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Angela H
Vor 2 Monaten
Eine Frage an die Selbstabrechner :
muss man die Verordnungen verpflichtend einscannen ?
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Eine Frage an die Selbstabrechner : muss man die Verordnungen verpflichtend einscannen ?
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Angela H schrieb:

Eine Frage an die Selbstabrechner :
muss man die Verordnungen verpflichtend einscannen ?

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CM Müller
Vor 2 Monaten
nein, aber sehr sinnvoll.

Gruß Manfred
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nein, aber sehr sinnvoll. Gruß Manfred
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Angela H
Vor 2 Monaten
Danke , ich habe in einem anderen Forum gelesen, das bei einer Prüfung vom Finanzamt die gescannten Verordnungen vorgelegt werden mussten , daher meine Frage …
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Danke , ich habe in einem anderen Forum gelesen, das bei einer Prüfung vom Finanzamt die gescannten Verordnungen vorgelegt werden mussten , daher meine Frage …
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Angela H schrieb:

Danke , ich habe in einem anderen Forum gelesen, das bei einer Prüfung vom Finanzamt die gescannten Verordnungen vorgelegt werden mussten , daher meine Frage …

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Nora Weber
Vor 2 Monaten
@Angela H Für Privatpatienten dient der Nachweis einer ärztlichen Verordnung, dass diese Einnahmen als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei bleiben - ansonsten wären sie umsatzsteuerpflichtig.
Bei Kassenpatienten ist diese Differenzierung klar - eine Kopie ist also nicht notwendig - aber wie gesagt sehr sinnvoll: gerade vergangene Woche erst hat ein Abrechnungszentrum eine Absetzung vorgenommen, weil zwei Verordnungen nicht übersandt worden sein sollen - meine Kopien werden anerkannt.

Gruß
Nora
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[mention]Angela H[/mention] Für Privatpatienten dient der Nachweis einer ärztlichen Verordnung, dass diese Einnahmen als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei bleiben - ansonsten wären sie umsatzsteuerpflichtig. Bei Kassenpatienten ist diese Differenzierung klar - eine Kopie ist also nicht notwendig - aber wie gesagt sehr sinnvoll: gerade vergangene Woche erst hat ein Abrechnungszentrum eine Absetzung vorgenommen, weil zwei Verordnungen nicht übersandt worden sein sollen - meine Kopien werden anerkannt. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

@Angela H Für Privatpatienten dient der Nachweis einer ärztlichen Verordnung, dass diese Einnahmen als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei bleiben - ansonsten wären sie umsatzsteuerpflichtig.
Bei Kassenpatienten ist diese Differenzierung klar - eine Kopie ist also nicht notwendig - aber wie gesagt sehr sinnvoll: gerade vergangene Woche erst hat ein Abrechnungszentrum eine Absetzung vorgenommen, weil zwei Verordnungen nicht übersandt worden sein sollen - meine Kopien werden anerkannt.

Gruß
Nora

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CM Müller schrieb:

nein, aber sehr sinnvoll.

Gruß Manfred



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