Empathie und Spaß beim Umgang mit
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job. Erfahrung
im Bereich der Betreuung von
geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 2500.- für 20
Std./Woche bzw. € 3125.- für 25
Std./Woche. Dies entspricht ca. €
29.-/Std..
Eigenverantwortliches, autonomes
Arbeiten im 25-Minuten-Rhythmus ...
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job. Erfahrung
im Bereich der Betreuung von
geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 2500.- für 20
Std./Woche bzw. € 3125.- für 25
Std./Woche. Dies entspricht ca. €
29.-/Std..
Eigenverantwortliches, autonomes
Arbeiten im 25-Minuten-Rhythmus ...
Hallo, kann jemand helfen. Heute, wie immer Wochenende, kam folgende Absetzung: Zahnarztrezept (siehe oben) mit der Begründung: auf der Heilmittelverordnung wurde keine / oder eine ungültige Diagnosegruppe angegeben. Die Diagnosegruppe ist zwingend entsprechend anzugeben.
Stehe ich auf dem Schlauch? Diagnosegruppe ist doch LYZ1, Leitsymptomatik steht drauf und die Diagnose habe ich vor Abrechnung nachtragen lassen?
Dann kam noch eine Absetzung, das Ausstellungsdatum wurde vom Arzt per Hand abgeändert. Altes Datum weggestrichen, neues drüber und Arztunterschrift daneben gesetzt. Begründung hier: Änderungen und Ergänzungen auf der Verordnung bedürfen erneuter Arztunterschrift mit Datumsangabe. Was wollen die?! Tatsächlich nochmal ne Datumsangabe neben der Unterschrift?!
(Dass das Ausstellungsdatum handschriftlich abgeändert werden darf, hab ich bereits mit der KK vorab telefonisch erklärt).
Was meint ihr dazu? Über Ratschläge würde ich mich freuen. Danke und noch ein schönes Wochenende
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Meiner Meinung nach ist bei deinem Zahnarztrezept ein übereifriger SoFa am Werk gewesen, nach meinem dafürhalten ist alles richtig ausgestellt gewesen
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte - Heilmittelkatalog
Zu2
In den neuen Rahmenverträgen müssen Änderungen durch Ärzte gegengezeichnet und mit Datum versehen werden.
Da die neuen Rahmenverträge allerdings nicht in Kraft sind (die GKV will die geschiedsten Teile nicht ohne Leistungsbeschreibung und Leistungsvergütung als geltend akzeptieren), wird auch hier ein SoFa voreilig abgesetzt haben, da in den alten, derzeitig gültigen Rahmenverträgen die Datumsangabe explizit rausgenommen wurde und wir als Therapeuten bis zur Abrechnung Zeit hatten, ein Rezept zu heilen.
(Das widerspricht allerdings dem alten sowie dem neuen Rahmenvertrag, da man nur mit einer gültigen Verordnung loslegen darf. Im Rahmenvertrag VdEK §6 Absatz 3steht:
Die vertragsärztliche Verordnung kann ausgeführt werden, wenn sie den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie in der jeweils gel-tenden Fassung entspricht.)
Wo allerdings steht, das das Datum nicht dazu gesetzt werden muss, kann ich im Moment nicht finden.
Langer Rede kurzer Sinn: Einspruch einlegen. Verzugszinsen und Pauschale nicht vergessen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Zu 1
Meiner Meinung nach ist bei deinem Zahnarztrezept ein übereifriger SoFa am Werk gewesen, nach meinem dafürhalten ist alles richtig ausgestellt gewesen
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte - Heilmittelkatalog
Zu2
In den neuen Rahmenverträgen müssen Änderungen durch Ärzte gegengezeichnet und mit Datum versehen werden.
Da die neuen Rahmenverträge allerdings nicht in Kraft sind (die GKV will die geschiedsten Teile nicht ohne Leistungsbeschreibung und Leistungsvergütung als geltend akzeptieren), wird auch hier ein SoFa voreilig abgesetzt haben, da in den alten, derzeitig gültigen Rahmenverträgen die Datumsangabe explizit rausgenommen wurde und wir als Therapeuten bis zur Abrechnung Zeit hatten, ein Rezept zu heilen.
(Das widerspricht allerdings dem alten sowie dem neuen Rahmenvertrag, da man nur mit einer gültigen Verordnung loslegen darf. Im Rahmenvertrag VdEK §6 Absatz 3steht:
Die vertragsärztliche Verordnung kann ausgeführt werden, wenn sie den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie in der jeweils gel-tenden Fassung entspricht.)
Wo allerdings steht, das das Datum nicht dazu gesetzt werden muss, kann ich im Moment nicht finden.
Langer Rede kurzer Sinn: Einspruch einlegen. Verzugszinsen und Pauschale nicht vergessen.
Viele Grüße
Monika
zu 1) nach Telefonat, war ein Systemfehler, Betrag wird umgehend überwiesen
zu 2) nach Telefonat fehlt erst der Stempel bei Korrektur, als ich drauf ansprach, dass das nach den neuen Heilmittelrichtlinien nicht mehr vorgesehen ist, meinte der Mitarbeiter: "ganz wichtig, nach den neuen Heilmittelrichtlinien, dies auf der Rückseite zu begründen, warum das Rezept so spät angefangen wurde, ich könne das Rezept zu Korrektur einreichen". Daraufhin hab ich gesagt dass die neuen Linien noch gar nicht rechtens sind. Er meinte dann wiederum " ja aber dann müsste der Arztstempel drauf".
Wie begründe ich sowas im Widerspruch, wenn keiner weiß was gilt....
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isi.d schrieb:
@mosaik Danke für die Antworten, dass hilft immer sehr weiter, da mich die Absetzungen (zum Glück kommt dies nicht allzu häufig vor) sehr verunsichern, wer nun im Recht steht.
zu 1) nach Telefonat, war ein Systemfehler, Betrag wird umgehend überwiesen
zu 2) nach Telefonat fehlt erst der Stempel bei Korrektur, als ich drauf ansprach, dass das nach den neuen Heilmittelrichtlinien nicht mehr vorgesehen ist, meinte der Mitarbeiter: "ganz wichtig, nach den neuen Heilmittelrichtlinien, dies auf der Rückseite zu begründen, warum das Rezept so spät angefangen wurde, ich könne das Rezept zu Korrektur einreichen". Daraufhin hab ich gesagt dass die neuen Linien noch gar nicht rechtens sind. Er meinte dann wiederum " ja aber dann müsste der Arztstempel drauf".
Wie begründe ich sowas im Widerspruch, wenn keiner weiß was gilt....
zu 1:
freut mich. Wie gesagt Verzugspauschale nicht vergessen.
zu 2:
das ist so eine Sache, weil weder alt noch neu passen. Nach alt: Stempel fehlt. Nach neu: Datum fehlt.
Inwieweit Du zur Zeit auf Grund von Corona die Fristen von 28 Tagen reissen kannst und mit einer Begründung hinten drauf dies quasi legalisierst, weiss ich nicht, da bei mir die 28 Tage immer noch entweder zu einem Abbruch führen (ich bin nicht bereit, ewig in Vorkasse zu treten) oder der Arzt es ändert und somit auch Bescheid weiss, dass noch keine Therapie gelaufen ist.
Ich denke, ich würde den Stempel des Arztes nachfordern und das Rezept noch einmal einreichen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@isi.d
zu 1:
freut mich. Wie gesagt Verzugspauschale nicht vergessen.
zu 2:
das ist so eine Sache, weil weder alt noch neu passen. Nach alt: Stempel fehlt. Nach neu: Datum fehlt.
Inwieweit Du zur Zeit auf Grund von Corona die Fristen von 28 Tagen reissen kannst und mit einer Begründung hinten drauf dies quasi legalisierst, weiss ich nicht, da bei mir die 28 Tage immer noch entweder zu einem Abbruch führen (ich bin nicht bereit, ewig in Vorkasse zu treten) oder der Arzt es ändert und somit auch Bescheid weiss, dass noch keine Therapie gelaufen ist.
Ich denke, ich würde den Stempel des Arztes nachfordern und das Rezept noch einmal einreichen.
Viele Grüße
Monika
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isi.d schrieb:
Hallo, kann jemand helfen. Heute, wie immer Wochenende, kam folgende Absetzung: Zahnarztrezept (siehe oben) mit der Begründung: auf der Heilmittelverordnung wurde keine / oder eine ungültige Diagnosegruppe angegeben. Die Diagnosegruppe ist zwingend entsprechend anzugeben.
Stehe ich auf dem Schlauch? Diagnosegruppe ist doch LYZ1, Leitsymptomatik steht drauf und die Diagnose habe ich vor Abrechnung nachtragen lassen?
Dann kam noch eine Absetzung, das Ausstellungsdatum wurde vom Arzt per Hand abgeändert. Altes Datum weggestrichen, neues drüber und Arztunterschrift daneben gesetzt. Begründung hier: Änderungen und Ergänzungen auf der Verordnung bedürfen erneuter Arztunterschrift mit Datumsangabe. Was wollen die?! Tatsächlich nochmal ne Datumsangabe neben der Unterschrift?!
(Dass das Ausstellungsdatum handschriftlich abgeändert werden darf, hab ich bereits mit der KK vorab telefonisch erklärt).
Was meint ihr dazu? Über Ratschläge würde ich mich freuen. Danke und noch ein schönes Wochenende
Verordnungsvordruck Z13 Heilmittel-Richtlinine Zahnärzte - Heilmittelkatalog
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte - Heilmittelkatalog
https://www.physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf
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kroetzi schrieb:
Meiner Meinung nach ist die Absetzung nicht gerechtfertigt.
Verordnungsvordruck Z13 Heilmittel-Richtlinine Zahnärzte - Heilmittelkatalog
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte - Heilmittelkatalog
https://www.physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf
bei den Verordnungsvordrucken der Zahnärzte gibt es keine Diagnosegruppen sondern weiterhin einen Indikationsschlüssel. Der müsste in diesem Falle LYZ1a oder LYZ1b sein. Wahrscheinlich wurde deshalb die Verordnung abgesetzt...
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Meihe schrieb:
Hallo,
bei den Verordnungsvordrucken der Zahnärzte gibt es keine Diagnosegruppen sondern weiterhin einen Indikationsschlüssel. Der müsste in diesem Falle LYZ1a oder LYZ1b sein. Wahrscheinlich wurde deshalb die Verordnung abgesetzt...
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