Wir sind eine junge und moderne
Praxis, mit aktuell 4 VZ und 2 TZ
Therapeuten, die Spaß an der
Arbeit haben.
Wir lachen zusammen und wir
arbeiten Hand in Hand für das Wohl
unserer Patienten.
Dabei werden wir von einer tollen
Rezeptionsfee unterstützt die uns
den ganzen Tag viel Arbeit abnimmt.
So können wir uns darauf
konzentrieren in 7 hellen und
geschlossenen Kabinen unsere Arbeit
ganz entspannt im 20 Minuten Takt
zu machen.
Gerne gehen wir dabei mit unseren
Patienten in unseren große...
Praxis, mit aktuell 4 VZ und 2 TZ
Therapeuten, die Spaß an der
Arbeit haben.
Wir lachen zusammen und wir
arbeiten Hand in Hand für das Wohl
unserer Patienten.
Dabei werden wir von einer tollen
Rezeptionsfee unterstützt die uns
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So können wir uns darauf
konzentrieren in 7 hellen und
geschlossenen Kabinen unsere Arbeit
ganz entspannt im 20 Minuten Takt
zu machen.
Gerne gehen wir dabei mit unseren
Patienten in unseren große...
was habt ihr aktuell für Preise zur HB- Abrechnung für Privatpatienten? Wäre dankbar um ehrliche und klare Angaben.
Vielen Dank
Schönen Feierabend,
Karin
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pt ani schrieb:
Ich glaube 27,- Euro (bin schon zuhause)
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die neue schrieb:
bei privaten Hausbesuchen 30,00, bei Heim 20,00
hört sich ganz gut an....evtl. 5-10 mehr,Testpflicht (Zeit) , Hygienepausch. ? !
Ich pers. habe mir die Leute immer angesehen....gute Pension/Rente,evtl. etwas mehr,aber auch nicht übertrieben.
Grüße
P.S.Mein Ferrari steht gerade in der Werkstatt , fahre oft Porsche ;-) sorry,musste sein.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@die neue
hört sich ganz gut an....evtl. 5-10 mehr,Testpflicht (Zeit) , Hygienepausch. ? !
Ich pers. habe mir die Leute immer angesehen....gute Pension/Rente,evtl. etwas mehr,aber auch nicht übertrieben.
Grüße
P.S.Mein Ferrari steht gerade in der Werkstatt , fahre oft Porsche ;-) sorry,musste sein.
Grüße
Ich finde meine HB-Preise in Ordnung und sie werden bezahlt. So einfach ist es.
Das Testen mache morgens zuhause zwischen duschen und Kaffee trinken (dann ist der Test durch), Hygiene-Pauschale berechne ich nicht, habe meine Behandlungspreise erhöht. Wem meine Preise nicht passen, der muss sie nicht bezahlen und kann gern woanders hingehen ghost
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die neue schrieb:
@Michael Woelky wieso übertrieben??
Ich finde meine HB-Preise in Ordnung und sie werden bezahlt. So einfach ist es.
Das Testen mache morgens zuhause zwischen duschen und Kaffee trinken (dann ist der Test durch), Hygiene-Pauschale berechne ich nicht, habe meine Behandlungspreise erhöht. Wem meine Preise nicht passen, der muss sie nicht bezahlen und kann gern woanders hingehen ghost
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky In der Zeit, die ich insgesamt für einen HB brauche, kann ich 2,5 Patienten in der Praxis behandeln. Wenn er nahe dran ist.. Von daher ist das nur gut kalkuliert.
habe nicht deine Preise gemeint !!!!! Nicht immer gleich so trotzig reagieren.
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Michael Woelky schrieb:
@die neue
habe nicht deine Preise gemeint !!!!! Nicht immer gleich so trotzig reagieren.
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Problem beschreiben
karin398 schrieb:
Liebe KollegenInnen,
was habt ihr aktuell für Preise zur HB- Abrechnung für Privatpatienten? Wäre dankbar um ehrliche und klare Angaben.
Vielen Dank
Schönen Feierabend,
Karin
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MikeL schrieb:
Dolto schrieb am 25.01.2023 19:20 Uhr:Wenn ich mit dem Ferrari anfahre 100€. Schnäppchen. Leider hast Du keinen Ferrari, sonst hättest Du den längst bei FB gepostet, mit einem Selfie von dir hinter dem Lenkrad. Also wieder mal ein Thread-Beitrag, den Du dir hättest sparen können.
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massu schrieb:
@MikeL ignorieren Bruder und nicht antworten. Ohne Bühne hört Doldi von alleine dann auf, oder tauft sich um😃
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Dolto schrieb:
Wenn ich mit dem Ferrari anfahre 100€. Schnäppchen.
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MikeL schrieb:
P.S.: Habe mich verschrieben: 1 € pro Minute für den zusätzlichen Zeitaufwand!
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Schippi schrieb:
0,50€/km??,dann nimmst du ja deutlich weniger als bei einem gkv patienten,zb 4km Anfahrt/4km Rückfahrt sind 8 €,bei gkv über 20€!oder habe ich dich falsch verstanden!
"Bei HB in meinem Praxisort 28€ PLUS (!!!) 0,50 €/km".
Nebenbei: 4 km + 4 km = 8 km × 0,50€
= 4€
Also: 28€ + 4€ = 32€ für den HB innerhalb seiner Ortsgrenze.
Bei GKV werden nach meiner Kenntnis gar keine km erstattet.
"1 € pro Minute für den zusätzlichen Zeitaufwand" Damit ist die ZUSÄTZLICH (!!!) benötigte Zeit für den HB, der außerhalb seiner Ortsgrenze liegt, gemeint.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Schippi
"Bei HB in meinem Praxisort 28€ PLUS (!!!) 0,50 €/km".
Nebenbei: 4 km + 4 km = 8 km × 0,50€
= 4€
Also: 28€ + 4€ = 32€ für den HB innerhalb seiner Ortsgrenze.
Bei GKV werden nach meiner Kenntnis gar keine km erstattet.
"1 € pro Minute für den zusätzlichen Zeitaufwand" Damit ist die ZUSÄTZLICH (!!!) benötigte Zeit für den HB, der außerhalb seiner Ortsgrenze liegt, gemeint.
Gruß von Monique
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Schippi schrieb:
@M0nique keine km Erstattung,aber Pauschale von ca 20 Euro plus kg
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MikeL schrieb:
@M0nique Du hast meine Kalkulation richtig verstanden und mir die Antwort erspart. Vielen Dank! 0,50€ liegt übrigens immer noch erheblich unterhalb der tatsächlichen PKW-Kosten für den Hausbesuch!
28€ + 4€ = 32€.
32€ inkl. km innerhalb der Ortsgrenze liegen ca. 1,6fach über dem GKV-Satz HB.
32€ plus KG!
Irgendwie verstehe ich Dich, bzw. Dein Problem mit MikeLs Preiskalkulation nicht.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb:@M0nique keine km Erstattung,aber Pauschale von ca 20 Euro plus kg Ja! Und?
28€ + 4€ = 32€.
32€ inkl. km innerhalb der Ortsgrenze liegen ca. 1,6fach über dem GKV-Satz HB.
32€ plus KG!
Irgendwie verstehe ich Dich, bzw. Dein Problem mit MikeLs Preiskalkulation nicht.
Gruß von Monique
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Schippi schrieb:
@M0nique wo steht denn das ich ein Problem mit seinen Preisen habe?ich habe nur was gefragt zur Verständnis!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Schippi Ist das Verständnis inzwischen da?
Gruß von Monique
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MikeL schrieb:
Bei HB in meinem Praxisort 28€ plus 0,50 €/km, bei Fahrten jenseits der Ortsgrenze kalkuliere ich den durchschnittlichen Zeiteinsatz für Anfahrt, Parkplatzsuche und Rückfahrt. Hierfür berechne ich aktuell 0,75 € pro Minute zzgl. km-Geld, überlege aber, diesen Preis zu erhöhen.
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Mir war bislang nicht bekannt, dass der Patient den Preis für unsere Leistung bestimmt? Ich würde dem Patienten höflich mitteilen, dass er diesen Preis überhaupt nicht bezahlen muss. Er könne sich stattdessen von der Beihilfestelle einen Therapeuten schicken lassen, der für diesen Preis den HB übernimmt.
Ich probiere es aber nachher mal im Restaurant aus: "Herr Ober, ich zahle Ihnen aber nur 6,50 € für das 3-Gänge-Menü mit Tomatencremesuppe, 350 gr. Filet mit Grillgemüse und Bratkartoffeln und Zitronensorbet. Schließlich bekomme ich das Geld ja von niemandem erstattet und esse mindestens zweimal in der Woche bei Ihnen!"
Ich werde berichten, ob es funktioniert hat!
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MikeL schrieb:
Chris Auerswald schrieb am 27.01.2023 18:23 Uhr:HUhu, mein Patient bezahlt aber keine 26Euro HB-Pauschale sondern sagt es gibt nur Beihilfesatz von 12,10Euro..
Mir war bislang nicht bekannt, dass der Patient den Preis für unsere Leistung bestimmt? Ich würde dem Patienten höflich mitteilen, dass er diesen Preis überhaupt nicht bezahlen muss. Er könne sich stattdessen von der Beihilfestelle einen Therapeuten schicken lassen, der für diesen Preis den HB übernimmt.
Ich probiere es aber nachher mal im Restaurant aus: "Herr Ober, ich zahle Ihnen aber nur 6,50 € für das 3-Gänge-Menü mit Tomatencremesuppe, 350 gr. Filet mit Grillgemüse und Bratkartoffeln und Zitronensorbet. Schließlich bekomme ich das Geld ja von niemandem erstattet und esse mindestens zweimal in der Woche bei Ihnen!"
Ich werde berichten, ob es funktioniert hat!
Davon abgesehen, es ist für alle Patienten (GKV und PP) enorm schwer einen PT für HBs zu finden. Und es wird sich wohl kaum ein Kollege finden, der bereit ist für 12,10€ einen HB zu machen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Chris Auerswald schrieb am 27.01.2023 18:23 Uhr:HUhu, mein Patient bezahlt aber keine 26Euro HB-Pauschale sondern sagt es gibt nur Beihilfesatz von 12,10Euro. Huhu, sehr geehrter Patient. Ihre Beihilfe erstattet nur 60% des GKV-Satzes. Mein Preis von 26€ für den HB liegt beim 1,3fachen GKV-Satz. Deshalb müssen Sie mir mindestens 54% des Weges entgegenkommen. Wo treffen wir uns?
Davon abgesehen, es ist für alle Patienten (GKV und PP) enorm schwer einen PT für HBs zu finden. Und es wird sich wohl kaum ein Kollege finden, der bereit ist für 12,10€ einen HB zu machen.
Gruß von Monique
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karin-maria schrieb:
@MikeL Sorry, aber der Vergleich hinkt wirklich. Du musst ja auch nicht 10 mal oder öfter 2 x wtl. Im Restaurant ein 3 Gängemenue einnehmen. Und nein, ich bin auch nicht der Meinung, dass wir uns der Beihilfe beugen sollten aber die Kirche im Dorf lassen sollten sollten wir.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@karin-maria was heißt "Kirche im Dorf lassen" in Zahlen?
Gruß von Monique
Du hast Recht. Eine qualifizierte Behandlung, noch dazu im Hausbesuch, zumeist unter absolut nicht rückenschonenden und oft unzumutbaren Hygienebedingungen ist tatsächlich viel mehr wert, als ein 3-Gänge-Menü.
Jetzt aber mal im Ernst: Ich kann nichts daran ändern, dass die Beihilfe nur so wenig erstattet. Ich habe aber durchaus meinen kalkulierten Preis, von dem ich nicht abrücken kann und will, um die wirtschaftliche Existenz meiner Praxis nicht zu gefährden. Gäbe es nicht noch immer so viele sich betriebswirtschaftlich unverantwortlich (oder schlicht dumm) verhaltende PI, die sich noch immer unterwürfig auf den Beihilfesatz drücken lassen, hätten wir längst andere Beihilfesätze!
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MikeL schrieb:
@karin-maria
Du hast Recht. Eine qualifizierte Behandlung, noch dazu im Hausbesuch, zumeist unter absolut nicht rückenschonenden und oft unzumutbaren Hygienebedingungen ist tatsächlich viel mehr wert, als ein 3-Gänge-Menü.
Jetzt aber mal im Ernst: Ich kann nichts daran ändern, dass die Beihilfe nur so wenig erstattet. Ich habe aber durchaus meinen kalkulierten Preis, von dem ich nicht abrücken kann und will, um die wirtschaftliche Existenz meiner Praxis nicht zu gefährden. Gäbe es nicht noch immer so viele sich betriebswirtschaftlich unverantwortlich (oder schlicht dumm) verhaltende PI, die sich noch immer unterwürfig auf den Beihilfesatz drücken lassen, hätten wir längst andere Beihilfesätze!
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die neue schrieb:
..
Zu Deiner 2. Frage: KG 38,00 und MT 44,00 für jeweils 20 Minuten. Wer das nicht unterschreibt und ohne Zeitverzögerung (10 Tage) zahlt, darf gerne woanders hingehen! Und das sage ich ganz offen. Letztens war eine Allianz-Patientin komplett schockiert, als ich ihr die GKV-Preise gezeigt habe und hat wortlos unterschrieben....
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die neue schrieb:
Chris Auerswald schrieb am 27.01.2023 18:23 Uhr:HUhu, mein Patient bezahlt aber keine 26Euro HB-Pauschale sondern sagt es gibt nur Beihilfesatz von 12,10Euro.. Ich hätte mal noch ne Frage, für MT oder KG nehmt ihr welchen Preis bzw welchen Faktor...Und was nehmt ihr als Grundpreis/Basis...Vielen Dank für eure Antworten Dann ist das das Problem Deines Patienten und er darf sich jemanden suchen, der so blöd ist, für 12,10 einen HB durchzuführen!
Zu Deiner 2. Frage: KG 38,00 und MT 44,00 für jeweils 20 Minuten. Wer das nicht unterschreibt und ohne Zeitverzögerung (10 Tage) zahlt, darf gerne woanders hingehen! Und das sage ich ganz offen. Letztens war eine Allianz-Patientin komplett schockiert, als ich ihr die GKV-Preise gezeigt habe und hat wortlos unterschrieben....
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pt ani schrieb:
@die neue Ich musste feststellen, dass man sich an die Reaktionen gewöhnt 😀
Achtung Achtung...Übermut kommt vo dem Fall
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@M0nique
Achtung Achtung...Übermut kommt vo dem Fall
Grüße
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Papa Alpaka schrieb:
Fun Fact: aus Interesse habe ich mal nachgefragt, ein "70% der Erstattung macht die Beihilfe, weitere 30% die Zusatzversicherung"-Modell kostet den verbeamteten Menschen um die €275/Monat und ermöglicht €36,70 für die Einheit KG und der Beihilfeberechtigte kommt immernoch ohne Eigenbeteiligung raus...
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M0nique schrieb:
@Papa Alpaka Wie kommst Du auf 36,70€ ohne Eigenbeteiligung für KG?
Beihilfeposition 04: KG 20min €25,70 Erstattungssatz.
Zusatzversicherung "€25,70 seien 70%".
Dreisatz: €(25,70/70)*100=€36,71 welche dem Leistungsempfänger erstattet werden.
Wer das nicht hat, hat IMHO am falschen Ende gespart 🤷♂️
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Papa Alpaka schrieb:
@M0nique
Beihilfeposition 04: KG 20min €25,70 Erstattungssatz.
Zusatzversicherung "€25,70 seien 70%".
Dreisatz: €(25,70/70)*100=€36,71 welche dem Leistungsempfänger erstattet werden.
Wer das nicht hat, hat IMHO am falschen Ende gespart 🤷♂️
Die private Zusatzversicherung zahlt dann die restlichen 30% = 7,71€.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Papa Alpaka öhm... Bei 70% Beihilfe wird der Beihilfesatz von 25,70€ zu 70% von der Beihilfe erstattet = 17,99€
Die private Zusatzversicherung zahlt dann die restlichen 30% = 7,71€.
Gruß von Monique
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Papa Alpaka schrieb:
@M0nique oh. Naja 🤷♂️
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von Anne schrieb:
@M0nique also meine Beihilfepatienten sagen, dass sie nur 25,70 € bei KG bezahlt bekommen und wollen nicht mehr bezahlen. Das ist auch der beihilfefähige Höchstsatz. Somit wird dieser Satz erstattet, ohne das der Beihilfepatient auch nur 1 Cent aus der eigenen Tasche zahlt.
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die neue schrieb:
@von Anne ganz ehrlich?? Dann sollen sie einen Dummen suchen, der für 25,70 behandelt. Wie kann man nur so bestreuselt sein, für 25,70 bei einem "Privatpatienten" zu behandeln, wenn die AOK mehr als 26 zahlt? Ich nehm für KG 38,00 und liege damit unter dem 1,5fachen Satz. Was will ein PP denn bitteschön noch mehr? Bei den Ärzten wird ohne zu Murren von der Beihilfe mindestens der 2,3fache Satz gezahlt und bei mir wird gefeilscht? Bin nicht auf 'nem türkischen Basar. Ich biete eine gute Behandlung, will meine Aushilfen gut bezahlen und möchte auch vernünftig verdienen. Zusätzlich sind meine Kosten auch gestiegen! Und wer nicht bereit ist, das zu zahlen, darf gern woanders hingehen. Dem bin ich auch nicht böse, dann kommen wir halt nicht zusammen. Isso.... Ich hab nicht Tausende von Euro für Fortbildungen gezahlt, dass ich gut behandeln kann und arbeite dann für einen Hungerlohn oder lasse mir die Preise von einem Patienten oder der "BEIHILFE" diktieren.
Genau, 25,70€ wird insgesamt von Beihilfe und der privaten Zusatzversicherung erstattet.
So so, sie wollen nicht mehr bezahlen?
Das BMI selbst sagt seit 2004, dass die Beihilfesätze nicht kostendeckend sind und die Beamten 15-20% zuzahlen müssten = 29,56€ - 30,84€. Und das wäre dann der Preis von vor 4 Jahren nach Meinung des BMI gewesen.
Der Inflationsrechner gibt den Preis von 25,70€ von 2019 für 2023 mit 30,24€ an. Somit wären wir mit 20% Zuzahlung bei 34,79€ - 36,29€.
Das wären dann der unterste Rahmen für Beihilfepatienten.
Noch Fragen?
Ich sehe es genauso so wie die neue:
Alle meine vielen Fobis waren/sind selbst finanziert, 33 Jahre Berufserfahrung.
Welcher Beamte arbeitet denn noch zu seinem Anfangsgehalt?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
von Anne schrieb: also meine Beihilfepatienten sagen, dass sie nur 25,70 € bei KG bezahlt bekommen und wollen nicht mehr bezahlen. Das ist auch der beihilfefähige Höchstsatz.
Genau, 25,70€ wird insgesamt von Beihilfe und der privaten Zusatzversicherung erstattet.
So so, sie wollen nicht mehr bezahlen?
Das BMI selbst sagt seit 2004, dass die Beihilfesätze nicht kostendeckend sind und die Beamten 15-20% zuzahlen müssten = 29,56€ - 30,84€. Und das wäre dann der Preis von vor 4 Jahren nach Meinung des BMI gewesen.
Der Inflationsrechner gibt den Preis von 25,70€ von 2019 für 2023 mit 30,24€ an. Somit wären wir mit 20% Zuzahlung bei 34,79€ - 36,29€.
Das wären dann der unterste Rahmen für Beihilfepatienten.
Noch Fragen?
Ich sehe es genauso so wie die neue:
Alle meine vielen Fobis waren/sind selbst finanziert, 33 Jahre Berufserfahrung.
Welcher Beamte arbeitet denn noch zu seinem Anfangsgehalt?
Gruß von Monique
kleine Anmerkung (eines ehemaligen Beamten), um Mißverständnisse zu vermeiden:
Zitat: "Bei den Ärzten wird ohne zu Murren von der Beihilfe mindestens der 2,3fache Satz gezahlt und bei mir wird gefeilscht?"
der 2,3fache Satz bezieht sich auf die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die sieht für die Krankengymnastik Ganzbehandlung beim einfachen Satz 6,99 €, beim 2,5fachen Satz 17,48 € vor. Und wie wir (Heilmittelerbringer) alle wissen, die GOÄ ist für uns ohne jede Relevanz.
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GüSta schrieb:
@die neue
kleine Anmerkung (eines ehemaligen Beamten), um Mißverständnisse zu vermeiden:
Zitat: "Bei den Ärzten wird ohne zu Murren von der Beihilfe mindestens der 2,3fache Satz gezahlt und bei mir wird gefeilscht?"
der 2,3fache Satz bezieht sich auf die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die sieht für die Krankengymnastik Ganzbehandlung beim einfachen Satz 6,99 €, beim 2,5fachen Satz 17,48 € vor. Und wie wir (Heilmittelerbringer) alle wissen, die GOÄ ist für uns ohne jede Relevanz.
Wir berechnen auch einen höheren Preis, aber die häufigen Diskussionen der PP ist echt nervig. Wir schließen einen Behandlungsvertrag zu Beginn ab und mancher wird nicht akzeptiert obwohl wir nur leicht erhöhte Preise ausweisen von 28, - € bei KG. Es gibt einige Praxen in der Nähe, die den Beihilfesatz berechnen und deshalb unsere leicht höhere Preise zu "teuer" sind.
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von Anne schrieb:
@M0nique der Betrag von 25,70 € wird nur durch die Beihilfe bezahlt ohne Zusatzversicherung. Wir bekommen den Betrag bei manchen Patienten direkt von der Krankenkasse bezahlt und müssen den Restbetrag beim Patienten anmahnen.
Wir berechnen auch einen höheren Preis, aber die häufigen Diskussionen der PP ist echt nervig. Wir schließen einen Behandlungsvertrag zu Beginn ab und mancher wird nicht akzeptiert obwohl wir nur leicht erhöhte Preise ausweisen von 28, - € bei KG. Es gibt einige Praxen in der Nähe, die den Beihilfesatz berechnen und deshalb unsere leicht höhere Preise zu "teuer" sind.
Die GOÄ ist allein auf die Berufsgruppe der Ärzte anwendbar. Dies steht bereits in §1 der GOÄ in Stein gemeißelt.
Tatsächlich sind in der GOÄ auch Sätze für physiotherapeutische Behandlungsleistungen enthalten. Diese Sätze sind absichtlich extrem niedrig angesetzt, so dass heutzutage der Anreiz für abrechnungstechnisch motivierten Misbrauch auf diesem Gebiet sehr gering ist. Früher gab es kaum eine orthopädische Praxis, die nicht auch Krankengymnasik oder Massagen angeboten hat, die überwiegend durch fachfremde Personen (z.B. Sprechstundenhilfen) erbracht wurden. Es wurde außerdem kaum von den Kostenträgern kontrolliert, ob diese Leistungen tatsächlich erbracht wurden, da die Patienten in der Arztpraxis hierfür nicht unterschreiben mussten. Für derartige Leistungsangebote sind also die niedrigen Sätze der GOÄ durchaus angemessen bzw. eigentlich sogar zu hoch.
Man sollte nicht den Fehler machen, diese [großenteils absurden] Leistungen mit dem Angebot qualifizierter Physiotherapiepraxen zu vergleichen!
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MikeL schrieb:
@GüSta
Die GOÄ ist allein auf die Berufsgruppe der Ärzte anwendbar. Dies steht bereits in §1 der GOÄ in Stein gemeißelt.
Tatsächlich sind in der GOÄ auch Sätze für physiotherapeutische Behandlungsleistungen enthalten. Diese Sätze sind absichtlich extrem niedrig angesetzt, so dass heutzutage der Anreiz für abrechnungstechnisch motivierten Misbrauch auf diesem Gebiet sehr gering ist. Früher gab es kaum eine orthopädische Praxis, die nicht auch Krankengymnasik oder Massagen angeboten hat, die überwiegend durch fachfremde Personen (z.B. Sprechstundenhilfen) erbracht wurden. Es wurde außerdem kaum von den Kostenträgern kontrolliert, ob diese Leistungen tatsächlich erbracht wurden, da die Patienten in der Arztpraxis hierfür nicht unterschreiben mussten. Für derartige Leistungsangebote sind also die niedrigen Sätze der GOÄ durchaus angemessen bzw. eigentlich sogar zu hoch.
Man sollte nicht den Fehler machen, diese [großenteils absurden] Leistungen mit dem Angebot qualifizierter Physiotherapiepraxen zu vergleichen!
Da kommt Dir der aktuelle Fachkraftemangel hoffentlich entgegen, weil Du nicht darauf angewiesen bist, jeden Patienten zu behandeln. Wenn deine Beihilfepatienten andererseits darauf angewiesen sind, sich die Praxis nach dem billigsten Preis auszusuchen, weil sie einfach zu geizig für eine Eigenbeteiligung sind (die sie mit ihrem geregelten Einkommen sicher nicht überfordert), sollen sie sich bitte nicht wie Privatpatienten aufführen, sondern tatsächlich auch in die billigste Praxis gehen!
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MikeL schrieb:
@von Anne
Da kommt Dir der aktuelle Fachkraftemangel hoffentlich entgegen, weil Du nicht darauf angewiesen bist, jeden Patienten zu behandeln. Wenn deine Beihilfepatienten andererseits darauf angewiesen sind, sich die Praxis nach dem billigsten Preis auszusuchen, weil sie einfach zu geizig für eine Eigenbeteiligung sind (die sie mit ihrem geregelten Einkommen sicher nicht überfordert), sollen sie sich bitte nicht wie Privatpatienten aufführen, sondern tatsächlich auch in die billigste Praxis gehen!
Kenne das "Geschäft" seit 1981. Ich habe mich nur an der Argumentation von "die neue" gestört, da diese mit Bezug auf die GOÄ, dem ärztlichen Abrechnungsfaktor 2,3 (es geht sogar noch höher) und dessen volle Berücksichtigung durch die Beihilfe Äpfel mit Birnen bezüglich der internen staatlichen Festlegung der "Beihilfepreise" (für Heilmittel) vergleicht. Wobei der Freistaat Bayern seinerzeit erst durch die Verwaltungsgerichtbarkeit zu der Erkenntnis gezwungen werden mußte, daß die GOÄ und ihr Preisfindungssystem nicht für die Festlegung der Beihilfepreise außerhalb der ärztlichen Tätigkeit taugt.
Die Multiplikatoren der GOÄ haben bei der Ermittlung unserer Preise für Privatpatienten nichts verloren.
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GüSta schrieb:
@MikeL
Kenne das "Geschäft" seit 1981. Ich habe mich nur an der Argumentation von "die neue" gestört, da diese mit Bezug auf die GOÄ, dem ärztlichen Abrechnungsfaktor 2,3 (es geht sogar noch höher) und dessen volle Berücksichtigung durch die Beihilfe Äpfel mit Birnen bezüglich der internen staatlichen Festlegung der "Beihilfepreise" (für Heilmittel) vergleicht. Wobei der Freistaat Bayern seinerzeit erst durch die Verwaltungsgerichtbarkeit zu der Erkenntnis gezwungen werden mußte, daß die GOÄ und ihr Preisfindungssystem nicht für die Festlegung der Beihilfepreise außerhalb der ärztlichen Tätigkeit taugt.
Die Multiplikatoren der GOÄ haben bei der Ermittlung unserer Preise für Privatpatienten nichts verloren.
Schau in den Paragraphen 46 BBhV. Die Beihilfe erstattet 50%, 70% oder 80% der beihilfefähigen Höchstsätze. Für die restlichen % können Beamte eine Zusatzversicherung abschließen, was sich bei den PKVen "Beihilfeergänzungstarif" nennt.
Deckt beides die Kosten nicht, muss der Beamte den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Aus wissen-pkv.de:
"Dem Wesen nach ist die Beihilfe für Beamte eine ergänzende Hilfeleistung jenseits der Bezüge. Die gesetzliche Grundlage bildet die Bundesbeihilfeverordnung.
Die Beihilfe für Beamte ist eine staatlich organisierte Bezuschussung für die Krankenversicherung.
Dienstherren tragen eine Fürsorgepflicht, der zufolge sie sich an den Krankheitskosten beteiligen müssen. Der Dienstherr trägt aber niemals 100 % der entstehenden Kosten für die Gesundheitskosten. Dies zeigt die finanzielle Notwendigkeit, einen privaten Beihilfeergänzungstarif in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Restrisiken kosteneffizient zu miniminieren."
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
von Anne schrieb:@M0nique der Betrag von 25,70 € wird nur durch die Beihilfe bezahlt ohne Zusatzversicherung.
Liebe Anne, Du irrst!
Schau in den Paragraphen 46 BBhV. Die Beihilfe erstattet 50%, 70% oder 80% der beihilfefähigen Höchstsätze. Für die restlichen % können Beamte eine Zusatzversicherung abschließen, was sich bei den PKVen "Beihilfeergänzungstarif" nennt.
Deckt beides die Kosten nicht, muss der Beamte den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Aus wissen-pkv.de:
"Dem Wesen nach ist die Beihilfe für Beamte eine ergänzende Hilfeleistung jenseits der Bezüge. Die gesetzliche Grundlage bildet die Bundesbeihilfeverordnung.
Die Beihilfe für Beamte ist eine staatlich organisierte Bezuschussung für die Krankenversicherung.
Dienstherren tragen eine Fürsorgepflicht, der zufolge sie sich an den Krankheitskosten beteiligen müssen. Der Dienstherr trägt aber niemals 100 % der entstehenden Kosten für die Gesundheitskosten. Dies zeigt die finanzielle Notwendigkeit, einen privaten Beihilfeergänzungstarif in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Restrisiken kosteneffizient zu miniminieren."
Gruß von Monique
Aber was ich ja mal gar nicht akzeptieren würde, ist die Häppchen Begleichung EINER Rechnung.
Ich biete doch keine Ratenzahlung an!
Irgendwas scheint bei Dir in den Vorgängen Kalkulation, Honorarvereinbarung und Rechnungsstellung/Bezahlung falsch zu laufen.
Ich habe hier auch nicht nur die gutverdienenden privat Patienten mit der Beilhilfe im Hintergrund. Hier gibt es auch TZ MA der Stadt, die aufgrund einer chronischen Erkrankung dauerhaft auf qualifizierte Therapien angewiesen sind. Und die lasse ich mir entsprechend bezahlen und die Rechnungen werden auch pünktlich in einer Summe beglichen.
Du schreibst: "der Betrag von 25,70 € wird nur durch die Beihilfe bezahlt ohne Zusatzversicherung. Wir bekommen den Betrag bei manchen Patienten direkt von der Krankenkasse bezahlt und müssen den Restbetrag beim Patienten anmahnen."
Da passt doch was nicht zusammen! Die Beihilfe ist keine Krankenkasse...und erstattet auch nicht direkt an den Leistungserbringer.
Aus der Ferne kann ich Dir nur empfehlen, da "Ordnung" und klare Strukturen zu schaffen, dann gibt es auch keine Diskussion um das liebe Geld...
Alles Gute!
t
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tinki schrieb:
@von Anne Also eigentlich wollte ich mich zu dem Thema nicht äußern, da Vor-Schreiber wie MikeL und M0nique bereits alles dazu gesagt haben.
Aber was ich ja mal gar nicht akzeptieren würde, ist die Häppchen Begleichung EINER Rechnung.
Ich biete doch keine Ratenzahlung an!
Irgendwas scheint bei Dir in den Vorgängen Kalkulation, Honorarvereinbarung und Rechnungsstellung/Bezahlung falsch zu laufen.
Ich habe hier auch nicht nur die gutverdienenden privat Patienten mit der Beilhilfe im Hintergrund. Hier gibt es auch TZ MA der Stadt, die aufgrund einer chronischen Erkrankung dauerhaft auf qualifizierte Therapien angewiesen sind. Und die lasse ich mir entsprechend bezahlen und die Rechnungen werden auch pünktlich in einer Summe beglichen.
Du schreibst: "der Betrag von 25,70 € wird nur durch die Beihilfe bezahlt ohne Zusatzversicherung. Wir bekommen den Betrag bei manchen Patienten direkt von der Krankenkasse bezahlt und müssen den Restbetrag beim Patienten anmahnen."
Da passt doch was nicht zusammen! Die Beihilfe ist keine Krankenkasse...und erstattet auch nicht direkt an den Leistungserbringer.
Aus der Ferne kann ich Dir nur empfehlen, da "Ordnung" und klare Strukturen zu schaffen, dann gibt es auch keine Diskussion um das liebe Geld...
Alles Gute!
t
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Dolto schrieb:
So ist es. Und die Zusatzversicherung legt die zusätzliche Höchsterstattung auf den Beihilfepreis oder auf den ortsüblichen Preis fest, je nach Versicherung und Tarif.
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von Anne schrieb:
@M0nique im allgemeinen hast du recht. Die Beamten bekommen 50 %, 70 % oder 80 % erstattet und für den Rest müssen sie sich privat zusätzlich versichern. Im Heilmittelbereichen werden die beihilfefähigen Höchstsätze aber ohne Eigenanteil erstattet. Auch nachzulesen unter Beihilfe Heilmittel Bundesverwaltung BVA - Bundesverwaltungsamt
Du irrst Dich!
Es gibt keine Ausnahme im Heilmittelbereich!
Solltest Du es immer noch nicht glauben, frage einen Deiner Beihilfepatienten oder lass Dir mal eine Abrechnung der Beihilfe zeigen.
Die Verneinung eines Eigenanteils bezieht sich auf die bei GKV-Patienten übliche Zuzahlung und nicht auf die prozentuale Erstattung der beihilfefähigen Höchstbeträge!
Die Abtretung eines Erstattungsanspruches an einen Dritten ist bei der Beihilfe nicht möglich. Rechnungen können also nicht direkt an den Heilmittelerbringer überwiesen werden. Dir Überweisung erfolgt immer nur an den Beihilfeberechtigten.
Ich finde es bedenklich, dass Du hier solche Unwahrheiten verbreitest.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@von Anne
Du irrst Dich!
Es gibt keine Ausnahme im Heilmittelbereich!
Solltest Du es immer noch nicht glauben, frage einen Deiner Beihilfepatienten oder lass Dir mal eine Abrechnung der Beihilfe zeigen.
Die Verneinung eines Eigenanteils bezieht sich auf die bei GKV-Patienten übliche Zuzahlung und nicht auf die prozentuale Erstattung der beihilfefähigen Höchstbeträge!
Die Abtretung eines Erstattungsanspruches an einen Dritten ist bei der Beihilfe nicht möglich. Rechnungen können also nicht direkt an den Heilmittelerbringer überwiesen werden. Dir Überweisung erfolgt immer nur an den Beihilfeberechtigten.
Ich finde es bedenklich, dass Du hier solche Unwahrheiten verbreitest.
Gruß von Monique
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Chris Auerswald schrieb:
HUhu, mein Patient bezahlt aber keine 26Euro HB-Pauschale sondern sagt es gibt nur Beihilfesatz von 12,10Euro.. Ich hätte mal noch ne Frage, für MT oder KG nehmt ihr welchen Preis bzw welchen Faktor...Und was nehmt ihr als Grundpreis/Basis...Vielen Dank für eure Antworten
HB 23.-
Wegegeld bis 3 km pauschal 10.-
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hört sich doch ganz gut an.
Evtl. 2-3 € mehr ...kommt auf die Person an,aber hatte ich schon geschrieben.Damit könnte ich auch Leben ;-)
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Michael Woelky schrieb:
Guten Morgen,
hört sich doch ganz gut an.
Evtl. 2-3 € mehr ...kommt auf die Person an,aber hatte ich schon geschrieben.Damit könnte ich auch Leben ;-)
Guten Morgen
Wie sind denn deine Preise?
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mbone schrieb:
@Michael Woelky
Guten Morgen
Wie sind denn deine Preise?
muss heißen gewesen.......bin nicht mehr im Heim.Habe eine die Schn. voll vom Heim,auch meine Angestellten.Nervte einfach nur......aber sie waren schon ähnlich.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@mbone
muss heißen gewesen.......bin nicht mehr im Heim.Habe eine die Schn. voll vom Heim,auch meine Angestellten.Nervte einfach nur......aber sie waren schon ähnlich.
Grüße
HB 23.-
Wegegeld bis 3 km pauschal 10.-
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
mbone schrieb am 30.01.2023 08:47 Uhr:KG 37.- KG 20, 25 oder 30 Minuten?
HB 23.-
Wegegeld bis 3 km pauschal 10.-
Gruß von Monique
Ich kalkuliere meine HBs mit 30 min im Terminplan
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mbone schrieb:
@M0nique
Ich kalkuliere meine HBs mit 30 min im Terminplan
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@mbone 70€ ist ein sehr guter Preis für insgesamt 30 Minuten im Terminplan. Ich nehme dafür 60€. Mache alles mit dem Fahrrad. Wege 5 bis max. 10 Minuten hin und zurück. Weiter entfernte HBs berechne ich mit 10€ pro angefangene 5 Minuten Weg.
Gruß von Monique
Also KG (20 min): 27 € und HB: 13€
wenn ich das hier so lese, sollte ich glaub ich erhöhen ...flushed
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Victoria Zechel schrieb:
Hallo Zusammen, habe mich gerade Selbstständig gemacht und mir wurde gesagt das man nicht viel mehr wie bei den GKK nimmt.
Also KG (20 min): 27 € und HB: 13€
wenn ich das hier so lese, sollte ich glaub ich erhöhen ...flushed
Liebe Victoria,nicht Glauben machen.....das was Du bzgl.mit den GKV gehört hast ist schlicht weg falsch !
Viele Grüße und viel Glück grinning
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Michael Woelky schrieb:
@Victoria Zechel
Liebe Victoria,nicht Glauben machen.....das was Du bzgl.mit den GKV gehört hast ist schlicht weg falsch !
Viele Grüße und viel Glück grinning
Beihilfe HB 12,10€!
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M0nique schrieb:
Victoria Zechel schrieb:Also KG (20 min): 27 € und HB: 13€
GKV HB 20,08€!
Beihilfe HB 12,10€!
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mbone schrieb:
KG 37.-
HB 23.-
Wegegeld bis 3 km pauschal 10.-
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Brausebier schrieb:
€ 12,10 + € 0,30 je gefahrener KM
30min HB ? Wege zeit hin + zurück, incl. Wartezeit bis es zur Behandlung kommt (Toilette , Gespräch mit Angehörigen, an- und auskleiden usw.) und Zuzahlung bis Mütterchen/Väterchen/Diverschen den Geldbeutel gefundet hat ?
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Brausebier schrieb:
Wir setzen maximal 10 Minuten je Hausbesuch an und haben Hausbesuchsrouten entwickelt. Grundsätzlich kann ich dich aber verstehen. Bei den GKV ist das ja noch schlimmer.
Meinst Du damit die Fahrt oder die Behandlung? 10 Minuten Fahrt ist bei mir auch absolutes Maximum, eher 5 Minuten - Behandlung ist die normale Behandlungszeit. Meine Zeit beginnt zu laufen, wenn ich die Wohnung betrete. Die Patienten wissen ja, dass ich komme und sind dann bitte "behandlungsfertig".
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die neue schrieb:
@Brausebier Was meinst Du mit "wir setzen maximal 10 Minuten je Hausbesuch an" ?
Meinst Du damit die Fahrt oder die Behandlung? 10 Minuten Fahrt ist bei mir auch absolutes Maximum, eher 5 Minuten - Behandlung ist die normale Behandlungszeit. Meine Zeit beginnt zu laufen, wenn ich die Wohnung betrete. Die Patienten wissen ja, dass ich komme und sind dann bitte "behandlungsfertig".
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Turnbruderinnin schrieb:
Wir machen seid Jahresanfang keine HB`s mehr und lassen die noch bestehenden auslaufen.es ist einfach zuviel Arbeit in der Verwaltung + Zeit + Umweltkatastrophen und deren dazugehörigen Preise.
30min HB ? Wege zeit hin + zurück, incl. Wartezeit bis es zur Behandlung kommt (Toilette , Gespräch mit Angehörigen, an- und auskleiden usw.) und Zuzahlung bis Mütterchen/Väterchen/Diverschen den Geldbeutel gefundet hat ?
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So steigt die Nachfrage an Behandlungen im Hause bei mir natürlich deutlich an.Bei der größeren Auswahl kann ich die für meine Praxis, bzw. Hausebesuchsroute passenden Behandlungen raus suchen und in die bestehende Hausbesuchsroute einbauen. So habe ich mittlerweile HB`s direkt auf der selben Straße oder nur wenige Häuserblocks entfernt und erwirtschafte Umsätze, die ich so in der Praxis hätte nicht erzielen können.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
es hat auch Vorteile, wenn die Konkurenz keine HB`s mehr anbietet. Sollen sie alle das mal so machen.
So steigt die Nachfrage an Behandlungen im Hause bei mir natürlich deutlich an.Bei der größeren Auswahl kann ich die für meine Praxis, bzw. Hausebesuchsroute passenden Behandlungen raus suchen und in die bestehende Hausbesuchsroute einbauen. So habe ich mittlerweile HB`s direkt auf der selben Straße oder nur wenige Häuserblocks entfernt und erwirtschafte Umsätze, die ich so in der Praxis hätte nicht erzielen können.
"Sie sind unsere letzte Hoffnung!"
Schwupps, 3x €26,12+€20,08 auf einer Etage. Kann mich nicht beklagen...
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Papa Alpaka schrieb:
@Ruhrpottvelosoph psst, genießen und Klappe halten.
"Sie sind unsere letzte Hoffnung!"
Schwupps, 3x €26,12+€20,08 auf einer Etage. Kann mich nicht beklagen...
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Papa Alpaka ok, das Konzept läßt sich vermutlich nicht für ganz Deutschland übertragen. Im ländl. Raum wird es wohl deutlich schwieriger werden
läßt sich gut in einer Stunde erledigen ;-)
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Papa Alpaka ….3x €26,12+€20,08 auf einer Etage. Kann mich nicht beklagen...
läßt sich gut in einer Stunde erledigen ;-)
Straff organisiert kriegt man aber auch 3 nah beieinander liegende HB in 60min hin...
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Papa Alpaka schrieb:
@Ruhrpottvelosoph ich bin im ländlichen Raum 😅
Straff organisiert kriegt man aber auch 3 nah beieinander liegende HB in 60min hin...
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Papa Alpaka ja, kein Ding. Eben mit 7 HB‘s in 150 Min. fertig geworden-Feierabend!
3x €26,12+ 3x €20,08 ?
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postri-77 schrieb:
@Papa Alpaka warum 3x €26,12+€20,08 anstatt
3x €26,12+ 3x €20,08 ?
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Papa Alpaka schrieb:
@postri-77 dann mach halt €3x(26,12+20,08) wenn dir das im Lesefluss besser passt.
3x KG und Einmal HB oder pro jede KG kommt HB dazu
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postri-77 schrieb:
Mit ging nicht um Mathematik in der Sinn.
3x KG und Einmal HB oder pro jede KG kommt HB dazu
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Dolto schrieb:
@Papa Alpaka Dreimal gleiche Etage klingt nach Einrichtung. Und wenn die Praxis auch noch die gleiche Adresse hat ist eh Essig mit HB Pauschale.
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Papa Alpaka schrieb:
@Dolto sind halt nur wenige so ungeschickt, eine Praxis in der Einrichtung einzurichten...
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Brausebier schrieb:
Genau 10 Minuten je Hausbesuch. Jeder HB dem mehr Zeit in Anspruch nimmt, kann leider nicht angenommen werden. Wir sind eine von zwei übrig gebliebenen Praxen in einer 25.000 Einwohnerstadt, die überhaupt noch Hausbesuche anfährt. Ein Hausbesuch mit einer 30 minütigen MLD ist tatsächlich kaum noch kostendeckend. Ich frage mich, ob unsere Minister die Problematik einfach nicht kennen oder schlichtweg ignorieren. Hinzu kommt dann auch noch die kriminellen Abrechnungszentren der Krankenkassen, die sich als Gesetzgeber aufspielen und es immer für sich so drehen das es ihnen passt. Aber das ist wieder ein anderes Thema.. ach es ist so viel im Argen.. uns bleibt es nur noch unsere Konsequenzen aus dem Allen zu ziehen. Demnächst können die Minister dann selber behandeln gehen.
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