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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Wärmetherapie

Neues Thema
Wärmetherapie
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andrea974
Vor 3 Monaten
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Wärmetherapie. Darf der Arzt auf dem Rezept überhaupt noch Wärmetherapie schreiben oder muss es es klar definieren? Und wenn ja, muss ich dann HL eintragen?

Vielen dank schon mal.
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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Wärmetherapie. Darf der Arzt auf dem Rezept überhaupt noch Wärmetherapie schreiben oder muss es es klar definieren? Und wenn ja, muss ich dann HL eintragen? Vielen dank schon mal.
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Friedrich Merz
Vor 2 Monaten
Hallo @andrea974 ,
die Regelung im neuen Rahmenvertrag ist eigentlich ganz klar; sie lautet:

Spezifikation von ergänzendem Heilmittel
Sollte der Arzt die Wärmeanwendung nicht näher spezifiziert haben, wählt der Therapeut unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die wirksamste Wärmeanwendung aus. Er muss diese auf der Rückseite des Rezeptes benennen und der Patient dies mittels seiner Unterschrift quittieren (§3 Abs. 15 BRV).

Alles nachzulesen in unserem Artikel zum Rahmenvertrag: https://www.physio.de/news10563

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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• andrea974
Hallo [mention]andrea974[/mention] , die Regelung im neuen Rahmenvertrag ist eigentlich ganz klar; sie lautet: [b]Spezifikation von ergänzendem Heilmittel[/b] Sollte der Arzt die Wärmeanwendung nicht näher spezifiziert haben, wählt der Therapeut unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die wirksamste Wärmeanwendung aus. Er muss diese auf der Rückseite des Rezeptes benennen und der Patient dies mittels seiner Unterschrift quittieren (§3 Abs. 15 BRV). Alles nachzulesen in unserem Artikel zum Rahmenvertrag: https://physio.de/news10563 Herzliche Grüße aus der Redaktion Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

Hallo @andrea974 ,
die Regelung im neuen Rahmenvertrag ist eigentlich ganz klar; sie lautet:

Spezifikation von ergänzendem Heilmittel
Sollte der Arzt die Wärmeanwendung nicht näher spezifiziert haben, wählt der Therapeut unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die wirksamste Wärmeanwendung aus. Er muss diese auf der Rückseite des Rezeptes benennen und der Patient dies mittels seiner Unterschrift quittieren (§3 Abs. 15 BRV).

Alles nachzulesen in unserem Artikel zum Rahmenvertrag: https://www.physio.de/news10563

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz

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andrea974
Vor 2 Monaten
@Friedrich Merz Vielen Dank
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• Friedrich Merz
[mention]Friedrich Merz[/mention] Vielen Dank
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andrea974 schrieb:

@Friedrich Merz Vielen Dank

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andrea974 schrieb:

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Wärmetherapie. Darf der Arzt auf dem Rezept überhaupt noch Wärmetherapie schreiben oder muss es es klar definieren? Und wenn ja, muss ich dann HL eintragen?

Vielen dank schon mal.

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silvia43
Vor 3 Monaten
Der Arzt darf Wärmetherapie verordnen und der Therapeut kann dann entweder HL oder Fango oder HR machen. Auf dem Rezept hinten drauf dokumentiert aber nur wenn ausschließlich Wärmetherapie drauf steht.
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Der Arzt darf Wärmetherapie verordnen und der Therapeut kann dann entweder HL oder Fango oder HR machen. Auf dem Rezept hinten drauf dokumentiert aber nur wenn ausschließlich Wärmetherapie drauf steht.
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silvia43 schrieb:

Der Arzt darf Wärmetherapie verordnen und der Therapeut kann dann entweder HL oder Fango oder HR machen. Auf dem Rezept hinten drauf dokumentiert aber nur wenn ausschließlich Wärmetherapie drauf steht.

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massu
Vor 3 Monaten
@silvia43 Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.

Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL

@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
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• Lars van Ravenzwaaij
• andrea974
[mention]silvia43[/mention] Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen. Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird. Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL [mention]andrea974[/mention] der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
massu schrieb am 23.11.2022 21:58 Uhr:@silvia43 Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.

Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL

@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
Nö, tatsächlich können wir uns, seit der neuen HMR in Kraft ist, die Art der Wärmtherapie unter medizinischen Gesichtspunkten selbst aussuchen, es muss nur auf der Rückseite korrekt quittiert werden. 😂

In der alten FAK vom 22.06.2022 war dies unter Frage 13 noch explizit erläutert. Ich weiß gerade nicht, wo ist jetzt im BRV/HMR gelandet ist. 🤔

Ja, die Therapeutin oder der Therapeut kann das abzugebende ergänzende Heilmittel (Heißluft, Warmpackung, Heiße Rolle oder UltraschallWärmetherapie) selbst auswählen. Sie oder er hat dabei aber das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu beachten, d. h. das ausgewählte ergänzende Heilmittel der Wärmetherapie muss mit Blick auf das Therapieziel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine Änderung der VO ist nicht nötig, die Patientin oder der Patient quittiert die erhaltene Maßnahme, z. B. „Heiße Rolle“ auf der Rückseite der VO.


Edit: Habs gefunden
BRV § 3 Ziffer 15
Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel auszuwählen.

Laut neuem Wortlaut dürfen wir nicht nur, sondern müssen es sogar selbst aussuchen. 😁
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[zitat][b]massu schrieb am 23.11.2022 21:58 Uhr:[/b][mention]silvia43[/mention] Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen. Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird. Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL [mention]andrea974[/mention] der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten[/zitat]Nö, tatsächlich können wir uns, seit der neuen HMR in Kraft ist, die Art der Wärmtherapie unter medizinischen Gesichtspunkten selbst aussuchen, es muss nur auf der Rückseite korrekt quittiert werden. 😂 In der alten FAK vom 22.06.2022 war dies unter Frage 13 noch explizit erläutert. Ich weiß gerade nicht, wo ist jetzt im BRV/HMR gelandet ist. 🤔 [zitat] Ja, die Therapeutin oder der Therapeut kann das abzugebende ergänzende Heilmittel (Heißluft, Warmpackung, Heiße Rolle oder UltraschallWärmetherapie) selbst auswählen. Sie oder er hat dabei aber das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu beachten, d. h. das ausgewählte ergänzende Heilmittel der Wärmetherapie muss mit Blick auf das Therapieziel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine Änderung der VO ist nicht nötig, die Patientin oder der Patient quittiert die erhaltene Maßnahme, z. B. „Heiße Rolle“ auf der Rückseite der VO.[/zitat] Edit: Habs gefunden BRV § 3 Ziffer 15 [zitat]Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel auszuwählen.[/zitat] Laut neuem Wortlaut dürfen wir nicht nur, sondern müssen es sogar selbst aussuchen. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

massu schrieb am 23.11.2022 21:58 Uhr:@silvia43 Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.

Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL

@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
Nö, tatsächlich können wir uns, seit der neuen HMR in Kraft ist, die Art der Wärmtherapie unter medizinischen Gesichtspunkten selbst aussuchen, es muss nur auf der Rückseite korrekt quittiert werden. 😂

In der alten FAK vom 22.06.2022 war dies unter Frage 13 noch explizit erläutert. Ich weiß gerade nicht, wo ist jetzt im BRV/HMR gelandet ist. 🤔

Ja, die Therapeutin oder der Therapeut kann das abzugebende ergänzende Heilmittel (Heißluft, Warmpackung, Heiße Rolle oder UltraschallWärmetherapie) selbst auswählen. Sie oder er hat dabei aber das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu beachten, d. h. das ausgewählte ergänzende Heilmittel der Wärmetherapie muss mit Blick auf das Therapieziel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine Änderung der VO ist nicht nötig, die Patientin oder der Patient quittiert die erhaltene Maßnahme, z. B. „Heiße Rolle“ auf der Rückseite der VO.


Edit: Habs gefunden
BRV § 3 Ziffer 15
Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel auszuwählen.

Laut neuem Wortlaut dürfen wir nicht nur, sondern müssen es sogar selbst aussuchen. 😁

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massu
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij uups das ist mir neu. Aber die Kasse beruft sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot um die Fango abzusetzen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] uups das ist mir neu. Aber die Kasse beruft sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot um die Fango abzusetzen.
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij uups das ist mir neu. Aber die Kasse beruft sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot um die Fango abzusetzen.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@massu
... indikationsbezogen wirksamste Heilmittel.. lautet das Gegenargument.
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[mention]massu[/mention] ... [b]indikationsbezogen wirksamste[/b] Heilmittel.. lautet das Gegenargument.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu
... indikationsbezogen wirksamste Heilmittel.. lautet das Gegenargument.

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massu
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij danke, werde beim nächsten WT Rezept so verfahren. Und wieder was dazugelernt😃
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke, werde beim nächsten WT Rezept so verfahren. Und wieder was dazugelernt😃
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke, werde beim nächsten WT Rezept so verfahren. Und wieder was dazugelernt😃

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@massu Ich empfehle dir, taktisch tatsächlich zwischen den verschiedensten Anwendungsformen zu varieren. Somit kann man dir auch kein Strick daraus machen. Auch ein kurze Begründung in deine eigene Doku kann nicht Schaden. Bürokratie schlägt man am besten mit Bürokratie. 😂
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[mention]massu[/mention] Ich empfehle dir, taktisch tatsächlich zwischen den verschiedensten Anwendungsformen zu varieren. Somit kann man dir auch kein Strick daraus machen. Auch ein kurze Begründung in deine eigene Doku kann nicht Schaden. Bürokratie schlägt man am besten mit Bürokratie. 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ich empfehle dir, taktisch tatsächlich zwischen den verschiedensten Anwendungsformen zu varieren. Somit kann man dir auch kein Strick daraus machen. Auch ein kurze Begründung in deine eigene Doku kann nicht Schaden. Bürokratie schlägt man am besten mit Bürokratie. 😂

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massu
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ich dachte ich schreibe es auf der Rückseite des Rezepts: WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel. So viele WT Rezepte sind es nicht, dass man mir Bereicherung durch Fangoabgabe vorwerfen könnte 😃 Ab 3 Rezepte werde ich dann rotieren 👍
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich dachte ich schreibe es auf der Rückseite des Rezepts: WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel. So viele WT Rezepte sind es nicht, dass man mir Bereicherung durch Fangoabgabe vorwerfen könnte 😃 Ab 3 Rezepte werde ich dann rotieren 👍
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich dachte ich schreibe es auf der Rückseite des Rezepts: WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel. So viele WT Rezepte sind es nicht, dass man mir Bereicherung durch Fangoabgabe vorwerfen könnte 😃 Ab 3 Rezepte werde ich dann rotieren 👍

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@massu
WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel
Warum schlafende Hunde wecken? WT Fango oder auch nur Fango genügt.

Und wenn es trotzdem abgesetzt wird: Widerspruch mit 40 € Strafgebühr. Und zwar so oft bis die es kapieren. So leicht kannst du gar kein Geld verdienen. 🤣🤣🤣
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• JürgenK
[mention]massu[/mention] [zitat] WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel[/zitat]Warum schlafende Hunde wecken? WT Fango oder auch nur Fango genügt. Und wenn es trotzdem abgesetzt wird: Widerspruch mit 40 € Strafgebühr. Und zwar so oft bis die es kapieren. So leicht kannst du gar kein Geld verdienen. 🤣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu
WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel
Warum schlafende Hunde wecken? WT Fango oder auch nur Fango genügt.

Und wenn es trotzdem abgesetzt wird: Widerspruch mit 40 € Strafgebühr. Und zwar so oft bis die es kapieren. So leicht kannst du gar kein Geld verdienen. 🤣🤣🤣

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massu
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Danke, so wird’s gemacht. Keep it simple! 😃
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke, so wird’s gemacht. Keep it simple! 😃
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke, so wird’s gemacht. Keep it simple! 😃

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andrea974
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij du meinst also das wir Wiederspruch einsetzen können? Ich hatte auch abwechseld HL und FA hinten drauf geschrieben und es wurde abgesetzt. Leider mehrere von
der Barmer
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] du meinst also das wir Wiederspruch einsetzen können? Ich hatte auch abwechseld HL und FA hinten drauf geschrieben und es wurde abgesetzt. Leider mehrere von der Barmer
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andrea974 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij du meinst also das wir Wiederspruch einsetzen können? Ich hatte auch abwechseld HL und FA hinten drauf geschrieben und es wurde abgesetzt. Leider mehrere von
der Barmer

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massu schrieb:

@silvia43 Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.

Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL

@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten



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