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oder einen Kollegen mit Erfahrung
im Empfangsbereich, im Bereich der
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Habe bei allen bisherigen Verordnungen immer mal kurz geprüft ob das im Verhältnis ist. Allerdings war da die Zuordnung nie abweichend zum HMK.
Hat jemand Info´s oder eigenen Erfahrungen, wie die rechtlichen bzw. vertraglichen Voraussetzungen sind ?
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Schippi schrieb:
Welcher icd Code steht denn auf dr verordnung
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Holzwurm schrieb:
@Schippi C50. 8,C79.5,C77.1,C79.3
Leider wurde dabei nicht deutlich gemacht, dass diese Diagnosen weder abschließend erfasst noch verbindlich zuzuordnen sind. Im amtlichen Heilmittel-Katalog ( Link) gibt es keine diesbezüglichen Codes.
Der ganze Code-Bereich von C00-C97 steht ja für bösartige Neubildungen - die beispielsweise einen langfristigen Heilmittelbedarf für die Diagnosegruppe LY begründen. Aber selbstverständlich gibt es für Tumorpatienten eine ganze Menge Gründe für weitere physiotherapeutische Behandlungen - natürlich auch in der Diagnosegruppe WS.
Wichtig ist lediglich, dass du mit der angegebenen Diagnose in der verordneten Diagnosegruppe (hier: WS) etwas für deine konkrete Behandlung anfangen kannst - und selbstverständlich, dass das ausgewählte Heilmittel in der Diagnosegruppe vorgesehen ist (also z.B. keine MLD bei WS).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Holzwurm Dein Problem ist vermutlich, dass du den redaktionell bearbeiteten Heilmittel-Katalog von Buchner / Intellimed nutzt, bei dem diverse ICD-10-Codes mit in den Katalog als vermeintliche Hilfe aufgenommen wurden.
Leider wurde dabei nicht deutlich gemacht, dass diese Diagnosen weder abschließend erfasst noch verbindlich zuzuordnen sind. Im amtlichen Heilmittel-Katalog ( Link) gibt es keine diesbezüglichen Codes.
Der ganze Code-Bereich von C00-C97 steht ja für bösartige Neubildungen - die beispielsweise einen langfristigen Heilmittelbedarf für die Diagnosegruppe LY begründen. Aber selbstverständlich gibt es für Tumorpatienten eine ganze Menge Gründe für weitere physiotherapeutische Behandlungen - natürlich auch in der Diagnosegruppe WS.
Wichtig ist lediglich, dass du mit der angegebenen Diagnose in der verordneten Diagnosegruppe (hier: WS) etwas für deine konkrete Behandlung anfangen kannst - und selbstverständlich, dass das ausgewählte Heilmittel in der Diagnosegruppe vorgesehen ist (also z.B. keine MLD bei WS).
Gruß
Nora
super Erklärung, danke
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Irishalb schrieb:
@Nora Weber
super Erklärung, danke
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Problem beschreiben
Holzwurm schrieb:
Sind wir nach aktuellem Stand verpflichtet den ICD-10-Code im Zusammenhang mit der Diagnosegruppe zu prüfen ? Habe eine palliative KG-Verordnung von einer Tumorpatientin vorliegen, bei der die Diagnosegruppe WS lautet, aber alle angegebenen ICD-10-Codes laut Heilmittelkatalog zu einer MLD-Behandlung passen würden.
Habe bei allen bisherigen Verordnungen immer mal kurz geprüft ob das im Verhältnis ist. Allerdings war da die Zuordnung nie abweichend zum HMK.
Hat jemand Info´s oder eigenen Erfahrungen, wie die rechtlichen bzw. vertraglichen Voraussetzungen sind ?
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