Für unsere Praxis in Hamburg -
Hamm suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Physiotherapeuten/in.
•
Auf ca. 300 m"² bieten wir unseren
Patienten eine gerätegestützte
Therapie an. Sie behandeln in einem
modernem Umfeld mit 12 Therapeuten
und 3 Rezeptionskräften.
Der Behandlungsschwerpunkt liegt
bei uns im
orthopädisch/chirugischem Bereich.
Neben de...
Hamm suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Physiotherapeuten/in.
•
Auf ca. 300 m"² bieten wir unseren
Patienten eine gerätegestützte
Therapie an. Sie behandeln in einem
modernem Umfeld mit 12 Therapeuten
und 3 Rezeptionskräften.
Der Behandlungsschwerpunkt liegt
bei uns im
orthopädisch/chirugischem Bereich.
Neben de...
habe eine Absetzung von Emmendingen erhalten. Es wurden 3 Behandlungen im Juli und 3 im August gemacht. Rezept wurde somit gesplittet. Absetzung 3x 5,31€ (also neuer KG Preis abgezogen) und 2x 1,33€ (neuen Wärmetherapie Preis abgezogen). Begründung: Einzelpreise sind höher als die vorliegenenden Vertragspreise. Auch der TH-Bericht wurde abgesetzt mit der Begründung ist keine vertragliche Leistung.
Nun habe ich mir das Rezept nochmals im Softwareprogramm bei den Details angesehen und festgestellt das bei den Juli Daten KG und Wärme (2x) neue Preise stehen und August Daten alte KG Preise und Wärme (2x) alte Preise stehen.
Auch der Therapiebericht wurde abgesetzt. Begründung: Übermittlungsgebühr ist keine vertragliche Leistung. Diese habe ich allerdings am letzten Behandlungstag abgerechnet.
Welches Verarbeitungskennzeichen benötige ich für eine Korrekurabrechnung?
VKZ 2 für Nachberechnung oder VKZ 4 für Einspruch nach Rechnungskürzung? Bin mir unsicher.
Des Weiteren schreibt Emmendingen Bitte reichen Sie eine vollständige Kopie des Vertrages, welcher der Abrechnung zugrunde gelegt wurde, gemeinsam mit unserem Berichtungsschreiben zur weiteren Prüfung erneut bei uns ein.
Ist das wirklich nötig, dass ich der Verordnung die Vergütungsvereinbarung mit anhänge?
Im Nachhinein dachte ich mir, ich sehe alle Abrechnungsunterlagen, die bereits verschickt wurden, bei gesplitteten Rezepten nochmals durch und habe nun nochmals ein Rezept rausgefischt bei dem ich im August den alten KG Preis abgerechnet habe. Kann ich im Nachhinein noch die restlichen 5,33€ bei der Kasse per DTA einfordern?
Um Rat, Tipps und Info wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße Isi
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isi.d schrieb:
Hallo,
habe eine Absetzung von Emmendingen erhalten. Es wurden 3 Behandlungen im Juli und 3 im August gemacht. Rezept wurde somit gesplittet. Absetzung 3x 5,31€ (also neuer KG Preis abgezogen) und 2x 1,33€ (neuen Wärmetherapie Preis abgezogen). Begründung: Einzelpreise sind höher als die vorliegenenden Vertragspreise. Auch der TH-Bericht wurde abgesetzt mit der Begründung ist keine vertragliche Leistung.
Nun habe ich mir das Rezept nochmals im Softwareprogramm bei den Details angesehen und festgestellt das bei den Juli Daten KG und Wärme (2x) neue Preise stehen und August Daten alte KG Preise und Wärme (2x) alte Preise stehen.
Auch der Therapiebericht wurde abgesetzt. Begründung: Übermittlungsgebühr ist keine vertragliche Leistung. Diese habe ich allerdings am letzten Behandlungstag abgerechnet.
Welches Verarbeitungskennzeichen benötige ich für eine Korrekurabrechnung?
VKZ 2 für Nachberechnung oder VKZ 4 für Einspruch nach Rechnungskürzung? Bin mir unsicher.
Des Weiteren schreibt Emmendingen Bitte reichen Sie eine vollständige Kopie des Vertrages, welcher der Abrechnung zugrunde gelegt wurde, gemeinsam mit unserem Berichtungsschreiben zur weiteren Prüfung erneut bei uns ein.
Ist das wirklich nötig, dass ich der Verordnung die Vergütungsvereinbarung mit anhänge?
Im Nachhinein dachte ich mir, ich sehe alle Abrechnungsunterlagen, die bereits verschickt wurden, bei gesplitteten Rezepten nochmals durch und habe nun nochmals ein Rezept rausgefischt bei dem ich im August den alten KG Preis abgerechnet habe. Kann ich im Nachhinein noch die restlichen 5,33€ bei der Kasse per DTA einfordern?
Um Rat, Tipps und Info wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße Isi
behandel in der zeit einen patienten, bekommst das dreifache
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Alex Moro schrieb:
für die paar euro wärs mir persönlich den aufwand nicht wert...
behandel in der zeit einen patienten, bekommst das dreifache
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Und zwecks Therapiebericht, dachte ich es gilt das Behandlunsdatum (somit das letzte, da ja letzte Behandlung im August war). Danke für Info:-)
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isi.d schrieb:
Ja das ist klar, Juli wurde richtig beanstandet. D. h. August kann ich den Rest nachberechnen und verwende VKZ 2? Und übermittle nur die KG-Daten + Wärme für August? Verstehe ich dass richtig?
Und zwecks Therapiebericht, dachte ich es gilt das Behandlunsdatum (somit das letzte, da ja letzte Behandlung im August war). Danke für Info:-)
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ALTAVIT schrieb:
Ich hatte bei Therapieberichten auch Absetzungen von Emmendingen. Habe, auch nach Rücksprache mit unserem Verband, Widerspruch eingelegt. Laut Frage Antwort Katalog gilt der neue Vertrag für alle Verordnungen mit Behandlung im August, somit sollte das auch für den Therapiebericht gelten. Die anderen Primärkassen haben ihn übrigens auch vergütet, nur Emmendingen nicht.
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Ahn schrieb:
@ALTAVIT und der Therapiebericht wir ja auch nach Beendigung der Behandlung geschrieben, also in diesem Fall im August.
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ALTAVIT schrieb:
Genau
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therapeutin schrieb:
ist doch von der Kasse alles richtig gemacht worden,du hast falsche preise im juli abgerechnet und wenn es keine Ersatzkasse war,wird der Bericht erst ab Ausstellungsdatum August abgerechnet...wenn dann nachberechnung für die Termine im August
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