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Corona
Ratgeber in Zeiten der Pandemie
Ver.di informiert online über Rechte und Pflichten für Beschäftigte.
19.01.2021 • 6 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Wer, zum Beispiel als Physiotherapeut, im Gesundheitswesen arbeitet kann sich in der Regel nicht ins „Homeoffice“ zurückziehen. Im Gegenteil: Gerade in Gesundheitsberufen kommt man Patienten häufig sehr nahe. Dadurch steigt nicht nur das eigene Infektionsrisiko, sondern häufig sind auch rechtliche Fragen mit dem Arbeitgeber zu klären.

Auf ihrer Website Website erläutert die Gewerkschaft Ver.di in rund 30 Frequently Asked Questions (FAQs) die Rechte von Beschäftigten. Beantwortet werden dabei Fragen wie:
  • • Habe ich Anspruch auf einen Test oder sogar die Pflicht dazu?
    • Welcher Test wird wo und durch wen durchgeführt?
    • Kann oder muss ich mich impfen lassen und wie komme ich an die Impfung?
    • Was tun bei einem positiven Test, bei fehlender Schutzkleidung oder bei Quarantäne?
    • Welche Auskünfte muss ich meinem Arbeitgeber erteilen?
    • Welche Vorschriften gelten bei Krankheit oder wenn ich zu einer Risikogruppe gehöre?
Die Antworten sind dabei meist sehr ausführlich und verweisen auch auf die rechtlichen Grundlagen.

Auf seiner Website ruft Ver.di dabei alle AkteurInnen in den Betrieben dazu auf, möglichst solidarisch und fair miteinander umzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden. „Lösungen müssen so beschaffen sein, dass die Beschäftigten die Versorgung von PatientInnen, BewohnerInnen und Betreuten über viele Wochen unter hoher Belastung und gesund durchstehen können“, schreibt ver.di auf seiner Website. Besondere Verfahrensweisen in der aktuellen Notsituation dürften nur für die akute Notlage der aktuellen Pandemie gelten.

Stephanie Hügler / physio.de

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CoronaAngestelltever.di


Es gibt 6 Beiträge
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Tanguera
20.01.2021 05:17
Vielen Dank für diesen Artikel. Wie wird das Tragen von FFP2 Masken u d daraus reyultierender Erholungsphase in Praxen faktisch gehandhabt? Wer bezahlt die Erholungszeit? Wird diese über KUG kompensiert? Wäre dankbar über Antworten.
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Vielen Dank für diesen Artikel. Wie wird das Tragen von FFP2 Masken u d daraus reyultierender Erholungsphase in Praxen faktisch gehandhabt? Wer bezahlt die Erholungszeit? Wird diese über KUG kompensiert? Wäre dankbar über Antworten.
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PT-Morris
20.01.2021 08:16
Wenn in den Zeiten der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation ( z.B. 15 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ) die Maske abgesetzt werden kann, sollte das über den Tag einigermaßen gehen.
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Wenn in den Zeiten der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation ( z.B. 15 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ) die Maske abgesetzt werden kann, sollte das über den Tag einigermaßen gehen.
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PT-Morris schrieb:

Wenn in den Zeiten der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation ( z.B. 15 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ) die Maske abgesetzt werden kann, sollte das über den Tag einigermaßen gehen.

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Tanguera schrieb:

Vielen Dank für diesen Artikel. Wie wird das Tragen von FFP2 Masken u d daraus reyultierender Erholungsphase in Praxen faktisch gehandhabt? Wer bezahlt die Erholungszeit? Wird diese über KUG kompensiert? Wäre dankbar über Antworten.

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Tanguera
20.01.2021 09:37
Vielen Dank, PT Morris! Das würde für meinen AG ja eine Einbuße von 1/3 darstellen. Und wie muss ich mir das vorstellen mit Maske absetzen? Im Prinzip verliere ich dann ja meinen wirksamen Schutz.
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Vielen Dank, PT Morris! Das würde für meinen AG ja eine Einbuße von 1/3 darstellen. Und wie muss ich mir das vorstellen mit Maske absetzen? Im Prinzip verliere ich dann ja meinen wirksamen Schutz.
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PT-Morris
20.01.2021 09:45
Der Arbeitgeber verliert gar nichts, denn die Kassen zahlen bis zu 25 Minuten Arbeitszeit bei KG/MT und die Dokumentation war schon von jeher Vertragsbestandteil, wenn auch leider aktuell unvergütet. Ist man für die Therapienebentätigkeiten also alleine im Raum kann man während des Durchlüftens auch die Maske absetzen.
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Der Arbeitgeber verliert gar nichts, denn die Kassen zahlen bis zu 25 Minuten Arbeitszeit bei KG/MT und die Dokumentation war schon von jeher Vertragsbestandteil, wenn auch leider aktuell unvergütet. Ist man für die Therapienebentätigkeiten also alleine im Raum kann man während des Durchlüftens auch die Maske absetzen.
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PT-Morris schrieb:

Der Arbeitgeber verliert gar nichts, denn die Kassen zahlen bis zu 25 Minuten Arbeitszeit bei KG/MT und die Dokumentation war schon von jeher Vertragsbestandteil, wenn auch leider aktuell unvergütet. Ist man für die Therapienebentätigkeiten also alleine im Raum kann man während des Durchlüftens auch die Maske absetzen.

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Tanguera schrieb:

Vielen Dank, PT Morris! Das würde für meinen AG ja eine Einbuße von 1/3 darstellen. Und wie muss ich mir das vorstellen mit Maske absetzen? Im Prinzip verliere ich dann ja meinen wirksamen Schutz.

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Tanguera
20.01.2021 09:58
Argumentatorisch richtig, jedoch sind es dann real 2 statt 3 Behandlungen in der Stunde.
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Argumentatorisch richtig, jedoch sind es dann real 2 statt 3 Behandlungen in der Stunde.
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PT-Morris
20.01.2021 10:23
Ja. Damit sollte sehr bald Schluss sein. In Zeiten von erhöhten Arbeitsschutzstandards sowieso.
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• Tanguera
Ja. Damit sollte sehr bald Schluss sein. In Zeiten von erhöhten Arbeitsschutzstandards sowieso.
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PT-Morris schrieb:

Ja. Damit sollte sehr bald Schluss sein. In Zeiten von erhöhten Arbeitsschutzstandards sowieso.

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Tanguera schrieb:

Argumentatorisch richtig, jedoch sind es dann real 2 statt 3 Behandlungen in der Stunde.



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