physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Ludwigsburg/ Kornwestheim/ Markgröningen/Stuttgart

Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit für unsere Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte liegen in der
Orthopädie, Chirurgie und
Neurologie.
Wir bieten dir einen attraktiven,
modernen Arbeitsplatz mit
individuellen Arbeitszeiten und
verschiedenen Fo...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Teilzeit /Feiertagsvergütung

Neues Thema
Teilzeit /Feiertagsvergütung
Es gibt 31 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Ich habe eine MA in Teilzeit 20std die Woche angestellt. In ihrem Vertrag steht, dass sie 20std in der Woche tätig ist. Es sind keine genauen Tage angegeben. Sie arbeitet aber geregelt von Di bis Fr, 4 Tage in der Woche. Meine Frage ist, fällt an diesen Tagen ein Feiertag, steht ihr eine Vergütung des Feiertages zu, oder ist es in gewisserweise Kulanz von mir, den Tag zu vergüten.
1

Gefällt mir

Ich habe eine MA in Teilzeit 20std die Woche angestellt. In ihrem Vertrag steht, dass sie 20std in der Woche tätig ist. Es sind keine genauen Tage angegeben. Sie arbeitet aber geregelt von Di bis Fr, 4 Tage in der Woche. Meine Frage ist, fällt an diesen Tagen ein Feiertag, steht ihr eine Vergütung des Feiertages zu, oder ist es in gewisserweise Kulanz von mir, den Tag zu vergüten.
Gefällt mir
Antworten
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Monaten
Natürlich musst Du diesen Tag bezahlen. Die Arbeitszeiten sind ja verabredet.
3

Gefällt mir

• M0nique
• #Heimat#
• Ahn
Natürlich musst Du diesen Tag bezahlen. Die Arbeitszeiten sind ja verabredet.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Natürlich musst Du diesen Tag bezahlen. Die Arbeitszeiten sind ja verabredet.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
@Wonderwoman nur die Stundenzahl ist festgelegt!Arbeitstage flexibel:wenn in der himmelfahrtswoche der Donnerstag Feiertag ist,wo der AN normalerweise arbeitet,dann wird halt statt Donnerstag am Freitag gearbeitet wenn die Praxis keinen Brückentag macht,ansonsten wird vergütet!
1

Gefällt mir

[mention]Wonderwoman[/mention] nur die Stundenzahl ist festgelegt!Arbeitstage flexibel:wenn in der himmelfahrtswoche der Donnerstag Feiertag ist,wo der AN normalerweise arbeitet,dann wird halt statt Donnerstag am Freitag gearbeitet wenn die Praxis keinen Brückentag macht,ansonsten wird vergütet!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Wonderwoman nur die Stundenzahl ist festgelegt!Arbeitstage flexibel:wenn in der himmelfahrtswoche der Donnerstag Feiertag ist,wo der AN normalerweise arbeitet,dann wird halt statt Donnerstag am Freitag gearbeitet wenn die Praxis keinen Brückentag macht,ansonsten wird vergütet!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
Vor 2 Monaten
@Schippi AT schrieb aber, dass sie immer DI bis FR arbeitet, deshalb sind die Tage fix.
2

Gefällt mir

• M0nique
• #Heimat#
[mention]Schippi[/mention] AT schrieb aber, dass sie immer DI bis FR arbeitet, deshalb sind die Tage fix.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

@Schippi AT schrieb aber, dass sie immer DI bis FR arbeitet, deshalb sind die Tage fix.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Monaten
@Schippi Der AG kann sich die Arbeitstage nicht kurzfristig willkürlich aussuchen, um Gehalt zu sparen. Wenn ein Festgehalt vereinbart ist, dann sind die Arbeitszeiten festzulegen, denn der AN muss sich auf diese einstellen, um auch seine Freizeit planen zu können.
Wenn das ein AG anders macht, dann sollte sich der AN eine neue Stelle suchen...
2

Gefällt mir

• doreens
• Ahn
[mention]Schippi[/mention] Der AG kann sich die Arbeitstage nicht kurzfristig willkürlich aussuchen, um Gehalt zu sparen. Wenn ein Festgehalt vereinbart ist, dann sind die Arbeitszeiten festzulegen, denn der AN muss sich auf diese einstellen, um auch seine Freizeit planen zu können. Wenn das ein AG anders macht, dann sollte sich der AN eine neue Stelle suchen...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

@Schippi Der AG kann sich die Arbeitstage nicht kurzfristig willkürlich aussuchen, um Gehalt zu sparen. Wenn ein Festgehalt vereinbart ist, dann sind die Arbeitszeiten festzulegen, denn der AN muss sich auf diese einstellen, um auch seine Freizeit planen zu können.
Wenn das ein AG anders macht, dann sollte sich der AN eine neue Stelle suchen...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
@Shia es sind keine genauen Tage im Vertrag angegeben lt AT!es wurde nur bisher ständig Dienstag bis Freitag gearbeitet,was aber nicht fix ist!und wenn zb Donnerstag Feiertag ist,dann wir halt der Montag als Arbeitstag hinzugezogen!kein Problem
1

Gefällt mir

[mention]Shia[/mention] es sind keine genauen Tage im Vertrag angegeben lt AT!es wurde nur bisher ständig Dienstag bis Freitag gearbeitet,was aber nicht fix ist!und wenn zb Donnerstag Feiertag ist,dann wir halt der Montag als Arbeitstag hinzugezogen!kein Problem
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Shia es sind keine genauen Tage im Vertrag angegeben lt AT!es wurde nur bisher ständig Dienstag bis Freitag gearbeitet,was aber nicht fix ist!und wenn zb Donnerstag Feiertag ist,dann wir halt der Montag als Arbeitstag hinzugezogen!kein Problem

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
@Wonderwoman ein Feiertag ist nicht kurzfristig und kommt überraschend,somit kann man von beiden Seiten so eine Woche langfristig planen!
1

Gefällt mir

[mention]Wonderwoman[/mention] ein Feiertag ist nicht kurzfristig und kommt überraschend,somit kann man von beiden Seiten so eine Woche langfristig planen!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Wonderwoman ein Feiertag ist nicht kurzfristig und kommt überraschend,somit kann man von beiden Seiten so eine Woche langfristig planen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
@Wonderwoman wenn du genauer liest sind nur die 20 Stunden vertraglich festgelegt,nicht die Arbeitstage!somit kann man flexibel reagieren und spart kein Gehalt
1

Gefällt mir

• JürgenK
[mention]Wonderwoman[/mention] wenn du genauer liest sind nur die 20 Stunden vertraglich festgelegt,nicht die Arbeitstage!somit kann man flexibel reagieren und spart kein Gehalt
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Wonderwoman wenn du genauer liest sind nur die 20 Stunden vertraglich festgelegt,nicht die Arbeitstage!somit kann man flexibel reagieren und spart kein Gehalt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mechanicus
Vor 2 Monaten
§ 2 Abs.1 EntFG sollte eigentlich jeder kennen, der Leute beschäftigt.

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
1

Gefällt mir

• doreens
§ 2 Abs.1 EntFG sollte eigentlich jeder kennen, der Leute beschäftigt. [i]Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.[/i]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mechanicus schrieb:

§ 2 Abs.1 EntFG sollte eigentlich jeder kennen, der Leute beschäftigt.

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Monaten
@Schippi Totaler Unsinn!!! Lies hier Feiertage und Teilzeit – Gleiches Recht für alle?
1

Gefällt mir

[mention]Schippi[/mention] Totaler Unsinn!!! Lies hier https://www.granzin-rechtsanwaelte.de/de/news/feiertage-und-teilzeit-gleiches-recht-fuer-alle/
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

@Schippi Totaler Unsinn!!! Lies hier Feiertage und Teilzeit – Gleiches Recht für alle?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe eine MA in Teilzeit 20std die Woche angestellt. In ihrem Vertrag steht, dass sie 20std in der Woche tätig ist. Es sind keine genauen Tage angegeben. Sie arbeitet aber geregelt von Di bis Fr, 4 Tage in der Woche. Meine Frage ist, fällt an diesen Tagen ein Feiertag, steht ihr eine Vergütung des Feiertages zu, oder ist es in gewisserweise Kulanz von mir, den Tag zu vergüten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
Vor 2 Monaten
Wenn die Teilzeitmitarbeiterin feste Arbeitstage hat, hat sie auch einen Feiertag, sollte der auf ihrem Arbeitstagen fallen.

Fällt der Feiertag aber sowieso auf einen freien Tag, z. B. in diesem Fall auf einen Montag, hat sie Pech gehabt
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• #Heimat#
Wenn die Teilzeitmitarbeiterin feste Arbeitstage hat, hat sie auch einen Feiertag, sollte der auf ihrem Arbeitstagen fallen. Fällt der Feiertag aber sowieso auf einen freien Tag, z. B. in diesem Fall auf einen Montag, hat sie Pech gehabt
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shia schrieb:

Wenn die Teilzeitmitarbeiterin feste Arbeitstage hat, hat sie auch einen Feiertag, sollte der auf ihrem Arbeitstagen fallen.

Fällt der Feiertag aber sowieso auf einen freien Tag, z. B. in diesem Fall auf einen Montag, hat sie Pech gehabt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Es sind im Arbeitsvertrag nur die Stunden schriftlich festgelegt. Die Arbeitstage Di bis Fr sind nicht schriftlich festgelegt. Meines Wissens muss ich ihr den Feiertag dadurch nicht vergüten.. Aber ist halt immer so ne Kulanz Sache.. (da die Arbeitstage schon immer gleich sind) meine Frage ist, wuerdet ihr den Tag vergüten und ein Auge zu drücken oder verlangen, dass sie dafür an einem anderen Tag arbeitet?
1

Gefällt mir

Es sind im Arbeitsvertrag nur die Stunden schriftlich festgelegt. Die Arbeitstage Di bis Fr sind nicht schriftlich festgelegt. Meines Wissens muss ich ihr den Feiertag dadurch nicht vergüten.. Aber ist halt immer so ne Kulanz Sache.. (da die Arbeitstage schon immer gleich sind) meine Frage ist, wuerdet ihr den Tag vergüten und ein Auge zu drücken oder verlangen, dass sie dafür an einem anderen Tag arbeitet?
Gefällt mir
Antworten
Alle 16 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
Vor 2 Monaten
Auch wenn es nicht schriftlich festgelegt wurde.
Hat sie feste Arbeitstage, hat sie Anspruch auf den Feiertag.

Bin zwar AN, aber ja, den Tag würde sie hier vergütet bekommen
1

Gefällt mir

• karin-maria
Auch wenn es nicht schriftlich festgelegt wurde. Hat sie feste Arbeitstage, hat sie Anspruch auf den Feiertag. Bin zwar AN, aber ja, den Tag würde sie hier vergütet bekommen
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

Auch wenn es nicht schriftlich festgelegt wurde.
Hat sie feste Arbeitstage, hat sie Anspruch auf den Feiertag.

Bin zwar AN, aber ja, den Tag würde sie hier vergütet bekommen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor 2 Monaten
Wenn sie immer Di bis Fr arbeitet,
sind das feste Tage. Von daher wäre es für mich keine Kulanz, sondern selbstverständlich. Pfingstmontag wäre dann natürlich nicht zu vergüten, da keine reguläre Arbeitszeit.
1

Gefällt mir

Wenn sie immer Di bis Fr arbeitet, sind das feste Tage. Von daher wäre es für mich keine Kulanz, sondern selbstverständlich. Pfingstmontag wäre dann natürlich nicht zu vergüten, da keine reguläre Arbeitszeit.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

Wenn sie immer Di bis Fr arbeitet,
sind das feste Tage. Von daher wäre es für mich keine Kulanz, sondern selbstverständlich. Pfingstmontag wäre dann natürlich nicht zu vergüten, da keine reguläre Arbeitszeit.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Monaten
In meinen Verträgen mit meinen ANs sind auch nur die Stunden angegeben. Trotzdem werden die Arbeitszeiten dann einvernehmlich festgelegt.
Es sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass der AG sich nicht willkürlich die Arbeitszeiten aussuchen kann. Denn dann hätte kein AN bezahlte Feiertage, weil der AG dann zufälligerweise Nichtarbeitszeit festlegt.
2

Gefällt mir

• doreens
• Ahn
In meinen Verträgen mit meinen ANs sind auch nur die Stunden angegeben. Trotzdem werden die Arbeitszeiten dann einvernehmlich festgelegt. Es sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass der AG sich nicht willkürlich die Arbeitszeiten aussuchen kann. Denn dann hätte kein AN bezahlte Feiertage, weil der AG dann zufälligerweise Nichtarbeitszeit festlegt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

In meinen Verträgen mit meinen ANs sind auch nur die Stunden angegeben. Trotzdem werden die Arbeitszeiten dann einvernehmlich festgelegt.
Es sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass der AG sich nicht willkürlich die Arbeitszeiten aussuchen kann. Denn dann hätte kein AN bezahlte Feiertage, weil der AG dann zufälligerweise Nichtarbeitszeit festlegt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
Ich würde es in der Planung rechtzeitig mit dem AN besprechen das an einem anderen Tag wenn möglich gearbeitet wird!sprechen zwingende Gründe dagegen dann kann man auch mal bei Guten AN beide Augen zudrücken
1

Gefällt mir

Ich würde es in der Planung rechtzeitig mit dem AN besprechen das an einem anderen Tag wenn möglich gearbeitet wird!sprechen zwingende Gründe dagegen dann kann man auch mal bei Guten AN beide Augen zudrücken
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Ich würde es in der Planung rechtzeitig mit dem AN besprechen das an einem anderen Tag wenn möglich gearbeitet wird!sprechen zwingende Gründe dagegen dann kann man auch mal bei Guten AN beide Augen zudrücken

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Es ist oft schwierig im Chat nahe zu bringen, um was es einem geht.. Rechtlich und Zwischenmenschlichkeit sind oft zweierlei. Rein rechtlich, wuerde ihr keine Vergütung zu stehen, da nur die Stunden und nicht die Tage schriftlich festgelegt sind. Ich finde es schon ein Unterschied, ob der AN auf 450€Basis oder in Teilzeit arbeitet. Menschlich wuerde ich auch sagen, in Teilzeit arbeitend wird der Feiertag vergütet. Bei 450€ wuerde ich es nicht vergüten.. Sondern nach den Stunden gehen. Mir geht es nur darum, wie ihr es seht.. ( rechtlich ist es klar)
1

Gefällt mir

Es ist oft schwierig im Chat nahe zu bringen, um was es einem geht.. Rechtlich und Zwischenmenschlichkeit sind oft zweierlei. Rein rechtlich, wuerde ihr keine Vergütung zu stehen, da nur die Stunden und nicht die Tage schriftlich festgelegt sind. Ich finde es schon ein Unterschied, ob der AN auf 450€Basis oder in Teilzeit arbeitet. Menschlich wuerde ich auch sagen, in Teilzeit arbeitend wird der Feiertag vergütet. Bei 450€ wuerde ich es nicht vergüten.. Sondern nach den Stunden gehen. Mir geht es nur darum, wie ihr es seht.. ( rechtlich ist es klar)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es ist oft schwierig im Chat nahe zu bringen, um was es einem geht.. Rechtlich und Zwischenmenschlichkeit sind oft zweierlei. Rein rechtlich, wuerde ihr keine Vergütung zu stehen, da nur die Stunden und nicht die Tage schriftlich festgelegt sind. Ich finde es schon ein Unterschied, ob der AN auf 450€Basis oder in Teilzeit arbeitet. Menschlich wuerde ich auch sagen, in Teilzeit arbeitend wird der Feiertag vergütet. Bei 450€ wuerde ich es nicht vergüten.. Sondern nach den Stunden gehen. Mir geht es nur darum, wie ihr es seht.. ( rechtlich ist es klar)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ingo Friedrich
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Du schießt dich rechtlich und menschlich direkt ins Abseits, wenn du grundsätzlich den Feiertag beim Minijobber nicht vergütet.
MfG :)
4

Gefällt mir

• M0nique
• pt ani
• Leni C.
• Loving-Life
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du schießt dich rechtlich und menschlich direkt ins Abseits, wenn du grundsätzlich den Feiertag beim Minijobber nicht vergütet. MfG :)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ingo Friedrich schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Du schießt dich rechtlich und menschlich direkt ins Abseits, wenn du grundsätzlich den Feiertag beim Minijobber nicht vergütet.
MfG :)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor 2 Monaten
Richtig, Teilzeitmitarbeiter dürfen nicht grundsätzlich benachteiligt werden. Auch wenn 20 Stunden im Vertrag stehen und sie immer Di bis Fr arbeitet, sind das feste Tage! Ich finde es ehrlich gesagt schon interessant, dass du darüber nachdenkst. Für mich wäre das keine Überlegung, sie hat den Tag erstattet zu bekommen und nicht nachzuarbeiten. Ich würde mich da diskriminiert fühlen.
6

Gefällt mir

• JürgenK
• M0nique
• pt ani
• Leni C.
• Shia
• Ahn
Richtig, Teilzeitmitarbeiter dürfen nicht grundsätzlich benachteiligt werden. Auch wenn 20 Stunden im Vertrag stehen und sie immer Di bis Fr arbeitet, sind das feste Tage! Ich finde es ehrlich gesagt schon interessant, dass du darüber nachdenkst. Für mich wäre das keine Überlegung, sie hat den Tag erstattet zu bekommen und nicht nachzuarbeiten. Ich würde mich da diskriminiert fühlen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

Richtig, Teilzeitmitarbeiter dürfen nicht grundsätzlich benachteiligt werden. Auch wenn 20 Stunden im Vertrag stehen und sie immer Di bis Fr arbeitet, sind das feste Tage! Ich finde es ehrlich gesagt schon interessant, dass du darüber nachdenkst. Für mich wäre das keine Überlegung, sie hat den Tag erstattet zu bekommen und nicht nachzuarbeiten. Ich würde mich da diskriminiert fühlen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tobias Vollenberg
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer , wenn der AN immer die gleichen Tage arbeitet, z.b. Dienstag bis Freitag und Donnerstag ein Feiertag ist, würde es mir als PI nicht einfallen den AN dann z.b. am Montag arbeiten zu lassen.

Bei so einer Frage schon, braucht man sich nicht zu wundern, dass immer weniger Leute Lust haben in diesem Beruf zu arbeiten.
In der Industrie oder Wirtschaft würde so eine Frage niemals auftauchen.
6

Gefällt mir

• M0nique
• pt ani
• doreens
• Shia
• Loving-Life
• Ahn
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] , wenn der AN immer die gleichen Tage arbeitet, z.b. Dienstag bis Freitag und Donnerstag ein Feiertag ist, würde es mir als PI nicht einfallen den AN dann z.b. am Montag arbeiten zu lassen. Bei so einer Frage schon, braucht man sich nicht zu wundern, dass immer weniger Leute Lust haben in diesem Beruf zu arbeiten. In der Industrie oder Wirtschaft würde so eine Frage niemals auftauchen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tobias Vollenberg schrieb:

@Anonymer Teilnehmer , wenn der AN immer die gleichen Tage arbeitet, z.b. Dienstag bis Freitag und Donnerstag ein Feiertag ist, würde es mir als PI nicht einfallen den AN dann z.b. am Montag arbeiten zu lassen.

Bei so einer Frage schon, braucht man sich nicht zu wundern, dass immer weniger Leute Lust haben in diesem Beruf zu arbeiten.
In der Industrie oder Wirtschaft würde so eine Frage niemals auftauchen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor 2 Monaten
Genau so
1

Gefällt mir

Genau so
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

Genau so

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Da kann ich unter anderem auch nur sagen, viele sehen nur die AN Seite.. Ich habe aufgrund des Facharbeitermangels, oft auch das Gefühl, das viele AN es auch aussnuetzen. Wissentlich, dass sie am längeren Hebel sitzen.. Kann man mal so nach dem Motto hochpockern mit den Forderungen. Müssen sie selber mal liefern, wird es schon eng.. Es sollte ein geben und nehmen sein.. Leider ist es oftmals einseitig. Aber das bringt leider auch unsere Gesellschaftliche Entwicklung/Veränderung mit sich.. Dass viele zum Egoist mutieren.
1

Gefällt mir

Da kann ich unter anderem auch nur sagen, viele sehen nur die AN Seite.. Ich habe aufgrund des Facharbeitermangels, oft auch das Gefühl, das viele AN es auch aussnuetzen. Wissentlich, dass sie am längeren Hebel sitzen.. Kann man mal so nach dem Motto hochpockern mit den Forderungen. Müssen sie selber mal liefern, wird es schon eng.. Es sollte ein geben und nehmen sein.. Leider ist es oftmals einseitig. Aber das bringt leider auch unsere Gesellschaftliche Entwicklung/Veränderung mit sich.. Dass viele zum Egoist mutieren.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Da kann ich unter anderem auch nur sagen, viele sehen nur die AN Seite.. Ich habe aufgrund des Facharbeitermangels, oft auch das Gefühl, das viele AN es auch aussnuetzen. Wissentlich, dass sie am längeren Hebel sitzen.. Kann man mal so nach dem Motto hochpockern mit den Forderungen. Müssen sie selber mal liefern, wird es schon eng.. Es sollte ein geben und nehmen sein.. Leider ist es oftmals einseitig. Aber das bringt leider auch unsere Gesellschaftliche Entwicklung/Veränderung mit sich.. Dass viele zum Egoist mutieren.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor 2 Monaten
Das hat nichts mit Egoismus zu tun, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
1

Gefällt mir

Das hat nichts mit Egoismus zu tun, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

Das hat nichts mit Egoismus zu tun, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor 2 Monaten
Sorry
1

Gefällt mir

Sorry
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

Sorry

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer
Dein Problem verstehe ich absolut, überhaupt, rein gar nicht.
Auch an mündliche Absprachen haben sich AN und AG zu halten.
AN arbeitet 4 feste Tage, somit sind Feiertage, die auf diese festen Arbeitstage fallen SELBSTVERSTÄNDLICH voll zu bezahlen.

Deiner Logik folgend dürfte Dein AN bei einem Feiertag, der auf einen Montag fällt, diesen anteilig bei Dir einfordern.
Gruß von Monique
5

Gefällt mir

• Leni C.
• doreens
• Shia
• Loving-Life
• Ahn
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Dein Problem verstehe ich absolut, überhaupt, rein gar nicht. Auch an mündliche Absprachen haben sich AN und AG zu halten. AN arbeitet 4 feste Tage, somit sind Feiertage, die auf diese festen Arbeitstage fallen SELBSTVERSTÄNDLICH voll zu bezahlen. Deiner Logik folgend dürfte Dein AN bei einem Feiertag, der auf einen Montag fällt, diesen anteilig bei Dir einfordern. Gruß von Monique
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Dein Problem verstehe ich absolut, überhaupt, rein gar nicht.
Auch an mündliche Absprachen haben sich AN und AG zu halten.
AN arbeitet 4 feste Tage, somit sind Feiertage, die auf diese festen Arbeitstage fallen SELBSTVERSTÄNDLICH voll zu bezahlen.

Deiner Logik folgend dürfte Dein AN bei einem Feiertag, der auf einen Montag fällt, diesen anteilig bei Dir einfordern.
Gruß von Monique

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
Vor 2 Monaten
Wir haben vertraglich sogar Monatsstunden...ich habe genau aus diesem Grund (ich möchte keinem AG soetwas unterstellen) Wochenstunden und Regelarbeitstage in einem Vertragszusatz niederschreiben lassen. Jeder ist sich selbst der nächste Wenns hart auf hart kommen sollte...und da lass ich mich auf nichts ein
1

Gefällt mir

Wir haben vertraglich sogar Monatsstunden...ich habe genau aus diesem Grund (ich möchte keinem AG soetwas unterstellen) Wochenstunden und Regelarbeitstage in einem Vertragszusatz niederschreiben lassen. Jeder ist sich selbst der nächste Wenns hart auf hart kommen sollte...und da lass ich mich auf nichts ein
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

Wir haben vertraglich sogar Monatsstunden...ich habe genau aus diesem Grund (ich möchte keinem AG soetwas unterstellen) Wochenstunden und Regelarbeitstage in einem Vertragszusatz niederschreiben lassen. Jeder ist sich selbst der nächste Wenns hart auf hart kommen sollte...und da lass ich mich auf nichts ein

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Loving-Life
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer darf ich fragen weshalb du dem 450 MA den Tag nicht vergüteten würdest ? Es steht ihm genauso zu wie anderen auch .
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] darf ich fragen weshalb du dem 450 MA den Tag nicht vergüteten würdest ? Es steht ihm genauso zu wie anderen auch .
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Loving-Life schrieb:

@Anonymer Teilnehmer darf ich fragen weshalb du dem 450 MA den Tag nicht vergüteten würdest ? Es steht ihm genauso zu wie anderen auch .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor 2 Monaten
Das ist rechtlich nicht zulässig. Vielleicht muss man das mal so deutlich sagen.
1

Gefällt mir

Das ist rechtlich nicht zulässig. Vielleicht muss man das mal so deutlich sagen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

Das ist rechtlich nicht zulässig. Vielleicht muss man das mal so deutlich sagen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es sind im Arbeitsvertrag nur die Stunden schriftlich festgelegt. Die Arbeitstage Di bis Fr sind nicht schriftlich festgelegt. Meines Wissens muss ich ihr den Feiertag dadurch nicht vergüten.. Aber ist halt immer so ne Kulanz Sache.. (da die Arbeitstage schon immer gleich sind) meine Frage ist, wuerdet ihr den Tag vergüten und ein Auge zu drücken oder verlangen, dass sie dafür an einem anderen Tag arbeitet?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
Vor 2 Monaten
Lieber @Anonymer Teilnehmer
Aus Sicht eines AG:
Mach einen neuen Arbeitsvertrag und schreibe genau an welchen Tage deine MA arbeitet. Dann ist es klar und du hast nicht das Gefühl, dass deine MA dich ausnutzt.
Momentan bewegst Du dich auf ganz dünnen Eis, wenn du die Woche mit 20 h rechnest, und die Feiertage weg lässt. Das ist nicht zulässig. Ich verstehe deine AG Mentalität von „ immer muss ich zahlen“, aber das Gesetz ist auf der AN Seite (zu Recht)
Nochmal: Gebe deiner MA feste Arbeitstage ( Di bis Fr à 5 h). Dann kannst du ja mit ihr ausmachen, ob sie bei Feiertage evtl, Überstunden machen will? Und die Urlaubstage sind dann auch einfacher auszurechnen.
1

Gefällt mir

• doreens
Lieber [mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Aus Sicht eines AG: Mach einen neuen Arbeitsvertrag und schreibe genau an welchen Tage deine MA arbeitet. Dann ist es klar und du hast nicht das Gefühl, dass deine MA dich ausnutzt. Momentan bewegst Du dich auf ganz dünnen Eis, wenn du die Woche mit 20 h rechnest, und die Feiertage weg lässt. Das ist nicht zulässig. Ich verstehe deine AG Mentalität von „ immer muss ich zahlen“, aber das Gesetz ist auf der AN Seite (zu Recht) Nochmal: Gebe deiner MA feste Arbeitstage ( Di bis Fr à 5 h). Dann kannst du ja mit ihr ausmachen, ob sie bei Feiertage evtl, Überstunden machen will? Und die Urlaubstage sind dann auch einfacher auszurechnen.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
Vor 2 Monaten
Aus einer anderen Sicht eines AGs: Feste Arbeitstag im Vertrag sind unflexibel und man müsste jedesmal den Vertrag ändern, wenn an anderen Tagen gearbeitet werden soll. An welchen Tagen tatsächlich gearbeitet wird, wird zwischen AG und AN abgesprochen.
2

Gefällt mir

• Leni C.
• Shia
Aus einer anderen Sicht eines AGs: Feste Arbeitstag im Vertrag sind unflexibel und man müsste jedesmal den Vertrag ändern, wenn an anderen Tagen gearbeitet werden soll. An welchen Tagen tatsächlich gearbeitet wird, wird zwischen AG und AN abgesprochen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Aus einer anderen Sicht eines AGs: Feste Arbeitstag im Vertrag sind unflexibel und man müsste jedesmal den Vertrag ändern, wenn an anderen Tagen gearbeitet werden soll. An welchen Tagen tatsächlich gearbeitet wird, wird zwischen AG und AN abgesprochen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

massu schrieb:

Lieber @Anonymer Teilnehmer
Aus Sicht eines AG:
Mach einen neuen Arbeitsvertrag und schreibe genau an welchen Tage deine MA arbeitet. Dann ist es klar und du hast nicht das Gefühl, dass deine MA dich ausnutzt.
Momentan bewegst Du dich auf ganz dünnen Eis, wenn du die Woche mit 20 h rechnest, und die Feiertage weg lässt. Das ist nicht zulässig. Ich verstehe deine AG Mentalität von „ immer muss ich zahlen“, aber das Gesetz ist auf der AN Seite (zu Recht)
Nochmal: Gebe deiner MA feste Arbeitstage ( Di bis Fr à 5 h). Dann kannst du ja mit ihr ausmachen, ob sie bei Feiertage evtl, Überstunden machen will? Und die Urlaubstage sind dann auch einfacher auszurechnen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Herbert
Vor 2 Monaten
Anders betrachtet(auch aus Sicht eines AG), wenn es der Terminplan unbedingt braucht, die durch Feiertag entfallenen Stunden in der Woche dennoch zu arbeiten, dann zahle ich das durch Überstunden oder Freizeit an anderer Stelle.

Damit können alle vielleicht gut leben.
4

Gefällt mir

• M0nique
• pt ani
• doreens
• Shia
Anders betrachtet(auch aus Sicht eines AG), wenn es der Terminplan unbedingt braucht, die durch Feiertag entfallenen Stunden in der Woche dennoch zu arbeiten, dann zahle ich das durch Überstunden oder Freizeit an anderer Stelle. Damit können alle vielleicht gut leben.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Herbert schrieb:

Anders betrachtet(auch aus Sicht eines AG), wenn es der Terminplan unbedingt braucht, die durch Feiertag entfallenen Stunden in der Woche dennoch zu arbeiten, dann zahle ich das durch Überstunden oder Freizeit an anderer Stelle.

Damit können alle vielleicht gut leben.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Teilzeit /Feiertagsvergütung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns