TeamWork
Du hast Lust auf ein herzliches,
buntes und motiviertes Team, das
nach einem ganzheitlichen
Therapie-Konzept mitten in Altona
arbeitet?
Wir sind Therapeut:innen mit
unterschiedlichen Schwerpunkten wie
Orthopädie, Neurologie,
Osteopathie, CMD, Gynäkologie,
etc.
Jede:r von uns ist und arbeitet
ganz individuell, doch zusammen
bilden wir ein tolles Team, das mit
viel Empathie, Motivation und Spaß
dabei ist.
Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden (Teil- & Vollzeit
möglich)...
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unterschiedlichen Schwerpunkten wie
Orthopädie, Neurologie,
Osteopathie, CMD, Gynäkologie,
etc.
Jede:r von uns ist und arbeitet
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viel Empathie, Motivation und Spaß
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möglich)...
Meine Frage; Rechnungen mit Privatrezepten zählen doch nicht zu den Privaterlösen wie Pilates, sondern fallen meiner Meinung nach in die Schublade "Kassenpatienten", BG etc. nur Steuerlich gesehen. Eine befreundete Buchhalterin meinte, das sei falsch, Privatrechnungen zählen nicht zu den Kassenähnlichen Abrechnungen. Nun bin ich total verwirrt.
Kann hier jemand aufdröseln, wie z.b. das Programm Theorg das handhabt. (oder wie Ihr das bewertet von der Zuordnung)
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(Danke allerdings für die sehr gute aufstellung, das erweckt ganz neue Möglichkeiten wink) hier mal unsere bescheidenen Konten:
8100 Umsatzerlöse Kassenpatienten
8101 Umsatzerlöse Privatpatienten
8195 Umsatzerlöse 19% Ust
Das sollte reichen, um die Erlöse entsprechend zuordnen zu können.
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KGSchuller schrieb:
Da die Konten von @Lars van Ravenzwaaij wohl nicht ganz auf dich zutreffen würden
(Danke allerdings für die sehr gute aufstellung, das erweckt ganz neue Möglichkeiten wink) hier mal unsere bescheidenen Konten:
8100 Umsatzerlöse Kassenpatienten
8101 Umsatzerlöse Privatpatienten
8195 Umsatzerlöse 19% Ust
Das sollte reichen, um die Erlöse entsprechend zuordnen zu können.
(Danke allerdings für die sehr gute aufstellung, das erweckt ganz neue Möglichkeiten wink) hier mal unsere bescheidenen Konten:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller
KGSchuller schrieb am 28.09.2022 08:22 Uhr:Da die Konten von @Lars van Ravenzwaaij wohl nicht ganz auf dich zutreffen würden
Tja, du hast auch nicht unsere Praxis-und Umsatzgröße und bist wahrscheinlich auch nicht Bilanz-Pflichtig. 🤭😉 Insofern hast du nicht Unrecht, dass ein bescheidener Kontorahmen es auch tut. Persönlich wäre mir deiner aber etwas zu schmal. 😁
(Danke allerdings für die sehr gute aufstellung, das erweckt ganz neue Möglichkeiten wink) hier mal unsere bescheidenen Konten:
da haste recht, in deine Spähren würden wir gerne kommen....laughing
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KGSchuller schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
da haste recht, in deine Spähren würden wir gerne kommen....laughing
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AKK schrieb:
Hallo liebe Kollegen, ich arbeitet seit Jahren zufrieden mit Theorg. Nun habe ich Pilates und Selbstzahler in Lexware per verschiedene Konten zur besseren Übersicht unterteilt und auf der anderen Seite Theorg mit den Kassenabrechnungen, BG.
Meine Frage; Rechnungen mit Privatrezepten zählen doch nicht zu den Privaterlösen wie Pilates, sondern fallen meiner Meinung nach in die Schublade "Kassenpatienten", BG etc. nur Steuerlich gesehen. Eine befreundete Buchhalterin meinte, das sei falsch, Privatrechnungen zählen nicht zu den Kassenähnlichen Abrechnungen. Nun bin ich total verwirrt.
Kann hier jemand aufdröseln, wie z.b. das Programm Theorg das handhabt. (oder wie Ihr das bewertet von der Zuordnung)
Das hat aber nichts mit Theorg oder Lexware zu tun, sondern beruht in erster Linie auf steuerliche Gepflogenheiten bzw. Absprachen mit deinem Steuerberater.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Buchhalterisch korrekt, wenn man dann den DATEV-SKR03, mit Anpassung für Ärzte (und ähnliche Praxen) Kontenrahmen Ärzte Basis SKR 03 nimmt, werden tatsählich unterschiedliche Konten angesprochen: Erlöse aus GKV, Erlöse aus Privatabrechnung und Erlöse Sonstige Kostenträger. Dazu Konten für gewerbliche Erlöse (wie z. B. Kurse, Verkauf usw.). Ergo gehören Privatpatienten nicht in der Schublade "Kassenpatienten" (das sagt eigentlich schon der Begriff Privat- vs. Kassenpatient aus. 🤓
Das hat aber nichts mit Theorg oder Lexware zu tun, sondern beruht in erster Linie auf steuerliche Gepflogenheiten bzw. Absprachen mit deinem Steuerberater.
Ich habe dir mal beispielhaft unsere wichtigsten Erlöskonten aufgelistet. Diese Einteilung beruht auf dem früheren, vereinfachten 4stelligen SKR72 (gibt es nicht mehr) und wurde im Laufe der Jahren in Absprache mit unserem Steuerberater so entwickelt.
8000 Erlöse aus Eigenanteile von GKV-Versicherten (§ 61 SGB V)
8005 Erlöse aus der GKV-Abrechnung (§ 125 SGB V)
8010 Erlöse aus der Abrechnung mit Sonstigen Gesetzlichen Kostenträgern
8020 Erlöse aus der Abrechnung mit Unfallversicherungsträger (§ 30 SGB VII)
8025 Erlöse aus der Abrechnung von Reha-Nachsorge (§ 17 SGB VI)
8030 Erlöse aus der Abrechnung von Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX)
8040 Erlöse aus der Privatabrechnung Physiotherapie
8045 Erlöse aus der Privatabrechnung Heilpraktik
Steuerpflichtige Einnahmen
8301 Erlöse Kaffeeautomat 7 % Ust.
8302 Erlöse Nahrungsergänzung 7 % Ust.
8400 Erlöse aus Vermietung 19 % Ust.
8401 Erlöse aus Warenverkauf 19 % Ust.
8402 Erlöse aus Trainingsbetrieb 19 % Ust.
8404 Erlöse aus Prävention § 20 SGB V 19 % Ust.
8405 Erlöse aus Betriebliche Gesundheitsförderung 19 % Ust.
8409 Erlöse aus Sonstige Dienstleistungen 19 % Ust.
8410 Erlöse aus Solarstrom 19 % Ust.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@AKK
Steuerfreie Einnahmen
Ich habe dir mal beispielhaft unsere wichtigsten Erlöskonten aufgelistet. Diese Einteilung beruht auf dem früheren, vereinfachten 4stelligen SKR72 (gibt es nicht mehr) und wurde im Laufe der Jahren in Absprache mit unserem Steuerberater so entwickelt.
8000 Erlöse aus Eigenanteile von GKV-Versicherten (§ 61 SGB V)
8005 Erlöse aus der GKV-Abrechnung (§ 125 SGB V)
8010 Erlöse aus der Abrechnung mit Sonstigen Gesetzlichen Kostenträgern
8020 Erlöse aus der Abrechnung mit Unfallversicherungsträger (§ 30 SGB VII)
8025 Erlöse aus der Abrechnung von Reha-Nachsorge (§ 17 SGB VI)
8030 Erlöse aus der Abrechnung von Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX)
8040 Erlöse aus der Privatabrechnung Physiotherapie
8045 Erlöse aus der Privatabrechnung Heilpraktik
Steuerpflichtige Einnahmen
8301 Erlöse Kaffeeautomat 7 % Ust.
8302 Erlöse Nahrungsergänzung 7 % Ust.
8400 Erlöse aus Vermietung 19 % Ust.
8401 Erlöse aus Warenverkauf 19 % Ust.
8402 Erlöse aus Trainingsbetrieb 19 % Ust.
8404 Erlöse aus Prävention § 20 SGB V 19 % Ust.
8405 Erlöse aus Betriebliche Gesundheitsförderung 19 % Ust.
8409 Erlöse aus Sonstige Dienstleistungen 19 % Ust.
8410 Erlöse aus Solarstrom 19 % Ust.
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