Was erwartet dich:
- Du kannst dich therapeutisch
selbst entfalten und individuell
arbeiten
- Moderne Praxisräume auf
insgesamt 340m"² mit 140m"²
Trainingsfläche und 5
Behandlungsräumen sowie einem
breit aufgestellten Gerätepark
- Regelmäßige Teamsitzungen,
interne Fortbildungen &
Mitarbeitergespräche
- Ein offener und kollegialer
Austausch mit Kommunikation auf
Augenhöhe
- Ansprechender Teamraum mit Couch
und umfangreicher Fachliteratur
- Praxiseigene Literatur- und
Datenbankzug...
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VO Absetzung:
Ausstellung der VO 16.02.2022, Änderung vom Arzt auf 16.03.2022.
Unterschrift, Stempel, und neues Datum eingetragen.
Jetzt heißt es, der Arzt hätte das Datum der Änderung aufschreiben müssen.
Das wäre noch mal der 16.03.2022 gewesen. Auf dem Fax steht auch 16.03.2022.
Aber nicht 2x auf der VO.
DDG sagt keine Heilung möglich und verweist auf § 5 des Rahmenvertrages. Da steht zum Thema gar nix.
Wo steht es und gibt es noch eine Heilung?
In 16 Jahren meine erste (angeblich) nicht Heilbare VO. Mein Ego ist angekratzt winksmiley
Grüße Micha
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Stempel ist und war nie notwendig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
FAK Frage 52
...Änderungen und Ergänzungen einer Ärztin oder eines Arztes bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datumsangabe neben der fehlenden/falschen Angabe....
Stempel ist und war nie notwendig.
In diesem konkreten Fall würde ich argumentieren, dass es sich um eine neue Verordnung mit Datum 16.03.2022 handelt, da der Patient die ursprüngliche Verordnung vom 16.02.2022 nicht fristgemäß in Anspruch nehmen konnte.
Aktuell sammelt der ZVK (zumindest bei uns in Hessen) genau solche Fälle, um gegen diese Absetzungen vorzugehen.
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MikeL schrieb:
Meines Wissens darf der Arzt kein in der Vergangenheit liegendes - also rückwirkendes Datum eintragen. In logischer Konsequenz ergibt sich hieraus, dass das Datum der Änderung mit dem handschriftlich eingetragenen Datum identisch ist.
In diesem konkreten Fall würde ich argumentieren, dass es sich um eine neue Verordnung mit Datum 16.03.2022 handelt, da der Patient die ursprüngliche Verordnung vom 16.02.2022 nicht fristgemäß in Anspruch nehmen konnte.
Aktuell sammelt der ZVK (zumindest bei uns in Hessen) genau solche Fälle, um gegen diese Absetzungen vorzugehen.
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mark760 schrieb:
Wie Mike sagt, das neue Datum kann nur gleichzeitig das Datum der Änderung sein. Laut Fragenkatalog wird eine handschriftliche Änderung einer Neuausstellung gleichgestellt. Zweimal das gleiche Datum nebeneinander ist widersinnig. Aber schon interessant, was die sich alles einfallen lassen und wie viel Klärungsbedarf es mit dem neuen Vertrag noch gibt.
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daniel911 schrieb:
das Gleiche habe ich bei der DAK - Rezepte wurden ordnungsgemäß geändert - nur das Datum der Änderung fehlte. 3 Rezepte a 24 Behandlungen wurden abgesetzt, aufgrund der fehlenden Unterschrift. Keine Kulanz seitens der DAK - absolut am Sinn vorbei - und man spürt, wieviel Lobby man als Therapeut hat. Keines.
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mark760 schrieb:
@daniel911 Fehlte die Unterschrift oder das zweite Mal das gleiche Datum?
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daniel911 schrieb:
@mark760 es fehlte das "Änderungsdatum". ....
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Louisa78 schrieb:
@mark760 Genauso argumentiert auch der VPT- es ist vollkommen unnötig, die Datums-Änderung nochmal mit demselben Datum zu versehen.
Das Datum sollte zweimal dort stehen
Unterschrift (und der nicht geforderte) Stempel 😉
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micha850 schrieb:
@mark760
Das Datum sollte zweimal dort stehen
Unterschrift (und der nicht geforderte) Stempel 😉
So war es aber bei uns auch. Ein Ergo Rezept mit 10 Behandlungen wurden nicht bezahlt, weil neben der Rezeptdatumsänderung nicht nochmal das Selbe Datum der Änderung daneben stand. Es war nichts zu machen, das Rezept wurde nicht bezahlt
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anica085 schrieb:
@mark760
So war es aber bei uns auch. Ein Ergo Rezept mit 10 Behandlungen wurden nicht bezahlt, weil neben der Rezeptdatumsänderung nicht nochmal das Selbe Datum der Änderung daneben stand. Es war nichts zu machen, das Rezept wurde nicht bezahlt
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micha850 schrieb:
Hallo in die Runde,
VO Absetzung:
Ausstellung der VO 16.02.2022, Änderung vom Arzt auf 16.03.2022.
Unterschrift, Stempel, und neues Datum eingetragen.
Jetzt heißt es, der Arzt hätte das Datum der Änderung aufschreiben müssen.
Das wäre noch mal der 16.03.2022 gewesen. Auf dem Fax steht auch 16.03.2022.
Aber nicht 2x auf der VO.
DDG sagt keine Heilung möglich und verweist auf § 5 des Rahmenvertrages. Da steht zum Thema gar nix.
Wo steht es und gibt es noch eine Heilung?
In 16 Jahren meine erste (angeblich) nicht Heilbare VO. Mein Ego ist angekratzt winksmiley
Grüße Micha
Wir kämpfen noch... Fände ich ebenfalls sehr unfair wenn das unheilbar wäre.
In Deinem Fall bin ich aber der Ansicht, dass das Faxdatum als Nachweis ausreichen müsste. Das ist bei uns bisher eigentlich auch immer durchgegangen (ich bin aber nicht sicher ob auch bei der DDG)
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micha850 schrieb:
Das werde ich so versuchen. Denn wo steht dass das Datum handgeschrieben sein muss und nicht oben auf dem DIN A 4 Blatt 😄
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ALTAVIT schrieb:
Wir haben gerade einen ähnlichen Clinch mit der DDG wo der Arzt direkt bei Ausstellung die Doppelbehandlung mit Stempel und Unterschrift ergänzt hat ohne erneute Datumsangabe. Wurde von der DDG ebenfalls als angeblich unheilbar abgesetzt.
Wir kämpfen noch... Fände ich ebenfalls sehr unfair wenn das unheilbar wäre.
In Deinem Fall bin ich aber der Ansicht, dass das Faxdatum als Nachweis ausreichen müsste. Das ist bei uns bisher eigentlich auch immer durchgegangen (ich bin aber nicht sicher ob auch bei der DDG)
Das scheint auf jeden Fall eine neue "Masche" zu sein, denn sonst gingen die Rezepte so durch.
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Rimm schrieb:
Das hatte ich neulich auch, das Rezept wurde nicht bezahlt, weil das Änderungsdatum fehlte.
Das scheint auf jeden Fall eine neue "Masche" zu sein, denn sonst gingen die Rezepte so durch.
Bin etwas verwundert, was hier gerade abläuft.
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daniel911 schrieb:
was läuft denn ab?
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micha850 schrieb:
Das frage ich mich auch 🤔
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massu schrieb:
@Brigitte Fink liebe Brigitte, hier kommt jeder rein😃 der Patient war bei Liebscher &Bracht. Das hier sind alles nur Kollegen, die beißen nicht sind alle nett und wollen nur miteinander reden. Also ruhig bleiben😃
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Brigitte Fink schrieb:
wie kommen Patienten zu desem Forum?????
Bin etwas verwundert, was hier gerade abläuft.
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ZVK NRW sammelt auch grade Rezept Absetzungen bei Datumsänderung nicht zusätzlich mit erneutem Datum zu bestätigen(und Unterschrift) um mit aktuellen Verhandlungen dies zu klären.
Ein Rechtsanwalt sagte die KK bauen ganze Abteilungen auf, um Fehler akribisch zu suchen. Wer mehr sucht findet auch mehr aber dieser Kampf muss politisch abgesägt werden, das geht doch in die absolut falsche Richtung.
Meinem Verband ZVK habe ich dies auch mitgeteilt, macht dies auch um diesen Missstand darzustellen!
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mathias3834 schrieb:
Das ist auch meine Erfahrung mit der DDG. Es wird momentan aggressiv abgesetzt und Grauzonen ausgenutzt. Alles nicht zu korrigieren natürlich.
ZVK NRW sammelt auch grade Rezept Absetzungen bei Datumsänderung nicht zusätzlich mit erneutem Datum zu bestätigen(und Unterschrift) um mit aktuellen Verhandlungen dies zu klären.
Ein Rechtsanwalt sagte die KK bauen ganze Abteilungen auf, um Fehler akribisch zu suchen. Wer mehr sucht findet auch mehr aber dieser Kampf muss politisch abgesägt werden, das geht doch in die absolut falsche Richtung.
Meinem Verband ZVK habe ich dies auch mitgeteilt, macht dies auch um diesen Missstand darzustellen!
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mark760 schrieb:
Die DDG als Abrechnungsdienstleister im Auftrag der Barmer erhält sicher Provisionen wenn sie Kosten durch „Zechprellerei" bei den Leistungserbringern einspart. Das ist aber nicht im Sinne des Gesetzgebers. Es geht lediglich um eine Wirtschaftlichkeit im Auftrag der Versichertengemeinschaft bezüglich offensichtlich nicht ordnungsgemäßen Verordnungen, z.B. fehlender Stempel und Arztunterschrift unten rechts. Der kriminellen Praktik der DDG muss Einhalt geboten werden! Hierzu wäre erstmal eine gründliche Recherche durch investigativen Journalismus angesagt. Natürlich kann man auch die Barmer mal fragen, ob wir noch Geschäftspartner sind oder wir Verordnungen der Barmer zukünftig ablehnen sollen?
Zur Not würde ich mit denen auch vors Sozialgericht ziehen... ich bin da ja relativ schmerzlos.
Würden die eine Vollabsetzung wegen eines fehlenden Datums machen, würde ich das gerichtlich klären lassen, ob sowas eine Vollabsetzung rechtfertigt.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich habe mir die Barmer vor ca. 2 Monaten mal vorgenommen. Hatte eine Absetzung und die DDG mauert ja grundsätzlich. Hab dann die Barmer angeschrieben und Zahlung gefordert. Als nichts kam Mahnbescheid, dem widersprochen wurde. Es wurde aber nebenbei dann klammheimlich bezahlt. Habe dann nochmal wegen Kosten und Zinsen nachgetreten und mittlerweile ist das alles auf meinem Konto.
Zur Not würde ich mit denen auch vors Sozialgericht ziehen... ich bin da ja relativ schmerzlos.
Würden die eine Vollabsetzung wegen eines fehlenden Datums machen, würde ich das gerichtlich klären lassen, ob sowas eine Vollabsetzung rechtfertigt.
Wir machen alles telefonisch vorab, also das GESAMTE Rezept wird abgefragt und gleich aufgenommen. Passt etwas nicht - kein Termin bevor das Rezept nicht neu ausgestellt bzw. korrigiert wurde.
(Die Zeit nehmen wir uns am telefon, schließlich will der Pat. etwas von uns...)
Wir schicken die Patienten mit den entsprechenden Infos für korrekturen hin, wird es dort nicht korrigiert, kann der direkt dort maulen.
Ist die VO lt. tel. aussage des Pat. korrekt und es ist beim ersten Termin nicht so, wird der erste Termin entweder von uns abgesagt oder der Pat. unterschreibt, das er die Behandlungen selbst bezahlt, wenn die VO nicht richtig korrigiert vor ende der Terminserie vorliegt, sofern er die Termine wahrnehmen möchte. Dazu wird eine Behandlungsvereinbarung unterzeichnet, die genau das abdeckt. (Info, VO nicht korrekt, Pat. möchte aber mit Behandlung beginnen und bestätigt, diese zu zahlen wenn VO nicht korrigiert vortgelegt wird.)
Das Theater mit korrekturen und sonstigen Mist haben wir somit abgestellt und lassen die pat. das erledigten. Wir selbst korrigieren auch nichts auf der VO, das soll bitte die Arztpraxis machen!
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KGSchuller schrieb:
Als Tip (ja, ich weiss, das ist wohl nicht überall so machbar, aber es hilft smile):
Wir machen alles telefonisch vorab, also das GESAMTE Rezept wird abgefragt und gleich aufgenommen. Passt etwas nicht - kein Termin bevor das Rezept nicht neu ausgestellt bzw. korrigiert wurde.
(Die Zeit nehmen wir uns am telefon, schließlich will der Pat. etwas von uns...)
Wir schicken die Patienten mit den entsprechenden Infos für korrekturen hin, wird es dort nicht korrigiert, kann der direkt dort maulen.
Ist die VO lt. tel. aussage des Pat. korrekt und es ist beim ersten Termin nicht so, wird der erste Termin entweder von uns abgesagt oder der Pat. unterschreibt, das er die Behandlungen selbst bezahlt, wenn die VO nicht richtig korrigiert vor ende der Terminserie vorliegt, sofern er die Termine wahrnehmen möchte. Dazu wird eine Behandlungsvereinbarung unterzeichnet, die genau das abdeckt. (Info, VO nicht korrekt, Pat. möchte aber mit Behandlung beginnen und bestätigt, diese zu zahlen wenn VO nicht korrigiert vortgelegt wird.)
Das Theater mit korrekturen und sonstigen Mist haben wir somit abgestellt und lassen die pat. das erledigten. Wir selbst korrigieren auch nichts auf der VO, das soll bitte die Arztpraxis machen!
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massu schrieb:
@KGSchuller Manche Patienten machen ein Foto vom Rezept und mailen es uns. Ich weis nicht wie das mit dem Datenschutz ist, aber hier kann ich gleich sehen ob es stimmt oder nicht und schriftlich die Änderung(en) dem Patient geben. Dann brauch ich nicht alles abzufragen. Geht für mich schneller.
Wenn der Pat. den sogenannten "Kommunikationsweg" selbst öffnet (Bild der VO schickt), bist du als empfänger erstmal aus dem schneider, aber muss dann den Pat. darauf hinweisen, das dies ein unsicherer Kommunikationsweg ist. (genauso wie whatsapp etc.).
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massu schrieb:
@KGSchuller Reicht das? „Vielen Dank für die Vo, ich möchte sie drauf aufmerksam machen, dass dieser ein unsicherer Kommunikationsweg ist.“
Ja, reciht. Hauptsache du informierst den Pat. Wir haben das z.B. in unseren Aufnahmebogen hinzugefügt.
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KGSchuller schrieb:
@massu
Ja, reciht. Hauptsache du informierst den Pat. Wir haben das z.B. in unseren Aufnahmebogen hinzugefügt.
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massu schrieb:
@KGSchuller gute Idee, Danke!
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KGSchuller schrieb:
@massu Das passiert bei uns auch ab und zu, wir weisen dann darauf hin, das aufgrund DSGVO wir keine garantie für die Datensicherheit des Postfachhes übernehmen können und bitten, zukünftig alles telefonisch zu machen.
Wenn der Pat. den sogenannten "Kommunikationsweg" selbst öffnet (Bild der VO schickt), bist du als empfänger erstmal aus dem schneider, aber muss dann den Pat. darauf hinweisen, das dies ein unsicherer Kommunikationsweg ist. (genauso wie whatsapp etc.).
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