Gesucht PhysiotherapeutIn Bachelor
Abschluss"
im Teilzeitpensum " welche
selbständiges Arbeiten schätzt."
Auch WiedereinsteigerInnen sind
herzlich willkommen.
Ich biete dir die Möglichkeit zur
Entfaltung im Teilzeitpensum"
für dein Work-Life -Balance und
mit viel Gestaltungsmöglichkeiten
für deine eigene Ideen.
40% od. 50% od. 60% weiter
aufbaubar falls gewünscht "
(Jahresgehalt Physio FH bei 50 %
42000.-)"
Wir sind ein freundliches und
aufgeschlossenes kleines...
Abschluss"
im Teilzeitpensum " welche
selbständiges Arbeiten schätzt."
Auch WiedereinsteigerInnen sind
herzlich willkommen.
Ich biete dir die Möglichkeit zur
Entfaltung im Teilzeitpensum"
für dein Work-Life -Balance und
mit viel Gestaltungsmöglichkeiten
für deine eigene Ideen.
40% od. 50% od. 60% weiter
aufbaubar falls gewünscht "
(Jahresgehalt Physio FH bei 50 %
42000.-)"
Wir sind ein freundliches und
aufgeschlossenes kleines...
Wenn nicht näher beschrieben müssen wir ja immer das günstigere nehmen wie zum Beispiel- Heißluft.
Jedoch besteht der Patient auf eine Fango, können wir dies hier telefonisch mit dem Arzt klären und dies dann auf der Rückseite der Verordnung vermerken oder muss das Rezept nochmals schriftlich mit Wärmetherapie z.B. Fango mit Unterschrift und Stempel vom Arzt persönlich geändert werden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gefällt mir
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
.... ich würde ihn zum Arzt schicken ...ist doch "sein" Wille...dann soll er sich auch drum kümmern...wäre es seine Wunsch und Bitte...ja dann könnte ich mich vielleicht durchringen dies zu erledigen;)
MfG
JürgenK ;)
Auch ohne den an die aktuelle Heilmittel-Richtlinie angepassten Rahmenvertrag, um den noch gestritten wird, gibt es aber verlässliche Änderungsmöglichkeiten für Heilmittelverordnungen, die in der Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie aufgelistet sind.
Für den Bereich Änderungen am Heilmittel gibt es vier dort gelistete Punkte mit deren jeweiliger Korrekturmöglichkeit: das Heilmittel fehlt oder ist nicht verordnungsfähig (Arztunterschrift notwendig), die Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (Änderung im Einvernehmen mit dem Arzt ohne Unterschrift) oder von Gruppen- in Einzeltherapie (Änderung nach Information des Arztes ohne Unterschrift).
Die vierte Vorgabe ist die, die für diesen Fall interessant wird: "gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel" werden möglich als "Änderung nur im Einvernehmen mit Arzt ohne erneute Arztunterschrift". Dies wird üblicherweise für Konkretisierungen bei KG-ZNS (Bobath o.a.) oder für die Doppelbehandlung interpretiert. Aber im Heilmittel-Katalog wird in den meisten Fällen (Ausnahme Physiotherapie: Diagnosegruppe AT, LY und SO5) in der Aufzählung als "ergänzende Heilmittel" lediglich "Wärmetherapie" – ohne weitere Konkretisierung - aufgeführt. Welche Form von Wärmetherapie dann wiederum abrechnungsfähig ist wird in der Heilmittel-Richtlinie in § 24 aufgezählt.
Wenn man nun die Änderungs-Freiheit der o.g. Anlage 3 korrekt auslegt, sollte das Heilmittel "Wärmetherapie" über die "ergänzende Angabe" Warmpackung / Fango im Einvernehmen mit dem Arzt (z.B. nach telefonischer Rücksprache), aber sogar ohne erneute Arztunterschrift, festgelegt werden und damit die Verordnung ergänzend geändert werden können.
Cave: ich könnte mir vorstellen, dass einzelne Abrechnungsprüfungen hier eine andere Sicht haben.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Korrekt: ohne ärztliche Spezifizierung darf zwar jede Form der Wärmetherapie abgegeben werden, jedoch nur die günstigste Anwendung (Heißluft) wird vergütet (entsprechend § 12 SGB V "Wirtschaftlichkeitsgebot").
Auch ohne den an die aktuelle Heilmittel-Richtlinie angepassten Rahmenvertrag, um den noch gestritten wird, gibt es aber verlässliche Änderungsmöglichkeiten für Heilmittelverordnungen, die in der Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie aufgelistet sind.
Für den Bereich Änderungen am Heilmittel gibt es vier dort gelistete Punkte mit deren jeweiliger Korrekturmöglichkeit: das Heilmittel fehlt oder ist nicht verordnungsfähig (Arztunterschrift notwendig), die Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (Änderung im Einvernehmen mit dem Arzt ohne Unterschrift) oder von Gruppen- in Einzeltherapie (Änderung nach Information des Arztes ohne Unterschrift).
Die vierte Vorgabe ist die, die für diesen Fall interessant wird: "gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel" werden möglich als "Änderung nur im Einvernehmen mit Arzt ohne erneute Arztunterschrift". Dies wird üblicherweise für Konkretisierungen bei KG-ZNS (Bobath o.a.) oder für die Doppelbehandlung interpretiert. Aber im Heilmittel-Katalog wird in den meisten Fällen (Ausnahme Physiotherapie: Diagnosegruppe AT, LY und SO5) in der Aufzählung als "ergänzende Heilmittel" lediglich "Wärmetherapie" – ohne weitere Konkretisierung - aufgeführt. Welche Form von Wärmetherapie dann wiederum abrechnungsfähig ist wird in der Heilmittel-Richtlinie in § 24 aufgezählt.
Wenn man nun die Änderungs-Freiheit der o.g. Anlage 3 korrekt auslegt, sollte das Heilmittel "Wärmetherapie" über die "ergänzende Angabe" Warmpackung / Fango im Einvernehmen mit dem Arzt (z.B. nach telefonischer Rücksprache), aber sogar ohne erneute Arztunterschrift, festgelegt werden und damit die Verordnung ergänzend geändert werden können.
Cave: ich könnte mir vorstellen, dass einzelne Abrechnungsprüfungen hier eine andere Sicht haben.
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
simon943 schrieb:
Liebe Kollegen, wie ist den die aktuelle Regel bei dem ergänzenden Heilmittel in Form von Wärmetherapie.
Wenn nicht näher beschrieben müssen wir ja immer das günstigere nehmen wie zum Beispiel- Heißluft.
Jedoch besteht der Patient auf eine Fango, können wir dies hier telefonisch mit dem Arzt klären und dies dann auf der Rückseite der Verordnung vermerken oder muss das Rezept nochmals schriftlich mit Wärmetherapie z.B. Fango mit Unterschrift und Stempel vom Arzt persönlich geändert werden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
3/4 unserer WT Rezepte sind spezifiziert....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
UW schrieb:
Würden ALLE Praxen darauf bestehen, dass die Wärmetherapie wie gefordert spezifiert wird hätten wir das Problem nicht (mehr). Die Ärzte müssten sich umstellen.....aber wie gesagt: Konjunktiv ergänzt durch falsch zertifizierte Arztsoftware
Mein Profilbild bearbeiten