Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Jetzt kommt es also auf das Schiedsgericht an.Aber was können wir von einem Schiedsgericht erwarten?Wer weiß was darüber?
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PT-Morris schrieb:
Angeblich war das Angebot der Kassen die Therapienebentätigkeiten mit insgesamt 4 Minuten zu beziffern und zu vergüten.
Hab ich doch glatt schon wieder vergessen. :sleepy:
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idefix- schrieb:
Man sind wir doch systemrelevant!!!! Oder galt das nur für März - Mai? :question:
Hab ich doch glatt schon wieder vergessen. :sleepy:
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J.H. schrieb:
Jetzt ist also auch die dritte Verhandlung mit den Kassen und den Verbänden gescheitert.Themen wie Vergütung für 1.Zuzahlung einkassieren, 2.Überprüfung der Verordnungen auf korrekte Ausstellung,3.Schreiben von Behamdlungsberichten,4.Verpflichtung zur täglichen Dokumentation,wurden von den Kassen wohl mit 0€ ,also mit anderen Worten- was wollt ihr eigentlich noch? -quittiert.Vergütungserhöhung für die Therapie - hatten wir doch erst vor ca 15 Monaten, zur Erimnerung - vorher belief sich die Erhöhung der letzten 10-15 Jahre , je nach Bundesland zw. 0-2% pro Jahr.
Jetzt kommt es also auf das Schiedsgericht an.Aber was können wir von einem Schiedsgericht erwarten?Wer weiß was darüber?
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege
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Unserem Kenntnisstand nach handelt es sich dabei noch um einen Gesetzesentwurf (Kabinettsvorlage).
Oder haben Sie da weiterführende Erkenntnisse für uns?
Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau PT-Morris,
Unserem Kenntnisstand nach handelt es sich dabei noch um einen Gesetzesentwurf (Kabinettsvorlage).
Oder haben Sie da weiterführende Erkenntnisse für uns?
Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion
Friedrich Merz
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) | Gesetze | Hintergrund | AOK-Bundesverband
Edit. Ich sehe gerade das Teile davon gesondert in Kraft treten werden, was auch Sinn macht.
(2) Artikel 1 Nummer 1 und 3 tritt mit Wirkung vom … [einsetzen: Datum des Kabinett-
beschlusses] in Kraft.
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PT-Morris schrieb:
Hallo Herr Merz, da haben Sie natürlich Recht. Das ganze Verfahren dauert noch bis Ende des Jahres. Aber inhaltliche Änderungen sind auf die Verschiebungen im Bereich Heilmittel nicht zu erwarten. Deshalb hätte es oben richtig heißen müssen „werden mit großer Wahrscheinlichkeit" ... Sorry.
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) | Gesetze | Hintergrund | AOK-Bundesverband
Edit. Ich sehe gerade das Teile davon gesondert in Kraft treten werden, was auch Sinn macht.
(2) Artikel 1 Nummer 1 und 3 tritt mit Wirkung vom … [einsetzen: Datum des Kabinett-
beschlusses] in Kraft.
ich sehe, wir finden inhaltlich zusammen. Schön :wink:
Falls Sie auf eine bisher nicht erfolgte Berichterstattung diesbezüglich abheben sollten: Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich nach alldem was um die (vermeintlich) beschlossene lineare 3,5 Prozent-Preiserhöhung erlebt habe, erst berichten werde, wenn alles 100 Prozent wasserdicht ist.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau PT-Morris,
ich sehe, wir finden inhaltlich zusammen. Schön :wink:
Falls Sie auf eine bisher nicht erfolgte Berichterstattung diesbezüglich abheben sollten: Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich nach alldem was um die (vermeintlich) beschlossene lineare 3,5 Prozent-Preiserhöhung erlebt habe, erst berichten werde, wenn alles 100 Prozent wasserdicht ist.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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PT-Morris schrieb:
Hallo Herr Merz. Das verstehe ich. In diesem Fall ist das auch wohl nicht so wichtig, da es jetzt so oder so auf das Schiedsverfahren hinausläuft. Dazu reicht es, wenn eine Partei die Verhandlungen ganz oder teilweise als gescheitert bewertet.
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Tempelritter schrieb:
Die 3,5% sind aber eine ganz andere Baustelle, die nichts mit den Vergütungsverhandlungen zu tun haben?
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PT-Morris schrieb:
Ja, da ging es um einen Ausgleich, weil sich die bürokratischen Erleichterungen der neuen Heilmittelrichtlinie verschieben. So weit ich weiß, bleibt der Genehmigungsverzicht und die 28 Tage über den 1.10. hinaus aber bestehen.
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PT-Morris schrieb:
Nicht nur das. Die Rahmenverträge wurden vom BMG auf den 1.1.21 verschoben. Aber das Schiedsverfahren kann vorher schon beginnen.
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege
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ali schrieb:
Na wahrscheinlich erhoffen sich die Kassen bei einem 0 Angebot ein besseren Schiedsspruch für sich...logo oder.
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Horatio72 schrieb:
Ich verfolge das ganze wie viele andere auch schon von Anfang an. Und genau wie die meisten hab ich mich natürlich über die geforderten 50 Prozent mehr erstmal gefreut, in der Hoffnung das davon evtl. 20 Prozent bleibt und auch in Sachen Bürokratie wenigstens der Einzug der Zuzahlung wegfällt. Jetzt da die Kassen aber so GAR NIX anbieten und es sogar auf ein Schiedsgericht ankommen lassen wollen, frag ich mich ehrlicherweise ob da was zählbares für uns bei rauskommt. Entweder sind sich die Kassen so sehr ihrer Sache sicher und unsre Vertreter haben zu hoch gepokert oder wir bekommen tatsächlich mal von " hoffentlich " neutraler Seite mal Recht und retten dadurch den Berufsstand.
Hoffen wir mal das es bei uns genauso kommt.
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Uwe Krömer schrieb:
So weit ich mich erinnere haben es die GKV vor einigen Jahren auch auf ein Schiedsverfahren mit den Hebammenverbänden ankommen lassen und sind mit ihren Vorstellungen der Vergütung krachend gescheitert.
Hoffen wir mal das es bei uns genauso kommt.
Blitzmeldung
Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, die Möglichkeit der Abrechnung der Hygienepauschale (in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung) bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.....
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Inche schrieb:
ja evtl ergibt sich da noch was am betrag und mal sehen ob tatsächlich die 3,5% extra für den erhöhten Verwaltungsaufwand ab 1.10.20 kommen.Ansonsten heist es dann auf den Schiedsdpruch warten
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Brit schrieb:
Zitat vom ZVK
Blitzmeldung
Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, die Möglichkeit der Abrechnung der Hygienepauschale (in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung) bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.....
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Inche schrieb:
Dazu kam gerade die Verbans E-Mail die Hygenepauschale soll vom Ministerium verlängert werden und von den Verbänden wurde eine Anpassung auf 2€pro Behandlung gefordert statt 1,50€ pro Rezept.Kostendeckent wären für den jetzt wieder steigenden Kostenfaktor da die Preise wieder Anziehen eher 3,50€ bis 5€ pro Termin.Und die Auslieferrung der Vorrätigen Matterialien statt sie zu verschenken
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