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Haben nun den Fall, dass ich vom Arzt den Antrag auf Langfristgenehmigung in Kopie bekommen habe, jedoch kein Genehmigungschreiben der KK. Patientin wurde auch gefragt ob Sie ein Schreiben der KK bekommen hat - nein!!
Über eure Meinungen, bzw wie ihr das handhabt wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
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isi.d schrieb:
Hallo, eine nicht gelistete Diagnose (ICD 10) ist ja von der Krankenkasse zu genehmigen bzw muss Patient/Arzt eine Genehmigung zur Langfristverordnung beantragen. Wenn der Arzt jetzt mehr als 6 Einheiten aufschreibt, deren ICD nicht in LVB oder BVB fällt, wie prüft ihr ob eine Genehmigung vorliegt oder ist das gar nicht unsere Aufgabe? Jedoch wird die Krankenkasse Behandlungen streichen wenn dem Arzt keine Genehmigung vorliegt und das Rezept falsch ausgestellt wurde. Wie handhabt ihr dass, damit ihr wisst ob diese sicher genehmigt wurde? Meist bekommt der Patient ja nur das Genehmigungsschreiben oder Ablehnungsbescheid der KK und leitet dies an den Arzt weiter. Wir hingegen haben nichts. Habe mir jetzt immer eine Kopie eingeholt. Das ist allerdings eine ganz schöne Rennerei. Schreibt ihr bei Abrechnung jedesmal auf Rezeptrückseite: Langfristgenehmigung liegt vor oder müssen wir dass gar nicht prüfen und ich mache mir zu viel Stress?!
Haben nun den Fall, dass ich vom Arzt den Antrag auf Langfristgenehmigung in Kopie bekommen habe, jedoch kein Genehmigungschreiben der KK. Patientin wurde auch gefragt ob Sie ein Schreiben der KK bekommen hat - nein!!
Über eure Meinungen, bzw wie ihr das handhabt wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
das was zählt ist die genehmigung. solange du diese nicht in den händen hast, würde ich gar nichts außer der reihe machen.
hab aktuell das selbe problem:
vor 2021 dauerpatient (heim) = adR
neue regeln -> neuer antrag. Problem ist, patient dement; betreuer = tochter. die hat wiederum gar kein interesse an allem. sie ist dennoch diejenige, die das schreiben der KK bekommt. selbst wenn die genehmigung durch ist (wovon auszugehen ist), kann keiner was machen, solange diese nicht beim arzt/mir landet.
werde versuchen mit der KK zu telefonieren und auf das wohlwollen des sachbearbeiters hoffen, dass er es nicht so ganz genau mit dem datenschutz nimmt und die genehmigung auch direkt dem arzt oder mir zuschickt ...
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Alex Moro schrieb:
der antrag an sich ist für dich wertlos. den kannst du selbst ausdrucken.
das was zählt ist die genehmigung. solange du diese nicht in den händen hast, würde ich gar nichts außer der reihe machen.
hab aktuell das selbe problem:
vor 2021 dauerpatient (heim) = adR
neue regeln -> neuer antrag. Problem ist, patient dement; betreuer = tochter. die hat wiederum gar kein interesse an allem. sie ist dennoch diejenige, die das schreiben der KK bekommt. selbst wenn die genehmigung durch ist (wovon auszugehen ist), kann keiner was machen, solange diese nicht beim arzt/mir landet.
werde versuchen mit der KK zu telefonieren und auf das wohlwollen des sachbearbeiters hoffen, dass er es nicht so ganz genau mit dem datenschutz nimmt und die genehmigung auch direkt dem arzt oder mir zuschickt ...
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Schippi schrieb:
Der Arzt hat mit der Genehmigung nichts zu tun,der Patient muss das Rezept von der kk genehmigen lassen und legt dir die genehmigte Verordnung vor,so der normale Verlauf .der Arzt stellt Ermordung aus und weist wenn er gut ist den Patienten auf die genehmigungspflicht hin
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Schippi schrieb:
Nicht Ermordung, sondern Verordnung joy
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Schippi schrieb:
Wenn der Antrag vorliegt kannst du mit der Behandlung beginnen bzw fortsetzen bis endgültiger bescheid kommt,über die Entscheidung der kk hat dich der Patient zu informieren
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