Wir suchen Physiotherapeuten
(m/w/d) genau wie Dich!
Deine Qualifikationen sind....
nicht egal, aber als ausgebildeter
Physiotherapeut wirst Du die
entsprechenden Qualifikationen
besitzen.
Wir bieten.....
hier könnte viel stehen, lass uns
das individuell besprechen. Denn
wir sind anders, wir schreiben
nicht viel, wir packen an.
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ich bin Physiotherapeut und möchte neben meiner Vollzeitstelle, Wellness und Entspannungsanwendungen anbieten.
Ich weiß dass ich dies beim Finanzamt als Kleingewerbe melden muss, eine Berufshaftpflicht brauche und mich bei der Berufsgenossenschaft melden muss.
Unsicher bin ich mir bei der Krankenversicherung aber aus meiner Ausbildungszeit schwebt mir noch im Kopf, dass die KV solange über den Hauptberuf läuft, wie die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit geringer sind als 50% der Arbeitsvergütung der Festanstellung.... Ist das korrekt?
Muss ich die Nebeneinkünfte in diesem Fall der KV melden oder nicht?
Und habe ich noch etwas nicht auf dem Schirm, dass die Rechtlichen Grundlagen angeht?
Außerdem finde ich keine konkreten Aussagen was die Räumlichkeiten angeht, immer nur sollte oder müsste...
Ich würde das ganze in meinem massiv gebauten Gartenhäuschen mit Tapeten und Laminatboden anbieten wollen. Bei Bedarf stände ein Gäste WC im Wohnhaus zur Verfügung.
Gibt es hierfür irgendwelche konkreten Regelungen? Bzw weiß jemand wo ich das in Erfahrung bringen kann?
Die Suchfunktion habe ich schon genutzt leider aber keine zufriedenstellende Antwort gefunden.
Über Infos, Ratschläge und Tipps jeder (konstruktiven) Art würde ich mich freuen. Vielleicht findet sich ja auch jemand der dies ebenso handhabt mit dem man sich austauschen kann.
Gruß
Lijavahen
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Lijavahen schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin Physiotherapeut und möchte neben meiner Vollzeitstelle, Wellness und Entspannungsanwendungen anbieten.
Ich weiß dass ich dies beim Finanzamt als Kleingewerbe melden muss, eine Berufshaftpflicht brauche und mich bei der Berufsgenossenschaft melden muss.
Unsicher bin ich mir bei der Krankenversicherung aber aus meiner Ausbildungszeit schwebt mir noch im Kopf, dass die KV solange über den Hauptberuf läuft, wie die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit geringer sind als 50% der Arbeitsvergütung der Festanstellung.... Ist das korrekt?
Muss ich die Nebeneinkünfte in diesem Fall der KV melden oder nicht?
Und habe ich noch etwas nicht auf dem Schirm, dass die Rechtlichen Grundlagen angeht?
Außerdem finde ich keine konkreten Aussagen was die Räumlichkeiten angeht, immer nur sollte oder müsste...
Ich würde das ganze in meinem massiv gebauten Gartenhäuschen mit Tapeten und Laminatboden anbieten wollen. Bei Bedarf stände ein Gäste WC im Wohnhaus zur Verfügung.
Gibt es hierfür irgendwelche konkreten Regelungen? Bzw weiß jemand wo ich das in Erfahrung bringen kann?
Die Suchfunktion habe ich schon genutzt leider aber keine zufriedenstellende Antwort gefunden.
Über Infos, Ratschläge und Tipps jeder (konstruktiven) Art würde ich mich freuen. Vielleicht findet sich ja auch jemand der dies ebenso handhabt mit dem man sich austauschen kann.
Gruß
Lijavahen
Dafür ist in deiner Gemeinde mit 80% Sicherheit das Gesundheitsamt zuständig.
Mein Tipp:
Mach' dort einen Termin aus. Stelle dem Beamten vor, was du tun willst und hole dir seine Meinung ab.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Was hat das Gesundheitsamt mit Wellness zu tun? Da ist mit nahezu 100%i-ige Wahrscheinlichkeit das Gewerbeaufsichtsamt und das Bauordnungsamt zuständig.
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Halbtitan schrieb:
Zu den Räumlichkeiten:
Dafür ist in deiner Gemeinde mit 80% Sicherheit das Gesundheitsamt zuständig.
Mein Tipp:
Mach' dort einen Termin aus. Stelle dem Beamten vor, was du tun willst und hole dir seine Meinung ab.
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Äntz schrieb:
..und bezüglich der Krankenversicherung würde ich die Krankenkasse kontaktieren, die schicken dir meist einen Fragebogen über deine Tätigkeiten und bewerten dies und können dich beraten
Deine Wellness Patienten sollen am besten ein Privat Rezept über KMT bringen. Dann ist Deine Leistung Ust. frei. Ohne Rezept Ust. pflichtig. Mach am besten noch den sektoralen HP. Dann hast Du damit auch ohne Rezept keine Probleme.
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Lijavahen schrieb:
Aber wenn ich die Massagen dann quasi auf Rezept abrechne, fällt dass dann nicht unter den Heilberuf als Masseur und damit unter andere Vorschriften, was Räumlichkeit und Zuständigkeit von Behörden angeht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lijavahen
Lijavahen schrieb am 17.04.2023 13:37 Uhr:Aber wenn ich die Massagen dann quasi auf Rezept abrechne, fällt dass dann nicht unter den Heilberuf als Masseur und damit unter andere Vorschriften, was Räumlichkeit und Zuständigkeit von Behörden angeht? Damit liegst du richtig: KMT-Rezept und Wellness-Massagen sind rechtlich zwei Paar Schuhe. Nun gibt es aber für Privat-Rezepte keine eindeutigen Raum-Voraussetzungen, aber siehe dazu auch diesem Thread https://www.physio.de/community/selbststaendig/gleiche-raeumliche-bedingungen-fuer-privatpraxis-ohne-kassenzulassung/16/556741/1
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Physiokobold01 schrieb:
Du zahlst KK nur aus Deinem "wirtschaftlichen Mittelpunkt". Wenn Du in der GKV bist, mindestens 20h/Woche angestellt und Dein Brutto liegt über Deinem Gewinn vor Steuer aus der Selbständigkeit, dann zahlst Du KK nur aus der Anstellung. Das klärt aber Deine KK, wenn Du Deine nebenberufliche Selbständigkeit meldest. Dann kommt ein Formular zum Ausfüllen und danach ein rechtsgültiger Bescheid in dem steht, dass Du keine Beiträge aus der Selbständigkeit zahlen musst, aber Änderungen jederzeit angeben musst.
Deine Wellness Patienten sollen am besten ein Privat Rezept über KMT bringen. Dann ist Deine Leistung Ust. frei. Ohne Rezept Ust. pflichtig. Mach am besten noch den sektoralen HP. Dann hast Du damit auch ohne Rezept keine Probleme.
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