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https://www.physio.de/community/news/langfristiger-heilmittelbedarf-lhmb-und-besonderer-verornungsbedarf-bvb/99/10316/1
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Magst Du hier gucken?
https://www.physio.de/community/news/langfristiger-heilmittelbedarf-lhmb-und-besonderer-verornungsbedarf-bvb/99/10316/1
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle, ich habe eine Frage zum individuellen Antrag auf LHMBDer Patient muß die aktuelle Heilmittelverordnung beifügen. Da der Patient, wenn seine Diagnose nicht in der Liste zu finden ist nur ein 6 er Rezept bekommt, wird ja auch nur diese Art der Verordnung (6er Rezepte) genehmigt?Oder kann der Arzt, wenn der individuelle Antrag auf LHMB von der Kasse genehmigt wurde, die späteren Verordnungen so ausstellen, daß lediglich die 12 Wochen Frist beschränkend ist?Ich hoffe, ihr versteht, was ich fragen möchte.
Danke schon mal für die Hilfe!
vielen Dank, aber das Schreiben kenne ich.
Meine Frage war, ob die Patienten, deren Diagnose nicht in einer Liste zu finden ist, anfangs (bis die individuelle)mit einem 6 er Rezept zufrieden sein müssen, bis die individuelle Genehmigung durch ist, ob man das 6er Rezept einreicht und ob der Arzt, wenn die Genehmigung durch ist, mehr Einheiten pro VO aufschreiben darf.
Oder darf der Arzt, so lange das Genehmigungsverfahren läuft, auch mehr Einheiten aufschreiben, dieses Rezept wird dann mit dem Antrag eingereicht und die Kasse muß (wie früher bei Genehmigungsantrag auf außerhalb des Regelfalls) alle geleisteten Einheiten bis zur Ablehnung übernehmen?
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ja, das steht in einem der weiterführenden links: der Arzt kann erst nachdem die KK genehmigt hat, mehr verodnen. Die Genehmigung ist arztunabhängig.
Viele Grüße
Monika
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anica085 schrieb:
Muss der Patient denn die Genehmigung mit dem Rezept bei den Physios abgeben oder woher weiß man, ob er eine Genehmigung hat? Oder kann uns das "egal" sein und es wäre das Problem des Arztes, wenn es keine Genehmigung gibt?
Bei 6 er oder 10 er Verordnungen liegt es im Verantwortungsbereich des Arztes ( es kann mir egal sein, ob der Arzt möchte, dass der Patient alle zwei bis drei Wochen vorstellig wird, obwohl ein Rezept längerfristig möglich wäre). Hier brauchen wir nicht prüfen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wenn mehr als 6 bzw. 10 auf einem Rezept sind, würde ich zu meiner eigenen Absicherung eine Kopie der Genehmigung in die Akte legen.
Bei 6 er oder 10 er Verordnungen liegt es im Verantwortungsbereich des Arztes ( es kann mir egal sein, ob der Arzt möchte, dass der Patient alle zwei bis drei Wochen vorstellig wird, obwohl ein Rezept längerfristig möglich wäre). Hier brauchen wir nicht prüfen.
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Monika,
vielen Dank, aber das Schreiben kenne ich.
Meine Frage war, ob die Patienten, deren Diagnose nicht in einer Liste zu finden ist, anfangs (bis die individuelle)mit einem 6 er Rezept zufrieden sein müssen, bis die individuelle Genehmigung durch ist, ob man das 6er Rezept einreicht und ob der Arzt, wenn die Genehmigung durch ist, mehr Einheiten pro VO aufschreiben darf.
Oder darf der Arzt, so lange das Genehmigungsverfahren läuft, auch mehr Einheiten aufschreiben, dieses Rezept wird dann mit dem Antrag eingereicht und die Kasse muß (wie früher bei Genehmigungsantrag auf außerhalb des Regelfalls) alle geleisteten Einheiten bis zur Ablehnung übernehmen?
Die Patientin hat 12x MLD mit der DG E.88.21 (Lipödem) bekommen. Die DG passt zur BVB. Der Arzt hat ihr aber nicht mitgeteilt, dass sie eine Genehmigung braucht. Muss ich das jetzt abklären? Ich finde das Thema ein bisschen mühsam.. :-/
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anica085 schrieb:
Jetzt habe ich das 1. Rezept passend zum Fall.
Die Patientin hat 12x MLD mit der DG E.88.21 (Lipödem) bekommen. Die DG passt zur BVB. Der Arzt hat ihr aber nicht mitgeteilt, dass sie eine Genehmigung braucht. Muss ich das jetzt abklären? Ich finde das Thema ein bisschen mühsam.. :-/
Nur wenn die Diagnose in keiner der beiden Listen auftaucht dann kann man einen gesonderten Antrag stellen. Dann ist es eben ein individueller Fall.
Sonst macht das ja mit den Listen auch gar keinen Sinn.
Und ja, das Thema ist etwas mühsam, aber nur jetzt am Anfang. Man muss halt immer wieder lesen, lesen lesen. In Monikas Link und in den verweisenden Links und in den HMR steht eigentlich alles drin.
Heute hat jemand die App KBV2GO empfohlen. Dort kann man dann anhand der ICD - Code Suche alle Infos zu dieser Diagnose mit Verordnungsmöglichkeit und ob LHMB oder BVB vorliegt entnehmen. Da muss man sich aber auch damit beschäftigen. Kann eine gute Hilfe sein.
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anica085 schrieb:
ach ok, dann ist das ja super. Dankeschön für die Antwort und ein schönes Wochenende!!
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kroetzi schrieb:
Also ich hab das so verstanden, dass wenn der ICD in einer der beiden Listen steht, eben KEINE Genehmigung extra eingeholt werden muss.
Nur wenn die Diagnose in keiner der beiden Listen auftaucht dann kann man einen gesonderten Antrag stellen. Dann ist es eben ein individueller Fall.
Sonst macht das ja mit den Listen auch gar keinen Sinn.
Und ja, das Thema ist etwas mühsam, aber nur jetzt am Anfang. Man muss halt immer wieder lesen, lesen lesen. In Monikas Link und in den verweisenden Links und in den HMR steht eigentlich alles drin.
Heute hat jemand die App KBV2GO empfohlen. Dort kann man dann anhand der ICD - Code Suche alle Infos zu dieser Diagnose mit Verordnungsmöglichkeit und ob LHMB oder BVB vorliegt entnehmen. Da muss man sich aber auch damit beschäftigen. Kann eine gute Hilfe sein.
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