Sie sind Physiotherapeut m/w
Sie haben neurologische und
orthopädische
Zusatzqualifikationen und verdienen
keine 55000.-€ p.a.?
Dann sollten wir uns kennen lernen
!
In einer sympathischen Praxis für
Physiotherapie an einem etablierten
Standort in
Weilheim/ Teck erwartet Sie als
Physiotherapeut (m/w)
ab sofort ein
kompetentes,dynamisches Team mit 11
Physiotherapeuten und 4
Rezeptionsmitarbeiterinnen.
Ein breites Behandlungsspektrum und
eine gute Ausstattung der Praxis
bieten...
Sie haben neurologische und
orthopädische
Zusatzqualifikationen und verdienen
keine 55000.-€ p.a.?
Dann sollten wir uns kennen lernen
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In einer sympathischen Praxis für
Physiotherapie an einem etablierten
Standort in
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Physiotherapeut (m/w)
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Physiotherapeuten und 4
Rezeptionsmitarbeiterinnen.
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bieten...
Aktueller Fall: ich habe einer Patientin eine Ausfallrechnung gestellt, weil sie kurzfristig ihren Termin abgesagt hat. Sie weigert sich diese zu bezahlen, weil wir auch schon einmal einen Termin morgens abgesagt haben, weil die Therapeutin krank war. Ich würde jetzt gerne allgemein einmal wissen wie ich das formuliere, dass es ja doch unterschiedliche Dinge sind, weil wir ja einen Umsatzausfall haben etc.
Hat da jemand eventuell eine schöne, klare Formulierung?
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Wir sind eine Bestellpraxis und auf das Erscheinen unserer Patienten angewiesen. Ihren kurzfristig abgesagten Termin konnten wir leider nicht durch einen anderen Patienten belegen, auch wenn wir es versucht hatten.
Den uns entstandenen Verdienstausfall stellen wir Ihnen deshalb in Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen yz
Ich hab gerade keinen Gesetzestext dazu, den wird Lars bestimmt gleich nachliefern...
Auf den von Euch abgesagten Termin würde ich gar nicht eingehen. Wie Du selbst sagst, das sind unterschiedliche Dinge.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Sehr geehrte Frau xy,
Wir sind eine Bestellpraxis und auf das Erscheinen unserer Patienten angewiesen. Ihren kurzfristig abgesagten Termin konnten wir leider nicht durch einen anderen Patienten belegen, auch wenn wir es versucht hatten.
Den uns entstandenen Verdienstausfall stellen wir Ihnen deshalb in Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen yz
Ich hab gerade keinen Gesetzestext dazu, den wird Lars bestimmt gleich nachliefern...
Auf den von Euch abgesagten Termin würde ich gar nicht eingehen. Wie Du selbst sagst, das sind unterschiedliche Dinge.
Gruß von Monique
Hallo M0nique,
das ist ja alles richtig..aber hier reagiert die Patientin , der auch schon mal morgens kurzfristig abgesagt wurde. Und ob der Patientin schon bei der Terminierung einen schriftlichen Hinweis bekommen hatte worauf eine Ausfallrechnung bei zu später Absage bekommen hatte, wissen wir ja auch nicht.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@M0nique
Hallo M0nique,
das ist ja alles richtig..aber hier reagiert die Patientin , der auch schon mal morgens kurzfristig abgesagt wurde. Und ob der Patientin schon bei der Terminierung einen schriftlichen Hinweis bekommen hatte worauf eine Ausfallrechnung bei zu später Absage bekommen hatte, wissen wir ja auch nicht.
MfG
JürgenK ;)
Wir informieren alle Patienten beim Ersttermin über die Absagefristenund lassen das gegenzeichnen. Außerdem steht es auf jedem gedruckten und verschickten Behandlungsplan. War auch nicht der erste Termin der Patientin. Mir geht es tatsächlich um die Gegenargumentation wegen Absage von unserer Seite.
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Corinna L schrieb:
@JürgenK
Wir informieren alle Patienten beim Ersttermin über die Absagefristenund lassen das gegenzeichnen. Außerdem steht es auf jedem gedruckten und verschickten Behandlungsplan. War auch nicht der erste Termin der Patientin. Mir geht es tatsächlich um die Gegenargumentation wegen Absage von unserer Seite.
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Problem beschreiben
Corinna L schrieb:
Hallo Ihr!
Aktueller Fall: ich habe einer Patientin eine Ausfallrechnung gestellt, weil sie kurzfristig ihren Termin abgesagt hat. Sie weigert sich diese zu bezahlen, weil wir auch schon einmal einen Termin morgens abgesagt haben, weil die Therapeutin krank war. Ich würde jetzt gerne allgemein einmal wissen wie ich das formuliere, dass es ja doch unterschiedliche Dinge sind, weil wir ja einen Umsatzausfall haben etc.
Hat da jemand eventuell eine schöne, klare Formulierung?
Weshalb eine Begründung und Rechtfertigung für die Ausfallgebühr eigentlich entfällt.
Ich habe mal vor langer Zeit für die Logopädie ein bisschen was zusammengefasst, es ist sicherlich alles identisch mit Ergo- und Physiotherapie. Falls man es neben der Vereinbarung bei Anmeldung wirklich nochmal begründen möchte.
Ist etwas lang aber ausführlich. Denke ich.
=>>
Warum Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut die verpasste Therapiestunde nicht nachholen kann
Eine Information für Eltern, Patientinnen und Patienten
Ist Therapie eine Dienstleistung…
In den Köpfen vieler PatientInnen und Eltern stellt Therapie eine “erstattbare Dienstleistung” dar. Wenn Sie Ihre Behandlungseinheit aus welchen Gründen auch immer absagen oder verschieben wollen, so hat Ihr/e TherapeutIn in dieser ursprünglich vereinbarten Therapiezeit scheinbar keine Leistung für Sie erbracht. Und der Verstand sagt: wenn keine Leistung erbracht wurde, muss auch keine Bezahlung erfolgen. Oder es herrscht die falsche Auffassung, dass Therapie sowieso von den Krankenkassen gezahlt wird – auch wenn man nicht in der Praxis erscheint.
…oder ein Gebrauchsgut?
Sie dürfen dabei aber nicht vergessen, dass es sich bei Therapieleistungen nicht um langlebige Gebrauchsgüter handelt. Diese können im Normalfall zurückgegeben werden, Sie bekommen einen Gutschein oder Ihr Geld zurück und können sich etwas anderes damit kaufen. Sie haben bei der neu gekauften Hose zu Hause Ihre Meinung geändert? Kein Problem, zurück ins Geschäft damit. Sie kaufen sich die nächste Hose und die zurückgebrachte Hose kann höchstwahrscheinlich zum vollen Preis wieder verkauft werden. Entscheidend ist: sie kann zu jedem Zeitpunkt wieder verkauft werden und stellt weder für Sie als Kunde noch für das Geschäft einen finanziellen Verlust dar. Wenn Sie aber eine Behandlungsstunde plötzlich „zurückgeben“ also absagen oder vergessen, stellt das für Sie maximal einen kleinen Lern- oder Besserungsverlust dar, für ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten ist es ein Verlust finanzieller Natur, weil dieser Ausfall nicht von der Krankenkasse vergütet wird.
Können wir die Therapiestunde nachholen?
Therapie zählt klarer Weise nicht zu den langlebigen Gebrauchsgütern, sondern zu zeitgebundenen Dienstleistungen. Das bedeutet, wenn Sie Ihre zugewiesene Einheit z. B. am Mittwoch von 14:00-14:45 Uhr nicht wahrnehmen, ist diese weg. Und es ist für die Praxis nicht mehr möglich, dieses Zeitfenster neu zu verkaufen. Vielleicht bitten Sie auch darum, die Stunde zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Tag dieser Woche nachzuholen. Die Praxis müsste dann den Praxis-Stundenplan oder gar eigene privat geplante Zeit (Familie, Freunde, Weiterbildung, etc…) der TherapeutInnen dafür umstülpen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber entscheidet, dass es heute Nachmittag zwischen 14:30 und 15:30 nichts zu arbeiten gibt, ob Sie aber so freundlich wären, dafür am Abend des nächsten Tages diese Stunde nachzuholen, denn dann gäbe es wieder was zu arbeiten. Sie werden sicher zustimmen, dass so eine Vorgehensweise unzumutbar und unsinnig ist.
Im Voraus bezahlt
Überhaupt finden wir in unserem Alltag viele Situationen, wo wir im Voraus für Güter oder Dienstleistungen bezahlen. Manches davon wird nicht verwendet, verfällt oder läuft ab und wir müssen mit dem Verlust einfach leben. Denken Sie nur an Einkäufe, die schlecht werden und im Abfall enden, würden sie diese zum Markt zurückbringen? Oder ihr Kind besucht den Kindergarten oder Hort für drei Wochen nicht, weil Sie in Urlaub fahren. Bestehen Sie dann auf Reduzierung des Monatsbeitrags? Oder stellen Sie sich vor, Sie haben für ein ganzes Semester einen im Voraus bezahlten Yoga-Kurs gebucht und verpassen wegen Krankheit zwei Einheiten, würden Sie dann Ihre Trainerin um eine Sonder-Trainingszeit bitten oder gar um eine Rückerstattung der verpassten Einheiten?
Das Zeitfenster im Stundenplan
Im Grunde bedeutet dies nichts anderes, als dass Sie ein fixes Zeitfenster im Stundenplan Ihrer/Ihres sehr beschäftigten Therapeutin/Therapeuten reserviert haben. Somit ist es einleuchtend, wenn Sie es einmal nicht zur Therapiestunde schaffen (vielleicht sind Sie krank oder in Urlaub oder Sie haben den Termin einfach vergessen…), dass Ihre Praxis keinesfalls verpflichtet ist, ein anderes Zeitfenster für Sie zu finden. Bei wiederholten Ausfällen ist es betriebswirtschaftlich notwendig „Ihre“ Therapiezeit anderweitig zu vergeben.
Fairness
Sie haben einen Platz im Stundenplan Ihrer/Ihres potentiellen Therapeutin/Therapeuten bekommen, mit dem man nicht leichtfertig umgehen darf. Hier ist zumindest respektvoller Umgang mit der Zeit Anderer angebracht. Wenn die Praxis mindestens 24 Stunden vorher eine Benachrichtigung bei Absage braucht, dann aus gutem Grund. Viele Praxen verwenden Bestimmungen dieser Art, um sich vor zu großem Zeit- und Planungsdruck zu schützen und ihre Finanzen besser im Voraus planen zu können. Denn auch TherapeutInnen haben Rechnungen zu bezahlen und könnten plötzlich in Zahlungsverzug kommen, wenn Therapiestunden öfter unerwartet ausbleiben. Einen Tag oder mehr im Voraus gibt der Therapeutin/dem Therapeuten noch einen adäquaten Zeitraum, um anders zu planen. Bei Nichterscheinen oder zu kurzfristiger Absage muss die ausgemachte Einheit bezahlt werden (Ausfallgebühr), das ist Fairness und Wertschätzung gegenüber der Zeit Ihrer Therapeutin/Ihres Therapeuten. Immerhin hat sie/er ausschließlich für Sie diese Einheit frei gehalten und keine/n anderen Patientin/Patienten eingeteilt. Ansonsten ist es für Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten Verdienstausfall. So eine Einheit ist nicht wieder neu zu verkaufen.
Entscheidungsschwierigkeiten
Viele Praxen können eine Bitte um Stundenverschiebung nicht abschlagen, in der Hoffnung auf zufriedene Patientinnen/Patienten und Eltern. Und damit das Therapieziel nicht gefährdet wird.
Anstatt zuzugeben, dass der Termin, in der Sie zur Ersatzstunde kommen können 1) für die Praxis Überstunden sind, willigt diese ein und gewährt die Ersatzstunde. Und das 2) höchstwahrscheinlich zu einer denkbar ungünstigen Zeit, die für etwas anderes geplant war, was zur ursprünglich geplanten Zeit natürlich nicht möglich war. Therapeutinnen und Therapeuten, die zu entgegenkommend sind, stellen somit viel mehr Zeit zur Verfügung und erhalten weniger Bezahlung als ihnen zustünde. Sie fühlen sich erschöpft und ausgebeutet, und das will niemand. Bestimmt auch Sie in Ihrem Beruf nicht.
Respektvoller Umgang
Letztendlich geht es bei Therapien um ganz andere Dinge, als sich um Ersatzstunden und Stundenverschiebungen zu kümmern. Sie erkaufen sich mit Ihren Krankenversicherungs-Beiträgen bei der Praxis Ihrer Wahl über Monate und manchmal über Jahre eine Behandlung zur Linderung von Beschwerden und oftmals ist ein Heilungserfolg das Ergebnis der Therapie. Gehen Sie deshalb behutsam mit der für Sie reservierten Zeit um. Insbesondere mit der Ihrer Therapeutin/Ihres Therapeuten.
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Leerlauf,der Kosten verursachte.
Wie bei einer Reise,die man nicht antreten kann. Und nicht versichert hat.
Das sollte eigentlich jeder verstehen (können,wenn er will).
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Sarah Gerbert schrieb:
Ich finde die Formulierung,daß der Patient ein Zeitfenster kauft,welches dann verfallen ist,weil es nicht wahrgenommen und auch nicht neu vergeben werden konnte,sehr gut.
Leerlauf,der Kosten verursachte.
Wie bei einer Reise,die man nicht antreten kann. Und nicht versichert hat.
Das sollte eigentlich jeder verstehen (können,wenn er will).
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Corinna L schrieb:
Vielen Dank für den langen Text. Sehr interessant und ich werde mir da auf jeden Fall paar Sachen rauspicken. Zu dem Punkt, dass die Patientin meint, dass wir ja auch schon wegen Krankheit der Therapeutin abgesagt haben, finde ich in dem Text nichts passendes
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Sarah Gerbert schrieb:
@Corinna L du hast den Unterschied nicht begriffen. Du hast einen finanziellen Ausfall bei kurzfristiger Absage. Dein Patient nicht.
ich habe den Unterschied schon begriffen. Die Patientin meint, sie hat sich extra dafür Urlaub genommen. Ich hätte jetzt einfach nur gerne eine nette, aber klare Formulierung um den Unterschied ihr klar zu machen.
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Corinna L schrieb:
@Sarah Gerbert
ich habe den Unterschied schon begriffen. Die Patientin meint, sie hat sich extra dafür Urlaub genommen. Ich hätte jetzt einfach nur gerne eine nette, aber klare Formulierung um den Unterschied ihr klar zu machen.
Wenn dir der Unterschied klar ist,dann mußt du ihn ja nur noch formulieren. So viel sollte ehrlich gesagt auch selbst noch zu schaffen sein.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Corinna L sorry,aber ich gebe jetzt ein bißchen auf.
Wenn dir der Unterschied klar ist,dann mußt du ihn ja nur noch formulieren. So viel sollte ehrlich gesagt auch selbst noch zu schaffen sein.
abwertende Kommentare kannst du dir aber auch einfach sparen.
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Corinna L schrieb:
@Sarah Gerbert
abwertende Kommentare kannst du dir aber auch einfach sparen.
Du hast hier mehr als genügend Anregungen zur Lösung deines Problems erhalten.
Den Unterschied hast du ja angeblich auch verstanden.
Jetzt willst du aber immer noch wie ein kleines Kind an die Hand genommen werden und andere sollen am besten die ganze Arbeit für dich übernehmen.
So funktioniert Selbständigkeit nun mal nicht.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Corinna L ich bin nicht abwertend. Aber dezent genervt bin ich ehrlich gesagt schon.
Du hast hier mehr als genügend Anregungen zur Lösung deines Problems erhalten.
Den Unterschied hast du ja angeblich auch verstanden.
Jetzt willst du aber immer noch wie ein kleines Kind an die Hand genommen werden und andere sollen am besten die ganze Arbeit für dich übernehmen.
So funktioniert Selbständigkeit nun mal nicht.
wenn du genervt bist von meiner Anfrage, dann ignorier sie doch bitte einfach. Ein kleines Kind bin ich sicherlich nicht nur weil ich nach einer Formulierungshilfe frage. Und selbstständig bin ich auch und helfe auch anderen gerne mit meinem Wissen, egal wie "kindisch" eine Anfrage noch sein möchte.
Das ist doch hier eine Plattform für gegenseitige Unterstützung.
Jeder kann für sich entscheiden, ob er auf eine Anfrage antwortet und gerne hilft, ansonsten einfach drüberlesen.
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Corinna L schrieb:
@Sarah Gerbert
wenn du genervt bist von meiner Anfrage, dann ignorier sie doch bitte einfach. Ein kleines Kind bin ich sicherlich nicht nur weil ich nach einer Formulierungshilfe frage. Und selbstständig bin ich auch und helfe auch anderen gerne mit meinem Wissen, egal wie "kindisch" eine Anfrage noch sein möchte.
Das ist doch hier eine Plattform für gegenseitige Unterstützung.
Jeder kann für sich entscheiden, ob er auf eine Anfrage antwortet und gerne hilft, ansonsten einfach drüberlesen.
Trotzdem alles Gute,auch wenn unsere Meinungen stark auseinander gehen
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Sarah Gerbert schrieb:
@Corinna L was ich ab sofort hier in diesem Thread machen werde,ist ja schließlich alles gesagt.
Trotzdem alles Gute,auch wenn unsere Meinungen stark auseinander gehen
Na und du bist die Oberlehrerin die es der Kleinen Corinna mal so richtig zeigt. Bravo. Hoffentlich ist das angekratzte Ego jetzt wieder ein bißchen aufpoliert.
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sabine963 schrieb:
@Sarah Gerbert
Na und du bist die Oberlehrerin die es der Kleinen Corinna mal so richtig zeigt. Bravo. Hoffentlich ist das angekratzte Ego jetzt wieder ein bißchen aufpoliert.
Das mag für einige schroff rüber kommen und dich in dem Fall triggern,tangiert mich aber eher nicht so.
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Sarah Gerbert schrieb:
@sabine963 ich habe lediglich gesagt,wann Hilfe meiner ganz persönlichen Meinung nach auch mal ihre Grenzen hat. Recht deutlich,das gebe ich zu.
Das mag für einige schroff rüber kommen und dich in dem Fall triggern,tangiert mich aber eher nicht so.
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LogoMijo schrieb:
Zunächst ist es ja so, dass eine nicht rechtzeitig abgesagte Therapieeinheit bezahlt werden sollte. Das müsste/sollte bei der Anmeldung auch gleich im Behandlungsvertrag stehen.
Weshalb eine Begründung und Rechtfertigung für die Ausfallgebühr eigentlich entfällt.
Ich habe mal vor langer Zeit für die Logopädie ein bisschen was zusammengefasst, es ist sicherlich alles identisch mit Ergo- und Physiotherapie. Falls man es neben der Vereinbarung bei Anmeldung wirklich nochmal begründen möchte.
Ist etwas lang aber ausführlich. Denke ich.
=>>
Warum Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut die verpasste Therapiestunde nicht nachholen kann
Eine Information für Eltern, Patientinnen und Patienten
Ist Therapie eine Dienstleistung…
In den Köpfen vieler PatientInnen und Eltern stellt Therapie eine “erstattbare Dienstleistung” dar. Wenn Sie Ihre Behandlungseinheit aus welchen Gründen auch immer absagen oder verschieben wollen, so hat Ihr/e TherapeutIn in dieser ursprünglich vereinbarten Therapiezeit scheinbar keine Leistung für Sie erbracht. Und der Verstand sagt: wenn keine Leistung erbracht wurde, muss auch keine Bezahlung erfolgen. Oder es herrscht die falsche Auffassung, dass Therapie sowieso von den Krankenkassen gezahlt wird – auch wenn man nicht in der Praxis erscheint.
…oder ein Gebrauchsgut?
Sie dürfen dabei aber nicht vergessen, dass es sich bei Therapieleistungen nicht um langlebige Gebrauchsgüter handelt. Diese können im Normalfall zurückgegeben werden, Sie bekommen einen Gutschein oder Ihr Geld zurück und können sich etwas anderes damit kaufen. Sie haben bei der neu gekauften Hose zu Hause Ihre Meinung geändert? Kein Problem, zurück ins Geschäft damit. Sie kaufen sich die nächste Hose und die zurückgebrachte Hose kann höchstwahrscheinlich zum vollen Preis wieder verkauft werden. Entscheidend ist: sie kann zu jedem Zeitpunkt wieder verkauft werden und stellt weder für Sie als Kunde noch für das Geschäft einen finanziellen Verlust dar. Wenn Sie aber eine Behandlungsstunde plötzlich „zurückgeben“ also absagen oder vergessen, stellt das für Sie maximal einen kleinen Lern- oder Besserungsverlust dar, für ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten ist es ein Verlust finanzieller Natur, weil dieser Ausfall nicht von der Krankenkasse vergütet wird.
Können wir die Therapiestunde nachholen?
Therapie zählt klarer Weise nicht zu den langlebigen Gebrauchsgütern, sondern zu zeitgebundenen Dienstleistungen. Das bedeutet, wenn Sie Ihre zugewiesene Einheit z. B. am Mittwoch von 14:00-14:45 Uhr nicht wahrnehmen, ist diese weg. Und es ist für die Praxis nicht mehr möglich, dieses Zeitfenster neu zu verkaufen. Vielleicht bitten Sie auch darum, die Stunde zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Tag dieser Woche nachzuholen. Die Praxis müsste dann den Praxis-Stundenplan oder gar eigene privat geplante Zeit (Familie, Freunde, Weiterbildung, etc…) der TherapeutInnen dafür umstülpen.
Stellen Sie sich vor, Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber entscheidet, dass es heute Nachmittag zwischen 14:30 und 15:30 nichts zu arbeiten gibt, ob Sie aber so freundlich wären, dafür am Abend des nächsten Tages diese Stunde nachzuholen, denn dann gäbe es wieder was zu arbeiten. Sie werden sicher zustimmen, dass so eine Vorgehensweise unzumutbar und unsinnig ist.
Im Voraus bezahlt
Überhaupt finden wir in unserem Alltag viele Situationen, wo wir im Voraus für Güter oder Dienstleistungen bezahlen. Manches davon wird nicht verwendet, verfällt oder läuft ab und wir müssen mit dem Verlust einfach leben. Denken Sie nur an Einkäufe, die schlecht werden und im Abfall enden, würden sie diese zum Markt zurückbringen? Oder ihr Kind besucht den Kindergarten oder Hort für drei Wochen nicht, weil Sie in Urlaub fahren. Bestehen Sie dann auf Reduzierung des Monatsbeitrags? Oder stellen Sie sich vor, Sie haben für ein ganzes Semester einen im Voraus bezahlten Yoga-Kurs gebucht und verpassen wegen Krankheit zwei Einheiten, würden Sie dann Ihre Trainerin um eine Sonder-Trainingszeit bitten oder gar um eine Rückerstattung der verpassten Einheiten?
Das Zeitfenster im Stundenplan
Im Grunde bedeutet dies nichts anderes, als dass Sie ein fixes Zeitfenster im Stundenplan Ihrer/Ihres sehr beschäftigten Therapeutin/Therapeuten reserviert haben. Somit ist es einleuchtend, wenn Sie es einmal nicht zur Therapiestunde schaffen (vielleicht sind Sie krank oder in Urlaub oder Sie haben den Termin einfach vergessen…), dass Ihre Praxis keinesfalls verpflichtet ist, ein anderes Zeitfenster für Sie zu finden. Bei wiederholten Ausfällen ist es betriebswirtschaftlich notwendig „Ihre“ Therapiezeit anderweitig zu vergeben.
Fairness
Sie haben einen Platz im Stundenplan Ihrer/Ihres potentiellen Therapeutin/Therapeuten bekommen, mit dem man nicht leichtfertig umgehen darf. Hier ist zumindest respektvoller Umgang mit der Zeit Anderer angebracht. Wenn die Praxis mindestens 24 Stunden vorher eine Benachrichtigung bei Absage braucht, dann aus gutem Grund. Viele Praxen verwenden Bestimmungen dieser Art, um sich vor zu großem Zeit- und Planungsdruck zu schützen und ihre Finanzen besser im Voraus planen zu können. Denn auch TherapeutInnen haben Rechnungen zu bezahlen und könnten plötzlich in Zahlungsverzug kommen, wenn Therapiestunden öfter unerwartet ausbleiben. Einen Tag oder mehr im Voraus gibt der Therapeutin/dem Therapeuten noch einen adäquaten Zeitraum, um anders zu planen. Bei Nichterscheinen oder zu kurzfristiger Absage muss die ausgemachte Einheit bezahlt werden (Ausfallgebühr), das ist Fairness und Wertschätzung gegenüber der Zeit Ihrer Therapeutin/Ihres Therapeuten. Immerhin hat sie/er ausschließlich für Sie diese Einheit frei gehalten und keine/n anderen Patientin/Patienten eingeteilt. Ansonsten ist es für Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten Verdienstausfall. So eine Einheit ist nicht wieder neu zu verkaufen.
Entscheidungsschwierigkeiten
Viele Praxen können eine Bitte um Stundenverschiebung nicht abschlagen, in der Hoffnung auf zufriedene Patientinnen/Patienten und Eltern. Und damit das Therapieziel nicht gefährdet wird.
Anstatt zuzugeben, dass der Termin, in der Sie zur Ersatzstunde kommen können 1) für die Praxis Überstunden sind, willigt diese ein und gewährt die Ersatzstunde. Und das 2) höchstwahrscheinlich zu einer denkbar ungünstigen Zeit, die für etwas anderes geplant war, was zur ursprünglich geplanten Zeit natürlich nicht möglich war. Therapeutinnen und Therapeuten, die zu entgegenkommend sind, stellen somit viel mehr Zeit zur Verfügung und erhalten weniger Bezahlung als ihnen zustünde. Sie fühlen sich erschöpft und ausgebeutet, und das will niemand. Bestimmt auch Sie in Ihrem Beruf nicht.
Respektvoller Umgang
Letztendlich geht es bei Therapien um ganz andere Dinge, als sich um Ersatzstunden und Stundenverschiebungen zu kümmern. Sie erkaufen sich mit Ihren Krankenversicherungs-Beiträgen bei der Praxis Ihrer Wahl über Monate und manchmal über Jahre eine Behandlung zur Linderung von Beschwerden und oftmals ist ein Heilungserfolg das Ergebnis der Therapie. Gehen Sie deshalb behutsam mit der für Sie reservierten Zeit um. Insbesondere mit der Ihrer Therapeutin/Ihres Therapeuten.
Wenn es doch nichts zur Sache zu sagen gibt, weshalb muss dann gepostet werden?
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Evtl. könnte ja noch eine aus der beleidigten Meute endlich ne Formulierung posten,anstatt weiter Energie auf mich zu verschwenden.
Dann wäre dann wirklich alles gesagt.
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Sarah Gerbert schrieb:
Frag ich mich auch. Ich bin auf jeden Fall jetzt endgültig raus,egal was noch kommt.
Evtl. könnte ja noch eine aus der beleidigten Meute endlich ne Formulierung posten,anstatt weiter Energie auf mich zu verschwenden.
Dann wäre dann wirklich alles gesagt.
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LogoMijo schrieb:
Kann es sein, dass die Beantwortung einer Frage hier wieder "aus dem Ruder" läuft?
Wenn es doch nichts zur Sache zu sagen gibt, weshalb muss dann gepostet werden?
Ich finde Corinnas Frage absolut berechtigt und auch schwer zu beantworten! Aus meiner Praxis kann ich nur sagen, ich handhabe diese "Vorfälle" (hoffentlich) mit Fingerspitzengefühl. Was oberflächlich klar zu beantworten scheint, empfinde ich im Alltag durchaus als herausfordernd.
Es häufen sich nicht nur die kurzfristigen Absagen wegen Krankheit. Neuerdings "hat man endlich einen Handwerker, der nur dann kann". Diese Fälle finde ich klar zu handhaben.
Wer sagt mir, dass der Patient keine Kosten hat? Dafür muss er nicht unbedingt selbständig sein... Es klingt schmeichelnd, wenn ein Patient nur für meine Behandlung extra Urlaub genommen hat, stelle ich durchaus in Frage...
Liebe Corinna L sehe es als Lernprozess, um deinen eigenen Weg zu finden! Manchmal verzichtet man einfach auf den Ausfall, um es in Zukunft besser machen zu können. Du wirst es im Alltag vermutlich ein wenig flexibel handhaben ( welchen Hintergrund gibt es zu Patient X?). Ganz wichtig: sei ein Original, keine Kopie anderer Therapeuten!
Meine Antwort bezieht sich nicht auf die gewöhnliche kurzfristige Absage, sondern darauf, dass ich auch mal kurzfristig absagen muss / musste... wegen Krankheit, Todesfall, Unfall,... und dann ausgerechnet dieser Patient absagen muss.
Manchmal ist man sich "einfach quitt".
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britta109 schrieb:
Popcornpopcornpopcorngrinningpopcornpopcornsunglasses wer braucht schon Fußball, wenn es dieses Forum gibt?
Ich finde Corinnas Frage absolut berechtigt und auch schwer zu beantworten! Aus meiner Praxis kann ich nur sagen, ich handhabe diese "Vorfälle" (hoffentlich) mit Fingerspitzengefühl. Was oberflächlich klar zu beantworten scheint, empfinde ich im Alltag durchaus als herausfordernd.
Es häufen sich nicht nur die kurzfristigen Absagen wegen Krankheit. Neuerdings "hat man endlich einen Handwerker, der nur dann kann". Diese Fälle finde ich klar zu handhaben.
Wer sagt mir, dass der Patient keine Kosten hat? Dafür muss er nicht unbedingt selbständig sein... Es klingt schmeichelnd, wenn ein Patient nur für meine Behandlung extra Urlaub genommen hat, stelle ich durchaus in Frage...
Liebe Corinna L sehe es als Lernprozess, um deinen eigenen Weg zu finden! Manchmal verzichtet man einfach auf den Ausfall, um es in Zukunft besser machen zu können. Du wirst es im Alltag vermutlich ein wenig flexibel handhaben ( welchen Hintergrund gibt es zu Patient X?). Ganz wichtig: sei ein Original, keine Kopie anderer Therapeuten!
Meine Antwort bezieht sich nicht auf die gewöhnliche kurzfristige Absage, sondern darauf, dass ich auch mal kurzfristig absagen muss / musste... wegen Krankheit, Todesfall, Unfall,... und dann ausgerechnet dieser Patient absagen muss.
Manchmal ist man sich "einfach quitt".
5 Tage Bauchschmerzen und Ärger sind die 30€ Ausfallgebühr absolut nicht wert.
Zeit ist auch Geld...
Lass die Frau gehen, sie kann sich dann in einer anderen Praxis so weiter benehmen.
Klopf Dir, sobald wieder der Gedanke an die unbezahlte Ausfallrechnung kommt, kräftig auf den Oberschenkel und sage Deimem Hirn "weg, weg, weg, ist abgehakt". Das hilft sehr. In einer Woche wird es Dir als das vorkommen, was es ist: Eine völlig unwichtige Kleinigkeit im Leben eines PIs.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Manchmal ist es klüger fünfe gerade sein zu lassen.
5 Tage Bauchschmerzen und Ärger sind die 30€ Ausfallgebühr absolut nicht wert.
Zeit ist auch Geld...
Lass die Frau gehen, sie kann sich dann in einer anderen Praxis so weiter benehmen.
Klopf Dir, sobald wieder der Gedanke an die unbezahlte Ausfallrechnung kommt, kräftig auf den Oberschenkel und sage Deimem Hirn "weg, weg, weg, ist abgehakt". Das hilft sehr. In einer Woche wird es Dir als das vorkommen, was es ist: Eine völlig unwichtige Kleinigkeit im Leben eines PIs.
Gruß von Monique
Die Praxis sagt einen Termin ab - die Patientin macht keine Ausfallgebühr geltend.
-> Das findet ihr gottgegeben und okay.
Ihr findet es also okay, dass die Patientin das Taxi, den Babysitter und die Pflege für die alte Mutter umsonst bestellt hat?
Wenn Jemand einen Termin absagt, dann hat er für die Kosten zu haften.
Meine Praxis erhebt selbstverständlich keine Ausfallgebühr, wenn der Patient nicht kommt - weil ,,Gleiches Recht für Alle." Ich nehme kein Geld von dir, wenn du nicht kommst, du nimmst kein Geld von mir, wenn ich nicht komme.
Aber klar, wenn man denkt, dass man was besseres ist, dann hält man nicht viel von Fairness.
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aha..hast Du eigentlich eine Kassenpraxis ? und viele CF Patienten die Stundenbehandlungen haben ?...nur mal so ... in meiner Praxis und in der Praxis in der ich als Rentner gearbeitet habe war das so ....und gerade da fallen viele und häufiger mal mit zu spät abgesagten Behandlungen aus....auch wenn es viele nur KG Patienten noch gab , wer zahlt dann das Gehalt....????
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Halbtitan
aha..hast Du eigentlich eine Kassenpraxis ? und viele CF Patienten die Stundenbehandlungen haben ?...nur mal so ... in meiner Praxis und in der Praxis in der ich als Rentner gearbeitet habe war das so ....und gerade da fallen viele und häufiger mal mit zu spät abgesagten Behandlungen aus....auch wenn es viele nur KG Patienten noch gab , wer zahlt dann das Gehalt....????
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
Mal ne blöde Frage : Was sind CF Patienten?
MfG ole oje
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sabine963 schrieb:
@JürgenK
Mal ne blöde Frage : Was sind CF Patienten?
MfG ole oje
Die Praxis sagt einen Termin ab - die Patientin macht keine Ausfallgebühr geltend.
-> Das findet ihr gottgegeben und okay.
Ihr findet es also okay, dass die Patientin das Taxi, den Babysitter und die Pflege für die alte Mutter umsonst bestellt hat?
Wenn Jemand einen Termin absagt, dann hat er für die Kosten zu haften.
Patienten, die zu spät absagen, haben die Ausfallgebühr zu tragen. So ist es nunmal.
Einen ganzen Tag Urlaub für einen Physiotermin genommen? Jetzt echt nicht. Das glaubt doch kein Mensch... Da stand nix von Babysitter, alter Mutter, Taxi. Da war von Urlaub die Rede. Und die gute Dame kann ja dann ihren ganzen Tag Urlaub für die Stuerererklärung, Bad putzen, Garten in Ordnung bringen nutzen. Wir hingegen sitzen 30 Minuten dumm rum, weil wir eine gut strukturierte Praxis haben und keine 30 Minuten "Freizeit" brauchen um irgendwas in der Praxis zu erledigen, was schon längst erledigt ist.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Halbtitan schrieb am 15.06.2024 09:18 Uhr:Ich verstehe die Haltung vieler Kollegen nicht.
Nööö, als absagende Praxis hat man keine Kosten, die dem Patienten enstehen zu tragen. So ist es nunmal.
Die Praxis sagt einen Termin ab - die Patientin macht keine Ausfallgebühr geltend.
-> Das findet ihr gottgegeben und okay.
Ihr findet es also okay, dass die Patientin das Taxi, den Babysitter und die Pflege für die alte Mutter umsonst bestellt hat?
Wenn Jemand einen Termin absagt, dann hat er für die Kosten zu haften.
Patienten, die zu spät absagen, haben die Ausfallgebühr zu tragen. So ist es nunmal.
Einen ganzen Tag Urlaub für einen Physiotermin genommen? Jetzt echt nicht. Das glaubt doch kein Mensch... Da stand nix von Babysitter, alter Mutter, Taxi. Da war von Urlaub die Rede. Und die gute Dame kann ja dann ihren ganzen Tag Urlaub für die Stuerererklärung, Bad putzen, Garten in Ordnung bringen nutzen. Wir hingegen sitzen 30 Minuten dumm rum, weil wir eine gut strukturierte Praxis haben und keine 30 Minuten "Freizeit" brauchen um irgendwas in der Praxis zu erledigen, was schon längst erledigt ist.
Gruß von Monique
Chronic fatigue?
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M0nique schrieb:
@sabine963
Chronic fatigue?
@sabine963
Cystic Fibrosis ist die richtige Antwort (auf English). Hat der @JürgenK schon öfter gepostet.
Und KG-Muko ist eine Stunde.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
@sabine963
Cystic Fibrosis ist die richtige Antwort (auf English). Hat der @JürgenK schon öfter gepostet.
Und KG-Muko ist eine Stunde.
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Halbtitan schrieb:
Ich verstehe die Haltung vieler Kollegen nicht.
Die Praxis sagt einen Termin ab - die Patientin macht keine Ausfallgebühr geltend.
-> Das findet ihr gottgegeben und okay.
Ihr findet es also okay, dass die Patientin das Taxi, den Babysitter und die Pflege für die alte Mutter umsonst bestellt hat?
Wenn Jemand einen Termin absagt, dann hat er für die Kosten zu haften.
Meine Praxis erhebt selbstverständlich keine Ausfallgebühr, wenn der Patient nicht kommt - weil ,,Gleiches Recht für Alle." Ich nehme kein Geld von dir, wenn du nicht kommst, du nimmst kein Geld von mir, wenn ich nicht komme.
Aber klar, wenn man denkt, dass man was besseres ist, dann hält man nicht viel von Fairness.
...wir rechtfertigen uns nicht!
...wir verhandeln nicht!
Grüße...Gerry
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Gernot Wiedemann schrieb:
...wir diskutieren nicht!
...wir rechtfertigen uns nicht!
...wir verhandeln nicht!
Grüße...Gerry
Ausfallhonorar: Wie du sicher kommunizierst [mit Vorlagen]
lg
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Secretary schrieb:
google mal Ausfallgebühr und thevea. Da ist schön alles rund um die Ausfallgebühr zusammengefaßt, sogar ein Argument zu genau Deinem Fall ist dort aufgeführt.
Ausfallhonorar: Wie du sicher kommunizierst [mit Vorlagen]
lg
was stellst du ihm denn in Rechnung?
Die vollen Heilmittelgebühren?
Da würde ich dich klagen lassen und gewinnen.
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Darüber informieren wir die Patienten auch vorab und lassen das unterschreiben.
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Corinna L schrieb:
Das was wir für den Termin von der Krankenkasse erhalten hätten (ohne das ergänzende Heilmittel).
Darüber informieren wir die Patienten auch vorab und lassen das unterschreiben.
Ich würde mich dann so sehr auf den Rechtsstreit freuen.
Du nimmst also den Gewinn und das Unternehmerische Risiko mit.
Legitim ist lediglich deine Kosten in Rechnung zu stellen.
Ob nun auch dieser Vertrag rechtwidirig ist, lasse ich mal dahingestellt. Ich vermute mal, du hast nicht gesondert alle ausgehändigten Termine in dem Infoblatt.
Aber durch unwissenheit wird sicher der ein oder andere bezahlen.
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Andreas Bock schrieb:
@Corinna L
Ich würde mich dann so sehr auf den Rechtsstreit freuen.
Du nimmst also den Gewinn und das Unternehmerische Risiko mit.
Legitim ist lediglich deine Kosten in Rechnung zu stellen.
Ob nun auch dieser Vertrag rechtwidirig ist, lasse ich mal dahingestellt. Ich vermute mal, du hast nicht gesondert alle ausgehändigten Termine in dem Infoblatt.
Aber durch unwissenheit wird sicher der ein oder andere bezahlen.
Ich habe zu diesem Thema erst letzte Woche erneut an einem Webinar teilgenommen. Wir dürfen als Physiotherapiepraxis den Satz der GKV als Ausfallgebühr berechnen.
Wir erfüllen auch alle Vorgaben, damit wir Ausfallgebühren erheben können.
Es wird immer wieder Urteile geben, die für den Patienten ausfallen, aber auch genug die für die Praxen sprechen.
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Corinna L schrieb:
@Andreas Bock
Ich habe zu diesem Thema erst letzte Woche erneut an einem Webinar teilgenommen. Wir dürfen als Physiotherapiepraxis den Satz der GKV als Ausfallgebühr berechnen.
Wir erfüllen auch alle Vorgaben, damit wir Ausfallgebühren erheben können.
Es wird immer wieder Urteile geben, die für den Patienten ausfallen, aber auch genug die für die Praxen sprechen.
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Andreas Bock schrieb:
Jetzt hab ich mal ne Frage,
was stellst du ihm denn in Rechnung?
Die vollen Heilmittelgebühren?
Da würde ich dich klagen lassen und gewinnen.
Für das du selbst bezahlt hast?
Im BGB ist deutlich gekennzeichnet, was man an Gebühren in Rechnung stellen darf und was nicht.
Definitiv darfst du kein Gewinnerwartung in Rechnung stellen. Und die ist in einer normaler Gebühr der KK
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Andreas Bock Mmm, alle rechtskräftige Urteile, die ich dazu kenne, sind von der entgangenen Umsatz abzüglich etwaige Kosteneinsparungen (wie z. B. die Erwerbskosten für eine Fango) ausgegangen. Von Gewinnerwartung ist dabei in keinem einzigen Urteil der Rede gewesen.
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Andreas Bock schrieb:
Ich was für ein Webinar?
Für das du selbst bezahlt hast?
Im BGB ist deutlich gekennzeichnet, was man an Gebühren in Rechnung stellen darf und was nicht.
Definitiv darfst du kein Gewinnerwartung in Rechnung stellen. Und die ist in einer normaler Gebühr der KK
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