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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Lohnmodell zwischen freier Mitarbeit und Angestelltenverhältnis

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Neues Thema
Lohnmodell zwischen freier Mitarbeit und Angestelltenverhältnis
Es gibt 9 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
07.11.2021 19:28
Hallo allerseits,
ich hätte gerne eine Meinung dazu, ob es rechtlich in Ordnung ist, ein Lohnmodell zu praktizieren, welches eine Mischform aus angestellt mit Stundenlohn und freier Mitarbeit ist. Zugrunde gelegt wird ein sehr niedriger Basislohn plus z. B. 33% der im Monat abgerechneten Rezepte, die der Mitarbeiter bearbeitet hat. Ist das legal?
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Hallo allerseits, ich hätte gerne eine Meinung dazu, ob es rechtlich in Ordnung ist, ein Lohnmodell zu praktizieren, welches eine Mischform aus angestellt mit Stundenlohn und freier Mitarbeit ist. Zugrunde gelegt wird ein sehr niedriger Basislohn plus z. B. 33% der im Monat abgerechneten Rezepte, die der Mitarbeiter bearbeitet hat. Ist das legal?
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Lars van Ravenzwaaij
07.11.2021 19:51
Anonymer Teilnehmer schrieb am 07.11.2021 19:28 Uhr:.... welches eine Mischform aus angestellt mit Stundenlohn und freier Mitarbeit..

Zunächst einmal ist ein Freie Mitarbeiter selbstständig und somit nicht angestellt. In sofern ist dein Gedankengang nicht logisch.

Aber, du meinst wahrscheinlich: angestellt mit Umsatzbeteiligung?

In dem Fall, ja das ist legal, aber.... die Lohnuntergrenze darf nicht unüblich sein und erst recht nicht das gesetzliche Mindestlohn unterschreiten und ist somit ggf. bei jeder Erhöhung dessen anzupassen. Aktuell z. B. 9,60 Euro x 40 Std. x 4,33 = 1.664,- Euro. Ab Januar dann 1.702,13 Euro
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[zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 07.11.2021 19:28 Uhr:[/b].... welches eine Mischform aus angestellt mit Stundenlohn und freier Mitarbeit.. [/zitat] Zunächst einmal ist ein Freie Mitarbeiter selbstständig und somit nicht angestellt. In sofern ist dein Gedankengang nicht logisch. Aber, du meinst wahrscheinlich: angestellt mit Umsatzbeteiligung? In dem Fall, ja das ist legal, aber.... die Lohnuntergrenze darf nicht unüblich sein und erst recht nicht das gesetzliche Mindestlohn unterschreiten und ist somit ggf. bei jeder Erhöhung dessen anzupassen. Aktuell z. B. 9,60 Euro x 40 Std. x 4,33 = 1.664,- Euro. Ab Januar dann 1.702,13 Euro
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 07.11.2021 19:28 Uhr:.... welches eine Mischform aus angestellt mit Stundenlohn und freier Mitarbeit..

Zunächst einmal ist ein Freie Mitarbeiter selbstständig und somit nicht angestellt. In sofern ist dein Gedankengang nicht logisch.

Aber, du meinst wahrscheinlich: angestellt mit Umsatzbeteiligung?

In dem Fall, ja das ist legal, aber.... die Lohnuntergrenze darf nicht unüblich sein und erst recht nicht das gesetzliche Mindestlohn unterschreiten und ist somit ggf. bei jeder Erhöhung dessen anzupassen. Aktuell z. B. 9,60 Euro x 40 Std. x 4,33 = 1.664,- Euro. Ab Januar dann 1.702,13 Euro

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Anonymer Teilnehmer
11.11.2021 20:58
@Lars van Ravenzwaaij
Danke für deine Antwort.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke für deine Antwort.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
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itis2
01.12.2021 17:00
@Lars van Ravenzwaaij Angestellt mit Umsatzbeteiliging
Könntest Du dieses Modell etwas genauer erklären? Hast Du damit Erfahrungen gemacht? Pro/Contra?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Angestellt mit Umsatzbeteiliging Könntest Du dieses Modell etwas genauer erklären? Hast Du damit Erfahrungen gemacht? Pro/Contra?
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itis2 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Angestellt mit Umsatzbeteiliging
Könntest Du dieses Modell etwas genauer erklären? Hast Du damit Erfahrungen gemacht? Pro/Contra?

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physiobogen
15.01.2022 16:22
Ich denke, es ist viel mehr möglich, als so allegemein angenommen wird. Ich habe auch schon einen Vertrag gehabt als Angestellte z. B. also Grundlohn bei 20h 1000€. Diese 1000€ kamen aber nur bei Krankheit und Urlaub zum tragen ( waren so 50€ pro Tag). Ansonsten habe ich 50% des Erwirtschafteten Umsatzes als Bruttolohn erhalten. Was schon recht hoch ist, diese 50%. Habe insgesammt bei zwei verschiedenen Praxen so gearbeitet.
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• von Anne
Ich denke, es ist viel mehr möglich, als so allegemein angenommen wird. Ich habe auch schon einen Vertrag gehabt als Angestellte z. B. also Grundlohn bei 20h 1000€. Diese 1000€ kamen aber nur bei Krankheit und Urlaub zum tragen ( waren so 50€ pro Tag). Ansonsten habe ich 50% des Erwirtschafteten Umsatzes als Bruttolohn erhalten. Was schon recht hoch ist, diese 50%. Habe insgesammt bei zwei verschiedenen Praxen so gearbeitet.
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physiobogen schrieb:

Ich denke, es ist viel mehr möglich, als so allegemein angenommen wird. Ich habe auch schon einen Vertrag gehabt als Angestellte z. B. also Grundlohn bei 20h 1000€. Diese 1000€ kamen aber nur bei Krankheit und Urlaub zum tragen ( waren so 50€ pro Tag). Ansonsten habe ich 50% des Erwirtschafteten Umsatzes als Bruttolohn erhalten. Was schon recht hoch ist, diese 50%. Habe insgesammt bei zwei verschiedenen Praxen so gearbeitet.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo allerseits,
ich hätte gerne eine Meinung dazu, ob es rechtlich in Ordnung ist, ein Lohnmodell zu praktizieren, welches eine Mischform aus angestellt mit Stundenlohn und freier Mitarbeit ist. Zugrunde gelegt wird ein sehr niedriger Basislohn plus z. B. 33% der im Monat abgerechneten Rezepte, die der Mitarbeiter bearbeitet hat. Ist das legal?

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mark760
07.11.2021 21:48
Nicht vergessen, dass auch bei Urlaub, AU oder Beschäftigungsverbot ein Anspruch auf Provision besteht. Wird dann entsprechend der Vormonate berechnet.

Es könnte aber bei einem Provisionsmodell in der Physiotherapie ein Problem darin liegen, dass der Angestellte selbst keine aktive Steuermöglichkeit über seinen Umsatz und damit über seine Provision hat. Das wäre dann sittenwidrig.
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Nicht vergessen, dass auch bei Urlaub, AU oder Beschäftigungsverbot ein Anspruch auf Provision besteht. Wird dann entsprechend der Vormonate berechnet. Es könnte aber bei einem Provisionsmodell in der Physiotherapie ein Problem darin liegen, dass der Angestellte selbst keine aktive Steuermöglichkeit über seinen Umsatz und damit über seine Provision hat. Das wäre dann sittenwidrig.
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Anonymer Teilnehmer
11.11.2021 21:02
Ich muss gestehen, dass ich dieses Lohnmodell noch fragwürdiger finde, als freie Mitarbeit. Also nicht ich finde freie Mitarbeit fragwürdig, aber es ist ja ein Thema. Okay, aber danke für deine Antwort.
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Ich muss gestehen, dass ich dieses Lohnmodell noch fragwürdiger finde, als freie Mitarbeit. Also nicht ich finde freie Mitarbeit fragwürdig, aber es ist ja ein Thema. Okay, aber danke für deine Antwort.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich muss gestehen, dass ich dieses Lohnmodell noch fragwürdiger finde, als freie Mitarbeit. Also nicht ich finde freie Mitarbeit fragwürdig, aber es ist ja ein Thema. Okay, aber danke für deine Antwort.

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mark760 schrieb:

Nicht vergessen, dass auch bei Urlaub, AU oder Beschäftigungsverbot ein Anspruch auf Provision besteht. Wird dann entsprechend der Vormonate berechnet.

Es könnte aber bei einem Provisionsmodell in der Physiotherapie ein Problem darin liegen, dass der Angestellte selbst keine aktive Steuermöglichkeit über seinen Umsatz und damit über seine Provision hat. Das wäre dann sittenwidrig.

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Logo1983
08.11.2021 21:30
Oder meintest du, der AN wird für ein Grundpensum von z.B. 10 Stunden pro Woche angestellt und alles was er darüber arbeitet bekommt er mit xy€ vergütet?
Sowas hatte ich in meiner Schwangerschaft vor 31 Jahren mal. Aber da müsstest du dich beraten lassen. Vermute dein Steuerberater oder -in kennt sich da aus.
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Oder meintest du, der AN wird für ein Grundpensum von z.B. 10 Stunden pro Woche angestellt und alles was er darüber arbeitet bekommt er mit xy€ vergütet? Sowas hatte ich in meiner Schwangerschaft vor 31 Jahren mal. Aber da müsstest du dich beraten lassen. Vermute dein Steuerberater oder -in kennt sich da aus.
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Logo1983 schrieb:

Oder meintest du, der AN wird für ein Grundpensum von z.B. 10 Stunden pro Woche angestellt und alles was er darüber arbeitet bekommt er mit xy€ vergütet?
Sowas hatte ich in meiner Schwangerschaft vor 31 Jahren mal. Aber da müsstest du dich beraten lassen. Vermute dein Steuerberater oder -in kennt sich da aus.

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Herbert
14.01.2022 16:41
Sinn und Zweck sollte doch sein, eine Win-Win Situation für alle zu schaffen. Also Risikokalkulation für beide. Viel Arbeit bei mehr Lohn als üblich für den AN, weniger Arbeit würde zu weniger Belastung des AG und Kürzungen beim AN führen.
Dessen sollte man sich bewusst sein.

Aber gibt es derzeit ein echtes Risiko, einen AN zu beschäftigen, der nur rumsitzt? Ich würde das aus Sicht eines AG nur dann machen, wenn ein AN seine Auslastung selber bestimmen und unter Schnitt reduzieren will.
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Sinn und Zweck sollte doch sein, eine Win-Win Situation für alle zu schaffen. Also Risikokalkulation für beide. Viel Arbeit bei mehr Lohn als üblich für den AN, weniger Arbeit würde zu weniger Belastung des AG und Kürzungen beim AN führen. Dessen sollte man sich bewusst sein. Aber gibt es derzeit ein echtes Risiko, einen AN zu beschäftigen, der nur rumsitzt? Ich würde das aus Sicht eines AG nur dann machen, wenn ein AN seine Auslastung selber bestimmen und unter Schnitt reduzieren will.
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Herbert schrieb:

Sinn und Zweck sollte doch sein, eine Win-Win Situation für alle zu schaffen. Also Risikokalkulation für beide. Viel Arbeit bei mehr Lohn als üblich für den AN, weniger Arbeit würde zu weniger Belastung des AG und Kürzungen beim AN führen.
Dessen sollte man sich bewusst sein.

Aber gibt es derzeit ein echtes Risiko, einen AN zu beschäftigen, der nur rumsitzt? Ich würde das aus Sicht eines AG nur dann machen, wenn ein AN seine Auslastung selber bestimmen und unter Schnitt reduzieren will.



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