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Neues Thema
Abrechnung Betreutes Wohnen
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Therapeuticus
Vor 2 Monaten
Hi an alle und schönen Abend,

mir Stellt sich die Frage wie ich einen Hausbesuch im betreuten Wohnen abrechne. Stelle ich hier einen HB (18,51€ ) oder die HBE (10,64€) in Rechnung. Ich bin der Meinung "betreutes Wohnen" ist keine "soziale Einrichtung", also würde ich den ganz normalen Hausbesuch abrechnen. Wie seht Ihr das?

Liebe Grüße

Therapeuticus
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Hi an alle und schönen Abend, mir Stellt sich die Frage wie ich einen Hausbesuch im betreuten Wohnen abrechne. Stelle ich hier einen HB (18,51€ ) oder die HBE (10,64€) in Rechnung. Ich bin der Meinung "betreutes Wohnen" ist keine "soziale Einrichtung", also würde ich den ganz normalen Hausbesuch abrechnen. Wie seht Ihr das? Liebe Grüße Therapeuticus
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Therapeuticus schrieb:

Hi an alle und schönen Abend,

mir Stellt sich die Frage wie ich einen Hausbesuch im betreuten Wohnen abrechne. Stelle ich hier einen HB (18,51€ ) oder die HBE (10,64€) in Rechnung. Ich bin der Meinung "betreutes Wohnen" ist keine "soziale Einrichtung", also würde ich den ganz normalen Hausbesuch abrechnen. Wie seht Ihr das?

Liebe Grüße

Therapeuticus

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Herbert
Vor 2 Monaten
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• Lars van Ravenzwaaij
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pt ani
Vor 2 Monaten
Oh danke, da hatte ich noch nicht drüber nachgedacht hugging_face. Hatte den Fall aber auch noch nicht..
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Oh danke, da hatte ich noch nicht drüber nachgedacht [emoji]hugging_face[/emoji]. Hatte den Fall aber auch noch nicht..
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pt ani schrieb:

Oh danke, da hatte ich noch nicht drüber nachgedacht hugging_face. Hatte den Fall aber auch noch nicht..

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GüSta
Vor 2 Monaten
Ich wäre mir da nicht so sicher, zumindest nicht seit der Beschreibung der Position X9934 in der seit Mitte 2021 vorliegenden Fassung in der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zu unserem Vertrag zu § 125 Abs. 1 SGB V. Ich zitiere:

"Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern."

Im Gegensatz zur vorherigen "Beschreibung" - ich zitiere:
Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“
wird aktuell die Unterbringungs/Versorgungsform des Betreuten Wohnens nicht mehr explizit aus der Position X9934 herausgenommen. Was im Umkehrschluß für mich auch angesichts der neuen und weiter gefaßten Beschreibung die Zuordnung des "Betreuten Wohnens" zu Position X9934 bedeutet (außer bei Behinderten).
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Ich wäre mir da nicht so sicher, zumindest nicht seit der Beschreibung der Position X9934 in der seit Mitte 2021 vorliegenden Fassung in der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zu unserem Vertrag zu § 125 Abs. 1 SGB V. Ich zitiere: [i]"Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern."[/i] Im Gegensatz zur [b][u]vorherigen[/u][/b] "Beschreibung" - ich zitiere: [i]Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ [/i] wird aktuell die Unterbringungs/Versorgungsform des Betreuten Wohnens nicht mehr explizit aus der Position X9934 herausgenommen. Was im Umkehrschluß für mich auch angesichts der neuen und weiter gefaßten Beschreibung die Zuordnung des "Betreuten Wohnens" zu Position X9934 bedeutet (außer bei Behinderten).
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GüSta schrieb:

Ich wäre mir da nicht so sicher, zumindest nicht seit der Beschreibung der Position X9934 in der seit Mitte 2021 vorliegenden Fassung in der Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zu unserem Vertrag zu § 125 Abs. 1 SGB V. Ich zitiere:

"Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern."

Im Gegensatz zur vorherigen "Beschreibung" - ich zitiere:
Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“
wird aktuell die Unterbringungs/Versorgungsform des Betreuten Wohnens nicht mehr explizit aus der Position X9934 herausgenommen. Was im Umkehrschluß für mich auch angesichts der neuen und weiter gefaßten Beschreibung die Zuordnung des "Betreuten Wohnens" zu Position X9934 bedeutet (außer bei Behinderten).

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Herbert schrieb:

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Nora Weber
Vor 2 Monaten
Die Definition der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) für den "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft" lautet:
[...] Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind [...].

Könnte also für die Vergütung problematisch werden, wenn die Behandlungen nicht im "häuslichen Umfeld", sondern in einer "Wohnform zur Betreuung für ältere Personen" stattfinden.

Gruß
Nora
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Die Definition der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) für den "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft" lautet: [zitat][...] Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet [u]Einrichtungen[/u], die zur Pflege und [u]Betreuung älterer[/u], pflegebedürftiger [u]Personen[/u] oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies [u]Wohnformen[/u], die auf die medizinische, soziale und therapeutische [u]Betreuung[/u] schwerkranker und/oder [u]älterer[/u] und/oder pflegebedürftiger [u]Personen[/u] ausgelegt sind [...].[/zitat] Könnte also für die Vergütung problematisch werden, wenn die Behandlungen nicht im "häuslichen Umfeld", sondern in einer "Wohnform zur Betreuung für ältere Personen" stattfinden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Die Definition der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) für den "Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft" lautet:
[...] Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind [...].

Könnte also für die Vergütung problematisch werden, wenn die Behandlungen nicht im "häuslichen Umfeld", sondern in einer "Wohnform zur Betreuung für ältere Personen" stattfinden.

Gruß
Nora



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