Steuergeldern über Sponsoring den Leistungssport unterstützen. Dies hatte auch Gesundheitsminister Jens Spahn auf den Plan gerufen, der daraufhin ein komplettes Werbeverbot aussprechen wollte. Nachdem das Parlament ihn im Frühjahr hierbei aber ausgebremst hatte, gibt es nun laut Ärztezeitung einen neuen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für eine Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbV).

Demnach sollen sowohl Trikot- als auch Bandenwerbung unter bestimmten Auflagen weiterhin erlaubt bleiben. So müsse dabei eine „sachbezogene Information“ erkennbar sein bzw. vermittelt werden, also z.B. Gesundheits- oder Präventionsleistungen. Dadurch soll die Möglichkeit erhalten bleiben, v.a. kleinere Vereine im Breitensport unterstützen zu können.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unwissenheit der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen in welchem Umfang dieses Sponsoring überhaupt stattfindet. Für zumindest etwas mehr Klarheit soll hier eine Meldepflicht eingeführt werden. Diese soll sich allerdings nur auf den Leistungssport beziehen, also den Profifußball, Nationalmannschaften sowie andere erfolgreiche Kaderathleten.

In diesem Referentenentwurf geht es aber nicht nur um Sportsponsoring. Auch die generelle Höhe der Werbeetats soll festgelegt werden. Orientierend an den Summen in der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen für das laufende Jahr 4,94 Euro je Mitglied ausgegeben werden. Werbegeschenke fallen nicht in dieses Budget, sie dürfen einen jährlichen Wert von 6,58 Euro haben.

Aggressive Werbemaßnahmen wie Haustür-Akquise sollen nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis sowie vorheriger Terminabsprache erlaubt sein. Staffelprämien und Zielvereinbarungen mit externen Vermittlern werden untersagt, ebenso Kooperationen mit Arbeitgebern zu Werbezwecken.

Die neue Verordnung soll am 1.1.2022 in Kraft treten.

O.G. / physio.de
Anmerkung der Redaktion:
Bereits vor ca. zwei Jahren führten die Werbeausgaben der AOK in Sachen Handball zu einem öffentlichen Disput zwischen dem damaligen Abgeordneten und Physiotherapeuten Dr. Roy Kühne und der Krankenkasse (wir berichteten).

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WerbungGKVSport


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Supermann
Vor 9 Monaten
Webeetat: 4,94 je Versichertem
Werbegeschenke: 6,58 je Versichertem

Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten mit 2,27 Euro je Versicherten (gesetzliche Vorgabe: 2,15 Euro).  (GKV Präventionsbericht 2020)

Wofür waren jetzt nochmal die Krankenkassen da ?
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Webeetat: 4,94 je Versichertem Werbegeschenke: 6,58 je Versichertem Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten mit [b]2,27 Euro je Versicherten[/b] (gesetzliche Vorgabe: 2,15 Euro).  (GKV Präventionsbericht 2020) Wofür waren jetzt nochmal die Krankenkassen da ?
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Supermann schrieb:

Webeetat: 4,94 je Versichertem
Werbegeschenke: 6,58 je Versichertem

Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten mit 2,27 Euro je Versicherten (gesetzliche Vorgabe: 2,15 Euro).  (GKV Präventionsbericht 2020)

Wofür waren jetzt nochmal die Krankenkassen da ?



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