Wir bieten unseren Mitarbeitenden
zahlreiche Vorteile, u. a.:
- Flexible Arbeitszeit in
Festanstellung/ Wunscharbeitszeiten
(ideal für Z.B. Wiedereinsteiger
nach Elternzeit)
- Frühzeitige und individuelle
sozial ausgerichtete
Dienstplangestaltung
- Effektive Therapieadministration
durch unsere Therapieplanung, die
Ihnen den Rücken für
therapeutische Arbeit freihält
- Leistungsgerechtes Gehalt
- Steuer- und
sozialversicherungsfreier Zuschuss
für die Kinderbetreuung unserer
Mitarbeiter ...
zahlreiche Vorteile, u. a.:
- Flexible Arbeitszeit in
Festanstellung/ Wunscharbeitszeiten
(ideal für Z.B. Wiedereinsteiger
nach Elternzeit)
- Frühzeitige und individuelle
sozial ausgerichtete
Dienstplangestaltung
- Effektive Therapieadministration
durch unsere Therapieplanung, die
Ihnen den Rücken für
therapeutische Arbeit freihält
- Leistungsgerechtes Gehalt
- Steuer- und
sozialversicherungsfreier Zuschuss
für die Kinderbetreuung unserer
Mitarbeiter ...
lg
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Du solltest dir als erstes überlegen, ob du dir einen Firmenwagen anschaffen möchtest oder dafür eine tatsächliche Notwendigkeit besteht.
MfG :)
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Schippi schrieb:
Frag doch mal deinen STB,der kennt sich damit aus,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat jemand gute Erfahrungen mit der 1% Regelung Bzw nimmt die als Arbeitnehmer in Anspruch ? Wie läuft das so ab ? Wollte mir jetzt eins anschaffen weiß aber nicht wie ich das angehen soll.
lg
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paul849 schrieb:
Steuerberater fragen !!
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Herbert schrieb:
Bist du AN oder AG? Formulierung ist seltsam?
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asima schrieb:
Uund der AG hat dir einen Firmenwagen angeboten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@asima Richtig, er ist nicht abgeneigt davon. Zurzeit fahre ich meinen eigenen, wir brauchen aber 2 Autos im Haushalt. Das Ding ist dass er keine Erfahrung darin hat und ich deswegen mich informieren wollte.
Das mit dem evtl. Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist auch eine wichtige Frage. Man weiß ja nie...
Lässt sich aber sicher vorsichtshalber regeln.
Viel Erfolg ;-)
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asima schrieb:
Spannendes Thema.
Das mit dem evtl. Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist auch eine wichtige Frage. Man weiß ja nie...
Lässt sich aber sicher vorsichtshalber regeln.
Viel Erfolg ;-)
Das ist doch gar kein Problem . Mein ehemaliger MA hatte einen Firmenwagen . D.h. ich ( die Praxis ) hatte ihn gekauft und er fuhr ihn mit der 1% - Regel . Als er ausschied hat er mir den Wagen am Ende des letzten Arbeitstages zurückgegeben . Ich hab ihn dann verkauft .
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Leni C. schrieb:
@asima
Das ist doch gar kein Problem . Mein ehemaliger MA hatte einen Firmenwagen . D.h. ich ( die Praxis ) hatte ihn gekauft und er fuhr ihn mit der 1% - Regel . Als er ausschied hat er mir den Wagen am Ende des letzten Arbeitstages zurückgegeben . Ich hab ihn dann verkauft .
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asima schrieb:
Auch wahr, klingt einfach.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
AN
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ist das denn grundsätzlich egal wo ich den Wagen lease?
und hat der AG jegliche Nachteile davon ? Ist dies nicht für beide Seiten vorteilhaft ?
lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
genau das habe ich mir auch vorgestellt. Da die Entfernung zur Arbeitsstelle gering ausfällt ist auch der zu versteuernde Betrag gering.
ist das denn grundsätzlich egal wo ich den Wagen lease?
und hat der AG jegliche Nachteile davon ? Ist dies nicht für beide Seiten vorteilhaft ?
lg
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Tuxedo schrieb:
Der AG hat halt den gesamten Aufwand dafür minus ggf. bisher gezahlter Kostenerstattungen und Fahrgeldpauschalen. Bei einem Leasing-Fahrzeug würde das der AG leasen. Wenn er es kauft, kann er ggf. einen IAB in Anspruch nehmen. Aber das sind dann eher steuerliche Fragen, die der AG für sich klären müsste.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@AaronA was heißt „gesamten Aufwand“ ?
MfG 🙂
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Alles was eben mit dem Fahrzeug zu tun hat. Inklusive Stress und Kosten, wenn es einen Wechsel gibt. Ich als AG würde das niemals wieder tun. Auto für die Praxis und fertig. Wenn man dem AN was Gutes tun will packt man das Mögliche beim Lohn drauf.
MfG 🙂
U.a. Abschreibung bzw. Leasingraten; Haftpflicht- und ggf. Vollkasko-Versicherung, Kfz-Steuer, Dienstreisekasko-Versicherung; Reparaturen, Inspektionen, Reifenwechsel, ADAC o.ä.; Kraftstoff bzw. Aufladung; Öl; ggf. Garagenmiete usw.
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Tuxedo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
U.a. Abschreibung bzw. Leasingraten; Haftpflicht- und ggf. Vollkasko-Versicherung, Kfz-Steuer, Dienstreisekasko-Versicherung; Reparaturen, Inspektionen, Reifenwechsel, ADAC o.ä.; Kraftstoff bzw. Aufladung; Öl; ggf. Garagenmiete usw.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@AaronA ich glaube du redest von einem Dienstfahrzeug der Personen unabhängig ist.
Nein, es geht um einen Firmenwagen, der einer bestimmten Person zur auch privaten Nutzung überlassen wird. Deshalb fällt ja der privat zu versteuernde 1%-Anteil an. Der Aufwand fällt aber unabhängig davon an; die Liste ist auch nicht vollständig.
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Tuxedo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Nein, es geht um einen Firmenwagen, der einer bestimmten Person zur auch privaten Nutzung überlassen wird. Deshalb fällt ja der privat zu versteuernde 1%-Anteil an. Der Aufwand fällt aber unabhängig davon an; die Liste ist auch nicht vollständig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@AaronA ist doch alles in der Rate inbegriffen ? Verstehe ich nicht
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Tuxedo schrieb:
Kommt drauf an, ob und wie man least oder kauft. Variable Kosten wie Kraftstoff, Öl, Reifen und Versicherung / Steuern etc. sind i.d.R. nie in einer Leasing-Rate mit drin. Aber das sind auch eher Themen für den AG.
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asima schrieb:
@Ingo Friedrich Klare Antwort👍 Da spricht die Erfahrung, schätze ich...
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Tuxedo schrieb:
Für einen AN ist das vorteilhaft, wenn der privat gefahrene Anteil relativ hoch ist und der AG den gesamten Aufwand übernimmt. Der AN muss dann den 1%-Anteil (bezogen auf den Listenpreis für den Neuwagen ohne Rabatt) plus entfernungsgabhängigen Anteil privat versteuern; d.h er bekommt sozusagen einen fiktiven Zuschlag auf das Gehalt, der nur der Versteuerung dient und dann gleich wieder abgezogen wird. Es lohnt sich für den AN also dann, wenn die zusätzliche Steuer geringer ist als der Aufwand, den er für ein privates Fahrzeug hätte; nachdem Fahrtkostenerstattungen und ggf. Steuervorteile aus Werbungskosten abgezogen sind.
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paul849 schrieb:
Wir machen das schon seit Jahren. Bitte erkundige Dich bei einem Steuerberater. Ist wichtig um keine steuerlichen Nachteile für Dich und Deinem Chef gibt. Das Finanzamt guckt da ganz genau hin .
Ich kann nur davon abraten, steuerliche Gestaltungen vor unternehmerische Entscheidungen zu stellen.
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ein Bekannter hat 2 Wochen nachdem er sein Wagen bekommen hat gekündigt, dass Auto wurde dann weiter vergeben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt Leasing Gesellschaften die dir das Auto „leihen“. Es gibt keine Bindungen wenn ein AN kündigt für beide Seiten.
ein Bekannter hat 2 Wochen nachdem er sein Wagen bekommen hat gekündigt, dass Auto wurde dann weiter vergeben.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wie lautet denn die Regelung, wenn Ihr die Zusammenarbeit beenden wollt/müsst? Wagen vor die Tür und er hat dann plötzlich ein Fahrzeug mehr?
Ich kann nur davon abraten, steuerliche Gestaltungen vor unternehmerische Entscheidungen zu stellen.
dafur fallen für mich keine weiteren Kosten(Versicherung,Steuer,Benzin,Reparatur usw.) an.
ich würde es auf jedenfall wieder so machen.....
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stefann34 schrieb:
Hallo, mich kostet der Dienstwagen zwar ca 160 Euro weniger Netto (Neupreis 35000)
dafur fallen für mich keine weiteren Kosten(Versicherung,Steuer,Benzin,Reparatur usw.) an.
ich würde es auf jedenfall wieder so machen.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
in wiefern ist das ein Vorteil ?
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asima schrieb:
Gleiches Geld kommt rein, aber weniger AZ f. beide, also Vorteil für beide. Übrigens auch unabhängig vom Firmenfahrzeug...
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mark760 schrieb:
Für den Arbeitgeber gibt es den Vorteil, dass nach dem letzten Hausbesuch der Wagen nicht mehr zur Praxis muss, was natürlich Arbeitszeit ist. So endet die Arbeitszeit nach dem Hausbesuch. Wenn man das mal auf's Jahr hochrechnet.
wenn grundlegend ein Arbeitgeber Hausbesuche wirtschaftlicher gestaltet und die Fahrtroute sinnvoller wird, entsteht auch ein Umsatzvorteil.
Was willst du also mit deiner Aussage erreichen? Wenn man das mal aufs Jahr hochrechnet.
Das ist das gute Recht eines AG, den Umsatz durch Denken zu verbessern.
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Herbert schrieb:
@mark760
wenn grundlegend ein Arbeitgeber Hausbesuche wirtschaftlicher gestaltet und die Fahrtroute sinnvoller wird, entsteht auch ein Umsatzvorteil.
Was willst du also mit deiner Aussage erreichen? Wenn man das mal aufs Jahr hochrechnet.
Das ist das gute Recht eines AG, den Umsatz durch Denken zu verbessern.
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