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Ich habe mal allgemeine FragenZum Verordnungsfall: In der HMR kann man lesen, dass dieser vom ausstellenden Arzt+ ICD-10-Code+ Diagnosengruppe ausgelöst wird. Wie gehe ich den mit der Ausstellung einer Verordnung von einer Gemeinschaftspraxis um, heißt unterschiedliche Arzt-Nr.? Löst das immer einen neuen Verordnungsfall aus, oder beziehe ich mich dann auf die Betriebsstätten- Nr.? Unterbrechungsfristen:In der Therapie, heißt wie lange kann ich z.B. zwischen der ersten und der zweiten Behandlung unterbrechen? 14 Tage mit einer Begründung F oder K ?Leider kann ich keine genaue Angabe darüber finden.
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Das würde mich auch interessieren. Wobei zu den Unterbrechungsfristen steht doch zumindest momentan fest dass es nur 14 Tage sein dürfen, da keine Rahmenverteräge vorliegen, bzw diese noch in Verhandlung sind
Grüße aus Rödermark
Regina
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Stimmt nicht ganz. Es sind z.Zt. bis 311.12.20 28 Tage und die KK sind angewiesen, dies nicht zu prüfen. Allerdings muss man trotzdem aufpassen, denn es zähllt der letzte Behandlungstag. Liegt das Ausstellungsdatum vor dem 1.10.20, so kann es Schwierigkeiten geben.