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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Kurzfristige Absagen häufen sich- Termine zusammenschieben?

Neues Thema
Kurzfristige Absagen häufen sich- Termine zusammenschieben?
Es gibt 15 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Es häufen sich die kurzfristigen Absagen wegen Grippe, Corona....
Wie handhabt ihr das? Schiebt ihr nach Möglichkeit die Termine so zusammen, dass die Mitarbeiter später kommen oder früher gehen und diese Minusstunden mal nachgeholt werden? Natürlich können sie auch während einer Absage mal Doku machen, aber wenn vier Absagen/ Woche bei einer Therapeutin kommen- so viel Doku hat sie nicht, da die Rezeptionskraft alles macht.

Danke für eure Meinungen...
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Es häufen sich die kurzfristigen Absagen wegen Grippe, Corona.... Wie handhabt ihr das? Schiebt ihr nach Möglichkeit die Termine so zusammen, dass die Mitarbeiter später kommen oder früher gehen und diese Minusstunden mal nachgeholt werden? Natürlich können sie auch während einer Absage mal Doku machen, aber wenn vier Absagen/ Woche bei einer Therapeutin kommen- so viel Doku hat sie nicht, da die Rezeptionskraft alles macht. Danke für eure Meinungen...
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viento
Vor 3 Monaten
Vor Monaten wurde hier getönt, "wenn krank dann daheim bleiben" - soweit, so gut. Bleibt es bei all der ausstehenden Rezepten die Kunst und dem unternehmerischen Geschick, die Termine neu zu vergeben. Wartelisten sind ja lang genug. Aus der Fragestellung ist fast zu erkennen, zuviel Lehrlauf?
Außerdem sollte man unterscheiden können, wem man eine Ausfallrechnung stellt, und wenn nicht. Dazu bedarf es eines menschenkennerisches Händchens😉.
Ein Pat. kann bei Unwohlsein am Morgen nicht 24 Stunden vorher erkennen, ups, morgen 10 Uhr werde ich ein Rotznäschen, oder gar Gruppe bekommen.
Aber "kuriose Absagen" gehören "abgestraft".
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• Leni C.
• Frank Wilms
• die neue
• steffen844
Vor Monaten wurde hier getönt, "wenn krank dann daheim bleiben" - soweit, so gut. Bleibt es bei all der ausstehenden Rezepten die Kunst und dem unternehmerischen Geschick, die Termine neu zu vergeben. Wartelisten sind ja lang genug. Aus der Fragestellung ist fast zu erkennen, zuviel Lehrlauf? Außerdem sollte man unterscheiden können, wem man eine Ausfallrechnung stellt, und wenn nicht. Dazu bedarf es eines menschenkennerisches Händchens😉. Ein Pat. kann bei Unwohlsein am Morgen nicht 24 Stunden vorher erkennen, ups, morgen 10 Uhr werde ich ein Rotznäschen, oder gar Gruppe bekommen. Aber "kuriose Absagen" gehören "abgestraft".
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viento schrieb:

Vor Monaten wurde hier getönt, "wenn krank dann daheim bleiben" - soweit, so gut. Bleibt es bei all der ausstehenden Rezepten die Kunst und dem unternehmerischen Geschick, die Termine neu zu vergeben. Wartelisten sind ja lang genug. Aus der Fragestellung ist fast zu erkennen, zuviel Lehrlauf?
Außerdem sollte man unterscheiden können, wem man eine Ausfallrechnung stellt, und wenn nicht. Dazu bedarf es eines menschenkennerisches Händchens😉.
Ein Pat. kann bei Unwohlsein am Morgen nicht 24 Stunden vorher erkennen, ups, morgen 10 Uhr werde ich ein Rotznäschen, oder gar Gruppe bekommen.
Aber "kuriose Absagen" gehören "abgestraft".

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es häufen sich die kurzfristigen Absagen wegen Grippe, Corona....
Wie handhabt ihr das? Schiebt ihr nach Möglichkeit die Termine so zusammen, dass die Mitarbeiter später kommen oder früher gehen und diese Minusstunden mal nachgeholt werden? Natürlich können sie auch während einer Absage mal Doku machen, aber wenn vier Absagen/ Woche bei einer Therapeutin kommen- so viel Doku hat sie nicht, da die Rezeptionskraft alles macht.

Danke für eure Meinungen...

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Nora Weber
Vor 3 Monaten
Ausfälle wegen kurzfristiger Absagen gehen bei uns immer zu Lasten des Patienten: er wird ausführlich über das Anfallen einer Ausfallgebühr informiert und eine Absage von weniger als 24 Stunden wird, sofern dieser Termin nicht wieder belegt werden kann, in Rechnung gestellt. Bei uns klappt allerdings eine Neuvergabe für Patienten unserer Warteliste in vielen Fällen.

Zur Idee, die Termin zusammenzuschieben und die Zeiten durch das (hoffentlich korrekt vereinbarte) Arbeitszeitkonto zu optimieren, bleibt vom Goodwill der Mitarbeiter abhängig: nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des TzBfG gilt:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitsleistung im Zeitrahmen nach Satz 1 [Anmerkung: vorherige Festlegung von Referenzstunden und -tagen] zu erfolgen hat.

Die kurzfristige Abweichung von der üblichen Arbeitszeit wird sicher im Rahmen eines guten Arbeitsverhältnisses ab und an durch die Arbeitnehmer im Sinne eines Gebens und Nehmens angenommen - sollte aber m.E. nicht regelmäßig zur Pufferung von Terminabsagen erfolgen. Gerade, weil es hier durch die Ausfallgebühr eine einfache und klare Alternative gibt.

Gruß
Nora
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• JürgenK
• M0nique
• holger302
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• Lelo2016
• 302er
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Ausfälle wegen kurzfristiger Absagen gehen bei uns immer zu Lasten des Patienten: er wird ausführlich über das Anfallen einer Ausfallgebühr informiert und eine Absage von weniger als 24 Stunden wird, sofern dieser Termin nicht wieder belegt werden kann, in Rechnung gestellt. Bei uns klappt allerdings eine Neuvergabe für Patienten unserer Warteliste in vielen Fällen. Zur Idee, die Termin zusammenzuschieben und die Zeiten durch das (hoffentlich korrekt vereinbarte) Arbeitszeitkonto zu optimieren, bleibt vom Goodwill der Mitarbeiter abhängig: nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des TzBfG gilt: [zitat]Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitsleistung im Zeitrahmen nach Satz 1 [Anmerkung: vorherige Festlegung von Referenzstunden und -tagen] zu erfolgen hat.[/zitat] Die kurzfristige Abweichung von der üblichen Arbeitszeit wird sicher im Rahmen eines guten Arbeitsverhältnisses ab und an durch die Arbeitnehmer im Sinne eines Gebens und Nehmens angenommen - sollte aber m.E. nicht regelmäßig zur Pufferung von Terminabsagen erfolgen. Gerade, weil es hier durch die Ausfallgebühr eine einfache und klare Alternative gibt. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ausfälle wegen kurzfristiger Absagen gehen bei uns immer zu Lasten des Patienten: er wird ausführlich über das Anfallen einer Ausfallgebühr informiert und eine Absage von weniger als 24 Stunden wird, sofern dieser Termin nicht wieder belegt werden kann, in Rechnung gestellt. Bei uns klappt allerdings eine Neuvergabe für Patienten unserer Warteliste in vielen Fällen.

Zur Idee, die Termin zusammenzuschieben und die Zeiten durch das (hoffentlich korrekt vereinbarte) Arbeitszeitkonto zu optimieren, bleibt vom Goodwill der Mitarbeiter abhängig: nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des TzBfG gilt:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitsleistung im Zeitrahmen nach Satz 1 [Anmerkung: vorherige Festlegung von Referenzstunden und -tagen] zu erfolgen hat.

Die kurzfristige Abweichung von der üblichen Arbeitszeit wird sicher im Rahmen eines guten Arbeitsverhältnisses ab und an durch die Arbeitnehmer im Sinne eines Gebens und Nehmens angenommen - sollte aber m.E. nicht regelmäßig zur Pufferung von Terminabsagen erfolgen. Gerade, weil es hier durch die Ausfallgebühr eine einfache und klare Alternative gibt.

Gruß
Nora

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stefann34
Vor 3 Monaten
Ausfallgebühr?...Taktung?
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Ausfallgebühr?...Taktung?
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holger302
Vor 3 Monaten
Ganzer Satz, mal gelernt, du vergessen?
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• M0nique
• Susanne0307
Ganzer Satz, mal gelernt, du vergessen?
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holger302 schrieb:

Ganzer Satz, mal gelernt, du vergessen?

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stefann34
Vor 3 Monaten
@holger302
häh?
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[mention]holger302[/mention] häh?
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stefann34 schrieb:

@holger302
häh?

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M0nique
Vor 3 Monaten
@stefann34 zu einem vollständigen Satz gehören Subjekt, Prädikat und Objekt.
Hilft extrem (also mega) beim Verständnis.
Gruß von Monique
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• Evemarie Kaiser
• holger302
[mention]stefann34[/mention] zu einem vollständigen Satz gehören Subjekt, Prädikat und Objekt. Hilft extrem (also mega) beim Verständnis. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@stefann34 zu einem vollständigen Satz gehören Subjekt, Prädikat und Objekt.
Hilft extrem (also mega) beim Verständnis.
Gruß von Monique

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B.D.
Vor 3 Monaten
@M0nique Als vollständiger Satz gilt gemeinhin ein Satz, der ein Subjekt und ein Prädikat hat. Das Objekt erweitert nur den Satz. Gruß von B.D.
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[mention]M0nique[/mention] Als vollständiger Satz gilt gemeinhin ein Satz, der ein Subjekt und ein Prädikat hat. Das Objekt erweitert nur den Satz. Gruß von B.D.
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B.D. schrieb:

@M0nique Als vollständiger Satz gilt gemeinhin ein Satz, der ein Subjekt und ein Prädikat hat. Das Objekt erweitert nur den Satz. Gruß von B.D.

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M0nique
Vor 3 Monaten
@B.D. Haste Recht! Meist macht allerdings ein Objekt den Satz verständlicher. Z.B. fragt man sich doch bei dem Satz "Ich lebe", gut, schlecht, geht so?
Gruß von Monique
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[mention]B.D.[/mention] Haste Recht! Meist macht allerdings ein Objekt den Satz verständlicher. Z.B. fragt man sich doch bei dem Satz "Ich lebe", gut, schlecht, geht so? Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@B.D. Haste Recht! Meist macht allerdings ein Objekt den Satz verständlicher. Z.B. fragt man sich doch bei dem Satz "Ich lebe", gut, schlecht, geht so?
Gruß von Monique

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def110
Vor 3 Monaten
Jetzt möchte ich dann auch noch gerne ein wenig „klugscheißen“ . Diese Beispiele sind Adverbien.nerd_face
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Jetzt möchte ich dann auch noch gerne ein wenig „klugscheißen“ . Diese Beispiele sind Adverbien.[emoji]nerd_face[/emoji]
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def110 schrieb:

Jetzt möchte ich dann auch noch gerne ein wenig „klugscheißen“ . Diese Beispiele sind Adverbien.nerd_face

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M0nique
Vor 3 Monaten
@def110 haste Recht!
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[mention]def110[/mention] haste Recht!
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M0nique schrieb:

@def110 haste Recht!

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stefann34 schrieb:

Ausfallgebühr?...Taktung?

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massu
Vor 3 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Ich habe hier im Forum gelernt auch bei kurzfristigen Absagen wegen Krankheit Ausfallgebühren zu verlangen.
In der Praxis gibt es immer viel nebenher zu tun. Schreib doch bei der nächsten Teamsitzung eine Liste mit den ToDos für die Therapeuten bei Absagen auf. Dann weiß jeder was zu tun ist.
1. Leerlauf geht auf Praxiskosten! Und zählt zum unternehmerischen Risiko
2. Schick deine Leute eher Heim, wenn die Liste abgearbeitet ist.
3. Die an der Rezeption freuen sich bestimmt auch, wenn jemand da ist, der hilft.
4. Ausfallrechnungen schreiben.
5. Solche Fragen brauchst du nicht Anonym zu stellen, es betrifft uns alle😃
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• Uwe Lahser
• tinki
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Ich habe hier im Forum gelernt auch bei kurzfristigen Absagen wegen Krankheit Ausfallgebühren zu verlangen. In der Praxis gibt es immer viel nebenher zu tun. Schreib doch bei der nächsten Teamsitzung eine Liste mit den ToDos für die Therapeuten bei Absagen auf. Dann weiß jeder was zu tun ist. 1. Leerlauf geht auf Praxiskosten! Und zählt zum unternehmerischen Risiko 2. Schick deine Leute eher Heim, wenn die Liste abgearbeitet ist. 3. Die an der Rezeption freuen sich bestimmt auch, wenn jemand da ist, der hilft. 4. Ausfallrechnungen schreiben. 5. Solche Fragen brauchst du nicht Anonym zu stellen, es betrifft uns alle😃
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Ich habe hier im Forum gelernt auch bei kurzfristigen Absagen wegen Krankheit Ausfallgebühren zu verlangen.
In der Praxis gibt es immer viel nebenher zu tun. Schreib doch bei der nächsten Teamsitzung eine Liste mit den ToDos für die Therapeuten bei Absagen auf. Dann weiß jeder was zu tun ist.
1. Leerlauf geht auf Praxiskosten! Und zählt zum unternehmerischen Risiko
2. Schick deine Leute eher Heim, wenn die Liste abgearbeitet ist.
3. Die an der Rezeption freuen sich bestimmt auch, wenn jemand da ist, der hilft.
4. Ausfallrechnungen schreiben.
5. Solche Fragen brauchst du nicht Anonym zu stellen, es betrifft uns alle😃

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Danke euch allen für eure Meinungen. blush
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Danke euch allen für eure Meinungen. [emoji]blush[/emoji]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke euch allen für eure Meinungen. blush

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Michael Woelky
Vor 3 Monaten
Moin,

bin ich hier in der Schule oder beim Arbeitsgericht ?

Kenn mich weder in Grammatik noch im Arbeitsrecht aus ! joy

Grüße
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• nicole908
Moin, bin ich hier in der Schule oder beim Arbeitsgericht ? Kenn mich weder in Grammatik noch im Arbeitsrecht aus ! [emoji]joy[/emoji] Grüße
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Michael Woelky schrieb:

Moin,

bin ich hier in der Schule oder beim Arbeitsgericht ?

Kenn mich weder in Grammatik noch im Arbeitsrecht aus ! joy

Grüße

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stefann34
Vor 3 Monaten
Gönnt doch einfach euren AN die kleine Pause.
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• Niklas Meyer
Gönnt doch einfach euren AN die kleine Pause.
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stefann34 schrieb:

Gönnt doch einfach euren AN die kleine Pause.



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