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Wir sind eine kleine Praxis, gerade
das ist unsere Stärke.
Wir arbeiten in 30min Takt, unsere
Therapien planen wir individuell,
was für den Patienten und
Therapeuten viel Qualität
bedeutet.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten,
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Generell gilt für mich der Grundsatz, was nirgendwo steht, das gibt es auch nicht! Aber vielleicht habe ich ja auch irgendetwas übersehen und da ich nach schon einiger Zeit recherchieren immer noch den gleichen Standpunkt vertrete, hier nun mein Fall.
Es geht mir hier nicht um die paar Euro, viel mehr um das Recht als solches!
Ich habe einen Absetzung von Davaso bzgl. einer angeblichen Entlassmanagement VO. Mir ist absolut klar, dass es einen Prüfpflicht gibt, aber welche gibt es explizit bei so einer VO? Zumal diese VO ein ganz normales Muster 13 ist, also kein Querbalken mit dem Aufdruck, kein Entlassungstag.......! Lediglich und das ist bei der Prüfung nicht aufgefallen, ist die letzte Zahl beim Patientenstatus eine 4, alles andere entspricht einer ganz normalen VO
Ok, natürlich könnte diese 4 auf eine Entlass VO hindeuten, aber ich finde weder in den HMR noch im Bundesrahmenvertrag einen Hinweis, dass ich diese ganzen Parameter zu prüfen habe. 75.... / 44.... / ....4 / Stempel........ Was ich finde, das die ausstellende Institution ein speziellen Vordruck verwenden muss.
Also meinen Frage, wo steht geschrieben, das schon die 4 im Patientenstatus zur Absetzung führen könnte, bzw. das der Heilmittelerbringer eine VO generell anders zu prüfen hat, als eigentlich einen VO Muster 13 zu prüfen ist?
Davaso verweist übrigens auf § 16a Absatz 2 der HMR, aber auch bei § 39 Absatz 1a im SGB V steht von so einem Vorgehen nichts!
Daher für mich alles etwas fragwürdig.
Danke im Voraus!
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SNS37 schrieb:
Moin zusammen!
Generell gilt für mich der Grundsatz, was nirgendwo steht, das gibt es auch nicht! Aber vielleicht habe ich ja auch irgendetwas übersehen und da ich nach schon einiger Zeit recherchieren immer noch den gleichen Standpunkt vertrete, hier nun mein Fall.
Es geht mir hier nicht um die paar Euro, viel mehr um das Recht als solches!
Ich habe einen Absetzung von Davaso bzgl. einer angeblichen Entlassmanagement VO. Mir ist absolut klar, dass es einen Prüfpflicht gibt, aber welche gibt es explizit bei so einer VO? Zumal diese VO ein ganz normales Muster 13 ist, also kein Querbalken mit dem Aufdruck, kein Entlassungstag.......! Lediglich und das ist bei der Prüfung nicht aufgefallen, ist die letzte Zahl beim Patientenstatus eine 4, alles andere entspricht einer ganz normalen VO
Ok, natürlich könnte diese 4 auf eine Entlass VO hindeuten, aber ich finde weder in den HMR noch im Bundesrahmenvertrag einen Hinweis, dass ich diese ganzen Parameter zu prüfen habe. 75.... / 44.... / ....4 / Stempel........ Was ich finde, das die ausstellende Institution ein speziellen Vordruck verwenden muss.
Also meinen Frage, wo steht geschrieben, das schon die 4 im Patientenstatus zur Absetzung führen könnte, bzw. das der Heilmittelerbringer eine VO generell anders zu prüfen hat, als eigentlich einen VO Muster 13 zu prüfen ist?
Davaso verweist übrigens auf § 16a Absatz 2 der HMR, aber auch bei § 39 Absatz 1a im SGB V steht von so einem Vorgehen nichts!
Daher für mich alles etwas fragwürdig.
Danke im Voraus!
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Sabine Rabbel schrieb:
Leg Widerspruch ein. Ich hab schon mindestens 3 Davaso-Absetzungen gesehen, in denen angeblich die Entlaßmanagement-Fristen nicht eingehalten worden waren; in keinem dieser drei Fälle handelte es sich tatsächlich um eine Entlaßmanagement-VO. Anscheinend gibt es bei Davaso einen Menschen, der grundsätzlich alle VOen, die von einem Krankenhaus ausgestellt werden, als Entlaßmanagement-VOen wertet, auch wenn's die Ambulanz oder die pipapo-Sprechstunde war, die mit Operationen und stationären Aufenthalten überhaupt nichts zu tun hat.
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GüSta schrieb:
ja
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Ahn schrieb:
Ja. quer über dem Rezept ist ein Balken mit dem Text „Entlassmanagement“, also eigentlich nicht zu übersehen. Es sei denn die Arztpraxis bedruckt die falsche Seite 🤦🏻♀️, das hatten wir vor kurzem
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massu schrieb:
Mal in die Runde gefragt: Woran merke ich, dass eine VO eine Entlassmanagement VO ist? Ich habe bis jetzt keine in der Hand gehabt. steht es drauf?
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lies dir doch noch mal den Beitrag von Sabine Rabbel genau durch...das könnte einer der Grunde sein.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Liebe massu,
lies dir doch noch mal den Beitrag von Sabine Rabbel genau durch...das könnte einer der Grunde sein.
MfG
JürgenK ;)
Hier im Forum zu lesen wie die Davaso willkürlich Rezepte einfach absetzt, ohne ersichtlichen Grund, ist für mich ein Grund weiterhin über der Azh abzurechnen. Ich hätte die Energie nicht mich ständig darüber zu ärgern.
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massu schrieb:
@JürgenK lieber Jürgen, habe ich auch gemacht!
Hier im Forum zu lesen wie die Davaso willkürlich Rezepte einfach absetzt, ohne ersichtlichen Grund, ist für mich ein Grund weiterhin über der Azh abzurechnen. Ich hätte die Energie nicht mich ständig darüber zu ärgern.
hm...dann verstehe ich deine Frage nicht...>>...… und wieso meint Davaso dann, dass diese Verordnung eine Entlassmanagement VO sein sollte wenn der Querbalken fehlt?..<< Antwort von S.R....>>...Anscheinend gibt es bei Davaso einen Menschen, der grundsätzlich alle VOen, die von einem Krankenhaus ausgestellt werden, als Entlaßmanagement-VOen wertet, auch wenn's die Ambulanz oder die pipapo-Sprechstunde war,...<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@massu
hm...dann verstehe ich deine Frage nicht...>>...… und wieso meint Davaso dann, dass diese Verordnung eine Entlassmanagement VO sein sollte wenn der Querbalken fehlt?..<< Antwort von S.R....>>...Anscheinend gibt es bei Davaso einen Menschen, der grundsätzlich alle VOen, die von einem Krankenhaus ausgestellt werden, als Entlaßmanagement-VOen wertet, auch wenn's die Ambulanz oder die pipapo-Sprechstunde war,...<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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massu schrieb:
… und wieso meint Davaso dann, dass diese Verordnung eine Entlassmanagement VO sein sollte wenn der Querbalken fehlt? Was stimmt hier nicht?
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SNS37 schrieb:
Tempelritter und genau das ist mein Problem! Natürlich gibt es Dinge die auf so eine VO hinweisen könnten, aber habe ich diese zu kontrollieren? Der Querbalken weißt ganz klar auf so eine VO hin und deswegen müssen der verordnende Arzt auch genau dieses Muster nehmen. Wo steht in unseren Vorgaben, dass ich z.B. auch den Status zu prüfen habe?
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Tempelritter schrieb:
Entweder Querbalken oder Status letzte Ziffer 4 oder beides kennzeichnet das EM.
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massu schrieb:
@Tempelritter Werde jetzt noch auf den Balken UND auf die 4 achten. Vielen Dank 😊
Der DVE schreibt im Kommentar dazu: "Eine solche Verordnung muß auf den ersten Blick erkennbar sein, z. B. durch eine Banderole mit der Aufschrift "Entlassmanagement" quer über das Feld mit den Patientendaten."
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Ligamentum schrieb:
Ich hatte das gleiche Problem und die ungerechtfertigte Absetzung wurde sofort korrigiert. Die Heilmittelrichtlinie §6 Abs. 5 sagt dazu: "... Verordnungen aus dem Entlassmanagement müssen klar und eindeutig als solche zu erkennen sein, andernfalls gelten sie als reguläre Verordnungen."
Der DVE schreibt im Kommentar dazu: "Eine solche Verordnung muß auf den ersten Blick erkennbar sein, z. B. durch eine Banderole mit der Aufschrift "Entlassmanagement" quer über das Feld mit den Patientendaten."
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