Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein deutscher Muttersprachler bin und dass ich, obwohl ich seit fünf Jahre in Deutschland lebe, könnte ich Fehler machen und die manche verwendeten Abkürzungen nicht verstehen.
Die Frage betrifft die Koexistenz von einer angestellten Stelle in einer Physiotherapiepraxis auf Teilzeitbasis (30 Stunden pro Woche) und einer zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit, die nur Hausbesuche umfasst.
Ich stelle schon fest, dass der Arbeitgeber mit der freiberuflichen Tätigkeit einverstanden ist und dass ich selbst bereits die notwendigen bürokratischen Schritte unternommen habe, um die freiberufliche Tätigkeit aufnehmen zu können.
Soweit ich weiß, kann ich nur privat versicherte und selbstzahlende Patienten mit Hausbesuchen behandeln, da ich noch keine eigene Physiotherapiepraxis besitze.
Ein Kollege von mir hat kürzlich ein Physiotherapiezentrum eröffnet und bräuchte einen Freiberufler für zusätzliche Hausbesuche bei gesetzlich versicherten Patienten. Könnte ich auch in ihrer Praxis für eine solche Stelle vermittelt werden?
Falls dies möglich und erwünscht ist eure Meinung nach, wie sollte ich mich auf Prozentsätze und Abrechnungsmodalitäten einigen?
Ich danke allen im Voraus für ihre Unterstützung und die Zeit, die sie sich genommen haben, um mir zu antworten.
LG
Lorenzo
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Dies liegt an der Einteilung des Finanzamtes .
Steuerberater,Ärzte und viele andere Berufe zählen auch zu den Freiberuflern bzw. zu den Freiberuflichen Tätigkeiten.
Als Freier Mitarbeiter mußt du wie Leni schon schrieb eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung machen.
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eim schrieb:
Nur zur INFO : Du meinst sicherlich die Freie Mitarbeit als Selbstständiger Physiotherapeut. Ansonsten ist es so das generell ALLE Physiotherapeuten egal ob Angestellt,Selbstständig oder Freier Mitarbeiter Freiberuflich tätig sind.
Dies liegt an der Einteilung des Finanzamtes .
Steuerberater,Ärzte und viele andere Berufe zählen auch zu den Freiberuflern bzw. zu den Freiberuflichen Tätigkeiten.
Als Freier Mitarbeiter mußt du wie Leni schon schrieb eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung machen.
Ich würde für Hausbesuche 80% für den FM und 20% für die Praxis anpeilen. Das Geld bekommst du, wenn die Krankenkassen oder der Abrechnungsdienstleister gezahlt hat. Pass gut auf: sollte ein Rezept ungültig sein und nicht bezahlt werden, bekommst Du überhaupt kein Geld. Du bist tatsächlich selbständig dafür verantwortlich. Also immer über die Richtlinien informieren.
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mimikri schrieb:
Du kannst es versuchen. Ob du Erfolg hast ist zur Zeit fraglich.
Ich würde für Hausbesuche 80% für den FM und 20% für die Praxis anpeilen. Das Geld bekommst du, wenn die Krankenkassen oder der Abrechnungsdienstleister gezahlt hat. Pass gut auf: sollte ein Rezept ungültig sein und nicht bezahlt werden, bekommst Du überhaupt kein Geld. Du bist tatsächlich selbständig dafür verantwortlich. Also immer über die Richtlinien informieren.
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Problem beschreiben
Lorenzo Nonnis schrieb:
Guten Abend an alle, die geduldig lesen und versuchen werden, mir zu helfen, die Situation besser zu verstehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein deutscher Muttersprachler bin und dass ich, obwohl ich seit fünf Jahre in Deutschland lebe, könnte ich Fehler machen und die manche verwendeten Abkürzungen nicht verstehen.
Die Frage betrifft die Koexistenz von einer angestellten Stelle in einer Physiotherapiepraxis auf Teilzeitbasis (30 Stunden pro Woche) und einer zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit, die nur Hausbesuche umfasst.
Ich stelle schon fest, dass der Arbeitgeber mit der freiberuflichen Tätigkeit einverstanden ist und dass ich selbst bereits die notwendigen bürokratischen Schritte unternommen habe, um die freiberufliche Tätigkeit aufnehmen zu können.
Soweit ich weiß, kann ich nur privat versicherte und selbstzahlende Patienten mit Hausbesuchen behandeln, da ich noch keine eigene Physiotherapiepraxis besitze.
Ein Kollege von mir hat kürzlich ein Physiotherapiezentrum eröffnet und bräuchte einen Freiberufler für zusätzliche Hausbesuche bei gesetzlich versicherten Patienten. Könnte ich auch in ihrer Praxis für eine solche Stelle vermittelt werden?
Falls dies möglich und erwünscht ist eure Meinung nach, wie sollte ich mich auf Prozentsätze und Abrechnungsmodalitäten einigen?
Ich danke allen im Voraus für ihre Unterstützung und die Zeit, die sie sich genommen haben, um mir zu antworten.
LG
Lorenzo
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tinki schrieb:
Minijob bis zu €538 ...
Auch,wenn Du es hier immer wieder behauptest,wird es nicht richtiger:
Du MUSST kein Freistellungsverfahren als freier Mitarbeiter machen. Es ist für ihn freiwillig und wenn überhaupt, sollte es der PI übernehmen.
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katharina44 schrieb:
Liebe Leni,
Auch,wenn Du es hier immer wieder behauptest,wird es nicht richtiger:
Du MUSST kein Freistellungsverfahren als freier Mitarbeiter machen. Es ist für ihn freiwillig und wenn überhaupt, sollte es der PI übernehmen.
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Leni C. schrieb:
@katharina44 Da will jemand als Selbständiger arbeiten , von mir Aufträge bekommen , aber ich soll für ihn das Freistellungsverfahren durchboxen ? Ja nee , is klar ...... . Soviel vom Verständnis der Selbständigkeit .
Du scheinst keine Ahnung davon zu haben .
Es muss derjenige der als FM arbeiten will den Status beantragen und dann vom PI eine Bescheinigung .Dafür gibt es von der DRV ein Extra Formular welches der PI ausfüllt und an die DRV schickt.
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eim schrieb:
@katharina44
Du scheinst keine Ahnung davon zu haben .
Es muss derjenige der als FM arbeiten will den Status beantragen und dann vom PI eine Bescheinigung .Dafür gibt es von der DRV ein Extra Formular welches der PI ausfüllt und an die DRV schickt.
Tatsächlich muss der FM die Statusfeststellung durchführen, nicht der PI. Aus diesem Grund arbeiten wir grundsätzlich nicht mit FM, da, auch in der Vergangenheit, die Statusfeststellung immer wieder das Problem war und ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Sorry, aber du verbreitetst hier die Falschbehauptungen.
Tatsächlich muss der FM die Statusfeststellung durchführen, nicht der PI. Aus diesem Grund arbeiten wir grundsätzlich nicht mit FM, da, auch in der Vergangenheit, die Statusfeststellung immer wieder das Problem war und ist.
Na ja aber so ganz richtig ist das auch nicht. Er bekommt optimalerweise von dir gar nichts. Außer deine Räumlichkeiten evtl für eine bestimmte Zeit.
Seine Aufträge soll er sich schon selbst besorgen. Das ist ja genau der Punkt.
Eigentlich fungiert man doch nur als Abrechnungsstelle. Im Fall Hausbesuche sowieso.
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sabine963 schrieb:
@Leni C.
Na ja aber so ganz richtig ist das auch nicht. Er bekommt optimalerweise von dir gar nichts. Außer deine Räumlichkeiten evtl für eine bestimmte Zeit.
Seine Aufträge soll er sich schon selbst besorgen. Das ist ja genau der Punkt.
Eigentlich fungiert man doch nur als Abrechnungsstelle. Im Fall Hausbesuche sowieso.
Du hast komplett recht . Ich weiß schon warum ich keinen FM habe .
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Leni C. schrieb:
@sabine963
Du hast komplett recht . Ich weiß schon warum ich keinen FM habe .
Der Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer initiiert werden und ist nicht verpflichtend.
Seit den Anpassungen im April 2022 kann außerdem ein Endkunde als „Dritter“ ein Statusfeststellungsverfahren anstoßen oder miteinbezogen werden.
Wenn jemand also Zweifel am aktuellen Sozialversicherungsstatus hat oder die Auftragsverhältnisse unklar sind, kann die Prüfung freiwillig beantragt werden. Man spricht hier vom fakultativen oder optionalen Statusfeststellungsverfahren
.Es kommt in manchen Fällen vor, dass das Statusfeststellungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wird (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Dann ist es ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitgeber im Unternehmen folgende Personen beschäftigt:
Angehörige/Lebens- oder Ehepartner
geschäftsführende Gesellschafter
Dies muss bei der Meldung zur Sozialversicherung angegeben werden.
In beiden Fällen wird das Statusfeststellungsverfahren von der Clearingstelle der DRV durchgeführt.
Lexware.de
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katharina44 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wer beantragt das Statusfeststellungsverfahren?
Der Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer initiiert werden und ist nicht verpflichtend.
Seit den Anpassungen im April 2022 kann außerdem ein Endkunde als „Dritter“ ein Statusfeststellungsverfahren anstoßen oder miteinbezogen werden.
Wenn jemand also Zweifel am aktuellen Sozialversicherungsstatus hat oder die Auftragsverhältnisse unklar sind, kann die Prüfung freiwillig beantragt werden. Man spricht hier vom fakultativen oder optionalen Statusfeststellungsverfahren
.Es kommt in manchen Fällen vor, dass das Statusfeststellungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wird (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Dann ist es ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitgeber im Unternehmen folgende Personen beschäftigt:
Angehörige/Lebens- oder Ehepartner
geschäftsführende Gesellschafter
Dies muss bei der Meldung zur Sozialversicherung angegeben werden.
In beiden Fällen wird das Statusfeststellungsverfahren von der Clearingstelle der DRV durchgeführt.
Lexware.de
Der Antrag für den FM bezieht sich auf der Scheinselbständigkeit. Und das soll er gefälligst selbst machen, wenn er als FM arbeiten möchte. Das Risiko ist in der Branche hinlänglich bekannt. Jeder AG ist äußerst dumm, wenn er sich darauf einlässt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Du verwechselst Äpfel mit Birnen. Das Statusfestellungsverfahren was du meinst, habe ich als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH bereits für mich durchführen müssen.
Der Antrag für den FM bezieht sich auf der Scheinselbständigkeit. Und das soll er gefälligst selbst machen, wenn er als FM arbeiten möchte. Das Risiko ist in der Branche hinlänglich bekannt. Jeder AG ist äußerst dumm, wenn er sich darauf einlässt.
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eim schrieb:
Also ich arbeite jetzt seit 14 Jahren als FM (war vorher mit eigener Praxis SELBSTSTÄNDIG) und habe als ich nach HH umgezogen bin die Statusfeststellung mehrfach bei der DRV gemacht da ich ja für mehrere Praxen gearbeitet habe und es hat immer geklappt.Aber ich denke bei vielen ist das Problem, dass sie beim Ausfüllung der Formulare schon durch das Beamtenkauderwelsch fehler machen.
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Leni C. schrieb:
Du mußt , um als Freier Mitarbeiter zu arbeiten , die Statusfeststellung bei der Rentenversicherung durchlaufen . Alternativ kannst du bei dem Therapiezentrum auf 520 € nebenbei als Minijobber arbeiten .
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Johnny Doe schrieb:
Wie lange war der Kampf?
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Eva schrieb:
Na, dann hat die DR ja alles richtig gemacht grimacing
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Rerum schrieb:
Nach einem langen Kampf gegen DRV habe ich meine FM aufgegeben. Jetzt bin ich wieder ein Angestellter.
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