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Beschreibung:
Es erwartet Dich eine harmonisch
geführte Privatarztpraxis in
Kombination mit
Privatphysiotherapiepraxis im
Herzen von München. Geregelte
Arbeitszeiten und Behandlungen im
Stundenrhytmus erlauben kollegiales
Zusammenarbeiten in ruhiger
Atmosphäre.
Profil: Eine abgeschlossene
Ausbildung als Physiotherapeut,
Schwerpunkt Orthopädie, Manuelle
Therapie, Trainingstherapie,
KG-Gerät.
Beschäftigung: feste Anstellung
(25-35...
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Profil: Eine abgeschlossene
Ausbildung als Physiotherapeut,
Schwerpunkt Orthopädie, Manuelle
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Beschäftigung: feste Anstellung
(25-35...
ich habe gerade nach Antworten für meine Frage im Forum gesucht und nicht gefunden:
Ich habe eine Privatpraxis für Physiotherapie, d.h. ich habe Privatpatienten und ab und zu mal ein BG Rezept. Muss ich mich auch um den neuen Rahmenvertrag kümmern?
Ich danke schon mal für Antworten!
VG, ZIta RUder
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und hier vor allem der § 2 i. V. m. § 124 SGB V
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W. Stangner schrieb:
Nach meinem Verständnis setzt die Berechtigung zur Behandlung von BG-Patienten eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen voraus. Siehe dazu den "BG-Vertrag" aus dem Jahre 2007:
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und hier vor allem der § 2 i. V. m. § 124 SGB V
ICh muss gestehen, mir fällt es immer schwer diese Gesetzestexte in ein verständlices Deutsch zu übersetzen. Es klingt für mich nicht eindeutig (was nix heißt....)
ICh hatte bisher die INfos, dass es die Zulassungsvorraussetzungen braucht (§2 der Vereinbarung), aber keine Kassenzulassung. ICh habe in den letzten 3 Jahren problemlos einige BG Rezepze, ohne Kasenzulassung, abgerechnet.
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zita ruder schrieb:
Vielen Dank W. Stangner!
ICh muss gestehen, mir fällt es immer schwer diese Gesetzestexte in ein verständlices Deutsch zu übersetzen. Es klingt für mich nicht eindeutig (was nix heißt....)
ICh hatte bisher die INfos, dass es die Zulassungsvorraussetzungen braucht (§2 der Vereinbarung), aber keine Kassenzulassung. ICh habe in den letzten 3 Jahren problemlos einige BG Rezepze, ohne Kasenzulassung, abgerechnet.
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zita ruder schrieb:
HAllo zusammen,
ich habe gerade nach Antworten für meine Frage im Forum gesucht und nicht gefunden:
Ich habe eine Privatpraxis für Physiotherapie, d.h. ich habe Privatpatienten und ab und zu mal ein BG Rezept. Muss ich mich auch um den neuen Rahmenvertrag kümmern?
Ich danke schon mal für Antworten!
VG, ZIta RUder
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