Die GESUND Physiotherapie München
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d). Zusätzlich erhältst du
Zeit für die Durchführung einer
Studie.
Mögliche Standorte, die du frei
wählen kannst, sind:
- GESUND Reha rechts der Isar am
Max-Weber-Platz
- GESUND Physiotherapie Bogenhausen
in Altbogenhausen
- GESUND Physiotherapie Nymphenburg
am Romanplatz
Neben dem regulären Aufgabengebiet
eines Physiotherapeuten bist du
verantwortlich für die
Durchführung einer Studie. Wir
stellen dir die R...
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d). Zusätzlich erhältst du
Zeit für die Durchführung einer
Studie.
Mögliche Standorte, die du frei
wählen kannst, sind:
- GESUND Reha rechts der Isar am
Max-Weber-Platz
- GESUND Physiotherapie Bogenhausen
in Altbogenhausen
- GESUND Physiotherapie Nymphenburg
am Romanplatz
Neben dem regulären Aufgabengebiet
eines Physiotherapeuten bist du
verantwortlich für die
Durchführung einer Studie. Wir
stellen dir die R...
habe zwei Fragen, die erste (meine ich) habe ich schon geklärt über das Forum, wobei der Eintrag von 2013 war.
1) Beim Arztwechsel von Orthopäden (Erstverordnung) zu Hausarzt: Sollte der Hausarzt demnach eine Folgeverordnung aufschreiben, bei gleichbleibender Diagnose?
2) Was muss ich in Rechnung stellen, wenn der Patient keine Heilmittelverordnung vorweisen kann, ich Ihn aber bis dato schon zwei Mal in Behandlung hatte? Und gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Oder ists halt so, weil ich im guten Glauben gedacht hatte, dass es schon läuft?
Liebe Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
yannick556 schrieb:
Hallo Leute,
habe zwei Fragen, die erste (meine ich) habe ich schon geklärt über das Forum, wobei der Eintrag von 2013 war.
1) Beim Arztwechsel von Orthopäden (Erstverordnung) zu Hausarzt: Sollte der Hausarzt demnach eine Folgeverordnung aufschreiben, bei gleichbleibender Diagnose?
2) Was muss ich in Rechnung stellen, wenn der Patient keine Heilmittelverordnung vorweisen kann, ich Ihn aber bis dato schon zwei Mal in Behandlung hatte? Und gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Oder ists halt so, weil ich im guten Glauben gedacht hatte, dass es schon läuft?
Liebe Grüße
Gefällt mir
Wo steht das denn eigentlich geschrieben? Bitte hinterlege doch hier mal ganz konkret den Gesetzestext dazu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sissiphys schrieb:
....."Man darf ohne Rezept nicht behandeln!"....
Wo steht das denn eigentlich geschrieben? Bitte hinterlege doch hier mal ganz konkret den Gesetzestext dazu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Schau mal in der Berufsordnung für Physiotherapeuten nach.
ZITIERE doch bitte einmal GANZ KONKRET wo es steht, dass "man ohne Rezept nicht behandeln darf"...!!!?
Und das meine ich wirklich ernst!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sissiphys schrieb:
Lieber Kroetzi,
ZITIERE doch bitte einmal GANZ KONKRET wo es steht, dass "man ohne Rezept nicht behandeln darf"...!!!?
Und das meine ich wirklich ernst!!!
Und auch nochmal ganz konkret in der Urteilsbegründung zu Nr. 53/2009 BVerwG 3 C, falls dir das HeilprG zu alt ist.
Ohne HP oder Verordnung kann es nur Prävention bzw. Wellness sein.
Das ist dann aber ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuerpflichtig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
Lies einfach Paragraph 1 Heilpraktikergesetz.
Und auch nochmal ganz konkret in der Urteilsbegründung zu Nr. 53/2009 BVerwG 3 C, falls dir das HeilprG zu alt ist.
Ohne HP oder Verordnung kann es nur Prävention bzw. Wellness sein.
Das ist dann aber ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuerpflichtig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a schubart schrieb:
Hast du einen sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie? Wenn ja kannst du es bei vorherigem unterschreiben eines behandlungsvertrags in Rechnung stellen . Ansonsten hoffen das es keiner merkt . Man darf ohne Rezept nicht behandeln!
Rechtsprechung | Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens!.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sissiphys schrieb:
Da mir bisher noch niemand eindeutig den Beweis liefern konnte, wo der Satz: "Man darf ohne Rezept nicht behandeln!" steht, habe ich hier dazu Folgendes aus dem Archiv des IWW gefunden. Der Beitrag ist vom RA Manfred Weigt (30.04.2009) erstellt worden und hat die Überschrift: Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens! (für den Fall, dass der link entfernt werden sollte...):
Rechtsprechung | Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens!.
Mein Profilbild bearbeiten