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Platz der Luftbrücke!
Wann: ab
sofort (Beginn flexibel möglich)
Arbeitszeit: Voll-
oder Teilzeit (jedes Stundenmodell
möglich)
Wo:
Berlin-Tempelhof (U6 - Platz der
Luftbrücke)
Gehalt:
3600-4200 Euro (je nach
Qualifikation) bei 40 Std.
Wir bieten:
- eine familiäre
Arbeitsatmosphäre in einem
weltoffenen Team
- entspanntes Arbeiten im 25-Min...
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Mit dem Wissen Deiner Schwangerschaft wird Dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das Schwangerschaftsschutzgesetz macht es einer Physio jedoch fast unmöglich, weiter zu arbeiten (kein regelmäßiges Tragen über 5 Kilo, kein gelegentliches Heben über 10 Kilo). Trotzdem wird Dein AG beurteilen, ob er Dir entweder einen anderen Arbeitsplatz zuweist, oder ob er sagt, dass Deine Arbeit Deine Schwangerschaft gefährdet und er Dich deshalb in ein Beschäftigungsverbot schickt.
Corona bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot.
Bei mir werden Beschäftigte mit Bekanntgabe der Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Ich weiss: Schwangerschaft bedeutet keine Krankheit. Als Kinderphysiotherapeutin höre ich aber immer die Schwangerschaftsanamnesen. Da hört man Einiges und als PI möchte ich mir immer sagen können, wenn es denn schief geht: die Schwangerschaft ist zwar schief gegangen, aber es liegt nicht an der Praxis.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Herzlichen Glückwunsch, es ist eine aufregende Zeit.
Mit dem Wissen Deiner Schwangerschaft wird Dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das Schwangerschaftsschutzgesetz macht es einer Physio jedoch fast unmöglich, weiter zu arbeiten (kein regelmäßiges Tragen über 5 Kilo, kein gelegentliches Heben über 10 Kilo). Trotzdem wird Dein AG beurteilen, ob er Dir entweder einen anderen Arbeitsplatz zuweist, oder ob er sagt, dass Deine Arbeit Deine Schwangerschaft gefährdet und er Dich deshalb in ein Beschäftigungsverbot schickt.
Corona bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot.
Bei mir werden Beschäftigte mit Bekanntgabe der Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Ich weiss: Schwangerschaft bedeutet keine Krankheit. Als Kinderphysiotherapeutin höre ich aber immer die Schwangerschaftsanamnesen. Da hört man Einiges und als PI möchte ich mir immer sagen können, wenn es denn schief geht: die Schwangerschaft ist zwar schief gegangen, aber es liegt nicht an der Praxis.
Viele Grüße
Monika
Corona bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot.
In meinem letzten Kurs 07/2020 zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung BGW meinte der fortbildende Sicherheitstechniker genau das Gegenteil:
Eine Schwangerschaft würde aktuell ein sofortiges Beschäftigungsverbot auslösen.
Bei gerade mal 15 bis 7,5 Cent Hygienezuschlag bei uns Logos der GKV pro Therapieeinheit ist dies sehr plausibel.
Eine Schutzausrüstung auf so niedrigem Niveau fordert eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung.
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regiologo schrieb:
mosaik schrieb am 18.11.2020 15:55:
Corona bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot.
In meinem letzten Kurs 07/2020 zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung BGW meinte der fortbildende Sicherheitstechniker genau das Gegenteil:
Eine Schwangerschaft würde aktuell ein sofortiges Beschäftigungsverbot auslösen.
Bei gerade mal 15 bis 7,5 Cent Hygienezuschlag bei uns Logos der GKV pro Therapieeinheit ist dies sehr plausibel.
Eine Schutzausrüstung auf so niedrigem Niveau fordert eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung.
Die Arbeit am Patienten wird quasi unmöglich. Wenn der AG allerdings ( je nach Arbeitsvertrag) Sylvia ein Homeoffice Platz einrichtet, kann sie von dort aus die Verwaltung ( Telefondienst, Patiententerminierung, KK- Rücksprachen.....) erledigen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da Sylvia in zwei Foren dasselbe gefragt hat, habe ich mich dort weiter ausgelassen:
Die Arbeit am Patienten wird quasi unmöglich. Wenn der AG allerdings ( je nach Arbeitsvertrag) Sylvia ein Homeoffice Platz einrichtet, kann sie von dort aus die Verwaltung ( Telefondienst, Patiententerminierung, KK- Rücksprachen.....) erledigen.
Viele Grüße
Monika
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sylvia393 schrieb:
Hallo ihr Lieben, Ich habe eine Frage. Ich arbeite als Physiotherapeutin in Hessen und bin jetzt schwanger. Es ist noch ganz frisch... Normalerweise wartet man ja die 3 Monate bevor man es bekannt gibt, wegen der hohen Frequenz der Aborte in der Frühschwangerschaft. Aber jetzt mit Corona ist ja alles anders... Muss ich jetzt automatisch ins Beschäftigungsverbot? Oder darf ich weiter arbeiten? Ich finde dazu leider nix eindeutiges. Arzttermin steht leider erst nächste Woche an. LG und danke für eure Antworten.
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Hähnchen schrieb:
In dem Fall und unklarer Corona Lage würde ich als Arbeitgeber mal den Schutz de Ungeborenen Leben bevorteilen. Recht hin oder her. In aller Regel... läuft es anders. Alles Gute für Sie
Es ist alles bisher gut gegangen, aber wissen wir das schon genau??
Alles Gute und bleibt alle gesund!
Mfg hgb
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hgb schrieb:
Meine Enkeltochter ist jetzt gut drei Wo. alt, meine Tochter ging bei Corona-Lockdown im März gleich ins Beschäftigungsverbot, das Krankenhaus sah keine andere Möglichkeit wegen der nicht zubeurteilenden Gefährdungslage.
Es ist alles bisher gut gegangen, aber wissen wir das schon genau??
Alles Gute und bleibt alle gesund!
Mfg hgb
Alles Gute und bleibt gesund.
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kroetzi schrieb:
Herzlichen Glückwunsch dem frischgebackenen Opa und viel Freude mit der kleinen Enkelin.
Alles Gute und bleibt gesund.
Wir schicken unsere Mitarbeiterinnen ins Beschäftigungsverbot, sobald wir von der Schwangerschaft erfahren. Zwei Ereignisse haben uns dazu gebracht. Zum einen wurden wir fast verklagt, weil wir die Mitarbeiterin nicht ins Beschäftigungverbot geschickt haben. Zum anderen haben wir eiener Mitarbeiterin erlaubt, weiterzuarbeiten. Nach der 24. Woche kam eine Frühgeburt mit anschließendem Tod des Kindes. Es ist nicht klar, ob das mit der Arbeit zusammenhing, aber seit dieser Zeit gehen alle Mitarbeiterinnen in Arbeitsverbot. Dadurch haben wir zwar jetzt einen Engpass von 3 schwangeren Mitarbeiterinnen, aber ein gutes Gewissen, alles getan zu haben zum Wohl von Mutter und Kind.
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Horst Roth schrieb:
Hallo
Wir schicken unsere Mitarbeiterinnen ins Beschäftigungsverbot, sobald wir von der Schwangerschaft erfahren. Zwei Ereignisse haben uns dazu gebracht. Zum einen wurden wir fast verklagt, weil wir die Mitarbeiterin nicht ins Beschäftigungverbot geschickt haben. Zum anderen haben wir eiener Mitarbeiterin erlaubt, weiterzuarbeiten. Nach der 24. Woche kam eine Frühgeburt mit anschließendem Tod des Kindes. Es ist nicht klar, ob das mit der Arbeit zusammenhing, aber seit dieser Zeit gehen alle Mitarbeiterinnen in Arbeitsverbot. Dadurch haben wir zwar jetzt einen Engpass von 3 schwangeren Mitarbeiterinnen, aber ein gutes Gewissen, alles getan zu haben zum Wohl von Mutter und Kind.
Bei uns ist ebenfalls eine Mitarbeiterin noch recht früh schwanger und ihre Ärztin verweist auf mich als Chef mit der Entscheidung.
Ich habe dazu folgendes gefunden:
FAQ zu Mutterschutz und SARS-CoV-2 | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Dies ist die vermutlich interessanteste Passage :
Die Tätigkeit kann in der momentanen Situation im Einzelfall daher zu einer unverantwortbaren Gefährdung für schwangere Frauen führen, wenn:
Kontakt zu ständig wechselnden Personen bzw. einer wechselnden Kundschaft besteht (z. B. im Gesundheitswesen, im Verkauf) oder
regelmäßig Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen, auch betriebsintern, (z. B. in der Kindernotbetreuung, in einem Großraumbüro)
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sebastian586 schrieb:
Hallo und erstmal meinen Glückwunsch!
Bei uns ist ebenfalls eine Mitarbeiterin noch recht früh schwanger und ihre Ärztin verweist auf mich als Chef mit der Entscheidung.
Ich habe dazu folgendes gefunden:
FAQ zu Mutterschutz und SARS-CoV-2 | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Dies ist die vermutlich interessanteste Passage :
Die Tätigkeit kann in der momentanen Situation im Einzelfall daher zu einer unverantwortbaren Gefährdung für schwangere Frauen führen, wenn:
Kontakt zu ständig wechselnden Personen bzw. einer wechselnden Kundschaft besteht (z. B. im Gesundheitswesen, im Verkauf) oder
regelmäßig Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen, auch betriebsintern, (z. B. in der Kindernotbetreuung, in einem Großraumbüro)
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