physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Duisburg

Zur Erweiterung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
eine*n Pysiotherapeut*in für Teil-
oder Vollzeit. Wir behandeln zum
größten Teil orthopädisch,
chirurgisch und neurologisch.

Geboten wird ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis bei guter
Bezahlung und
Fortbildungszuschüssen.

Bewerbungen richten Sie bitte an
ralf-holberg@t-online.de
Homepage:
https://www.ralfholberg-physiotherapie.de
Pflegegeld & Pflegeleistungen
Onlinetool zur Pflegegrad-Berechnung
Beim Sozialverband Deutschland kann man den Pflegegrad selbst "ermitteln" lassen.
16.04.2021 • 0 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Wird ein Mensch pflegebedürftig, ergibt sich immer auch die Frage nach dem Pflegegrad. Denn dieser legt fest, welche Leistungen der Betroffene von der Pflegekasse erhält. Dabei entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein unabhängiger Gutachter über den Pflegegrad des Betroffenen. Eine stärkere Einschränkung führt zu einem höheren Pflegegrad und damit zu einem höheren Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen.

Bestimmt wird die noch mögliche Selbstständigkeit, die der Betroffene im Alltag aufweist und inwieweit Unterstützung benötigt wird. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) stellt dazu ein Onlinetool zur Verfügung, das den potenziellen Pflegegrad ermitteln kann. Der Fragebogen ist in sechs Module aufgeteilt. Jedes Modul beschäftigt sich mit einem anderen Teilbereich, der für die Bestimmung des Pflegegrades entscheidend ist. In Modul 1 werden die motorischen Fähigkeiten geprüft. Es wird erfragt, ob verschiedene Bewegungen, Haltungen oder Positionswechsel komplett oder überwiegend selbstständig bis hin zu überwiegend oder komplett unselbstständig durchgeführt werden können. Andere Module erfassen geistige Beeinträchtigungen, kommunikative Fähigkeiten, psychische Erkrankungen oder soziale Kontakte.

Da jedes Modul zahlreiche Fragen beinhaltet, muss für die Beantwortung viel Zeit eingeplant werden. Sind alle Fragen beantwortet, erscheint der errechnete Pflegegrad (1-5). Dieser ergibt sich aus der Summe der abgefragten Punkte, die dann noch unterschiedlich stark gewichtet werden. Wer sich einen detaillierteren Überblick darüber verschaffen möchte, kann dies und weitere Informationen zu den Pflegegraden im Pflegetagebuch des SoVD nachlesen.

Wichtig:
Rechtsverbindlich ist das Onlinetool nicht; es bietet dem Betroffenen oder Angehörigen jedoch eine Orientierung für die potenzielle Einstufung des Pflegegrads und damit der zu erwartenden Unterstützung.

dh / physio.de

Mehr Lesen über

PflegebedürftigkeitOnline-Portal


abonnieren


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Pflegebedürftigkeit
Fraktur bei Osteoporose bedeutet nicht ...
Konzepte zur ganzheitlichen Prävention und Versorgung geriatrischer Patienten sind gefragt.
12.12.2016
Alle Artikel zum Thema

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns