Es gibt 3 Beiträge
-
Hallo Leute,
wollte einmal fragen, ob es eine Pflicht ist, ein Aktenvernichtungsgerät (Schredder o.ä.) als Praxis zu besitzen? Für alte Patientenakten oder überschüssige Quittungen...
Danke schon einmal für eure Antworten!
-
Vor 2 Monaten
Du musst keinen Aktenschredder besitzen, Du musst nur sicherstellen, dass sämtliche personenbezogene Daten datenschutzkonform entsorgt werden (ob Du nun den Auftrag an das Schreddermobil weitergibst oder eine Feuerbestattung tätigst, ist erst einmal egal).
Es gelten hierbei nach Angaben des TÜV Süd die Sicherheitsstufen nach DIN 66399. Diese regeln, wie klein die Datenträger – insbesondere Akten – zerkleinert werden müssen, bis man sie rechtlich sicher entsorgen darf. Die Sicherheitsstufe regelt also die Mindestgröße der Partikel nach der Vernichtung, die ein Büroschredder bzw. Aktenvernichter erreichen muss. Allgemeine Daten werden nach Sicherheitsstufe 1 geschreddert, Hochsicherheitsdaten nach 7, Wenn Akten personenbezogene Daten enthalten, müssen sie mindestens unter Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden. Das betrifft beispielsweise Personaldaten oder Bewerbungsunterlagen. Teilweise trifft dann auch Sicherheitsstufe 4 zu – zum Beispiel für Patientendaten oder Kanzleiakten.
Viele Grüße
Monika
-