Für meine Physiotherapiepraxis in
Rastatt suche ich baldmöglichst
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- oder Teilzeit.
Wir sind ein kleines Team von zwei
Therapeutinnen und einer
Rezeptionskraft.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
unter anderem Manuelle
Therapie,PNF,MLD,CMD und
Fussreflexzonentherapie .
Sämtliche Fortbildungen wie MT,MLD
oder KG Bobath/PNF werden
übernommen.
Was dich erwartet:
- Eine unbefristete Anstellung
- Ein überdurchschnittliches
Gehalt
- Urlaubs- und Weihnac...
Rastatt suche ich baldmöglichst
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Gehalt
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Bei uns in der Praxis ist kürzlich die Frage aufgekommen ob es Überstunden sind wenn die Fortbildung (vom Praxis Inhaber bezahlt) am Wochenende ist und somit nicht während der Arbeitszeit stattfindet.
Wie seht ihr das? Gibt es dazu irgendwelche Schriftsätze/Gesetze?
Danke für die Antworten.....
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sabine963 schrieb:
Bei uns ist das so bei Fobis die der AG möchte und am WE stattfinden zählen als Überstunden. Ist aber sehr selten dass das vorkommt.
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Luiselou schrieb:
Ja, sicher. Eine Fortbildung im Sinne des Betriebs am Wochenende ist mit Freizeit auszugleichen. Sollte dem Chef bekannt sein.
Werden vom AG lediglich die reine Gebühren für die Weiterbildung ganz oder teilweise erstattet und wird die Weiterbildung nicht vom AG angeordnet, handelt es sich jedoch arbeitsrechtlich um eine "Subvention". Dann ist es auch keine (bezahlte) Arbeitszeit und somit zwangsläufig auch keine Überstunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Vom AG angeordnete und bezahlte Weiterbildung (inkl. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) ist bezahlte Arbeitszeit. Ob das dann auch Überstunden sind hängt naturgemäß davon ab, ob damit auch die wöchentliche Arbeitszeit ganz oder teilweise überschritten wird.
Werden vom AG lediglich die reine Gebühren für die Weiterbildung ganz oder teilweise erstattet und wird die Weiterbildung nicht vom AG angeordnet, handelt es sich jedoch arbeitsrechtlich um eine "Subvention". Dann ist es auch keine (bezahlte) Arbeitszeit und somit zwangsläufig auch keine Überstunden.
Ok, alles klar. Gilt es denn auch als "Subvention" wenn ein Fortbildungsvertrag zwischen dem AG und AN geschlossen wurde?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ok, alles klar. Gilt es denn auch als "Subvention" wenn ein Fortbildungsvertrag zwischen dem AG und AN geschlossen wurde?
Was für eine Fobi ist das denn?
Allgemeine Teamfobi oder Inhouseschulung von externem Anbieter?
Oder?
Oder?
Wie immer! Etwas mehr konkrete Infos helfen einfach auch bei der konkreten Beantwortung.
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sabine963 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Was für eine Fobi ist das denn?
Allgemeine Teamfobi oder Inhouseschulung von externem Anbieter?
Oder?
Oder?
Wie immer! Etwas mehr konkrete Infos helfen einfach auch bei der konkreten Beantwortung.
Handelt sich um eine externe Fortbildung die über insgesamt 5 Wochenenden (Samstag und Sonntag) geht. Von Montag bis Freitag also ganz normale Arbeitszeiten und dann Samstag und Sonntag fobi.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@sabine963
Handelt sich um eine externe Fortbildung die über insgesamt 5 Wochenenden (Samstag und Sonntag) geht. Von Montag bis Freitag also ganz normale Arbeitszeiten und dann Samstag und Sonntag fobi.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Was ist denn im Fobivertrag genau geregelt worden? Wenn du das hier nicht öffentlich erörtern möchtest, kannst du es mir auch gerne als PDF per PN zukommen lassen; dazu einfach auf meinem Namen klicken.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Hast eine PN
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn der AG eine Fortbildung nicht „angeordnet" hat gibt es auch kein Zertifikat auf die Hand.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Was hat ein Zertifikat nun wieder mit eine "Anordnung" zu tun?
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wie gesagt. Entweder all in oder die Fobi war zum eigenen Vergnügen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Das beantwortet immer noch nicht meine Frage.
Wenn ein AN Interesse an einer Fobi hat , muß nicht zwangsläufig ein Zerifikat erworben werden . Und trotzdem kann es sich auf die Arbeitsweise des MA auswirken . Das ist doch auch ein Effekt . Da hat dann die Praxis letztendlich auch was davon .
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Leni C. schrieb:
@Luiselou
Wenn ein AN Interesse an einer Fobi hat , muß nicht zwangsläufig ein Zerifikat erworben werden . Und trotzdem kann es sich auf die Arbeitsweise des MA auswirken . Das ist doch auch ein Effekt . Da hat dann die Praxis letztendlich auch was davon .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Bei uns in der Praxis ist kürzlich die Frage aufgekommen ob es Überstunden sind wenn die Fortbildung (vom Praxis Inhaber bezahlt) am Wochenende ist und somit nicht während der Arbeitszeit stattfindet.
Wie seht ihr das? Gibt es dazu irgendwelche Schriftsätze/Gesetze?
Danke für die Antworten.....
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Leni C. schrieb:
Ich finde die Rechnung ganz einfach : meine MA bekommen von mir 5 Fobi-Tage. Fallen davon welche auf Samstag / Sonntag gibt es dafür unter der Woche 2 Tage frei .
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