Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Was mich interessieren würde:
Wenn ich eine Privat Zahler Gruppe mit 5 TN eine Stunde von einem KGG zertifizierten Physiotherapeut betreuen lasse, ob ich in diese Gruppe noch zusätzlich einen privat Versicherten Patienten mit kgg Verordnung dazu betreuen darf...?
Wäre das nach Absprache mit dem Patienten in Ordnung?
Rahmenvertrag gibt es ja auch keinen...
Grüße Budcer
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Was soll dieses Kasperletheater ?
Patient wegschicken
Soll mit nem RP für KG oder MT wiederkommen
Punkt
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stefomanski schrieb:
grinning Hä ???
Was soll dieses Kasperletheater ?
Patient wegschicken
Soll mit nem RP für KG oder MT wiederkommen
Punkt
ist auch ne Möglichkeit..., für den Pat. aber nur mittelmäßig!
Pat. hatte 20x Kg, 20x MT und 20x KGG Verordnung und die gleiche Verordnung nochmals gebracht und darauf waren wir nicht dementsprechend vorbereitet.
Im Endeffekt such ich einen abrechnungskonformen Kompromiss oder auch Kasperltheater...✌🏼
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Budcer schrieb:
@stefomanski
ist auch ne Möglichkeit..., für den Pat. aber nur mittelmäßig!
Pat. hatte 20x Kg, 20x MT und 20x KGG Verordnung und die gleiche Verordnung nochmals gebracht und darauf waren wir nicht dementsprechend vorbereitet.
Im Endeffekt such ich einen abrechnungskonformen Kompromiss oder auch Kasperltheater...✌🏼
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Problem beschreiben
Budcer schrieb:
Hallo alle zusammen...
Was mich interessieren würde:
Wenn ich eine Privat Zahler Gruppe mit 5 TN eine Stunde von einem KGG zertifizierten Physiotherapeut betreuen lasse, ob ich in diese Gruppe noch zusätzlich einen privat Versicherten Patienten mit kgg Verordnung dazu betreuen darf...?
Wäre das nach Absprache mit dem Patienten in Ordnung?
Rahmenvertrag gibt es ja auch keinen...
Grüße Budcer
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Die drei anderen wären keine Patienten sondern Kunden (privat Zahler ohne Rezept), macht das einen Unterschied?
Bei allem anderen gebe ich dir Recht....!
Trotzdem mach ich die KGG sehr gern ist immer eine willkommene Abwechslung.
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Budcer schrieb:
Hallo Mikei, Danke für deine Antwort!
Die drei anderen wären keine Patienten sondern Kunden (privat Zahler ohne Rezept), macht das einen Unterschied?
Bei allem anderen gebe ich dir Recht....!
Trotzdem mach ich die KGG sehr gern ist immer eine willkommene Abwechslung.
Da stellt sich zunächst einmal die Frage, was Du mit diesen Kunden für einen Leistungsumfang vereinbart hast. Wenn Du ihnen z.B. eine 60minütige therapeutische Anleitung mit bis zu drei Patienten in Aussicht gestellt hast, wird es eng. Wenn Sie nach erfolgter Einweisung in der Lage sind, eigenständig ihren Trainingsplan abzuarbeiten, ohne dich hierzu über Gebühr zu beanspruchen, wäre alles okay, solange du nicht den KGG-Leistungsumfang mit ihnen vereinbart hättest.
Hauptsache, der P-Patient bekommt eine ordentliche Leistung von dir, die das Honorar rechtfertigt, welches du für die KGG nimmst. Es liegt aber an dir, mit dem Patient im Einzelfall andere Absprachen zu treffen. So kannst Du ihm z.B. als Kompensation einen Gratis-Termin anbieten, den er zusätzlich eigenständig absolvieren kann.
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MikeL schrieb:
@Budcer
Da stellt sich zunächst einmal die Frage, was Du mit diesen Kunden für einen Leistungsumfang vereinbart hast. Wenn Du ihnen z.B. eine 60minütige therapeutische Anleitung mit bis zu drei Patienten in Aussicht gestellt hast, wird es eng. Wenn Sie nach erfolgter Einweisung in der Lage sind, eigenständig ihren Trainingsplan abzuarbeiten, ohne dich hierzu über Gebühr zu beanspruchen, wäre alles okay, solange du nicht den KGG-Leistungsumfang mit ihnen vereinbart hättest.
Hauptsache, der P-Patient bekommt eine ordentliche Leistung von dir, die das Honorar rechtfertigt, welches du für die KGG nimmst. Es liegt aber an dir, mit dem Patient im Einzelfall andere Absprachen zu treffen. So kannst Du ihm z.B. als Kompensation einen Gratis-Termin anbieten, den er zusätzlich eigenständig absolvieren kann.
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MikeL schrieb:
Wenn die drei anderen Patienten ebenfalls in der PKV sind, kannst Du alles mit den Patienten vereinbaren, solange es sich die Patienten gefallen lassen. Mit qualifizierter Therapie hat dies am Ende evtl. nicht mehr viel zu tun. Auf jeden Fall ist es nicht legitim, GKV-Vericherte mit KGG-Verordnungen in Gruppen mit mehr als drei Teilnehmern zu behandeln. Schließlich handelt es sich in der Regel um drei Patienten mit individuellen Beschwerden, die gleichermaßen von dir adäquat betreut werden müssen. Ich tue mich bereits schwer, mehr als zwei Patienten zusammen zu fassen, weil immer mal wieder besonders betreuungsintensive Patienten dabei sind, denen es am A... vorbei geht, wenn die anderen in der Gruppe zu kurz kommen.
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