Die RHÖN-KLINIKUM AG betreibt am
Campus Bad Neustadt a. d. Saale im
Norden Bayerns Fachkliniken sowie
ein Haus der Grund- und
Regelversorgung mit insgesamt rund
1.800 Bet-ten. Darunter befindet
sich mit der Neurologischen Klinik
Bad Neustadt eines der bundesweit
größten Zentren für integrierte
neurologische Medizin, von der
Akut- und Intensivneurologie bis in
alle Formen der Rehabilitation mit
aktuell 302 Betten.
2019 erfolgte die Eröffnung eines
neuen Klinikgebäudes, das nunmehr
eine Vi...
Campus Bad Neustadt a. d. Saale im
Norden Bayerns Fachkliniken sowie
ein Haus der Grund- und
Regelversorgung mit insgesamt rund
1.800 Bet-ten. Darunter befindet
sich mit der Neurologischen Klinik
Bad Neustadt eines der bundesweit
größten Zentren für integrierte
neurologische Medizin, von der
Akut- und Intensivneurologie bis in
alle Formen der Rehabilitation mit
aktuell 302 Betten.
2019 erfolgte die Eröffnung eines
neuen Klinikgebäudes, das nunmehr
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Kurze Frage.
Ich habe einen großen Gymnastikraum und möchte dort Traingasgeräte reinstellen. Müssen es unbedingt MPG Geräte sein, wenn nichts über Rezepte abgerechnet wird?
Und welche Firma könnt ihr empfehlen?
Viele Grüße
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Kurze Frage.
Ich habe einen großen Gymnastikraum und möchte dort Traingasgeräte reinstellen. Müssen es unbedingt MPG Geräte sein, wenn nichts über Rezepte abgerechnet wird?
Und welche Firma könnt ihr empfehlen?
Viele Grüße
Jedes Medizinprodukt muss auf dem EU Markt ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die Konformität durch das CE-Zeichen auf dem Medizinprodukt sichtbar gemacht. Somit musst Du lediglich bei dem von Dir einzusetzenden Trainigsgeräten auf das CE Kennzeichen achten.
Wirbt ein Anbieter mit einem MPG Gerät hat aber kein CE dann solltest Du die Finger davon lassen, da dieses Gerät über keine Zulassung verfügt!
Viel Erfolg!
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SNS37 schrieb:
mike991 schrieb am 15.11.2022 05:47 Uhr:Servus in die Runde!
Kurze Frage.
Ich habe einen großen Gymnastikraum und möchte dort Traingasgeräte reinstellen. Müssen es unbedingt MPG Geräte sein, wenn nichts über Rezepte abgerechnet wird?
Und welche Firma könnt ihr empfehlen?
Viele Grüße
Jedes Medizinprodukt muss auf dem EU Markt ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die Konformität durch das CE-Zeichen auf dem Medizinprodukt sichtbar gemacht. Somit musst Du lediglich bei dem von Dir einzusetzenden Trainigsgeräten auf das CE Kennzeichen achten.
Wirbt ein Anbieter mit einem MPG Gerät hat aber kein CE dann solltest Du die Finger davon lassen, da dieses Gerät über keine Zulassung verfügt!
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mike991 schrieb:
Servus in die Runde!
Kurze Frage.
Ich habe einen großen Gymnastikraum und möchte dort Traingasgeräte reinstellen. Müssen es unbedingt MPG Geräte sein, wenn nichts über Rezepte abgerechnet wird?
Und welche Firma könnt ihr empfehlen?
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mike991 schrieb:
😂😂😂
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massu schrieb:
@mike991 Traingas Geräte? Jetzt wo das Gas so teuer geworden ist?
Langform: Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz verweist in § 2 Abs. 1 darauf, dass es bei Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 anzuwenden ist, wo wiederum in Kapitel 1 Art. 2 definiert wird:
- Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
- Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung von oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
- Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands [...]
Wenn die Geräte also ausschließlich für Trainingszwecke genutzt werden und nicht für einen "spezifischen medizinischen Zweck", also nie zur Therapie genutzt werden, müssen sie keine "MPG-Geräte" sein.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Verkürzte Antwort zum Teil der Fragestellung, ob "MPG-Geräte" eingesetzt werden müssen: nicht, wenn sie nie zur Therapie genutzt werden.
Medizinprodukt bezeichnet ein Instrument, einen Apparat, ein Gerät, eine Software, ein Implantat, ein Reagenz, ein Material oder einen anderen Gegenstand, das dem Hersteller zufolge für Menschen bestimmt ist und allein oder in Kombination einen oder mehrere der folgenden spezifischen medizinischen Zwecke erfüllen soll:
Langform: Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz verweist in § 2 Abs. 1 darauf, dass es bei Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 anzuwenden ist, wo wiederum in Kapitel 1 Art. 2 definiert wird:
- Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
- Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung von oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
- Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands [...]
Wenn die Geräte also ausschließlich für Trainingszwecke genutzt werden und nicht für einen "spezifischen medizinischen Zweck", also nie zur Therapie genutzt werden, müssen sie keine "MPG-Geräte" sein.
Gruß
Nora
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