Zum nächst möglichen
Termin suchen wir eine/n weitere/n
Physiotherapeutin/en in Teil- oder
Vollzeit für Patienten in unserem
Zentrum und gerne auch für den
Einsatz bei einem unserer
Kooperationspartner.
Unsere erwachsenen Praxispatienten
kommen vorwiegend wegen
orthopädischer und / oder
neurologischer Krankheitsbilder zu
uns.
Extern in der kooperierenden
Institution werden Sie ältere
Erwachsene mit orthopädischen,
neurologischen und geriatrischen
Störungsbildern in freundlicher
...
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Wie ist es denn jetzt richtig und rechtlich richtig?
Danke für eure Hilfe
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PT-Morris schrieb:
Dem Patienten dürfen zur Behandlung keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
aber vielen Fragen ja nach, dass ihnen 20 min KG zu kurz sind und sie 10 Minuten extra kaufen möchten?!?
Wenn ich zur KG oder MT gehe nehme ich diese Möglichkeit gerne wahr.
An der Rezeption der KG Praxis steht ein Schild , worauf auf 10 min Verlängerung für 10 Euro hin gewiesen wird. Praxis arbeitet im 20 min Takt. Am Ende bekomme ich eine Rechnung über die Zuzahlung und eine extra Rechnung über 6x 10 Euro.
Auch wenn es wesentlich mehr kostet. Der Effekt von 30 min ist es mir wert.
Grüsse Monika
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Monika7 schrieb:
Bin selbst Logo.
Wenn ich zur KG oder MT gehe nehme ich diese Möglichkeit gerne wahr.
An der Rezeption der KG Praxis steht ein Schild , worauf auf 10 min Verlängerung für 10 Euro hin gewiesen wird. Praxis arbeitet im 20 min Takt. Am Ende bekomme ich eine Rechnung über die Zuzahlung und eine extra Rechnung über 6x 10 Euro.
Auch wenn es wesentlich mehr kostet. Der Effekt von 30 min ist es mir wert.
Grüsse Monika
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PT-Morris schrieb:
Was ist Inhalt dieser 10 Minuten? Wenn es Therapie ist geht es nur als heilpraktische Behandlung. Das muss aber räumlich und zeitlich von der GKV Therapie getrennt werden. Wellness Anwendungen wären möglich. Ich kenne aber keine mit nur 10 Minuten Dauer.
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postri-77 schrieb:
@PT-Morris warum dürfen keine extra Kosten entstehen? Patient will/braucht mehr darf das kaufen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Physios,wir haben eine rege Diskussion über IGEL oder Wellnessbehandlungen. Es geht darum, Kassenpatienten mit Rezept die Möglichkeit geben, 10 Minuten zusätzlich dazuzukaufen, um die Behandlung zu verlängern. Wie wird das gemacht. Irgendwie ist es eine Grauzone oder? Kollege 1 sagt, das ist eine ganz normale IGEL Leistung und wir können einfach 10 Minuten extra kassieren. Kollege 2 sagt, das darf man nur als 10 Minuten Wellness verkaufen, ist dann aber eine andere Mehrwertsteuer, Kollege 3 sagt, die Patienten brauchen zusätzlich ein Privatrezept vom Arzt mit Diagnose.
Wie ist es denn jetzt richtig und rechtlich richtig?
Danke für eure Hilfe
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therapeutin schrieb:
ist möglich und die private Zeit vor der "Kassenzeit" planen und wenn die Private Zeit im Zusammenhang mit der Diagnose des Kassenrezeptes steht ist das Steuerfrei und bedarf kein Privatrezept...ist halt alles Gestaltungsspielraum
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kvet schrieb:
Einen Doppeltermin machen!
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die neue schrieb:
und wenn der Patient einfach nur 10 Minuten extra haben (und natürlich zahlen) möchte, kann man wunderbar als sektoraler HP vor der normalen PT-Behandlung einen weiteren 10-Minuten-Termin vereinbaren. Ganz ohne Wellness, Umsatzsteuer, Grauzone oder sonstigen Firlefanz.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
sorry für die blöde Frage. HP heißt aber, dass man die Heilpraktiker Ausbildung haben muss??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
HP heißt, ich brauch für eine Heilpraktikeranwendung auch die entsprechende Ausbildung?!?!
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo, die neue sprach vom sektoralen HP und nicht vom voll HP...ja auch da muss man sich prüfen lassen
MfG
JürgenK
Dafür bin ich auf der rechtssicheren Seite, was eine Behandlung ohne Rezept angeht.
Letztens hatte ich einen Fall, dass eine Privatversicherte mir partout kein Rezept bringen wollte/konnte. Dauernd war was anderes, warum es leider nicht geklappt hat. Da die Behandlung nach einer Op stattfand, hätte ich die Dame ohne den sektoralen HP gar nicht anfassen dürfen, da diese Behandlung weder Wellness, noch präventiv war. Als sektoraler HP hab ich sie 6x behandelt und ihr anschließend die Rechnung als HP (separater Briefbogen!) in die Finger gedrückt. Geld hab ich schon erhalten und der Rest (Erstattung/ HP mit versichert, etc.) ist nicht mein Problem.
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die neue schrieb:
wie JürgenK schon erläuterte und auch in meinem Beitrag stand: Ja, ich rede vom „sektoralen HP“, d.h. „Heilpraktiker, begrenzt auf das Gebiet der Physiotherapie“. Dieser „Titel“ erlaubt mir, Patienten ohne Rezept zu behandeln. Dazu ist eine Fortbildung mit entsprechender Prüfung nötig, nach Bestehen der Prüfung ein entsprechender Antrag beim Gesundheitsamt (inkl. Zahlung von Summe *ichweißnichtmehr*) und nach Erteilung derselben selbstverständlich eine entsprechende Berufshaftpflicht, da die „normale“ Berufshaftpflicht für Physios nicht greift.
Dafür bin ich auf der rechtssicheren Seite, was eine Behandlung ohne Rezept angeht.
Letztens hatte ich einen Fall, dass eine Privatversicherte mir partout kein Rezept bringen wollte/konnte. Dauernd war was anderes, warum es leider nicht geklappt hat. Da die Behandlung nach einer Op stattfand, hätte ich die Dame ohne den sektoralen HP gar nicht anfassen dürfen, da diese Behandlung weder Wellness, noch präventiv war. Als sektoraler HP hab ich sie 6x behandelt und ihr anschließend die Rechnung als HP (separater Briefbogen!) in die Finger gedrückt. Geld hab ich schon erhalten und der Rest (Erstattung/ HP mit versichert, etc.) ist nicht mein Problem.
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Horatio72 schrieb:
Unabhängig wie es "normal ist, in Corona Zeiten ist es generell nicht erlaubt. Wenn der Arzt der Meinung ist das es Medizinisch Relevant ist, soll er Doppelbehandlung verordnen.
BTW: Eine KG-Behandlung dauert 15 bis 25 Minuten und nicht 20. Planst Du im 35-Minuten-Raster?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Planen im 10 min Takt. KG+ET werden zB bei uns mit 30min verplant. KG einzeln 20- ist ja die Mitte von 15-25 min ;-)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mike: Du sprichst mir aus der "alten" Therapeutenseele. :blush:
das mit dem Privatrezept ist sicher auch eine Möglichkeit. Nur fehlt mir hier eine Antwort inwieweit wir
rein rechtlich vorgehen dürfen. Vetrag mit den GKVn, da sind wir doch gebunden die Leistung dem Versicherten
nach Vorgabe GKV abzugeben und somit auch abzurechnen? Ich bin HP Physio, tue mich aber schwer meinen
GKV Patienten hiermit eine Behandlungszeitverlängerung zu geben da ich meine es wäre nicht statthaft.
Ich habe auch noch nicht gelesen ob wir IGL abgeben dürfen und wenn ja, wie sieht es da mit den Regeln aus?
Machen kann man alles, solange es keinen Kläger gibt. Ich möchte mich da aber lieber nicht angreifbar machen.
Die Nachfrage nach extra Behandlungszeit steigt in unserer Praxis weiterhin an, auch bei Hausbesuchen,
wo die normale Behandlungszeit ja oft kaum ausreichend ist und die Ärtzte weiterhin unter der Budgetierung
leiden und keine Doppeltbehandlung verordnen.
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Günter Schneider schrieb:
Hallo,
das mit dem Privatrezept ist sicher auch eine Möglichkeit. Nur fehlt mir hier eine Antwort inwieweit wir
rein rechtlich vorgehen dürfen. Vetrag mit den GKVn, da sind wir doch gebunden die Leistung dem Versicherten
nach Vorgabe GKV abzugeben und somit auch abzurechnen? Ich bin HP Physio, tue mich aber schwer meinen
GKV Patienten hiermit eine Behandlungszeitverlängerung zu geben da ich meine es wäre nicht statthaft.
Ich habe auch noch nicht gelesen ob wir IGL abgeben dürfen und wenn ja, wie sieht es da mit den Regeln aus?
Machen kann man alles, solange es keinen Kläger gibt. Ich möchte mich da aber lieber nicht angreifbar machen.
Die Nachfrage nach extra Behandlungszeit steigt in unserer Praxis weiterhin an, auch bei Hausbesuchen,
wo die normale Behandlungszeit ja oft kaum ausreichend ist und die Ärtzte weiterhin unter der Budgetierung
leiden und keine Doppeltbehandlung verordnen.
Planen im 10 min Takt. KG+ET werden zB bei uns mit 30min verplant. KG einzeln 20- ist ja die Mitte von 15-25 min
wink
Weil 20 die Mitte von 15 und 25 ist werden die Patienten um 5 Min. beschissen, um 10 Min. zu verkaufen? Das hört sich nach organisierter Kriminalität und Staatsanwaltschaft für mich an. Und als "Deckung" soll der HP / sek. HP herhalten? Unfassbar ....
Ich verstehe dann die Konsequenz nicht. Wenn die Leute abgezogen werden sollen, warum dann nicht 15min. GKV + 15min. Privat. Das würde richtig igeln. Kommt dann doch das schlechte Gewissen, oder stört der fucking 10Min.Plan?
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Xela schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.02.2021 15:02:
Planen im 10 min Takt. KG+ET werden zB bei uns mit 30min verplant. KG einzeln 20- ist ja die Mitte von 15-25 min
wink
Weil 20 die Mitte von 15 und 25 ist werden die Patienten um 5 Min. beschissen, um 10 Min. zu verkaufen? Das hört sich nach organisierter Kriminalität und Staatsanwaltschaft für mich an. Und als "Deckung" soll der HP / sek. HP herhalten? Unfassbar ....
Ich verstehe dann die Konsequenz nicht. Wenn die Leute abgezogen werden sollen, warum dann nicht 15min. GKV + 15min. Privat. Das würde richtig igeln. Kommt dann doch das schlechte Gewissen, oder stört der fucking 10Min.Plan?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
XELA ICH mach die Preise und die Zeiten nicht in unserer Praxis!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und außerdem verkaufen wir nicht jedem Patienten 10 min extra, wir bieten das nicht mal an, sondern die Nachfrage kommt von den Patienten!
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MikeL schrieb:
Wenn mir ein Kollege unterkäme, der mir nur in 30 Minuten richtig helfen kann, in 20 Minuten aber nicht, würde ich die Praxis wechseln. Entweder man beherrscht sein Handwerk, oder man beherrscht es nicht, denn dies hat nichts mit den angesetzten Minuten sondern eher mit der Befähigung zu strukturiertem Arbeiten zu tun. Hat man diese nicht, nützen auch die 10 Extraminuten wenig. Natürlich gibt es Diagnosen, bei denen 20 Minuten hinten und vorne nicht reichen. Dieses Problem muss man dann allerdings im Gespräch mit dem Arzt lösen, wenn man sich nicht dem Verdacht aussetzen möchte, effektiv nur mit Besserverdienern arbeiten zu können. GKV-Patienten, die von mir eine 30minütige Behandlung wünschen, können sich hierfür ein Privatrezept ausstellen lassen und zwar für die volle Behandlung und nicht für eine Verlängerung. Als Selbstzahler können sie dann über die Länge der Behandlungszeit selbst entscheiden, vorausgesetzt, ich habe entsprechende Termine frei.
BTW: Eine KG-Behandlung dauert 15 bis 25 Minuten und nicht 20. Planst Du im 35-Minuten-Raster?
Man kann die GKV-Behandlungszeit nicht verlängern! Diese ist eine GKV Leistung und steht für Sich!
Man kann aber eine zusätzliche Behandlung anbieten wenn man HP-Physio ist, und diese findet idealerweise direkt vor der GKV Behandlung statt.
Rein rechtlich ist dann aber z.B. nach 10 (oder wieviel auch immer min) die HP-Leistung fertig und dann beginnt die GKV Behandlung.
Das darf nicht als Behandlungszeitverlängerung der GKV Leistung verkauft werden!
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mbone schrieb:
Es scheint wirklich nicht ganz klar zu sein!
Man kann die GKV-Behandlungszeit nicht verlängern! Diese ist eine GKV Leistung und steht für Sich!
Man kann aber eine zusätzliche Behandlung anbieten wenn man HP-Physio ist, und diese findet idealerweise direkt vor der GKV Behandlung statt.
Rein rechtlich ist dann aber z.B. nach 10 (oder wieviel auch immer min) die HP-Leistung fertig und dann beginnt die GKV Behandlung.
Das darf nicht als Behandlungszeitverlängerung der GKV Leistung verkauft werden!
Ist das Problem die Mwst?
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Ist das so schwer zu verstehen?
Aber eben keine Behandlungsverlängerung einer GKV Leistung.
Eine medizinische Behandlung als HP-Physio geht sehr wohl - aber das ist ein eigenständiger Termin unabhägig von der gKV Leistung - davor....
edit:
es geht dabei nicht darum ab das sinnvoll, logisch, nachvollziehbar etc. ist.....sondern nur um den rein rechtlichen Aspekt
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mbone schrieb:
Wellnessbehandlung kannst du machen wann , wie , so oft, und wie du willst !!(außer in Corona-Zeiten)
Ist das so schwer zu verstehen?
Aber eben keine Behandlungsverlängerung einer GKV Leistung.
Eine medizinische Behandlung als HP-Physio geht sehr wohl - aber das ist ein eigenständiger Termin unabhägig von der gKV Leistung - davor....
edit:
es geht dabei nicht darum ab das sinnvoll, logisch, nachvollziehbar etc. ist.....sondern nur um den rein rechtlichen Aspekt
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luzifer schrieb:
wieso denn so kompliziert? Ich verstehe nicht, warum ich nicht 10min oder 15, 20 whatever Behandlungszeit wie eine Wellnessbehandlung verkaufen kann? Warum Wellness nicht 10 min? Eine Massage vorneweg?
Ist das Problem die Mwst?
wird es wahrscheinlich kein Problem geben. Behandeln wird da aus diversen Gründen problematisch, GKV Vertrag, Versicherung..
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Günter Schneider schrieb:
Solange es um Massage geht,
wird es wahrscheinlich kein Problem geben. Behandeln wird da aus diversen Gründen problematisch, GKV Vertrag, Versicherung..
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