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ich hofe ihr seid gut ins neue Jahr gekommen.....
Nun zu meiner Frage : Schulterpat.hat Blanko,-VO kl. Ampel,diese ist fast abgearbeitet.Nun müsste er pausieren.Will er aber nicht !
Wäre es mögl. das er sich von einem anderen Arzt eine weitere BVO austellen lässt ohne das ich später in Regress genommen werde.
Ich hoffe ihr versteht die Frage...also Ärztehopping wie früher ohne neg. Auswirkung für mich.
Vielen Dank schon mal für eure Infos.
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Michael Woelky schrieb:
Liebe Kollegen/in,
ich hofe ihr seid gut ins neue Jahr gekommen.....
Nun zu meiner Frage : Schulterpat.hat Blanko,-VO kl. Ampel,diese ist fast abgearbeitet.Nun müsste er pausieren.Will er aber nicht !
Wäre es mögl. das er sich von einem anderen Arzt eine weitere BVO austellen lässt ohne das ich später in Regress genommen werde.
Ich hoffe ihr versteht die Frage...also Ärztehopping wie früher ohne neg. Auswirkung für mich.
Vielen Dank schon mal für eure Infos.
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Schippi schrieb:
Ob der Pat behandlungsbedürftig ist entscheidet der Befund!Michael schrieb der Patient will nicht pausieren,das ist nicht die Entscheidung des Patienten!
Wenn ich als Patient noch behandlungsbedürftig wäre, aber der Therapeut möchte, dass ich aus finanzielle Gründe mit der Behandlung pausiere, würde ich das auch nicht wollen. Ich würde mich wegen ungerechtfertigte Behandlungsverweigerung und somit Verstoß gegen dem vertraglichen Versorgungspflicht bei meine Kasse beschweren.
Michael begeht ein Vertragsverstoß wenn er nicht in die rote Behandlungsphase hinein behandelt aber der Patient noch behandlungsbedürftig ist.
Auch hat er, wie er schreibt Angst für einen Regress. Welcher Regress, bitte schön? In der roten Ampelphase gibt es 9 % Abschlag. Das ist richtig, ist aber kein Regress.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Bitte richtig lesen: Michael möchte, dass er "pausiert" und zwar wegen dem Erreichen des Endes der grünen Ampelphase. Zwangsläufig aus diesem Grund pausieren ist nicht gleichgestellt mit "nicht mehr behandlungsbedürftig".
Wenn ich als Patient noch behandlungsbedürftig wäre, aber der Therapeut möchte, dass ich aus finanzielle Gründe mit der Behandlung pausiere, würde ich das auch nicht wollen. Ich würde mich wegen ungerechtfertigte Behandlungsverweigerung und somit Verstoß gegen dem vertraglichen Versorgungspflicht bei meine Kasse beschweren.
Michael begeht ein Vertragsverstoß wenn er nicht in die rote Behandlungsphase hinein behandelt aber der Patient noch behandlungsbedürftig ist.
Auch hat er, wie er schreibt Angst für einen Regress. Welcher Regress, bitte schön? In der roten Ampelphase gibt es 9 % Abschlag. Das ist richtig, ist aber kein Regress.
Es soll auch keine paralle VO ausgestellt werden.Er sagt er geht zu einem anderen Arzt und lässt sich eine neue VO.ausstellen.Geht mir etwas gegen den Strich...hat aber noch andere Gründe die ich hier nicht Thematisieren möchte.
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Michael Woelky schrieb:
Ja...Danke aber genau darum gehts,die 9% Abschlag möchte ich vermeiden !
Es soll auch keine paralle VO ausgestellt werden.Er sagt er geht zu einem anderen Arzt und lässt sich eine neue VO.ausstellen.Geht mir etwas gegen den Strich...hat aber noch andere Gründe die ich hier nicht Thematisieren möchte.
Und nochmals, du bist verplichtet in der roten Zone hinein zu behandeln, wenn der Patient tatsächlich noch behandlungsbedürftig ist. Diese fachliche Entscheidung musst du treffen, aber Vermeidung von 9 % Abschlag gilt nicht.
Die 55,- € Versorgungspauschale kompensiert dich doch durchaus finanziell? Außerdem kannst du auch noch ein zusätzlicher Bedarfsdiagnostik à 25,76 € abrechnen. Wielange brauchst du dafür? 5 Minuten? 10 Minuten? Wo tut es dir unterm Strich denn wirklich weh?
MT = 33,39 € Honorar
davon 9 % = 3,01 € Abschlag
Versorgungspauschale 55,- € / 3,01 € = 18,28 "kompensierte" Behandlungen MT
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Eine neue BVO wegen Schulter, auch vom anderen Arzt, geht sowieso nicht. Dann müsste der Patient schon auch die PT-Praxis wechseln.
Und nochmals, du bist verplichtet in der roten Zone hinein zu behandeln, wenn der Patient tatsächlich noch behandlungsbedürftig ist. Diese fachliche Entscheidung musst du treffen, aber Vermeidung von 9 % Abschlag gilt nicht.
Die 55,- € Versorgungspauschale kompensiert dich doch durchaus finanziell? Außerdem kannst du auch noch ein zusätzlicher Bedarfsdiagnostik à 25,76 € abrechnen. Wielange brauchst du dafür? 5 Minuten? 10 Minuten? Wo tut es dir unterm Strich denn wirklich weh?
MT = 33,39 € Honorar
davon 9 % = 3,01 € Abschlag
Versorgungspauschale 55,- € / 3,01 € = 18,28 "kompensierte" Behandlungen MT
Ich werde mal in mich kehren.
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Michael Woelky schrieb:
Danke Lars....alles stimmt aber irgendwie habe ich den Eindruck der Pat. möchte nur betuttelt werden,aber das steht auf einem anderen Blatt ;-)
Ich werde mal in mich kehren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Wie gesagt, es ist dein fachlicher Einschätzung ob der Patient behandlungsbedürftig ist oder nicht. Braucht er keine Behandlung mehr, dann erkläre ihm für "geheilt" und breche die Behandlung ab. Ist der Patient tatsächlich noch "krank", dann behandel ihm weiter. Du kannst ja auch die Frequenz reduzieren, 1 x pro Woche oder gar 1 x 14täglich. nerd_face
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Michael Woelky schrieb:
Vielen Dank man nennt mich auch Heiland sunglasses
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky joy
Erstbefund, Zwischenbefund, Stand der Therapie zum Abschluss. Beschwerden weg? Therapie beendet. Beschwerden rückläufig? Weitermachen wie bisher. Beschwerden unverändert? Dringend Behandlungsansatz überdenken und anders weitermachen. Egal, wer jetzt davon etwas Einsehen muss, du oder dein Patient...
Edit: ...zum Abschluss der grünen Phase.
Nach 16 Wochen werden die Beschwerden dann wieder das Problem des Arztes.
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mimikri schrieb:
@Michael Woelky aber eigentlich ist es doch ganz einfach:
Erstbefund, Zwischenbefund, Stand der Therapie zum Abschluss. Beschwerden weg? Therapie beendet. Beschwerden rückläufig? Weitermachen wie bisher. Beschwerden unverändert? Dringend Behandlungsansatz überdenken und anders weitermachen. Egal, wer jetzt davon etwas Einsehen muss, du oder dein Patient...
Edit: ...zum Abschluss der grünen Phase.
Nach 16 Wochen werden die Beschwerden dann wieder das Problem des Arztes.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Warum muss er pausieren? Umgekehrt wird ein Schuh heraus. Wenn der Patient noch behandlungsbedürftig ist, musst du gegen 9 % Abschlag weiterbehandeln bis die 16 Wochen rum sind. Eine parallele BV geht nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Privatrezept bei Kassenpatient? Dann kommt der Arzt in Teufels Küche = Verstoß gegen seinem Versorgungspflicht. Schlechte Idee!
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aber dennoch möglich!
Das es manchmal gemacht wurde oder wird, zeigt lediglich, dass der Arzt sich die Konsequenzen für ihm selbst nicht bewusst ist. Bei uns bekommen Kassenpatienten seit mindestens 25 Jahre schon keine Privatrezepte mehr für eine Heilmittelbehandlung.
Und jetzt speziell hier zu diesem Thema der BV: Offensichtlich ist noch nicht bei allen angekommen, dass wir jetzt in der gesetzlichen Versorgungsverantwortung sind. Nicht mehr der Arzt. Seine Versorgungsverantwortung hört mit dem Ausstellen der BV vorübergehend auf. Erst nach 16 Wochen geht die Versorgungsverantwortung wieder von uns auf dem Arzt über.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Eindeutig nicht, wenn der Arzt damit eine behandlungsbedürftige Erkrankung dokumentiert. Rechtlich ist es somit eben nicht möglich.
Das es manchmal gemacht wurde oder wird, zeigt lediglich, dass der Arzt sich die Konsequenzen für ihm selbst nicht bewusst ist. Bei uns bekommen Kassenpatienten seit mindestens 25 Jahre schon keine Privatrezepte mehr für eine Heilmittelbehandlung.
Und jetzt speziell hier zu diesem Thema der BV: Offensichtlich ist noch nicht bei allen angekommen, dass wir jetzt in der gesetzlichen Versorgungsverantwortung sind. Nicht mehr der Arzt. Seine Versorgungsverantwortung hört mit dem Ausstellen der BV vorübergehend auf. Erst nach 16 Wochen geht die Versorgungsverantwortung wieder von uns auf dem Arzt über.
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Schippi schrieb:
André Möglichkeit wäre doch ein „normales“ Rezept oder Patient besorgt sich Privatrezept!
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Michael Woelky schrieb:
Das stimmt so nicht ganz,ich habe den Eindruck der Pat. hat eine andere Absicht....
Welche denn?
Wenn das hier: "Ja...Danke aber genau darum gehts,die 9% Abschlag möchte ich vermeiden !"
nicht der Hauptgrund ist.
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sabine963 schrieb:
@Michael Woelky
Welche denn?
Wenn das hier: "Ja...Danke aber genau darum gehts,die 9% Abschlag möchte ich vermeiden !"
nicht der Hauptgrund ist.
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silvia43 schrieb:
erklär dem Patienten doch bitte , das wenn die 18 Behandlungen ausgeschöpft sind , diese BV fertig ist und er diese 16 Wochen abwarten muss. Es kann dir doch niemand vorschreiben,das du über die 18 Behandlungen hinaus therapierst.
Ich empfehle dir § 2 Abs. 3 des BV-Vertrages noch mal richtig zu lesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Da liegst du absolut falsch. Ja, du hast eine Behandlungspflicht während der gesamten 16 Wochen insoweit der Patient noch behandlungsbedürftig is.
Ich empfehle dir § 2 Abs. 3 des BV-Vertrages noch mal richtig zu lesen.
Ich sehe ein bißchen schwarz für die Zukunft der BV. Ich hoffe die Physio Welt ist reif dafür.
Wenn es jetzt schon so losgeht.
Wir verhageln uns das noch selber mit "dem Ernst genommen werden" wollen.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich sehe ein bißchen schwarz für die Zukunft der BV. Ich hoffe die Physio Welt ist reif dafür.
Wenn es jetzt schon so losgeht.
Wir verhageln uns das noch selber mit "dem Ernst genommen werden" wollen.
Mittlerweile bin ich schon fast zu einem Gegner der Direktzugang für in Deutschland ausgebildete Therapeuten mutiert. Armes Deutschland.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sabine963 Ich habe mittlerweile das Gefühl, das ein ordentlicher Teil der werte Kollegenschaft tatsächlich auf einem so niedrigen fachlichen Niveau unterwegs ist, dass sie absolut kein Vertrauen in ihre eigene Fähigkeiten haben.
Mittlerweile bin ich schon fast zu einem Gegner der Direktzugang für in Deutschland ausgebildete Therapeuten mutiert. Armes Deutschland.
Wir die Menschen/Welt haben doch wirklich viel größere Probleme......alles gesagt alles beantwortet 👍
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Michael Woelky schrieb:
Sei nicht so pessimistisch.Die Welt dreht sich immer weiter.
Wir die Menschen/Welt haben doch wirklich viel größere Probleme......alles gesagt alles beantwortet 👍
confused
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich denke/ hoffe mal, dass Foren in denen gefragt wird, nicht repräsentativ sind.
confused
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Schippi schrieb:
@silvia43 wie kommst du auf 18 Behandlungen???
@Michael Woelky also so ganz rein theoretisch...wenn das vorher festgelegte shared decision Ziel nicht erreicht wurde, könntest du, um die 9% zu kompensieren doppelbehandlung kg 2x15min machen.
Mach das doch 1x pro Woche oder 1x alle 2 Wochen.
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MeFe89 schrieb:
@Schippi wEil im Post steht "bv mit kl. Ampel"
@Michael Woelky also so ganz rein theoretisch...wenn das vorher festgelegte shared decision Ziel nicht erreicht wurde, könntest du, um die 9% zu kompensieren doppelbehandlung kg 2x15min machen.
Mach das doch 1x pro Woche oder 1x alle 2 Wochen.
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Schippi schrieb:
@MeFe89 ich glaube Michael meinte grüne Ampel und das sind keine 18 Behandlungen!
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Schippi schrieb:
Fehler meinerseits,sorry!Kleine Ampel in der grünen Phase dann natürlich nur 18 Behandlungen
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Michael Woelky schrieb:
Korrekt....mein Fehler :-(
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sabine963 schrieb:
Kaum ist die Blanko Verordnung da, schon wird geschaut wie man sich wieder durchmogeln kann. Dann wundert man sich später über noch mehr Regeln und Bürokratie.
Könnten die dann parallel behandelt werden, z.B. eine Doppelbehandlung KG/MT oder dienstags Bv 1 und donnerstags BV2?
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Würde ich eher als mißbräuchliche Gestaltung werten. Bin mir auch nicht sicher ob das dann nicht nach hinten losgeht (§ 7 Abs. 1 BV-Vertrag).🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Theoretisch schon. ICD sind schließlich unterschiedlich. Allerdings frage ich mich wo der fachlichen Sinn darin bestehen soll?
Würde ich eher als mißbräuchliche Gestaltung werten. Bin mir auch nicht sicher ob das dann nicht nach hinten losgeht (§ 7 Abs. 1 BV-Vertrag).🤔
Aber ich denke, die Kasse würde es irgendwie nicht gut finden….das Risiko einer Absetzung wäre mir zu hoch.
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Crania schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Fachlich würde ich das gar nicht so abwegig finden: z.B. zweimal die Woche KG-Gerät und zweimal MT.
Aber ich denke, die Kasse würde es irgendwie nicht gut finden….das Risiko einer Absetzung wäre mir zu hoch.
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MeFe89 schrieb:
@Crania fachlich kannste des auch mit einer blanko machen
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Crania schrieb:
Wäre es nicht denkbar, dass ein Patient von Arzt A eine BV bekommt mit ICD 75.1 (Läsion der Rotatorenmanschette) und von Arzt B eine BV mit ICD 75.4 ( Impingement)??
Könnten die dann parallel behandelt werden, z.B. eine Doppelbehandlung KG/MT oder dienstags Bv 1 und donnerstags BV2?
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