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Hallo!
Muss das Nutzungsrecht (Für Praxis) im Mietvertrag stehen? Oder reicht es aus wenn es beim Bauamt als Nutzungsrecht eingetragen ist?
In den Räumen war zuvor ein Arzt. So gesehen ist das Nutzungsrecht, auch nach Aussage des Vermieters vorhanden.
Aber muss das im Vertrag stehen?
Schönen Tag noch!
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Guten Morgen,
In einem gewerblichen Mietvertrag steht normalerweise eine Formulierung wie "Die Räumlichkeiten werden zur Nutzung als Phyiotherapiepraxis vermietet".
Gruß von Monique
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Wenn du dir nicht sicher bist, frage im Bauamt nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan, denn darin kann es sein, das bestimmte Gewerbe untersagt sind (und ja, diese können auch geändert werden, d.h. der Arzt war damals erlaubt, ist jetzt aber verboten...)
Dein pot. Vermieter sagt dir alles, dammit der die Bude vermietet bekommt. Wenn dir dann später der betrieb untersagt wird, ist es dein problem und nicht seines...also achtung! Es ist ein Unterschid zwischen privatrechtlichen Dingen (Nutzun der Räume als....) und verwaltungsrechtlichen Dingen (Nutzungsrecht nach LBO).