PHYSIOTHERAPEUT (M-W-D)
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2. Muss ich der BG, die die Verordnungen ja gar nicht bezahlt hat, Auskunft geben? 3. Kann ich diese Auskunft der BG mit Euro 55,00 (für die schriftliche Anfrage) in Rechnung stellen und muss diese den Betrag vorher überweisen? Für konstruktive Antworten wäre ich Euch dankbar. Petra
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ich behandel eine BG-Patienten ca.9 Jahre. Mußte 2 x bis jetzt einen Bericht schreiben.
Musste eine Kopie an den Arzt schicken, wurde alles mit ca.29,00 € vergütet im nachhinein ! Natürlich musste mir die Patientin ein Formular zur Entbindung der Schweigepficht unterschreiben......das ist wie o.g. aber eine Pat. die mit BG-Vo kommt.
theroretisch muss die BG an die Kasse ran und die Kasse an Dich !
Die o.g. 55,00€ beziehen sich nur aufs befunden und müssen direkt vom Arzt verordnet werden oder voher hast Du diese Summe ??
Grüße
aus der Hauptstadt
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Michael Woelky schrieb:
Guten Morgen,
ich behandel eine BG-Patienten ca.9 Jahre. Mußte 2 x bis jetzt einen Bericht schreiben.
Musste eine Kopie an den Arzt schicken, wurde alles mit ca.29,00 € vergütet im nachhinein ! Natürlich musste mir die Patientin ein Formular zur Entbindung der Schweigepficht unterschreiben......das ist wie o.g. aber eine Pat. die mit BG-Vo kommt.
theroretisch muss die BG an die Kasse ran und die Kasse an Dich !
Die o.g. 55,00€ beziehen sich nur aufs befunden und müssen direkt vom Arzt verordnet werden oder voher hast Du diese Summe ??
Grüße
aus der Hauptstadt
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Ahn schrieb:
@Michael Woelky ganz genau !!
Die kommt dann zu dir mit geklärtem Sachverhalt zwischen BG und KK und sich selbst, schildert den Fall, hat im optimalen Fall die Entbindung von der Schweigepflicht schon dabei, läßt dich unterschreiben und gut.
Warum immer der unnötige Aufwand?
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Sarah Gerbert schrieb:
@Michael Woelky es muß nicht die Kasse an dich (und du dann wiederum an die Patientin und die dann wieder an dich), sondern an die Patientin.
Die kommt dann zu dir mit geklärtem Sachverhalt zwischen BG und KK und sich selbst, schildert den Fall, hat im optimalen Fall die Entbindung von der Schweigepflicht schon dabei, läßt dich unterschreiben und gut.
Warum immer der unnötige Aufwand?
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idefix- schrieb:
Antwort an die BG, das ich keine Berechtigung habe Auskunft zu geben entsprechen der DSGV. Sollen sich bitte an die Patienten wenden.
sollte ich wirklich Auskunftpflichtig mit Entbindung sein,dann doch nur der KK gegenüber.
Gegenüber der BG gebe ich im Leben keine Auskunft...wäre ja noch schöner !
Habe mit dieser Institution ja nun mal gar nichts zu tun.Aufwand hin oder her.
Wir leben nun mal in Deutschland ,da muss alles (fast alles) seine Ordnung haben.
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Michael Woelky schrieb:
@Sarah Gerbert
sollte ich wirklich Auskunftpflichtig mit Entbindung sein,dann doch nur der KK gegenüber.
Gegenüber der BG gebe ich im Leben keine Auskunft...wäre ja noch schöner !
Habe mit dieser Institution ja nun mal gar nichts zu tun.Aufwand hin oder her.
Wir leben nun mal in Deutschland ,da muss alles (fast alles) seine Ordnung haben.
''Die'' bezieht sich auf die Patientin, nicht auf die Bg
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Sarah Gerbert schrieb:
So war das auch nicht gemeint.
''Die'' bezieht sich auf die Patientin, nicht auf die Bg
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canna41 schrieb:
Guten Morgen. Vielleicht kann einer von Euch mir helfen. Habe eine Anfrage der BG für Gesundheitsdienst über die Behandlung einer Patientin, die mit einen Kassenrezept in meiner Behandlung war. Zusätzlich habe ich diese Patientin als Heilpraktikerin auch osteopathisch behandelt. Jetzt meine Fragen an Euch: 1. Muss ich mir eine Einverständniserklärung der Patientin gebegeben lassen?
2. Muss ich der BG, die die Verordnungen ja gar nicht bezahlt hat, Auskunft geben? 3. Kann ich diese Auskunft der BG mit Euro 55,00 (für die schriftliche Anfrage) in Rechnung stellen und muss diese den Betrag vorher überweisen? Für konstruktive Antworten wäre ich Euch dankbar. Petra
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Inche schrieb:
Keine Daten rausgeben ohne Schweigepflicht entbindung durch deine Patientin.Berechne deinen Aufwand und kläre die Kostenübernahme vorher ab.
Die von mir während der osteopathischen Behandlung durchgeführte Untersuchung und Behandlung wurde der Patientin auf der Heilpraktikerrechnung mitgeteilt. Anscheinend möchte die BG jetzt noch zusätzliche Angaben haben:" Danach sind Sie verpflichtet dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen Aufkunft über die Behandlung, den Zustand sowie über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten zu erteilen, soweit dies für die Heilbehandlung und Leistungserbringung erforderlich ist."
@Michael Woelky Ich dachte die 55,00 Euro würden sich auch schriftliche Anfragen von Krankenkassen beziehen?
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Ich sehe ehrlich gesagt bei deinem geschilderten Fall keinerlei Zusammenhang zum Unfall und würde mich äußerst bedeckt halten. Die Heilpraktische Behandlung geht die BG mal gar nix an. Im Zweifel muß die BG die Patientin an einen Gutachter verweisen.
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kroetzi schrieb:
Vvielleicht geht es um eine Unfallrente oder ähnliches bei dem Fall.
Ich sehe ehrlich gesagt bei deinem geschilderten Fall keinerlei Zusammenhang zum Unfall und würde mich äußerst bedeckt halten. Die Heilpraktische Behandlung geht die BG mal gar nix an. Im Zweifel muß die BG die Patientin an einen Gutachter verweisen.
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canna41 schrieb:
Hier allgemein noch ein paar Informationen. Der Unfalltag (Fahrrad) war im Nov. 2020. Im März 2021 war die Patientin erstmalig mit einem KG-Rezpt (Skoliose) in meiner Behandlung. Der Orthopäde verlangt nie einen Therapiebericht, so dass von seine Seite außer der festgestellten Skoliose wohl nicht viel kommen wird.
Die von mir während der osteopathischen Behandlung durchgeführte Untersuchung und Behandlung wurde der Patientin auf der Heilpraktikerrechnung mitgeteilt. Anscheinend möchte die BG jetzt noch zusätzliche Angaben haben:" Danach sind Sie verpflichtet dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen Aufkunft über die Behandlung, den Zustand sowie über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten zu erteilen, soweit dies für die Heilbehandlung und Leistungserbringung erforderlich ist."
@Michael Woelky Ich dachte die 55,00 Euro würden sich auch schriftliche Anfragen von Krankenkassen beziehen?
In solchen Fällen lieber direkt anrufen und dich von der Rechtsabteilung deines Verbandes beraten lasdsen. Da wirdst Du kompetent und nach aktueller Rechtslage informiert. Die erklären dir genau wer, wie , wann oder wozu dir so eine Anfrage gestellt werden kann und was Du in so einem Fall tun musst. Beim IFK gab es da in der Ausgabe 2-2020 einen kompletten Artikel im Bereich Recht von Marc Balke zum Thema "Therapeutische Schweigepflicht - Wer darf Einsich in die Patientenakte nehmen?" Solltest Du IFK-Mitglied sein, der Artikel ist aich im aktuellen Merkblatt M26_Coranavirus mit aufgenommen und kann im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.
LG - Antoine
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DutchMan schrieb:
Hallo Petra,
In solchen Fällen lieber direkt anrufen und dich von der Rechtsabteilung deines Verbandes beraten lasdsen. Da wirdst Du kompetent und nach aktueller Rechtslage informiert. Die erklären dir genau wer, wie , wann oder wozu dir so eine Anfrage gestellt werden kann und was Du in so einem Fall tun musst. Beim IFK gab es da in der Ausgabe 2-2020 einen kompletten Artikel im Bereich Recht von Marc Balke zum Thema "Therapeutische Schweigepflicht - Wer darf Einsich in die Patientenakte nehmen?" Solltest Du IFK-Mitglied sein, der Artikel ist aich im aktuellen Merkblatt M26_Coranavirus mit aufgenommen und kann im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.
LG - Antoine
vielleicht hat die Patientin Deine HP Rechnung bei der BG zur Erstattung eingereicht. Ich hatte eine Patientin, dieser wurde nach dem Unfall regelmäßig Osteopathie bezahlt.
Gruß Bazi
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Bazi schrieb:
Guten Abend,
vielleicht hat die Patientin Deine HP Rechnung bei der BG zur Erstattung eingereicht. Ich hatte eine Patientin, dieser wurde nach dem Unfall regelmäßig Osteopathie bezahlt.
Gruß Bazi
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".... es sollte Klarheit geschaffen werden in jeglicher Kommunikation..."
Ohhh ja, das ist eine gute Idee auch für deine Beiträge. 😉
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kroetzi schrieb:
@Hähnchen
".... es sollte Klarheit geschaffen werden in jeglicher Kommunikation..."
Ohhh ja, das ist eine gute Idee auch für deine Beiträge. 😉
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Hähnchen schrieb:
@kroetzi Haste ja Recht!
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Hähnchen schrieb:
Ich denke so speziell unsere Anfragen auch sind. Es sollte Klarheit geschaffen werden in jeglicher Kommunikation. Ich kann nur aus eigener Erfahrung empfehlen, die KKasse anzurufen. Meist hat man Glück und manchmal nicht, also wenn man durch kommt. Die sind nämlich nur manchmal so doof wie man sie sich vorstellt.
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