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Vollzeit 38,5 Std./Woche)!
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Wir würden uns über viele
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Nun braucht er ein weiteres KG Rezept. Sein Hausarzt meinte, er dürfe das nicht verordnen, der Patient müsse zu einem Orthopäden.
Darauf hin hat der Patient die KV angerufen - gleiche Antwort.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Habe ich irgend etwas übersehen? Ich habe in den Heilmittelrichtlinien und im Heilmittelkatalog gelesen, daß Vertragsärzte (also alle) Verordnungen ausstellen dürfen. Ich habe nirgends gelesen, daß nur noch Fachärzte Verordnungen ausstellen dürfen. Habe ich etwas übersehen, oder schickt dieser Hausarzt seinen Patienten unnötigerweise zum Facharzt, um sein eigenes Budget zu schonen?
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Schippi schrieb:
Bei uns läuft es meist so:der für die OP überwiesene Arzt macht die nachbehandlung und somit auch die Versorgung mit Heilmittel,ansonsten kann natürlich jeder arzt(auch der Hausarzt verordnen),bei uns zum glück kein problem
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe einen Patienten nach operativ versorgter Achillessehnenruptur. Er kam mit KG/ MLD Verordnung aus dem Krankenhaus.
Nun braucht er ein weiteres KG Rezept. Sein Hausarzt meinte, er dürfe das nicht verordnen, der Patient müsse zu einem Orthopäden.
Darauf hin hat der Patient die KV angerufen - gleiche Antwort.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Habe ich irgend etwas übersehen? Ich habe in den Heilmittelrichtlinien und im Heilmittelkatalog gelesen, daß Vertragsärzte (also alle) Verordnungen ausstellen dürfen. Ich habe nirgends gelesen, daß nur noch Fachärzte Verordnungen ausstellen dürfen. Habe ich etwas übersehen, oder schickt dieser Hausarzt seinen Patienten unnötigerweise zum Facharzt, um sein eigenes Budget zu schonen?
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Butthead schrieb:
Das nennt man Patiententennis!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Butthead
Butthead schrieb am 09.09.2021 14:44 Uhr:Das nennt man Patiententennis! Ich kenne das unter dem Begriff "Patienten-Pingpong" 😂
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Horatio72 schrieb:
Ist bei uns gängige Praxis! Der Orthopäde schickt den Pat. zum Hausarzt und umgekehrt. Immer mit der Begründung er "dürfe" nicht mehr ausstellen!
Der Patient soll NOCHMALS bei der KV anrufen und sich die damals erhaltene Auskunft SCHRIFTLICH bestätigen lassen (und darauf auch bestehen und sich nicht abwimmeln lassen).
Dann wird er schnell erkennen, wer die Wahrheit gesagt hat und wer nicht ...
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mogli123 schrieb:
Mein Rat:
Der Patient soll NOCHMALS bei der KV anrufen und sich die damals erhaltene Auskunft SCHRIFTLICH bestätigen lassen (und darauf auch bestehen und sich nicht abwimmeln lassen).
Dann wird er schnell erkennen, wer die Wahrheit gesagt hat und wer nicht ...
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Herbert schrieb:
Solange die VO post-OP ex-Budget ist, kein Thema, ansonsten wird der Patient zwischen den Heilmittel-Taschengeldkonten hin- und hergeschoben.
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Hähnchen schrieb:
Kann mich mal jemand gemäß der aktuell geltenden Bestimmungen erhellen? Was bewegt einen Arzt für den Aufschlag?
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Hähnchen schrieb:
Oder heißt das wir sind so weit als wie zuvor?...
bestimmte Ärzte und Therapieeinrichtungen verordnen, und Verordnungen entgegen nehmen dürfen, eben die, die in dem IV Modell dabei sind. Meist Orthopäden. Könnte sein, dass das eine mögliche Begründung außerhalb des Patienten Tennis ist...?
Und zur schriftlichen Auskunft der KV, da mein ich, dass Mitarbeiter persönlich
für erfolgte Auskünfte haftbar gemacht werden können. Würde nachgewiesen, dass der Heilungsverlauf, durch eine Falschauskunft der KV, verzögert wurde, meine ich könnte man gegen
den Auskunftgebenden den Klageweg beschreiten, deshalb wird schriftlich eher schwierig..
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Supermann schrieb:
Kann auch nur Mutmaßen, es gibt (gab?) auch integrierte Versorgungsmodelle, bei denen nur
bestimmte Ärzte und Therapieeinrichtungen verordnen, und Verordnungen entgegen nehmen dürfen, eben die, die in dem IV Modell dabei sind. Meist Orthopäden. Könnte sein, dass das eine mögliche Begründung außerhalb des Patienten Tennis ist...?
Und zur schriftlichen Auskunft der KV, da mein ich, dass Mitarbeiter persönlich
für erfolgte Auskünfte haftbar gemacht werden können. Würde nachgewiesen, dass der Heilungsverlauf, durch eine Falschauskunft der KV, verzögert wurde, meine ich könnte man gegen
den Auskunftgebenden den Klageweg beschreiten, deshalb wird schriftlich eher schwierig..
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Philipp Morlock schrieb:
Nein. Es ist gewollt. Die Politik agiert schon lange bewusst in diese Richtung! Allerdings besteht auch die Möglichkeit, das die Politiker aus Inkompetenz in diese Richtung arbeiten. Man kann darüber Streiten ob Korruption im Bereich Inkompetenz oder im Bereich gewollt liegt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe den Patienten mit dem Heilmittelkatalog und dem Schreiben der KV wer wann verordnen darf ausgestattet. Der Arzt hat darauf hin geschrieben, daß er sein Budget nicht belasten möchte...Also Patienten Ping Pong wegen Budget. Traurig, daß es so weit gekommen ist.
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