Wir suchen Verstärkung für unser
Team gerne als Freie Mitarbeiter
oder Festanstellung.
Mittelfristig auch Praxisübernahme
denkbar.
Die Praxis befindet sich in bester
Lage, seit mehr als 15 Jahren
mitten auf der Schloßstrasse in
Berlin Steglitz.
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Mittelfristig auch Praxisübernahme
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Theorg‘s Standarttext der Zuzahlungsrechnung hatte ich von Anfang an mit dem Satz ergänzt: wie bereits im Rahmen der Behandlung aufgefordert, nun die schriftliche Bitte, den Betrag von xy bis zum ... zu entrichten.
Das Gericht sah damit die gesonderte schriftliche Erinnerung als gegeben an. Es gab mir allerdings als Tipp mit, den Text um: wie auch auf der schriftlichen Terminvereinbarung zu erweitern, da auf meinen Terminzetteln direkt alle AGBs drauf stehen, u.a. die Zahlungsverpflichtung der Zuzahlung. Um auch bei Wechsel der Sachbearbeiter und MA der Rechtsabteilungen nicht erneut einen Prozess riskieren zu müssen.
Was interessant ist: die Zinsberechnung besteht anscheinend ab EIngang bei dem Abrechenzentrum, nicht ab Posteingang bei der TK. D.h. interne Prozesse, auf die ich keinen Einfluss habe, können sich auch ziehen.
Manchmal gewinnt Don Quijote doch gegen die Windmühlen. Nun steht noch die Barmer aus (der Gerichtstermin wurde im Frühjahr aufgrund der Covid-Lage erneut verschoben).
Viele Grüße
Monika
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hast du vielleicht auch ein AZ für uns?
kommt in 2-3 Wochen. Heute war Verhandlung.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
kommt in 2-3 Wochen. Heute war Verhandlung.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Also, nachdem die TK sich seit ca 2 Jaren weigerte, die weitergeleiteten Zuzahlungen (die ja eigentlich einen Teil der Leistung darstellen) zu begleichen, hat heute das Sozialgericht geurteilt, dass ich nicht zweimal schriftlich mahnen muss. es reicht zu dokumentieren, dass die Aufforderung tatsächlich passiert ist.
Theorg‘s Standarttext der Zuzahlungsrechnung hatte ich von Anfang an mit dem Satz ergänzt: wie bereits im Rahmen der Behandlung aufgefordert, nun die schriftliche Bitte, den Betrag von xy bis zum ... zu entrichten.
Das Gericht sah damit die gesonderte schriftliche Erinnerung als gegeben an. Es gab mir allerdings als Tipp mit, den Text um: wie auch auf der schriftlichen Terminvereinbarung zu erweitern, da auf meinen Terminzetteln direkt alle AGBs drauf stehen, u.a. die Zahlungsverpflichtung der Zuzahlung. Um auch bei Wechsel der Sachbearbeiter und MA der Rechtsabteilungen nicht erneut einen Prozess riskieren zu müssen.
Was interessant ist: die Zinsberechnung besteht anscheinend ab EIngang bei dem Abrechenzentrum, nicht ab Posteingang bei der TK. D.h. interne Prozesse, auf die ich keinen Einfluss habe, können sich auch ziehen.
Manchmal gewinnt Don Quijote doch gegen die Windmühlen. Nun steht noch die Barmer aus (der Gerichtstermin wurde im Frühjahr aufgrund der Covid-Lage erneut verschoben).
Viele Grüße
Monika
Hinzu kommen selbstverständlich noch die Anwalts- und die Gerichtskosten.....
Das nächste Mal, wenn ich von der KKH eine Verzugspauschale in Rechnung stellen, frage ich sie gleich, ob sie sofort zahlen oder das Spielchen wiederholen wollen joy
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Die 40€ sind auf jede Zuzahlungsrechnung drauf gekommen, jedoch sei das Honorar des Rechtsanwalts laut Gericht damit abgedeckt (heute insgesamt 1632€ bekommen und es folgen noch etwa 40 weitere offene Zuzahlungen).
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@die neue
Die 40€ sind auf jede Zuzahlungsrechnung drauf gekommen, jedoch sei das Honorar des Rechtsanwalts laut Gericht damit abgedeckt (heute insgesamt 1632€ bekommen und es folgen noch etwa 40 weitere offene Zuzahlungen).
Viele Grüße
Monika
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die neue schrieb:
@mosaik ich hatte explizit für die 40,00 Verzugspauschale geklagt, da die KKH der Meinung war, diese nicht zahlen zu müssen. Die Rechnungssumme hatte die KKH bereits komplett gezahlt, auch die Zinsen. Nur halt nicht die 40,00 und dagegen hab ich mich erfolgreich gewehrt sunglasses
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MikeL schrieb:
Mädels, ICH LIEBE EUCH für den Dienst, den ihr mit dieser Beharrlichkeit uns allen geleistet habt! Weiter so!
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die neue schrieb:
@MikeL bei der nächsten Gelegenheit trinken wir darauf ein Bierchen! Und Du darfst mich gerne dazu einladen innocent
2 Wochen vor Termin mit dem Sozialgericht ist die kranke Kasse eingeknickt.
ALLERDINGS warte ich bis heute auf die Endabrechnung von oben genannten
Rechtsanwalt. Habe schon 2x angemahnt.
Zwischenzahlung ist gekommen, aber es fehlen noch ein paar Euro.open_mouth
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hatten diesen Fall mit der mhplus letztes Jahr.
2 Wochen vor Termin mit dem Sozialgericht ist die kranke Kasse eingeknickt.
ALLERDINGS warte ich bis heute auf die Endabrechnung von oben genannten
Rechtsanwalt. Habe schon 2x angemahnt.
Zwischenzahlung ist gekommen, aber es fehlen noch ein paar Euro.open_mouth
Grüße KaBa
ich weiß schon, warum ich starke Frauen nicht nur liebe, sondern auch brauche.
Mit kollegialen Grüßen
Udo Eickenberg
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Udo Eickenberg schrieb:
hi,
ich weiß schon, warum ich starke Frauen nicht nur liebe, sondern auch brauche.
Mit kollegialen Grüßen
Udo Eickenberg
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daniel40 schrieb:
Warum sind wir überhaupt Geldeinteiber der Krankenkassen ?🤔
verstehe ich das Richtig? Verzugpauschale für jedes Rezept?
Ich dachte bis dato noch, pro Rechnung. würde zwar eher Sinn ergeben, wenn du recht hast, aber ich bitte mal um Belehrung
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Andreas Bock schrieb:
@mosaik
verstehe ich das Richtig? Verzugpauschale für jedes Rezept?
Ich dachte bis dato noch, pro Rechnung. würde zwar eher Sinn ergeben, wenn du recht hast, aber ich bitte mal um Belehrung
Jede Zuzahlungsrechnung wird als eigenständige Rechnung betrachtet und generiert bei Verzug die Pauschale.
Das ist anders als bei den Sammelrechnungen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Andreas Bock
Jede Zuzahlungsrechnung wird als eigenständige Rechnung betrachtet und generiert bei Verzug die Pauschale.
Das ist anders als bei den Sammelrechnungen.
Viele Grüße
Monika
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die neue schrieb:
Und nachdem die KKH mir ja großzügigerweise gleich zweimal 0,42 € (in Worten zweiundvierzig Cent) als Zinsen erstattet hat, aber sich weigerte, die zugehörigen 40,00 € Verzugspauschale zu zahlen, haben sie nun auf Nachdruck von Herrn Dr. Alt und das Sozialgericht die 40,00 gezahlt (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) grinning
Hinzu kommen selbstverständlich noch die Anwalts- und die Gerichtskosten.....
Das nächste Mal, wenn ich von der KKH eine Verzugspauschale in Rechnung stellen, frage ich sie gleich, ob sie sofort zahlen oder das Spielchen wiederholen wollen joy
Die Verjährungsfrist, den Eigenanteil per Zahlungserinnerungs-Nachweis von der KK einzufordern, ist ein Jahr?
Und ebenfalls 1 Jahr für die Verzugspauschale, wenn die eingereichte Zahlungserinnerung nicht "zeitnah" von der KK beglichen wird?
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Ja, es kommt auf jede einzelne verzögerte Rechnung 40€ Verzugspauschale und Verzugszinsen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da die Zuzahlung ein Teil der bereits anerkannten Leistungsvergütung ist, müsste das BGB (drei Jahre) greifen, im Rahmenvertrag VdEK steht keine Frist der Zuzahlungseinreichung.
Ja, es kommt auf jede einzelne verzögerte Rechnung 40€ Verzugspauschale und Verzugszinsen.
Viele Grüße
Monika
Danke - und: Du hast ja so recht.
Nachdem nun das "C"-Chaos im Praxisalltag immer weniger (überflüssigen) Raum einnimmt und auch die Rübe wieder freier ist für nützliche Dinge, nehme ich Eure Berichte mal zum Anlass, mich dem Thema VP zu widmen.
Wir haben zwar ziemlich wenige Zuzahlungs-ZE´s, und die wurden zum allergrössten Teil umgehend von Patienten bezahlt, und der Rest (an Deine astronimischen Zahlen komme ich nicht ran ;--)) ging ans ARZ.
Ich muss das mal genauer unter die Lupe nehmen, denn es kommt wirklich auf jede einzelne VP an.
Die KKen profitieren hier eindeutig von der "Trägheit der Massen" (mich eingenommen - schäm)
Es wäre ja mal nett, zu wissen, ob die KKen nach Begleichung der Zuzahlung an uns
ihren säumigen Mitgliedern auch VP´s berechnen (dürfen?).....
Beim Thema Zuzahlungen sehe ich die VP`s noch als eindeutig begründet an.
Schwieriger finde ich es bei Absetzungen aus diversen Gründen. Manchmal eindeutig unbegründet, aber nicht immer (hab gerade kein passendes Beispiel)
Allerdings schauen wir auch akribisch (6 Augen), das die VO´s korrekt zur Abrechnung rausgehen. Den erforderlichen Zeitaufwand will ich mal nicht erwähnen.
Derzeit bin ich vorsichtig optimistisch, dass die neuen HMR dazu beitragen, die Absetzungen deutlich zu senken.
Nach einem Jahr möcht ich mal wissen, was die KKen dann an Kosten für Verwaltungsaufwand gespart haben - die Ersparniss könnte doch dann dazu verwendet werden, die Budgetierung komplett zu beenden (hahaha - netter Scherz, oder?)
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WinnieE schrieb:
@mosaik
Danke - und: Du hast ja so recht.
Nachdem nun das "C"-Chaos im Praxisalltag immer weniger (überflüssigen) Raum einnimmt und auch die Rübe wieder freier ist für nützliche Dinge, nehme ich Eure Berichte mal zum Anlass, mich dem Thema VP zu widmen.
Wir haben zwar ziemlich wenige Zuzahlungs-ZE´s, und die wurden zum allergrössten Teil umgehend von Patienten bezahlt, und der Rest (an Deine astronimischen Zahlen komme ich nicht ran ;--)) ging ans ARZ.
Ich muss das mal genauer unter die Lupe nehmen, denn es kommt wirklich auf jede einzelne VP an.
Die KKen profitieren hier eindeutig von der "Trägheit der Massen" (mich eingenommen - schäm)
Es wäre ja mal nett, zu wissen, ob die KKen nach Begleichung der Zuzahlung an uns
ihren säumigen Mitgliedern auch VP´s berechnen (dürfen?).....
Beim Thema Zuzahlungen sehe ich die VP`s noch als eindeutig begründet an.
Schwieriger finde ich es bei Absetzungen aus diversen Gründen. Manchmal eindeutig unbegründet, aber nicht immer (hab gerade kein passendes Beispiel)
Allerdings schauen wir auch akribisch (6 Augen), das die VO´s korrekt zur Abrechnung rausgehen. Den erforderlichen Zeitaufwand will ich mal nicht erwähnen.
Derzeit bin ich vorsichtig optimistisch, dass die neuen HMR dazu beitragen, die Absetzungen deutlich zu senken.
Nach einem Jahr möcht ich mal wissen, was die KKen dann an Kosten für Verwaltungsaufwand gespart haben - die Ersparniss könnte doch dann dazu verwendet werden, die Budgetierung komplett zu beenden (hahaha - netter Scherz, oder?)
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WinnieE schrieb:
@mosaik @die neue auch von mir: das habt Ihr super gemacht!
Die Verjährungsfrist, den Eigenanteil per Zahlungserinnerungs-Nachweis von der KK einzufordern, ist ein Jahr?
Und ebenfalls 1 Jahr für die Verzugspauschale, wenn die eingereichte Zahlungserinnerung nicht "zeitnah" von der KK beglichen wird?
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viento schrieb:
Dieses Spassprogramm habe ich jetzt mit der AOK Ulm-Biberach vor mir. Ich schenke hier bei diesem Zahlungsverzug keine 40 Euro her. ;) Mir wird es eine Freude sein.
Vielen Dank im Voraus.
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ja, der Patient hat die Zuzahlung zur ersten Behandlung zu zahlen.
Einige haben dann kein Geld dabei und wollen die Zuzahlung im Laufe der Behandlung überweisen.
Andere beziehen Krankengeld und sind schlicht nicht in der Lage, die Zuzahlung zu zahlen und spielen auf Zeit (so nach dem Motto: wenn die Krankenkasse die Zuzahlung anfordert, bin ich wieder besser bei Kasse)
Andere sagen, dass die Befreiung gerade läuft und dass sie vor diesem Hintergrund nicht zahlen.
Bei anderen bezahlen die Angehörigen einfach nicht (Demenz oder Bettlägrigkeit)
Andere meinen, dass sie nicht zahlen müssten.
Soviel ich weiss, müssen wir unabhängig davon, ob ein Patient nun zahlt oder nicht, diesen therapieren, da wir ja nur als Inkasso fungieren. Ich denke, die Zahlungsmoral hängt sehr stark von dem jeweiligen Viertel ab.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Thomas Michel
ja, der Patient hat die Zuzahlung zur ersten Behandlung zu zahlen.
Einige haben dann kein Geld dabei und wollen die Zuzahlung im Laufe der Behandlung überweisen.
Andere beziehen Krankengeld und sind schlicht nicht in der Lage, die Zuzahlung zu zahlen und spielen auf Zeit (so nach dem Motto: wenn die Krankenkasse die Zuzahlung anfordert, bin ich wieder besser bei Kasse)
Andere sagen, dass die Befreiung gerade läuft und dass sie vor diesem Hintergrund nicht zahlen.
Bei anderen bezahlen die Angehörigen einfach nicht (Demenz oder Bettlägrigkeit)
Andere meinen, dass sie nicht zahlen müssten.
Soviel ich weiss, müssen wir unabhängig davon, ob ein Patient nun zahlt oder nicht, diesen therapieren, da wir ja nur als Inkasso fungieren. Ich denke, die Zahlungsmoral hängt sehr stark von dem jeweiligen Viertel ab.
Viele Grüße
Monika
Vielen lieben Dank für die Informationen, jetzt bin ich im Bilde.
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Thomas Michel schrieb:
@mosaik
Vielen lieben Dank für die Informationen, jetzt bin ich im Bilde.
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Thomas Michel schrieb:
Darf ich bitte um eine kurze Info bitten, worum es genau geht? Ich bin irritiert, da doch die Zz der Patient zahlt. Warum fordert man diese dann von der KK?
Vielen Dank im Voraus.
Az. S 31 KR 1631/19
Viele Grüße
Monika
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mosaik Und welches Sozialgericht war das? Danke!
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mosaik schrieb:
Heute kam das Aktenzeichen per Post:
Az. S 31 KR 1631/19
Viele Grüße
Monika
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302er schrieb:
Ich freu mich auf die nächste Zahlungsverweigerung!
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