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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Vergütung Therapiebericht für gesetzliche Unfallversicherung

Neues Thema
Vergütung Therapiebericht für gesetzliche Unfallversicherung
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isi.d
Vor 2 Monaten
Hallo, ich habe ein Schreiben der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen. Fordern einen Therapiebericht, der laut aktuellen Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung vergütet werden soll. Hierzu finde ich allerdings keine Ziffer. Dennoch ist mir nicht klar ob wir dies überhaupt machen müssen, wenn dir Versicherung einen Bericht fordert. Kann mir jemand Info's geben? Vielen Dank vorab. Das Schreiben hänge ich mal an. Vg Isi
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Hallo, ich habe ein Schreiben der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen. Fordern einen Therapiebericht, der laut aktuellen Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung vergütet werden soll. Hierzu finde ich allerdings keine Ziffer. Dennoch ist mir nicht klar ob wir dies überhaupt machen müssen, wenn dir Versicherung einen Bericht fordert. Kann mir jemand Info's geben? Vielen Dank vorab. Das Schreiben hänge ich mal an. Vg Isi [image]forum_7KWEXjRzHtEcjczGW5pI.jpg[/image]
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hgb
Vor 2 Monaten
Zw. BG und Ärzten gibt es ein Gebührenabkommen für Berichte, n. m. K. nicht für PT's! Wegen der sog. "Verordnungshoheit" ist auch der verord. Arzt für die Erfolgskontrolle seiner VO verantwortlich. mfg hgbblush
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• Lars van Ravenzwaaij
Zw. BG und Ärzten gibt es ein Gebührenabkommen für Berichte, n. m. K. nicht für PT's! Wegen der sog. "Verordnungshoheit" ist auch der verord. Arzt für die Erfolgskontrolle seiner VO verantwortlich. mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

Zw. BG und Ärzten gibt es ein Gebührenabkommen für Berichte, n. m. K. nicht für PT's! Wegen der sog. "Verordnungshoheit" ist auch der verord. Arzt für die Erfolgskontrolle seiner VO verantwortlich. mfg hgbblush

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isi.d schrieb:

Hallo, ich habe ein Schreiben der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen. Fordern einen Therapiebericht, der laut aktuellen Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung vergütet werden soll. Hierzu finde ich allerdings keine Ziffer. Dennoch ist mir nicht klar ob wir dies überhaupt machen müssen, wenn dir Versicherung einen Bericht fordert. Kann mir jemand Info's geben? Vielen Dank vorab. Das Schreiben hänge ich mal an. Vg Isi

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Leni C.
Vor 2 Monaten
Kontaktiere doch direkt die BG . Sollen die dir sagen wo du das findest.
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• Lars van Ravenzwaaij
• LogoMijo
Kontaktiere doch direkt die BG . Sollen die dir sagen wo du das findest.
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Leni C. schrieb:

Kontaktiere doch direkt die BG . Sollen die dir sagen wo du das findest.

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Supermann
Vor 2 Monaten
Auch auf die Schweigepflicht achten ! Hat dich die Patientin denn von dieser entbunden ?

Geht auch in Richtung der Intention des Schreibens, wenn sie eine Auskunft wollen, warum fragen Sie dann nicht Ihre Versicherte ?

Ich bin bei solchen Sachen immer extrem vorsichtig....Könnte ja auch mal ein Gerichtsverfahren entstehen...Bei dem deine Unterlagen plötzlich auftauchen...

Wenn alles "wasserdicht" ist, dann würde ich direkt fragen wie hoch die Vergütung ist, und auf die neue Position der GKV mit 55 € hinweisen....
Habs gefunden Ziffer 34 dort:

.....34 Vom Unfallversicherungsträger beauftragte bzw. auf Veranlassung des Versicherten durchgeführte Untersuchung einschließlich Einschätzung zum bisherigen Verlauf, zum Stand des Heilverfahrens und/oder zu laufenden oder geplanten Maßnahmen der medizinischen Behandlung bzw. Rehabilitation.... wird wohl mit 65 € vergütet.

Also entweder auf Schweigepflicht berufen, oder etwas Zeit für 65 € investieren :))
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• pt ani
Auch auf die Schweigepflicht achten ! Hat dich die Patientin denn von dieser entbunden ? Geht auch in Richtung der Intention des Schreibens, wenn sie eine Auskunft wollen, warum fragen Sie dann nicht Ihre Versicherte ? Ich bin bei solchen Sachen immer extrem vorsichtig....Könnte ja auch mal ein Gerichtsverfahren entstehen...Bei dem deine Unterlagen plötzlich auftauchen... Wenn alles "wasserdicht" ist, dann würde ich direkt fragen wie hoch die Vergütung ist, und auf die neue Position der GKV mit 55 € hinweisen.... Habs gefunden Ziffer 34 dort: .....34 Vom Unfallversicherungsträger beauftragte bzw. auf Veranlassung des Versicherten durchgeführte Untersuchung einschließlich Einschätzung zum bisherigen Verlauf, zum Stand des Heilverfahrens und/oder zu laufenden oder geplanten Maßnahmen der medizinischen Behandlung bzw. Rehabilitation.... wird wohl mit 65 € vergütet. Also entweder auf Schweigepflicht berufen, oder etwas Zeit für 65 € investieren :))
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isi.d
Vor 2 Monaten
Hallo, ja hab vorab mit der Patientin gesprochen und sie eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben lassen. Danach mit der BG telefoniert zwecks Vergütung. Die Dame meinte ich solle eine Rechnung über 55€ beilegen, wird so übernommen. Geht wohl darum dass die Patientin an einer Maßnahme teilnimmt die über die Agentur für Arbeit läuft und sie aufgrund des BG Unfalls rausgeworfen wurde (konnte an Praktika's aufgrund des Unfalls nicht teilnehmen....). BG versucht nun eine Wiedereingliederung zu schaffen.... Arztberichte liegen wohl vor, die genügen allerdings nicht (so die Aussage der BG).

Danke für die Info und Rückantwort.
Einen schönen Abend, vg Isi
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Hallo, ja hab vorab mit der Patientin gesprochen und sie eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben lassen. Danach mit der BG telefoniert zwecks Vergütung. Die Dame meinte ich solle eine Rechnung über 55€ beilegen, wird so übernommen. Geht wohl darum dass die Patientin an einer Maßnahme teilnimmt die über die Agentur für Arbeit läuft und sie aufgrund des BG Unfalls rausgeworfen wurde (konnte an Praktika's aufgrund des Unfalls nicht teilnehmen....). BG versucht nun eine Wiedereingliederung zu schaffen.... Arztberichte liegen wohl vor, die genügen allerdings nicht (so die Aussage der BG). Danke für die Info und Rückantwort. Einen schönen Abend, vg Isi
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isi.d schrieb:

Hallo, ja hab vorab mit der Patientin gesprochen und sie eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben lassen. Danach mit der BG telefoniert zwecks Vergütung. Die Dame meinte ich solle eine Rechnung über 55€ beilegen, wird so übernommen. Geht wohl darum dass die Patientin an einer Maßnahme teilnimmt die über die Agentur für Arbeit läuft und sie aufgrund des BG Unfalls rausgeworfen wurde (konnte an Praktika's aufgrund des Unfalls nicht teilnehmen....). BG versucht nun eine Wiedereingliederung zu schaffen.... Arztberichte liegen wohl vor, die genügen allerdings nicht (so die Aussage der BG).

Danke für die Info und Rückantwort.
Einen schönen Abend, vg Isi

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Inche
Vor 2 Monaten
Dann ist das der neue Große Bericht der auch bei uns für 55€ im Rahmenvertrag steht und da der explizit anfordert wurde passt das doch
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• TOP—PRAXIS
Dann ist das der neue Große Bericht der auch bei uns für 55€ im Rahmenvertrag steht und da der explizit anfordert wurde passt das doch
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Inche schrieb:

Dann ist das der neue Große Bericht der auch bei uns für 55€ im Rahmenvertrag steht und da der explizit anfordert wurde passt das doch

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PhysioDino
Vor 2 Monaten
@isi.d Auf Grund eigener Erfahrung: Per EMail/ Brief die Aussage der BG Mitarbeiterin bestätigen lassen……
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[mention]isi.d[/mention] Auf Grund eigener Erfahrung: Per EMail/ Brief die Aussage der BG Mitarbeiterin bestätigen lassen……
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PhysioDino schrieb:

@isi.d Auf Grund eigener Erfahrung: Per EMail/ Brief die Aussage der BG Mitarbeiterin bestätigen lassen……

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Supermann schrieb:

Auch auf die Schweigepflicht achten ! Hat dich die Patientin denn von dieser entbunden ?

Geht auch in Richtung der Intention des Schreibens, wenn sie eine Auskunft wollen, warum fragen Sie dann nicht Ihre Versicherte ?

Ich bin bei solchen Sachen immer extrem vorsichtig....Könnte ja auch mal ein Gerichtsverfahren entstehen...Bei dem deine Unterlagen plötzlich auftauchen...

Wenn alles "wasserdicht" ist, dann würde ich direkt fragen wie hoch die Vergütung ist, und auf die neue Position der GKV mit 55 € hinweisen....
Habs gefunden Ziffer 34 dort:

.....34 Vom Unfallversicherungsträger beauftragte bzw. auf Veranlassung des Versicherten durchgeführte Untersuchung einschließlich Einschätzung zum bisherigen Verlauf, zum Stand des Heilverfahrens und/oder zu laufenden oder geplanten Maßnahmen der medizinischen Behandlung bzw. Rehabilitation.... wird wohl mit 65 € vergütet.

Also entweder auf Schweigepflicht berufen, oder etwas Zeit für 65 € investieren :))



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