Zum nächst möglichen
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
uns.
Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
neurologischen und geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
...
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
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Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
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Vergleichbare Institutionen gibt es in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. März entschieden, dass ein Zahnarzt in Turin, der seine Patienten beispielsweise im Wartezimmer mit Musik versorgt, keine Gebühren zahlen muss. Die Richter argumentierten, dass die Patienten entgegen ihrer freien Entscheidung die Musik hören müssen und es sich hierbei um keine öffentliche Wiedergabe handelt.
Deshalb begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. In einer Zahnarztpraxis stehe die Behandlung von Patienten im Vordergrund, nicht aber die Musik. Somit dient das Abspielen eines Tonträgers nicht dem Erwerbszweck.
Obwohl von einem Zahnarzt erstritten, gilt das Urteil bei gleicher Ausgangslage auch für Heilmittelerbringer. Somit ist die Musikwiedergabe im Wartezimmer und in einer Einzelbehandlungssituation künftig gebührenfrei. Ob das Urteil auch für musikbegleitende Gruppenaktivitäten oder medizinische Trainingstherapie gilt, lässt sich erst sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
AvB / physio.de
GEMAUrteil
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