physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Ruhrgebiet

Wir, das Krayer Therapiezentrum,
sind ein multiprofessionelles Team
mit Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden.
Zur Verstärkung suchen wir in
Festanstellung eine/n
ErgotherapeutIn in Voll- oder
Teilzeit mit flexibler
Zeiteinteilung.

Wir bieten:
große, helle Räume
ein nettes, gut eingespieltes Team
regelmäßige Teamsitzungen zum
interdisziplinären Austausch
kostenlose Teamkleidung
ein kompetentes Rezeptionsteam zur
Übernahme der Organisation
eine intensive Einarbeitun...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Resturlaub

Neues Thema
Resturlaub
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
Hallo,
einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war.
Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.
1

Gefällt mir

Hallo, einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war. Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war.
Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Shakespeare
Vor 8 Monaten
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass nur anteiliger Urlaub bei Kündigung vor Ende des Kalenderjahres gewährt wird, ist das auch rechtens. Ohne vertragliche Regelung oder wenn der Urlaub schon genommen wurde, sieht das natürlich anders aus. Kläre das durch eine Rechtsberatung, wenn Du Dir da unsicher bist.
1

Gefällt mir

Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass nur anteiliger Urlaub bei Kündigung vor Ende des Kalenderjahres gewährt wird, ist das auch rechtens. Ohne vertragliche Regelung oder wenn der Urlaub schon genommen wurde, sieht das natürlich anders aus. Kläre das durch eine Rechtsberatung, wenn Du Dir da unsicher bist.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 8 Monaten
Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• redvine
• Jeverland
Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 8 Monaten
@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 04.12.2021 00:27 Uhr:Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.
So isses. Diesbezügliche Urteile des BAG und EuGH haben das deutlich klargestellt.
1

Gefällt mir

• Jeverland
[mention]Wonderwoman[/mention] [zitat][b]Wonderwoman schrieb am 04.12.2021 00:27 Uhr:[/b]Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.[/zitat]So isses. Diesbezügliche Urteile des BAG und EuGH haben das deutlich klargestellt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 04.12.2021 00:27 Uhr:Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.
So isses. Diesbezügliche Urteile des BAG und EuGH haben das deutlich klargestellt.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass nur anteiliger Urlaub bei Kündigung vor Ende des Kalenderjahres gewährt wird, ist das auch rechtens. Ohne vertragliche Regelung oder wenn der Urlaub schon genommen wurde, sieht das natürlich anders aus. Kläre das durch eine Rechtsberatung, wenn Du Dir da unsicher bist.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Resturlaub

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns