Wir suchen für unsere Praxis im
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
ich habe eine Frage an euch alle. Laut Rechtsanwalt können vom AG angeordnete Fortbildungen, die über die Teilzeitwochenstunden hinausgehen, als Arbeitszeit sprich Überstunden angerechnet werden, sogar die Wege dorthin und zurück. Ich bekomme keine Fortbildungstage und kein Fobigeld. Diese Fobi jetzt hat der AG bezahlt und ging 4 Tage, von denen ich an zwei gearbeitet hätte ( die er mir frei gestellt hat). Kann ich also wirklich die verbliebenen Stunden als Arbeitszeit anrechnen lassen? Habe ich bisher noch nie gehört.....
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Meinst du das Forum ist kompetenter als ein Rechtsanwalt???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der Anwalt hat recht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer hat der AG die Fobi explizit angeordnet?
Ziemlich undankbar ( wenn auch rechtlich korrekt )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
franziska schrieb:
Vielleicht mal dankbar sein, dass man 2 Tage bezahlt wird und die Fortbildung bezahlt wurde. Wo ist das Problem 2 freie Tage selbst zu investieren ?
Ziemlich undankbar ( wenn auch rechtlich korrekt )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. H. schrieb:
Fortbildungszeit ist Arbeitszeit und muss vergütet werden. Meine Meinung als AG.
AG hat mich 2 Wochenenden 40h auf Fobi geschickt die mich nicht juckt. Erst hieß es mündlich ja wird bezahlt - auch die Zeit.
Plötzlich AG Demenz und Zack 40h für die Tonne, trotz
Anwalt verloren, da ich als Kläger nicht mehr hatte als mündlich gegen mündlich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Nik schrieb:
@franziska Tja soll AN geben denen sind gewisse Fobis nicht wichtig genug in Relation zur Lebenszeit. Warum soll ich das machen, wenn ich nichts davon habe?
AG hat mich 2 Wochenenden 40h auf Fobi geschickt die mich nicht juckt. Erst hieß es mündlich ja wird bezahlt - auch die Zeit.
Plötzlich AG Demenz und Zack 40h für die Tonne, trotz
Anwalt verloren, da ich als Kläger nicht mehr hatte als mündlich gegen mündlich.
Das ist für mich keine Arbeitszeit. Aber ich gehe davon aus, dass du auch Fobis im Sinne der Praxis meintest. ;-)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tinki schrieb:
@W. H. Ich bin auch PI und AG, unterscheide da aber noch ein bisschen. Es gibt MA, die sich für Randthemen interessieren, die nichts mit dem Arbeitsalltag zu tun haben. "Wolkenvertreibende Gedanken im Oktober mit Hilfe der Menopause" oder so. Soll sich bitte keiner angegriffen fühlen, ein anderes Beispiel fiel mir grad nicht ein.
Das ist für mich keine Arbeitszeit. Aber ich gehe davon aus, dass du auch Fobis im Sinne der Praxis meintest. ;-)
Hallo Tinki,
nein, ich bin auch von Fortbildungen ausgegangen, die für die Praxis relevant sind. Und das bedeutet dann für mich bezahlte Arbeitszeit. Ich finde auch, dass wir in unseren Helferberufen es eigentlich nicht unterstützen sollten, dass Fortbildungen am Wochenende stattfinden. Wenn aber sich ein MA für Themen interessiert, die keinen Zusammenhang zur praktischen Tätigkeit haben, dann ist es für mich auch Freizeit und nicht Arbeitszeit.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. H. schrieb:
@tinki
Hallo Tinki,
nein, ich bin auch von Fortbildungen ausgegangen, die für die Praxis relevant sind. Und das bedeutet dann für mich bezahlte Arbeitszeit. Ich finde auch, dass wir in unseren Helferberufen es eigentlich nicht unterstützen sollten, dass Fortbildungen am Wochenende stattfinden. Wenn aber sich ein MA für Themen interessiert, die keinen Zusammenhang zur praktischen Tätigkeit haben, dann ist es für mich auch Freizeit und nicht Arbeitszeit.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
@W. H. Naja oder Ehrenamt, wenn der MA z.B. einen Trainerschein macht für die Kindersportgruppe oder einen Atemgerätelehrgang für die Feuerwehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@Halbtitan die bezahlte Freistellung für den Atemgerätelehrgang der Kollegin war eine der besten Maßnahmen um als Neu-Betriebsinhaber fest im Dorf verankert zu werden. Inklusive Erwähnung in den Rathaus-Nachrichten und beim Neujahrsempfang des Bürgermeisters 😜
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Foka18 schrieb:
@franziska Wieso dankbar sein. In anderen Branchen werden die Mitarbeiter zur Weiterbildung geschickt und nicht nur Diese, sondern auch Unterkunft, Fahrt und Verpflegung werden selbstverständlich gezahlt. Natürlich ist das dann Arbeitszeit. Das sind in allen, ausser in unserer Branche Selbstverständlichkeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
@Foka18 Ja, genau so ist es.
Möge meinem Ex AG beim abwischen auf ewig das Toiletten Papier reißen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Nik schrieb:
@Foka18 Aber nur in unserer Branche ist es so das viele (nicht alle) AGs gerne ihre AN über den Tisch ziehen und die Reibungshitze als Nestwärme verkaufen. Entsteht ein Feuer und der AN flüchtet um sich zu löschen heißt es der böse böse AN.
Möge meinem Ex AG beim abwischen auf ewig das Toiletten Papier reißen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@PT-Nik was ist das für ein blöder Thread,der auch noch stehen bleiben darf!
Schmeckt die Realität nicht?
Ansonsten kann ich mir Gehaltsspannen von 14-33€/h nicht erklären oder das dringende Fobis nicht übernommen werden, Kosten nicht übernommen werden oder Gehälter nicht dem neuen Können angepasst werden.
Das viele Leute in unserem Berufszweig einen an der Pfanne haben ist auch nichts neues.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Nik schrieb:
@Schippi Klär mich auf wo der dämlich ist?
Schmeckt die Realität nicht?
Ansonsten kann ich mir Gehaltsspannen von 14-33€/h nicht erklären oder das dringende Fobis nicht übernommen werden, Kosten nicht übernommen werden oder Gehälter nicht dem neuen Können angepasst werden.
Das viele Leute in unserem Berufszweig einen an der Pfanne haben ist auch nichts neues.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Akede schrieb:
@franziska weil sich an den umständen nur was ändert wenn man sich beschwert. in fast keinem anderen Beruf würde jemand ne FoBi machen, die auf den Eigenen Nacken geht. Nur die Physios denken sie müssten dankbar sein xD
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Akede
in fast keinem anderen Beruf würde jemand ne FoBi machen, die auf den Eigenen Nacken geht. Sei dir da mal nicht so sicher. 😏
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage an euch alle. Laut Rechtsanwalt können vom AG angeordnete Fortbildungen, die über die Teilzeitwochenstunden hinausgehen, als Arbeitszeit sprich Überstunden angerechnet werden, sogar die Wege dorthin und zurück. Ich bekomme keine Fortbildungstage und kein Fobigeld. Diese Fobi jetzt hat der AG bezahlt und ging 4 Tage, von denen ich an zwei gearbeitet hätte ( die er mir frei gestellt hat). Kann ich also wirklich die verbliebenen Stunden als Arbeitszeit anrechnen lassen? Habe ich bisher noch nie gehört.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kvet schrieb:
Und der Mehraufwand der 2 Tage sind Überstunden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle, die ernst gemeinte Rückmeldungen gegeben haben. Vielen Dank. Es ging um KG- Geräte, weil das in der Praxis eingeführt wird. Ich schreibe jetzt die Überstunden auf und schaue mal, was passiert.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@franziska Die null und nichtig wäre.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
@pt ani als Fob Kredit vereinbaren wäre möglich
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Inche Ja, ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit. Simples Zurückzahlen jedenfalls nicht.
Daher sind es die allermeisten Vereinbarungen die gutgläubigen PIs mit ihren ebenfalls gutgläubigen AN treffen, das Papier, worauf sie geschrieben sind, nicht Wert. In den allermeisten Fällen scheitert es ganz einfach schon an den Rückzahlungsfristen, die oft deutlich zu lang sind. Oder es scheitert daran, dass der PI nicht alles bezahlt hat hat (z. B. keine Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung usw.).
Daher ist in der Regel lediglich ein AG-Kredit ein sichere Möglichkeit, obwohl es dort auch lohnsteuerliche und sozialversicherungsliche Fallstricke gibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@franziska Rückzahlungsvereinbarungen sind rechtlich zwar grundsätzlich möglich, allerdings hat das BAG in seiner laufenden Rechtsprechung hieran sehr hohe Hürden verbunden.
Daher sind es die allermeisten Vereinbarungen die gutgläubigen PIs mit ihren ebenfalls gutgläubigen AN treffen, das Papier, worauf sie geschrieben sind, nicht Wert. In den allermeisten Fällen scheitert es ganz einfach schon an den Rückzahlungsfristen, die oft deutlich zu lang sind. Oder es scheitert daran, dass der PI nicht alles bezahlt hat hat (z. B. keine Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung usw.).
Daher ist in der Regel lediglich ein AG-Kredit ein sichere Möglichkeit, obwohl es dort auch lohnsteuerliche und sozialversicherungsliche Fallstricke gibt.
.Weil das jedem offen steht und bei uns gibt es noch das Bildungsfreistellungsgesetz alle 2 Jahre 10 Tage
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
@pt ani genau in bestimmten fällen geht ein kurze Zeitliche verpflichtung.Noch besser ist der Ma Zahlt selbst und nimt fördermittel in anspruch.Oder bekommt dann zb Kosten von AG in form von Boni zurück
.Weil das jedem offen steht und bei uns gibt es noch das Bildungsfreistellungsgesetz alle 2 Jahre 10 Tage
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
franziska schrieb:
Wenn ich die Kosten komplett als AG übernehme, würde ich immer eine Rückzahlungsvereinbarung für den Fall einer Kündigung abschließen .
Mein Profilbild bearbeiten