Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt ein/e Physiotherapeut/in
auf Minijob-Basis oder in Teilzeit
für die Erbringung von mobiler
Physiotherapie in
Pflegeeinrichtungen. Wir betreuen
Alten/Pflegeheime,
Körperbehindertenwerke und
Patienten/innen vor Ort in der
Praxis.
Die Bezahlung ist
überdurchschnittlich (25 € pro
Stunde). Zusätzlich erhalten
unsere Mitarbeiter/innen monatlich
einen geldwerten Vorteil in Höhe
von 50,00 € (z.B. für Bahn,
Tankgutschein o.a.). Die
Arbeitsorte sind u...
Zeitpunkt ein/e Physiotherapeut/in
auf Minijob-Basis oder in Teilzeit
für die Erbringung von mobiler
Physiotherapie in
Pflegeeinrichtungen. Wir betreuen
Alten/Pflegeheime,
Körperbehindertenwerke und
Patienten/innen vor Ort in der
Praxis.
Die Bezahlung ist
überdurchschnittlich (25 € pro
Stunde). Zusätzlich erhalten
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von 50,00 € (z.B. für Bahn,
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ich habe eine neue Patienten (PKV) die 10 x KG und 10 x MLD auf ihrem Rezept stehen hat.
Dazu habe ich jetzt ein paar Fragen;
1. ich würde die Pat. Gerne in Hausbesuch behandeln, da dies auch med. Notwendig ist.
—> muss das auf dem Rezept drauf stehen, dass es ein Hausbesuch sein soll? Oder ist es nicht zwingend Notwendig?
2. Setzten Private Krankenkassen auch die Lymphfortbildung für den zu behandelnden Therapeuten vor um die MLD dann abrechnen zu können?
3. Wenn keine Zeiteinheit auf dem Rezept steht. Kann ich es mir dann selbst aussuchen ob ich jetzt z.B. MLD30 oder MLD 45 behandele?
Vielen Dank im Voraus!
VG
Carolina
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zu 2) Davon gehe ich aus, da es sich hier doch um eine sehr spezielle Massagetechnik handelt, die nicht im Rahmen der allgemeinen Berufsausbildung zum Physiotherapeuten oder Masseur vermittelt wird. Konkreteres dazu könnte evtl. der Spitzenverband der privaten Krankenversicherer sagen.
zu 3. ?? Evtl. könnte auch hierzu der Spitzenverband der privaten Krankenversicherer eine Aussage treffen. Ich würde mich an dem orientieren, welche Zeiten ich aufgrund der Diagnose, des Diagnosebildes mit der gesetzlichen KV abrechnen könnte.
Hinweis: die Abrechnungsfähigkeit setzt i. d. R. eine ärztliche Verordnung voraus; stammt die Verordnung von einem Heilpraktiker, dann zahlt die PKV nur bei einem entsprechenden Tarifabschluß.
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GüSta schrieb:
zu 1) Der Behandlungsort ist bei den Privaten im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten nicht grundsätzlich an die Praxisräume gebunden. Für die Abrechnungsfähigkeit setzt ein Hausbesuch aber eine entsprechende ärztliche Verordnung voraus.
zu 2) Davon gehe ich aus, da es sich hier doch um eine sehr spezielle Massagetechnik handelt, die nicht im Rahmen der allgemeinen Berufsausbildung zum Physiotherapeuten oder Masseur vermittelt wird. Konkreteres dazu könnte evtl. der Spitzenverband der privaten Krankenversicherer sagen.
zu 3. ?? Evtl. könnte auch hierzu der Spitzenverband der privaten Krankenversicherer eine Aussage treffen. Ich würde mich an dem orientieren, welche Zeiten ich aufgrund der Diagnose, des Diagnosebildes mit der gesetzlichen KV abrechnen könnte.
Hinweis: die Abrechnungsfähigkeit setzt i. d. R. eine ärztliche Verordnung voraus; stammt die Verordnung von einem Heilpraktiker, dann zahlt die PKV nur bei einem entsprechenden Tarifabschluß.
Du kannst zeitlich solange behandeln, wie du es für richtig hältst bzw. mit der Patientin vereinbarst.
Die Versicherung wird halt 30 min zugrunde legen, wenn keine Zeitangabe draufsteht.
Und darauf würde ich die Patientin hinweisen - dass eben die Differenz zur Erstattung höher wird ( also zu dem, was Du in Rechnung stellst ).
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soleta schrieb:
Ergänzend zu 3.) :
Du kannst zeitlich solange behandeln, wie du es für richtig hältst bzw. mit der Patientin vereinbarst.
Die Versicherung wird halt 30 min zugrunde legen, wenn keine Zeitangabe draufsteht.
Und darauf würde ich die Patientin hinweisen - dass eben die Differenz zur Erstattung höher wird ( also zu dem, was Du in Rechnung stellst ).
Noch nie hat die PKV nach dem MLD -Zertifikat eines Therapeuten gefragt. Ich bin mir sehr sicher, dass mein Therapeut , den ich in den letzten fünf Jahren hatte, kein gültiges Zertifikat hatte. ( Er hatte die Physiotherapie -Ausbildung abbrechen müssen).
Was ich als Patient aber selbst sehr gut beurteilen kann, ist, ob der Therapeut bandagieren kann. Kannst du gut bandagieren?
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Lymphie schrieb:
Zu zwei: ich bin PKV versichert und bekomme seit Jahrzehnten manuelle Lymphdrainage.
Noch nie hat die PKV nach dem MLD -Zertifikat eines Therapeuten gefragt. Ich bin mir sehr sicher, dass mein Therapeut , den ich in den letzten fünf Jahren hatte, kein gültiges Zertifikat hatte. ( Er hatte die Physiotherapie -Ausbildung abbrechen müssen).
Was ich als Patient aber selbst sehr gut beurteilen kann, ist, ob der Therapeut bandagieren kann. Kannst du gut bandagieren?
in den 43 Jahren "unserer" Krankengymnastik/Physiotherapie-Praxis hat bisher auch noch keine PKV nach der/den staatlichen Berufsurkunde(n) gefragt. Trotzdem sollte man/frau die schon haben, wenn man/frau Heilmittel aus unserem Tätigkeitsbereich abrechnet; unabhängig von rechtlichen Problemstellungen (wie z. B. Haftung, Betrug).
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GüSta schrieb:
@Lymphie
in den 43 Jahren "unserer" Krankengymnastik/Physiotherapie-Praxis hat bisher auch noch keine PKV nach der/den staatlichen Berufsurkunde(n) gefragt. Trotzdem sollte man/frau die schon haben, wenn man/frau Heilmittel aus unserem Tätigkeitsbereich abrechnet; unabhängig von rechtlichen Problemstellungen (wie z. B. Haftung, Betrug).
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Ladyfee schrieb:
Du willst also betrügen?
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Carolina Oldenburg schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine neue Patienten (PKV) die 10 x KG und 10 x MLD auf ihrem Rezept stehen hat.
Dazu habe ich jetzt ein paar Fragen;
1. ich würde die Pat. Gerne in Hausbesuch behandeln, da dies auch med. Notwendig ist.
—> muss das auf dem Rezept drauf stehen, dass es ein Hausbesuch sein soll? Oder ist es nicht zwingend Notwendig?
2. Setzten Private Krankenkassen auch die Lymphfortbildung für den zu behandelnden Therapeuten vor um die MLD dann abrechnen zu können?
3. Wenn keine Zeiteinheit auf dem Rezept steht. Kann ich es mir dann selbst aussuchen ob ich jetzt z.B. MLD30 oder MLD 45 behandele?
Vielen Dank im Voraus!
VG
Carolina
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sabine963 schrieb:
Kommt ja auch auf den Befund an wie lange die MLD überhaupt nötig und sinnvoll ist. Vielleicht lohnt es sich für dich die Fobi zu machen. Wird ja nicht die letzte Verordnung für Lymphdrainage sein.
Grundsätzliche Regeln sind nicht bekannt!!
Ich denke, dass bei einer verordneten Zertifikatsleistung vorausgesetzt wird, dass man ein Zertifikat besitzt!
Eine nicht verordnete Leistung wird von egal welcher Kasse nicht bezahlt! Und falls du beim Hausbesuch fällst und dein Knöchel bricht, wird deine Unfallversicherung vielleicht auch nicht bezahlen. Das sollte man alles bedenken.
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Ich finde das sich solche Beiträge mit ziemlich abstrusen Fragen in allen gängigen Physioforen häufen.Man braucht sich nicht zu wundern das die Kassen immer mehr prüfen.
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Ladyfee schrieb:
Danke,genau meine Gedanken.
Ich finde das sich solche Beiträge mit ziemlich abstrusen Fragen in allen gängigen Physioforen häufen.Man braucht sich nicht zu wundern das die Kassen immer mehr prüfen.
Das gleiche gilt für den Behandlungsort, der ist auch nicht strikt vorgegeben.
Falls ich mich irre, freue ich mich wenn es jemand genauer weiß...
PS. Ob und wie jemand behandelt, ist eine andere Sache bzw. die Sache zwischen Pat. und Ther.
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soleta schrieb:
Ich glaube zu wissen, dass bei den PKV nicht die strengen Vorgaben bzgl. der Zertifikate (z.B. MLD, MT...) zugrunde liegen.
Das gleiche gilt für den Behandlungsort, der ist auch nicht strikt vorgegeben.
Falls ich mich irre, freue ich mich wenn es jemand genauer weiß...
PS. Ob und wie jemand behandelt, ist eine andere Sache bzw. die Sache zwischen Pat. und Ther.
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elena34 schrieb:
Ich bin fassungslos, was einige, scheinbar ausgebildete Therapeuten für Fragen stellen.
Grundsätzliche Regeln sind nicht bekannt!!
Ich denke, dass bei einer verordneten Zertifikatsleistung vorausgesetzt wird, dass man ein Zertifikat besitzt!
Eine nicht verordnete Leistung wird von egal welcher Kasse nicht bezahlt! Und falls du beim Hausbesuch fällst und dein Knöchel bricht, wird deine Unfallversicherung vielleicht auch nicht bezahlen. Das sollte man alles bedenken.
Gutes Karma sieht anders aus.
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Felix Z. schrieb:
Selbstverständlich brauchst du ein Zertifikat für MLD, wenn Du Sie durchführen willst. Ansonsten fehlt Dir absolut die Fachkompetenz dafür und Du begehst dazu noch einen Abrechnungsbetrug.
Gutes Karma sieht anders aus.
wir arbeiten übrigens immer noch alle an Menschen... nicht an Maschinen. Eine kaputte Maschine kann man ersetzen, einen Menschen dem ich durch eine Therapie einen Schaden zugefügt habe eher nicht und ja... es soll ja sogar für die MLD Kontraindikationen geben, die so ganz eventuell nicht ganz unerheblich sind... hab ich gehört (und in der Fobi gelernt!)
Soo lang dauert die MLD-Fobi doch auch gar nicht. Die vier Wochen sind doch easy machbar! Da gruselt mich die MT viel mehr was den Zeitaufwand betrifft.
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Atheia schrieb:
Ohne gültiges Zertifikat...
wir arbeiten übrigens immer noch alle an Menschen... nicht an Maschinen. Eine kaputte Maschine kann man ersetzen, einen Menschen dem ich durch eine Therapie einen Schaden zugefügt habe eher nicht und ja... es soll ja sogar für die MLD Kontraindikationen geben, die so ganz eventuell nicht ganz unerheblich sind... hab ich gehört (und in der Fobi gelernt!)
Soo lang dauert die MLD-Fobi doch auch gar nicht. Die vier Wochen sind doch easy machbar! Da gruselt mich die MT viel mehr was den Zeitaufwand betrifft.
2. Nein das tun die PKVs nicht. Du hattest manuelle Entstauungstherapie in der Ausbildung - also wurde es dir beigebracht - also kannst du es.
3. Du kannst auch 33min oder 47min behandeln und das dann abrechnen. Ich würde dir aber empfehlen wieder vom Arzt eine Minutenangabe ergänzen zu lassen. Das erspart dem Patienten Ärger.
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Halbtitan schrieb:
1. Lass dir vom Arzt ,,Hausbesuch" mit draufschreiben. Das erspart im Zweifel dir Ärger.
2. Nein das tun die PKVs nicht. Du hattest manuelle Entstauungstherapie in der Ausbildung - also wurde es dir beigebracht - also kannst du es.
3. Du kannst auch 33min oder 47min behandeln und das dann abrechnen. Ich würde dir aber empfehlen wieder vom Arzt eine Minutenangabe ergänzen zu lassen. Das erspart dem Patienten Ärger.
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