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Neue Beiträge| Alle Foren| Selbstständigkeit| Nutzungsrecht muss im Mietvertrag stehen?

Nutzungsrecht muss im Mietvertrag stehen?

Es gibt 4 Beiträge

  • Vor 2 Monaten
    Hands22
    Hands22: 423 Beiträge, 64% Empfehlungen

    Hallo!

    Muss das Nutzungsrecht (Für Praxis) im Mietvertrag stehen? Oder reicht es aus wenn es beim Bauamt als Nutzungsrecht eingetragen ist?

    In den Räumen war zuvor ein Arzt. So gesehen ist das Nutzungsrecht, auch nach Aussage des Vermieters vorhanden.

    Aber muss das im Vertrag stehen?

    Schönen Tag noch!

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    Hands22 schrieb:
    Hallo!

    Muss das Nutzungsrecht (Für Praxis) im Mietvertrag stehen? Oder reicht es aus wenn es beim Bauamt als Nutzungsrecht eingetragen ist?

    In den Räumen war zuvor ein Arzt. So gesehen ist das Nutzungsrecht, auch nach Aussage des Vermieters vorhanden.

    Aber muss das im Vertrag stehen?

    Schönen Tag noch!

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    Hallo!

    Muss das Nutzungsrecht (Für Praxis) im Mietvertrag stehen? Oder reicht es aus wenn es beim Bauamt als Nutzungsrecht eingetragen ist?

    In den Räumen war zuvor ein Arzt. So gesehen ist das Nutzungsrecht, auch nach Aussage des Vermieters vorhanden.

    Aber muss das im Vertrag stehen?

    Schönen Tag noch!

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    • 1
    • 1
    • Hands22
    • Xela
    (2)
    Vor 2 Monaten
    M0nique
    M0nique: 2259 Beiträge, 80% Empfehlungen

    Guten Morgen,
    In einem gewerblichen Mietvertrag steht normalerweise eine Formulierung wie "Die Räumlichkeiten werden zur Nutzung als Phyiotherapiepraxis vermietet".
    Gruß von Monique

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    M0nique schrieb:
    Guten Morgen,
    In einem gewerblichen Mietvertrag steht normalerweise eine Formulierung wie "Die Räumlichkeiten werden zur Nutzung als Phyiotherapiepraxis vermietet".
    Gruß von Monique

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    Guten Morgen,
    In einem gewerblichen Mietvertrag steht normalerweise eine Formulierung wie "Die Räumlichkeiten werden zur Nutzung als Phyiotherapiepraxis vermietet".
    Gruß von Monique

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    • 1
    • 0
    • M0nique
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    (1)
    Vor 2 Monaten
    Hands22
    Hands22: 423 Beiträge, 64% Empfehlungen

    Hallo!
    Danke für die schnelle Antwort!

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    Hands22 schrieb:
    Hallo!
    Danke für die schnelle Antwort!

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    Hallo!
    Danke für die schnelle Antwort!
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  • Vor einem Monat
    KGSchuller
    KGSchuller: 83 Beiträge, 83% Empfehlungen

    Wenn du dir nicht sicher bist, frage im Bauamt nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan, denn darin kann es sein, das bestimmte Gewerbe untersagt sind (und ja, diese können auch geändert werden, d.h. der Arzt war damals erlaubt, ist jetzt aber verboten...)


    Dein pot. Vermieter sagt dir alles, dammit der die Bude vermietet bekommt. Wenn dir dann später der betrieb untersagt wird, ist es dein problem und nicht seines...also achtung! Es ist ein Unterschid zwischen privatrechtlichen Dingen (Nutzun der Räume als....) und verwaltungsrechtlichen Dingen (Nutzungsrecht nach LBO).

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    KGSchuller schrieb:
    Wenn du dir nicht sicher bist, frage im Bauamt nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan, denn darin kann es sein, das bestimmte Gewerbe untersagt sind (und ja, diese können auch geändert werden, d.h. der Arzt war damals erlaubt, ist jetzt aber verboten...)


    Dein pot. Vermieter sagt dir alles, dammit der die Bude vermietet bekommt. Wenn dir dann später der betrieb untersagt wird, ist es dein problem und nicht seines...also achtung! Es ist ein Unterschid zwischen privatrechtlichen Dingen (Nutzun der Räume als....) und verwaltungsrechtlichen Dingen (Nutzungsrecht nach LBO).

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    Wenn du dir nicht sicher bist, frage im Bauamt nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan, denn darin kann es sein, das bestimmte Gewerbe untersagt sind (und ja, diese können auch geändert werden, d.h. der Arzt war damals erlaubt, ist jetzt aber verboten...)


    Dein pot. Vermieter sagt dir alles, dammit der die Bude vermietet bekommt. Wenn dir dann später der betrieb untersagt wird, ist es dein problem und nicht seines...also achtung! Es ist ein Unterschid zwischen privatrechtlichen Dingen (Nutzun der Räume als....) und verwaltungsrechtlichen Dingen (Nutzungsrecht nach LBO).

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