Unsere Praxis besteht seit 2006 und
hat einen orthopädischen
Schwerpunkt. Zu einem kleineren
Anteil kommen auch gezielt
neurologische sowie gynäkologische
Patient:innen zu uns. Wir haben
einen angenehmen Patientenstamm und
immer wieder Neuanmeldungen,
wodurch die Arbeit vielfältig
bleibt.
Wen wir suchen:
Ob als Angestellte:r oder frei:r
Mitarbeiter:in:
Du bist in MT-Ausbildung oder
bereits qualifiziert.
Du hast eine abgeschlossene
MLD-Ausbildung.
Du hast eine neurologische
Qualifikati...
hat einen orthopädischen
Schwerpunkt. Zu einem kleineren
Anteil kommen auch gezielt
neurologische sowie gynäkologische
Patient:innen zu uns. Wir haben
einen angenehmen Patientenstamm und
immer wieder Neuanmeldungen,
wodurch die Arbeit vielfältig
bleibt.
Wen wir suchen:
Ob als Angestellte:r oder frei:r
Mitarbeiter:in:
Du bist in MT-Ausbildung oder
bereits qualifiziert.
Du hast eine abgeschlossene
MLD-Ausbildung.
Du hast eine neurologische
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pt ani schrieb:
Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
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Jutta Martina Kraemer schrieb:
Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Problem beschreiben
Jutta Martina Kraemer schrieb:
Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.
Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.
Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link
Gruß
Nora
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